Norddeutsche Ergänzungen 2019

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Und Reinhard, nun speziell für den Kollegen Markus, er kann so

Gruppe G-Auto mit gültigem DMSB-Wagenpass
KEINE Hauptuntersuchung
Sitz und Gurt eingetragen im Wagenpass. Keine StVZo-Eintragung


definitiv in der Gruppe 2 fahren?
Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Michael Schneppe hat geschrieben:Und Reinhard, nun speziell für den Kollegen Markus, er kann so

Gruppe G-Auto mit gültigem DMSB-Wagenpass
KEINE Hauptuntersuchung
Sitz und Gurt eingetragen im Wagenpass. Keine StVZo-Eintragung


definitiv in der Gruppe 2 fahren?
genau dafür ist diese Regel (also nicht speziell für Markus :) )
Um der nächsten Frage vorzugreifen, die Regel soll einen Anreiz schaffen für Fahrer in der Gruppe 2, ihre Fahrzeuge nach G-Regeln vorzubereiten. Damit wird der Aufstieg in den A-Slalom wesentlich erleichtert. Bisher landen die 2-Fahrer ziemlich automatisch in der Gruppe F als Kanonenfutter, weil sie als erstes immer die Innenausstattung vernichten.
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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Ok. Danke, Reinhard, wieder was dazugelernt. :)

@ Markus: Dann würde ich mir an deiner Stelle eher die Gruppe 2 gönnen.
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automoeller
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von automoeller »

Gestern nach der Hansa- Slalom-Sparten- Versammlung kam mir die Idee, dass Veranstalter für Clubsport Slalom grundsätzlich auch eine Klasse 5 ausschreiben. Dort können dann die Teilnehmer fahren, die aus irgendeinen Grund bei der Abnahme nicht in die Klassen 1-3 passen. So braucht man keinen Teilnehmer nach Hause schicken, er nimmt aber auch an keinem Pokal teil.
Welcher Arzt kann das behandeln? Ich habe TK A.
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von EWO »

Die Gruppe G Wagenpass-Regelung für die Gruppe 2 gibt es seit 2017,
alles andere gibt es seit vielen Jahren.

Wenn du ein Auto nach STVZO hast, auch wenn es keine Nummernschilder hat, aber ansonsten alles auf Stand (nachzuweisen durch Fahrer)
ist Gruppe 2 auch i.O.
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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

automoeller hat geschrieben:Gestern nach der Hansa- Slalom-Sparten- Versammlung kam mir die Idee, dass Veranstalter für Clubsport Slalom grundsätzlich auch eine Klasse 5 ausschreiben. Dort können dann die Teilnehmer fahren, die aus irgendeinen Grund bei der Abnahme nicht in die Klassen 1-3 passen. So braucht man keinen Teilnehmer nach Hause schicken, er nimmt aber auch an keinem Pokal teil.
Die Idee finde ich nicht schlecht. Bevor jemand zuhause bleibt ... . Keine Meisterschaftswertung, aber dennoch ein richtiges Veranstaltungsergebnis: Besser als nichts!
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Moin

Coole Idee, dann kommen wir mal mit dem Formel 3. Der passt nirgends rein.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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CodeRed
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von CodeRed »

Das wird auch in Kaltenkirchen schon viele Jahre praktiziert, aber auch da
gehen keine "Exoten" an den Start.

Gruppe 5 ist klasse, aber ist das wirklich komplett ohne Regeln?
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codered-slalom.de
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Stefan H.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Stefan H. »

Ich lese in den NDE folgende Zulassungsvoraussetzungen zum Start:

Gruppe 3 Offen
Die Fahrzeuge müssen den technischen DMSB-Bestimmungen für die Gruppe FS entsprechen, zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen.


Ich verstehe darunter folgendes:

Technisch:

Sie müssen das Regelwerk der DMSB-FS erfüllen.

Und formal:

Sie müssen zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein (HU und gültiges Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1, ggf. Anmeldebescheinigung).
Oder Sie müssen einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen, gültig oder ungültig.


Gruß
Stefan
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http://www.youtube.de/huehnerrudi
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von EWO »

Stefan H. hat geschrieben:....
Oder Sie müssen einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen, gültig oder ungültig.

Gruß Stefan
Auch eine nette Auslegung ....
Uwe Bartels
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Uwe Bartels »

EWO hat geschrieben:
Stefan H. hat geschrieben:....
Oder Sie müssen einen DMSB-Wagenpass für die Gruppe FS besitzen, gültig oder ungültig.

Gruß Stefan
Auch eine nette Auslegung ....
. . . oder einfach nur zu Ende gedacht!
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Uwe Bartels hat geschrieben: . . . oder einfach nur zu Ende gedacht!
Moin,

zu Ende gedacht ist es erst wenn man die Papierabnahme und die Technische Abnahme hinter sich hat bzw. alle Abnahmen bei allen Veranstaltern
der Saison :wink: . Da sehe ich allerdings bei dieser Interpretation ein paar Probleme.

