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Heizung & Gebläse

Verfasst: Di Jun 21, 2011 17:18
von Opelschrauber
Hallo,

bin mal wieder dabei mein Auto umzubauen. Fzg. bekommt demnächst eine heizbare Windschutzscheibe.
Frage ist nun folgende:

Kann ich die Heizung sowie das Gebläse entfernen? Aufgebaut ist das Fzg. nach Gr. F2005.
Dort heißt es ja laut Reglement, dass eine elektrische Lüftung vorhanden sein muss. Die lass ich auch über PC-Lüfter gewährleisten.
Wie sieht es allerdings von Seiten der StVo aus? Können die beiden Sachen ausgetragen werden oder bekomme ich da wohl Schwierigkeiten beim TÜV?

Danke im voraus

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Di Jun 21, 2011 18:07
von Heini
Hallo
Was hat den deine heizung mit clubslalom zu tun?
Gehört in die Technik oder DMSB rubrik.
Gruß HHB

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Di Jun 21, 2011 20:09
von Opelschrauber
Dann habe ich es im Forum wohl falsch verstanden.

Könnte dann bitte ein Mod dieses Thema verschieben?!

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Di Jun 21, 2011 20:11
von EWO
Opelschrauber hat geschrieben:Hallo,

bin mal wieder dabei mein Auto umzubauen. Fzg. bekommt demnächst eine heizbare Windschutzscheibe.
Frage ist nun folgende:

Kann ich die Heizung sowie das Gebläse entfernen? Aufgebaut ist das Fzg. nach Gr. F2005.
Dort heißt es ja laut Reglement, dass eine elektrische Lüftung vorhanden sein muss. Die lass ich auch über PC-Lüfter gewährleisten.
Wie sieht es allerdings von Seiten der StVo aus? Können die beiden Sachen ausgetragen werden oder bekomme ich da wohl Schwierigkeiten beim TÜV?

Danke im voraus
Die Gesetze lassen grundsätzlich nicht das AUstragen der Heizung zu. Das bedarf einer Sondergenehmigung mit abenteuerlichen Formulierungen.
Paragraph 35 STVZO regelt das im Detail.

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Di Jun 21, 2011 23:28
von Frank U.
EWO hat geschrieben: Die Gesetze lassen grundsätzlich nicht das AUstragen der Heizung zu. Das bedarf einer Sondergenehmigung mit abenteuerlichen Formulierungen.
Paragraph 35 STVZO regelt das im Detail.
Jetzt die große Frage: wie interpretiert man den Paragraphen? Dort steht nur:

"§35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können."

Was ist "ausreichend"?

Ähnliche Frage zum Fernlicht:
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht:
Hier findet man unter 2. " Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein,....". Da reicht doch auch das Abblendlicht, weg mit dem Fernlicht ... ;-))

Gruß

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 07:48
von Opelschrauber
Und genau da liegt ja so mein Problem.
Habe mir auch vorher den Paragraphen durchgelesen und ich finde, dass dieser recht schwammig ist. Meiner Auffassung nach würde es auch reichen wenn ich ein elektrisches Gebläse montiere welches die erzeugte warme Luft in den Fussraum bläst.
Somit würde dann die Heizung überflüssig werden.

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 09:02
von EWO
Frank U. hat geschrieben:
EWO hat geschrieben: Die Gesetze lassen grundsätzlich nicht das AUstragen der Heizung zu. Das bedarf einer Sondergenehmigung mit abenteuerlichen Formulierungen.
Paragraph 35 STVZO regelt das im Detail.
Jetzt die große Frage: wie interpretiert man den Paragraphen? Dort steht nur:

"§35c Heizung und Lüftung
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können."

Was ist "ausreichend"?
Stimmt da hat sich einigs geändert.
Im §22 steht weiterhin:

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35 c);

Insofern kann man wohl heute eine Heizung eintragen lassen wenn sie denn irgendwie geartet ist ihren Sinn zu erfüllen. Nicht schlecht.

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 09:22
von Opelschrauber
Hm, das würde dann ja bedeuten das ich ein elektrisches Heizgebläse verbauen kann und somit die Heizung austragen lassen kann.

Wobei jetzt die Frage aufkommt, was ist eine amtlich genehmigte Bauart?

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 11:18
von EWO
Opelschrauber hat geschrieben:Wobei jetzt die Frage aufkommt, was ist eine amtlich genehmigte Bauart?
E-Kennzeichnung !!

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 13:42
von Frank U.
Wenn ich es richtig verstehe bezieht sích das "amtlich genehmigten Bauart" auf Heizungen, bei denen als Wäremquelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird.
Elektrische Heizungen sind ausgenommen. Somit kann ich auch etwas ohne E-Kennzeichnung verbauen, oder?

Gruß

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 14:24
von Wilfried Böhmann
Frank U. hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe bezieht sích das "amtlich genehmigten Bauart" auf Heizungen, bei denen als Wäremquelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird.
Eben nicht !!
Die sind ausgenommen von der Vorgabe des §22a StVZO.
Amtlich genehmigt sein müssen die bekannten Zusatzheizungen (Webasto, Eberspächer, Truma o.ä.) sowie reine Luftheizungen wie seinerzeit beim Käfer. Der hatte das Prüfzeichen -Wellenlinie- S.... (Ziffer ist mir entfallen) auf dem Fahrzeugypenschild im Kofferraum.

Ach so : Es wurde gefragt, was "amtlich genehmigt" bedeutet. Das Bauteil muß den Vorschriften des § 22a StVZO oder der EG-Rili 2001/56 EG entsprechen, somit geprüft und mit den bekannten amtlichen Prüfzeichen versehen sein, z. B. -Wellenlinie- S 256 oder e1 00-2439.

Das vorab erwähnte elektrische Gebläse hat niemals die geforderte "ausreichende" Wirkung, ist also bei geschlossenen Führerhäusern als einzige Quelle unvorschriftsmäßig.
Gruß
W. Böhmann

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Mi Jun 22, 2011 18:24
von Opelschrauber
OK,
gibt es dann eine STVO konforme Lösung um das Gebläse und die Heizung zu entfernen bzw. durch eine leichtere VErsion zu ersetzen?

Hat das vielleicht hier schon jemand mal gemacht?

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Do Jun 23, 2011 10:24
von Wilfried Böhmann
gibt es dann eine STVO konforme Lösung um das Gebläse und die Heizung zu entfernen…
nein, höchstens wenn du ein offenes Auto daraus machst, Caterham, Buggy o.ä.
Besserwissermodus an : hier gilt StvZO !
(normal weiter...)
bzw. durch eine leichtere Version zu ersetzen?
Warum nicht, wenn es so eine gibt. Von einem Kleinwagen etwa. aber bitte auf „ausreichende" Wirkung achten.

Gruß
W. Böhmann

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Do Jun 23, 2011 11:01
von EWO
Oder eben austragen lassen mit Sondergenehmigung des KBA.
Ja das geht, und es entsteht die oben genannte abenteuerliche Formulierung in den Papieren, die jeden Techniker zum lächeln bringt.
Ich glaiube die einzig legale Möglichkeit für den Motorsporteinsatz, kombiniert mit einer beheizten Frontscheibe. Seitdem gab es NUll probleme.

Re: Heizung & Gebläse

Verfasst: Do Jun 23, 2011 16:47
von Opelschrauber
Hm, dann werde ich wohl mal mit dem TÜVler sprechen und nachfragen wie man das am besten bewerkstelligen kann.