Zierleisten entfernen Gr. G??

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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86C
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Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von 86C »

Hallo alle,

kann mir jemand sagen, ob ich die originalen Türzierleisten (Rammschutzleisten) in der Gruppe G entfernen darf?

Mfg
... ein Hobby ist nur dann ein richtiges Hobby, wenn man es ein wenig übertreibt ...
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PumaTreter
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Mfg,

das schauen wir doch gerne für dich im Reglement nach und finden die Antwort in Artikel 14.
Ja, aber mit Bedingungen.

Cheers, Achim
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B.Stelzer
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von B.Stelzer »

Es gab vor Jahren mal einen TK der hat einen GR.-F Golf ohne Zierleisten nicht starten lassen da dann ja die Bohrungen der Zierleistenbefestigung sichtbar waren und daher " offene" Karosseriepunkte entstanden sind. :lol: Ansichtssache :!: :!:
Aber Richtig: Siehe Reglement.
Bernd
Japanese
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von Japanese »

hi Bernd,

wie sagt man doch in euren Regionen :?: : Dippelschisser :mrgreen: :mrgreen:

aber ich kann mich jedesmeal bei solch für mich unsportlichen Entscheidungen nur wundern, wenn es heisst.. der TK hat nicht fahren lassen...
Der TK hat überhaupt nix zu entscheiden, er kann seine Meinung dem Rennleiter vorlegen, und der hat zu entscheiden. Und die meisten Rennleiter haben genügend Stehvermögen, eine "sportlich-faire" Entscheidung zu treffen.

Grüße

Dieter - Japanese
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hammerman1
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von hammerman1 »

86C hat geschrieben:Hallo alle,
kann mir jemand sagen, ob ich die originalen Türzierleisten (Rammschutzleisten) in der Gruppe G entfernen darf?
Mfg
Natürlich ist man immer froh, wenn man das Fahrzeuggewicht optimieren kann, aber ob das Weglassen einer "Rammschutzleiste" in Gruppe G durch den Art. 14 gedeckt ist, wage ich zu bezweifeln, weil evtl. Mindestausstattung.

Schließlich ist "Rammschutz" funktional etwas anderes als "Zierde".

Da würde ich mal im Original-Ersatzteilkatalog nachschauen, wie diese Leiste benannt ist.

Oder es gibt eine Verkaufsausführung dieses Fahrzeugmodells mit der gleichen Typschlüsselnummer und ABE-Nr., die ohne diese Leiste ab Werk verkauft wurde. Dann darf sie ganz legal abgebaut werden.

Gruß
hammerman1
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Heiko
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von Heiko »

Hallo 86c,
nach deinem Namen zu Urteilen, würde ich sagen, das du einen Polo hast Jeden Polo konnte man damals ohne Zierleisten bestellen. Löcher entstehen an der Tür oder dem Seitenteil auch nicht. Also vorsichtig abziehen und die Klebereste entfernen!

Viel Spaß! :D
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PumaTreter
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von PumaTreter »

hammerman1 hat geschrieben: Schließlich ist "Rammschutz" funktional etwas anderes als "Zierde".

Da würde ich mal im Original-Ersatzteilkatalog nachschauen, wie diese Leiste benannt ist.
Hallo hammermann1,

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind "Zierleistenproteste" laut Reglement verboten. Wenn also jemand gegen das Auto einen "Rammschutzleistenprotest" schreiben will, sollte er nachweisen können, dass es sich um Rammschutzleisten und nicht um Zierleisten im Sinne des Reglements handelt. Ich sehe die Beweislast umgekehrt.

Viele Grüße
Achim
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Japanese
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von Japanese »

Zierleisten sind irgendwo im Reglement auch definiert - und für mein Verständnis sind Rammschutz keine Zierleisten.
Und Achim: der Fahrer hat die Beweispflicht - nicht der Protestschreiber :!:

Grüße

Dieter - Japanese
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PumaTreter
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von PumaTreter »

OK, wenn "Zierleiste" für die Gruppe G definiert ist, gibt es kein ohnehin kein Problem. Habe ich im Reglement nur nicht gefunden - es gibt Stellen, die sich auf die Gruppe A beziehen.

Das Wort "Rammschutz" erhält hier im Thread glaube ich eine größere Bedeutung, als es 86c wollte. Im Titel spricht er von Zierleisten.

Und wegen der Beweispflicht stimme ich dir zu, dass im Falle eines Protestes der Fahrer in der Beweispflicht ist.

ABER (durch die Brust ins Auge gedacht, aber so ist das bei Rechtsprechung häufig) mein Gedankengang geht so: Wenn Zierleistenproteste verboten sind, kann kein Rennleiter oder SpoKo einen Protest annehmen, in dem es um eine Zierleiste geht. Soviel ist klar.
Da es nun sicherlich vor Ort immer noch Interpretationssache sein kann ob die entfernte und nicht vorliegende(!) Leiste eine Zier- oder Rammschutzleiste war, obliegt der Nachweis, dass es sich um eine "Rammschutzleiste" handelt, zunächst dem Protestführer, da sonst gar kein Protest zustande kommen kann (weil es dann eine Zierleiste wäre, gegen die kein Protest möglich ist).

Und ohne einen Protest muss der Fahrer auch keinen Nachweis für irgendwas erbringen. Krank, oder? :idea: Wird der Protest angenommen, muss der Fahrer nachweisen, dass es sich um eine Zierleiste handelte. Könnte eine spannende Geschichte werden...

Viele Grüße
Achim

PS: Einschränkung des Protestrechts:
Art. 24 Gruppe G:
Proteste sind nicht zulässig gegen
[...]
- die unter Art. 14 (Karosserie) aufgeführten Teile, außer
Spoiler, [...]
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von EWO »

PumaTreter hat geschrieben:ABER (durch die Brust ins Auge gedacht, aber so ist das bei Rechtsprechung häufig) mein Gedankengang geht so: Wenn Zierleistenproteste verboten sind, kann kein Rennleiter oder SpoKo einen Protest annehmen, in dem es um eine Zierleiste geht. Soviel ist klar.
Wenn er Form- und Fristgerecht und bezahlt eingereicht wird, wird er auch angenommen. Die inhaltliche Entscheidung folgt anschl.
Er wird somit ggf. negativ entschieden und das Geld ist weg.
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PumaTreter
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Re: Zierleisten entfernen Gr. G??

Beitrag von PumaTreter »

EWO, stimmt.

Der Protest wird zunächst angenommen, dann aber evtl. als unzulässig zurückgewiesen, wie ein Protest, der nicht formgerecht eingereicht wurde (Veranstaltungsreglement Art. 26). Ich habe gedacht, dass "unzulässig" bedeutet, dass der Protest an sich unzulässig ist und somit gar nicht angenommen würde. Ob die Zurückweisung bei den Zierleisten kostenpflichtig ist, würde ich allerdings nicht bewetten. In Art. 24 ist bei "Sammelprotesten" von "kostenpflichtig zurückweisen" die Sprache, in Art. 26 "nur" von zurückweisen.

Gut, dass ich nie einen Protest hatte und mich damit nicht auskenne. :wink:
Das Protestrecht zieht sich wirklich durch viele Reglements - kein Wunder, dass alle einen gewissen Horror davor haben.

Viele Grüße
Achim
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