Slaom -DM Gruppe G Reifenreglement
Moderator: EWO
Slaom -DM Gruppe G Reifenreglement
Hallo,
Für die Gruppe G gelten folgende Bestimmungen, die hier sinngemäß wiedergegeben sind: Werden bei einer Veranstaltung bei einem Fahrzeug ausnahmslos StVZO zugelassene Reifen (E-Kennzeichnung, 17% Negativprofil, 1,6 mm Mindest-Profiltiefe usw.) verwendet, so kann das Fahrzeug in die nächst niedrigere LG-Klasse eingestuft werden.
Frage:Wenn 195-50-15 Reifen im Fahrzeugbrief eingetragen sind,möchte aber195-45-15 fahren,müssen die auch im Brief eingetragen sein?
Das E-Kennzeichen haben diese beide.
Reifen sind freigestellt,nur für die Slickreifen?oder muss der Reifen nur
das E-Kennzeichen haben,wegen der Umstufung.
Gruss
Chris
Für die Gruppe G gelten folgende Bestimmungen, die hier sinngemäß wiedergegeben sind: Werden bei einer Veranstaltung bei einem Fahrzeug ausnahmslos StVZO zugelassene Reifen (E-Kennzeichnung, 17% Negativprofil, 1,6 mm Mindest-Profiltiefe usw.) verwendet, so kann das Fahrzeug in die nächst niedrigere LG-Klasse eingestuft werden.
Frage:Wenn 195-50-15 Reifen im Fahrzeugbrief eingetragen sind,möchte aber195-45-15 fahren,müssen die auch im Brief eingetragen sein?
Das E-Kennzeichen haben diese beide.
Reifen sind freigestellt,nur für die Slickreifen?oder muss der Reifen nur
das E-Kennzeichen haben,wegen der Umstufung.
Gruss
Chris
Re: Slaom -DM Gruppe G Reifenreglement
Ich verstehe es so: Es ist völlig "wurscht" welche Reifengröße du fahren möchtest. Hauptsache die Dinger sind dann (wenn es keine Slicks sind und du eine Klassenrückstufung erreichen möchtest) in den Papieren (KFZ Schein/ Brief/ Wagenpaß) eingetragen.Chris Buschee hat geschrieben:Hallo,
Für die Gruppe G gelten folgende Bestimmungen, die hier sinngemäß wiedergegeben sind: Werden bei einer Veranstaltung bei einem Fahrzeug ausnahmslos StVZO zugelassene Reifen (E-Kennzeichnung, 17% Negativprofil, 1,6 mm Mindest-Profiltiefe usw.) verwendet, so kann das Fahrzeug in die nächst niedrigere LG-Klasse eingestuft werden.
Frage:Wenn 195-50-15 Reifen im Fahrzeugbrief eingetragen sind,möchte aber195-45-15 fahren,müssen die auch im Brief eingetragen sein?
Das E-Kennzeichen haben diese beide.
Reifen sind freigestellt,nur für die Slickreifen?oder muss der Reifen nur
das E-Kennzeichen haben,wegen der Umstufung.
Gruss
Chris
- borni
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Re: Slaom -DM Gruppe G Reifenreglement
das wäre dann ja mal eine ganz einfache Geschichte, kann man gar nicht glauben....205 hat geschrieben:Ich verstehe es so: Es ist völlig "wurscht" welche Reifengröße du fahren möchtest. Hauptsache die Dinger sind dann (wenn es keine Slicks sind und du eine Klassenrückstufung erreichen möchtest) in den Papieren (KFZ Schein/ Brief/ Wagenpaß) eingetragen.
Häää?
Hallo Thomas,
das würde dann aber heissen, dass die E-konformen Reifen eingetragen sein müssen, auch in Abmessungen und das die Schliggs nur auf eingetragene Felgen müssen....
Wäre einfacher, wenn für beide gilt, dass die Felge eingetragen sein muss, oder?
Salu2
EDE
das würde dann aber heissen, dass die E-konformen Reifen eingetragen sein müssen, auch in Abmessungen und das die Schliggs nur auf eingetragene Felgen müssen....
Wäre einfacher, wenn für beide gilt, dass die Felge eingetragen sein muss, oder?
Salu2
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Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
- ingo gutmann
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Hallo Chris,
nach meiner Interpretation würde gelten:
die Reifen,welche gemäß STVZO(!) gefahren werden sollen,müssen eingetragen sein.Das ergibt sich auch aus dem Gruppe-G-Reglement,dass alle Änderungen gemäß STVZO eingetragen sein müssen.
Die Freistellung der Reifen bezieht sich nur auf die normale Klasseneinstufung des Gruppe G-Fahrzeuges,da dort in Bezug auf die Reifen ( ! nicht die Felgen ! ) die STVZO ausgeschlossen wurde.
Ingo
nach meiner Interpretation würde gelten:
die Reifen,welche gemäß STVZO(!) gefahren werden sollen,müssen eingetragen sein.Das ergibt sich auch aus dem Gruppe-G-Reglement,dass alle Änderungen gemäß STVZO eingetragen sein müssen.
Die Freistellung der Reifen bezieht sich nur auf die normale Klasseneinstufung des Gruppe G-Fahrzeuges,da dort in Bezug auf die Reifen ( ! nicht die Felgen ! ) die STVZO ausgeschlossen wurde.
