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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Sa Feb 08, 2020 20:28
von Eric W.
Dass Alleingänge einzelner Regionalverbände irgendetwas verbessern würden, hat hier glaube ich nie jemand vertreten. Wenn ich nichts übersehen oder vergessen habe, auch in der Vergangenheit nicht.
Deine Sachargumente teile ich zwar nicht, aber respektiere sie. Deinen Diskussionsstil muss ich ja nicht mögen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Feb 09, 2020 08:53
von EWO
CodeRed hat geschrieben: Sa Feb 08, 2020 19:36
spazzola hat geschrieben: Sa Feb 08, 2020 12:45
….. dann muss man mir mal erklären, wodurch sich die Gruppe 2 und 3 noch unterscheiden, oder warum ich mit meinem Auto in der 2 starten darf wie es ist und in der 3 zuladen muss...
….das ist sinnlos ede, absolut sinnlos
Wenn man doch die Zeit zurückdrehen könnte...😵

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Feb 09, 2020 11:15
von Reinhard Stoldt
EWO hat geschrieben: So Feb 09, 2020 08:53
Wenn man doch die Zeit zurückdrehen könnte...😵
wie wahr. 1979 hat die ONS Ordnung in den Clubslalom gebracht mit einem deutschlandweit einheitlichen Reglement.
Aber das ist lange her! :?

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Feb 09, 2020 13:29
von CodeRed
EWO hat geschrieben: So Feb 09, 2020 08:53
Wenn man doch die Zeit zurückdrehen könnte...😵
Dahin zurück will aber maßgeblich niemand mehr.
Der Weg ist ja normalerweise doch sehr einfach.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Feb 09, 2020 18:45
von spazzola
Moin,

Meines Wissens will man zurück zu den damaligen NDE die ohne Firlefanz bis zu dem Haubenhalterprotest prima funktioniert haben...und das Reglement muss ja auch zur Qualifikation derer passen die die Einhaltung kontrollieren sollen...

Alles andere ist hinreichend oft diskutiert und geschrieben denke ich.

Gruß
Ede

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Feb 09, 2020 21:58
von Sportfahrer
Moin,

ja wenn man da wieder hin will, warum hat man es nicht so zu Papier gebracht.

Zeit war doch genug.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Di Feb 11, 2020 11:06
von EWO
sehr gute Frage, die alle die es stört ihren jeweiligen Wagenreferenten stellen sollten.
Damals wollte ich es "einfach" fürs kommende Jahr ändern, das wollte Ditmar aber nicht und arbeitete erfolgreich an der Reglementsänderung bis hin zum Status heute und sogar zu meiner Diskreditierung.
Ich bin da nun draußen :roll:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Di Feb 11, 2020 20:26
von CodeRed
Oh ist schon wieder Märchenstunde? :lol: :lol: :lol:

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Mär 08, 2020 18:19
von HaPe
Hallo Zusammen !

Ich hätte da eine Frage zu der Gruppen-Einteilung der NDE.

In Gruppe 1 und 2 dürfen nur straßenzugelassene Fahrzeuge bzw. in Gruppe 2 nicht zugelassene G-Fahrzeuge teilnehmen; nur in Gruppe 2 sind SemiSlicks erlaubt.
Was darf am Fahrwerk geändert sein und welche Räder- und Reifen-Größen sind zulässig?
Ich habe einen straßenzugelassenen G1 M3 E46 mit KW-Fahrwerk sowie einige eingetragene Räder-/Reifen-Kombinationen mit Yokohamas die nicht in der Reifenliste stehen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: So Mär 08, 2020 21:05
von Uwe Bartels
HaPe hat geschrieben: So Mär 08, 2020 18:19 Hallo Zusammen !

Ich hätte da eine Frage zu der Gruppen-Einteilung der NDE.

In Gruppe 1 und 2 dürfen nur straßenzugelassene Fahrzeuge bzw. in Gruppe 2 nicht zugelassene G-Fahrzeuge teilnehmen; nur in Gruppe 2 sind SemiSlicks erlaubt.
Was darf am Fahrwerk geändert sein und welche Räder- und Reifen-Größen sind zulässig? gemäß STVZO
Ich habe einen straßenzugelassenen G1 M3 E46 mit KW-Fahrwerk sowie einige eingetragene Räder-/Reifen-Kombinationen mit Yokohamas die nicht in der Reifenliste stehen.
Die Reifenliste gilt für die Gruppe 1 (Einsteiger)
https://www.adac-niedersachsen-sachsen- ... ungen.html

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Mo Mär 09, 2020 05:40
von Sportfahrer
HaPe hat geschrieben: So Mär 08, 2020 18:19 Hallo Zusammen !

Ich hätte da eine Frage zu der Gruppen-Einteilung der NDE.

In Gruppe 1 und 2 dürfen nur straßenzugelassene Fahrzeuge bzw. in Gruppe 2 nicht zugelassene G-Fahrzeuge teilnehmen; nur in Gruppe 2 sind SemiSlicks erlaubt.
Was darf am Fahrwerk geändert sein und welche Räder- und Reifen-Größen sind zulässig?
Ich habe einen straßenzugelassenen G1 M3 E46 mit KW-Fahrwerk sowie einige eingetragene Räder-/Reifen-Kombinationen mit Yokohamas die nicht in der Reifenliste stehen.
Moin,
in der Gruppe 1 und 2 sind alle Räder, Reifengrößen und Fahrwerke sowie alle anderen Tuningmaßnahmen erlaubt, wenn sie
eingetragen sind im Sinne der STVZO. Der Ausschluss der Reifen lt. Liste gilt nur für die Gruppe 1 wie Uwe schon geschrieben hat.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Mi Feb 03, 2021 13:52
von schaschi01
Hallo zusammen,

wieder mal was Neues in den norddeutschen Ergänzungen.

Unbemerkt (jedenfalls von mir :-D ) wurden am 29.01.21 die neuen NDE für 2021 veröffentlicht.
Darin eine Änderung betreffend der Klassen 1 und 2:

"Die Verwendung von Ballastgewichten ist verboten."

Gott sei Dank kommt das erst nachdem ich nicht mehr in der 2a fahre. Bei meinem BMW hätte volltanken nicht gereicht. Da mussten schon ein paar Hantelscheiben rein :lol: 8)

Gruß
Dirk

Hier noch ein Link zu den NDE:

https://www.adac-niedersachsen-sachsen- ... ungen.html

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Mi Feb 03, 2021 15:23
von GP422
Moin,
hierbei geht es dann ja wohl um die schwierige Kontrolle, oder was kann der sonstige Grund sein?
Aber wenn ein Auto zu leicht ist für die 2A/2B muss man das doch auch prüfen.

Mein Auto ist eh zu schwer

Gruß Carsten

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Verfasst: Mi Feb 03, 2021 21:21
von EWO
Ich vermute das man Klassenhopping damit erschweren will.
Ixh finde eine durchaus sinnvolle Ergänzung.