Da die Fahrzeuge in der Gruppe 3 die technischen Bestimmungen der Gruppe FS unumstritten erfüllen müssen, gelten die Technischen
Bestimmungen des DMSB Handbuch brauner Teil Gruppe FS.

Auszug Handbuch brauner Teil Gruppe FS:
3. Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder
durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die
Gruppe FS zugelassen sein.


Auszug Handbuch blauer Teil :
4.2 Die bei automobilsportlichen Veranstaltungen eingesetzten
Technischen Kommissare sind verpflichtet,
Fahrzeuge deren sportrechtliche Zulassung
(Wagenpass) oder öffentlich-rechtliche Zulassung
nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird, nicht
abzunehmen.


Ich bin mir ziemlich sicher das ordnungsgemäß immer auch gültig bedeutet.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Japanese
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Japanese »

moin,

ich sehe das auch so: ungültiger Wagenpass = kein Wagenpass
Stefan Blank
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Stefan Blank »

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund unterschiedlichster Umstände immer weniger Nennungen zu Clubslalom-Veranstaltungen abgegeben werden, wäre es doch eigentlich nur logisch, im „Teich der Rallyefahrer“ nach Teilnehmern "zu fischen", die ihre ((z.Zt.) „wertlosen“ Gr.H-) Kostbarkeiten so im Wettbewerb an den Start bringen könnten.
Es wäre erfreulich, wenn sich vielleicht jemand der Beantwortung dieser Fragen annehmen könnte, der auch „regelfest“ ist... vielleicht jemand, der bei der Erstellung der „NDE“ maßgeblich mit beteiligt war... zumal der ursprüngliche Gedanke des Slalom-Clubsports ja der war, dass „jeder“ die Möglichkeit erhalten sollte, am Clubsport teilnehmen zu können:

1.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... ehemals Gr. H, mit gültiger Straßenzulassung und sämtlichen technischen Änderungen in den Papieren eingetragen... wo kann ich starten?
2.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... ehemals Gr. H, ohne Zulassung, aber im alten Kfz-Brief sind alle Änderungen eingetragen... wo kann ich starten?
3.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gruppe F, mit gültigem KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... wo kann ich starten?
4.) ...ich habe einen Opel Adam Cup... mit gültigem KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... wo kann ich starten?
5.) ...ich habe einen Opel Adam Cup... nicht zugelassen – einen Wagenpass für dieses Fahrzeug habe ich nicht, da es ja nie homologiert war... wo kann ich starten?
6.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gr. G, mit KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... starte ich nun in Gruppe 2 oder in Gruppe 3 ?
7.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gr. G, eine Zulassung nach StVZO und angemeldet, alle Änderungen eingetragen... kann ich mir nun aussuchen, ob ich in Gruppe 2 oder in Gruppe 3 an den Start gehe ?

Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus...
Sollten diese Fragen erst geklärt werden müssen, wenn potentielle Teilnehmer "vor der Tür stehen"... sähe ich die Durchführung eines "Reinhard-Kleinwort-Ged.-Pokals" gefährdet...
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von EWO »

Ich liebe QUIZ-Sendungen, daher versuche ich ohne vorher zu lesen was da kommt mal mein Glück......

1.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... ehemals Gr. H, mit gültiger Straßenzulassung und sämtlichen technischen Änderungen in den Papieren eingetragen... wo kann ich starten? --> Gruppe 2 oder 3
2.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... ehemals Gr. H, ohne Zulassung, aber im alten Kfz-Brief sind alle Änderungen eingetragen... wo kann ich starten? --> bisher in Gruppe 3, Stand heute ??? Ich meine gar nicht
3.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gruppe F, mit gültigem KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... wo kann ich starten?
--> bisher Gruppe 2 und 3, Stand heute wohl auch Gruppe 2 und 3, bin mir aber unsicher, da KFP nicht klar geregelt wurde
4.) ...ich habe einen Opel Adam Cup... mit gültigem KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... wo kann ich starten?
--> wie bei 3
5.) ...ich habe einen Opel Adam Cup... nicht zugelassen – einen Wagenpass für dieses Fahrzeug habe ich nicht, da es ja nie homologiert war... wo kann ich starten?
--> vom Grundgedanken her Gruppe 3, das wurde aber seit 2016 "gekippt"
6.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gr. G, mit KFP und somit Zulassung nach §70 StVZO und angemeldet... starte ich nun in Gruppe 2 oder in Gruppe 3 ?
--> wie bei 3
7.) ...ich habe ein Rallyefahrzeug... Gr. G, eine Zulassung nach StVZO und angemeldet, alle Änderungen eingetragen... kann ich mir nun aussuchen, ob ich in Gruppe 2 oder in Gruppe 3 an den Start gehe ?
--> ich mein ja

...aber ich habe ja nur was zu sagen wenn es zu Streit kommt und der Spoko/Schiedsrichter gefragt wird.
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