Ingo
- POLO-Heizer
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- Registriert: Do Jun 22, 2006 11:35
- Wohnort: Augsburg
Meine Erfahrungen hierzu sind, dass die Reifenbreite bei den E-konformen Reifen keine Rolle spielt. Die techn. Abnahme schaut hierzu immer maximal auf die aufgezogenen Felgen.
Habe auch bei einigen Wettbewerben mal so darauf geachtet, was die Konkurrenz macht und die hatten auch bei den gleichen Fahrzeugen unterschiedliche Reifen drauf.
Meines Erachtens wäre das eh recht schwierig, da Bridgestone, yokohama und andere nicht immer die Reifen haben, die eingetragen sind.
Dachte vor ein paar Jahren, dass ich nur die Yoko aufziehen kann, da diese von der Größe her passen (bin lieber auf die sichere Seite gegangen).
Das Handbuch lege ich jedenfalls so aus, dass die Reifen in allen Dimensionen so eingetragen sein müssten.
Bin aber der Meinung, dass dies Blödsinn ist.
Habe auch bei einigen Wettbewerben mal so darauf geachtet, was die Konkurrenz macht und die hatten auch bei den gleichen Fahrzeugen unterschiedliche Reifen drauf.
Meines Erachtens wäre das eh recht schwierig, da Bridgestone, yokohama und andere nicht immer die Reifen haben, die eingetragen sind.
Dachte vor ein paar Jahren, dass ich nur die Yoko aufziehen kann, da diese von der Größe her passen (bin lieber auf die sichere Seite gegangen).
Das Handbuch lege ich jedenfalls so aus, dass die Reifen in allen Dimensionen so eingetragen sein müssten.
Bin aber der Meinung, dass dies Blödsinn ist.
Wer rückwärts fährt, der spart sich die Vorwärtsgänge!
- Hans Bauer
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- Registriert: Mo Sep 13, 2004 17:23
- Wohnort: 67551 Worms
Meine Einschätzung :
nachdem bei Wettbewerben mit vorgeschriebenen Sport- respektive profilierten Reifen eine andere Reifengröße (unter Beibehaltung der Felge) nicht zu einer Umstufung führt, bleibt es bei einem Wettbewerb, bei dem Slicks erlaubt sind, auch bei einer Rückstufung, wenn man profilierte Reifen fährt, unabhängig davon welche Größenbezeichnung sie haben.
Dabei müssen in der Gruppe G grundsätzlich alle verwendeten Reifengrößen bei profilierten Reifen eingetragen sein.
mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
nachdem bei Wettbewerben mit vorgeschriebenen Sport- respektive profilierten Reifen eine andere Reifengröße (unter Beibehaltung der Felge) nicht zu einer Umstufung führt, bleibt es bei einem Wettbewerb, bei dem Slicks erlaubt sind, auch bei einer Rückstufung, wenn man profilierte Reifen fährt, unabhängig davon welche Größenbezeichnung sie haben.
Dabei müssen in der Gruppe G grundsätzlich alle verwendeten Reifengrößen bei profilierten Reifen eingetragen sein.
mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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- Spitzen-Mitglied
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- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
Nicht unbedingt !Hans Bauer hat geschrieben:Meine Einschätzung :...........
Dabei müssen in der Gruppe G grundsätzlich alle verwendeten Reifengrößen bei profilierten Reifen eingetragen sein.
Schau mal in den Artikel 13.2.1 des Gruppe G-Reglementes :
Bei allen Veranstaltungen mit dem Status A oder NEAFP -außer Rallye- sind die Reifen freigestellt....
Eine Eintragungspflicht besteht nicht.
Leider geht aus der Fragestellung nicht hervor, welcher Art Veranstaltungen gefahren werden sollen, denn davon hängt die richtige Antwort hier ab !
Gruß
W. Böhmann
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- Ordentliches Forumsmitglied
- Beiträge: 28
- Registriert: Mi Mai 02, 2007 20:21
Schaut mal in die Gruppe G fahrzeugliste rein...... dort stehen die Felgenbreite drin.
Bei uns am Niederrhein ist das so,das auf diesen Felgen alle Reifen gefahren werden dürfen.Wenn man Strassenreifen fährt,dann kann man z.B. von der G1 ind die G2 zurück gestuft werden.
Gruss Bernd der jetzt nach Weeze fährt.
Bei uns am Niederrhein ist das so,das auf diesen Felgen alle Reifen gefahren werden dürfen.Wenn man Strassenreifen fährt,dann kann man z.B. von der G1 ind die G2 zurück gestuft werden.
Gruss Bernd der jetzt nach Weeze fährt.
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- Spitzen-Mitglied
- Beiträge: 750
- Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
- Wohnort: Lienen
Re: Slaom -DM Gruppe G Reifenreglement
Nein !!! Denn bei meiner ersten Antwort habe ich die Überschrift (Slalom-DM ) übersehen.Chris Buschee hat geschrieben: Frage:Wenn 195-50-15 Reifen im Fahrzeugbrief eingetragen sind,möchte aber195-45-15 fahren,müssen die auch im Brief eingetragen sein?
Gruß
W.Böhmann