Norddeutsche Ergänzungen 2019

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schaschi01
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Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von schaschi01 »

Hallo,

gibt es schon Infos über Änderungen in den norddeutschen Ergänzungen für 2019?

Gerüchteweise habe ich gehört, dass es in der Gruppe 3 mal wieder Änderungen geben soll.

Der Passus:
"Abweichend zu den Regelungen der vorstehend
genannten Gruppen, müssen die Fahrzeuge dieser Gruppe nicht zum öffentlichen Straßenverkehr in der
Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass zugelassen sein."

soll wegfallen und es soll eine Strassenzulassung oder ein Wagenpass obligatorisch sein.

Stimmt das?

Wäre für mich wichtig zu wissen, da ich in diesem Jahr von der 2 in die 3 wechseln möchte und das zunächst eigentlich ohne Wagenpass, da ich erst nach und nach "aufrüsten" kann und will.

Gruß
Dirk
Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Reinhard Stoldt »

schaschi01 hat geschrieben: Gerüchteweise habe ich gehört, dass es in der Gruppe 3 mal wieder Änderungen geben soll.
Die Bestimmungen für die Gruppe 3 werden stark gestrafft.
Es gilt das Reglement der DMSB-Gruppe FS mit Abweichungen bei Gewicht und Scheibenfolien.
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schaschi01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von schaschi01 »

also "back to the roots"?

Die einfache Version, wie es sie vor 3 Jahren noch gab, nur eben klarer formuliert?

Das wäre ja toll :-D
Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Reinhard Stoldt »

schaschi01 hat geschrieben: Die einfache Version, wie es sie vor 3 Jahren noch gab, nur eben klarer formuliert?
nicht genau.
Wie du anfangs schon geschrieben hast ist durch den genauen Bezug auf die FS Wagenpass oder Straßenzulassung nötig.
Die Ausnahmen sind nur die Gewichtsstaffel (Berg), also keine Freistellung für Slalom und die Freistellung der Scheibenfolie, d.h. lt. FS oder weglassen
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

gibt es schon einen Termin für die Veröffentlichung der Norddeutschen Ergänzungen 2019 ?
Die Info von Reinhard bezüglich des Vorhandenseins eines gültigen Wagenpasses für die FS um in der Klasse 3 Startberechtigt zu sein
setzt doch für viele Klasse 3 Starter eine gewisse Vorlaufzeit voraus. Umbau, Antrag und Abnahme nehmen doch etwas Zeit in Anspruch.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Wilfried Böhmann
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

gibt es schon einen Termin für die Veröffentlichung der Norddeutschen Ergänzungen 2019 ?
Die Info von Reinhard bezüglich des Vorhandenseins eines gültigen Wagenpasses für die FS um in der Klasse 3 Startberechtigt zu sein
setzt doch für viele Klasse 3 Starter eine gewisse Vorlaufzeit voraus. Umbau, Antrag und Abnahme nehmen doch etwas Zeit in Anspruch.
So isses wohl!
Denn wenn nun ein Wagenpass in der Gruppe 3 notwendig sein soll - die amtliche Zulassung hier nicht betrachtet - muss er wohl auch auf die Gruppe FS ausgestellt sein. Das ist bei den meisten Teilnehmern eher noch nicht der Fall. Da stehen eher die G, F oder H drin !
Quelle: Wagenpassbestimmungen des DMSB Abs 13.5
Das Fahrzeug ist grundsätzlich nur in der/den Gruppe/n startberechtigt, die im Wagenpass durch den DMSB genehmigt bzw. eingetragen ist/sind.
Alternativ könnten die "Norddeutschen Ergänzungen" den Passus bereithalten, der die Anwendung jenes DMSB-Artikels nicht erforderlich macht. ( Besser wär das!)
mit besten Grüßen zum neuen Jahr
Wilfried Böhmann
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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
schaschi01 hat geschrieben: Die einfache Version, wie es sie vor 3 Jahren noch gab, nur eben klarer formuliert?
nicht genau.
Wie du anfangs schon geschrieben hast ist durch den genauen Bezug auf die FS Wagenpass oder Straßenzulassung nötig.
Die Ausnahmen sind nur die Gewichtsstaffel (Berg), also keine Freistellung für Slalom und die Freistellung der Scheibenfolie, d.h. lt. FS oder weglassen
Hallo.

Zugelassen oder zulassungsfähig (also alles eingetragen, mit HU, AU, aber kein Kennzeichen mit Plakette, keine Kfz-Steuer, keine Kfz-Versicherung).

Gruß
Michael
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Reinhard Stoldt hat geschrieben: .... ist durch den genauen Bezug auf die FS Wagenpass oder Straßenzulassung nötig.
Ich gehe davon aus das Reinhards Zitat aus dem Entwurf der NDE 2019 ist.
Bezieht sich also die Gruppe 3 auf die Gruppe FS , ist entweder eine sportrechtliche Zulassung (gültiger Wagenpass ausgestellt auf FS)
oder eine Straßenzulassung (Angemeldet mit Plakette HU AU Steuer und Versicherung) erforderlich.

Auszug Handbuch Brauner Teil FS:
Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder
durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die
Gruppe FS zugelassen sein.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Stefan Blank
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Stefan Blank »

Frohes Neues Jahr allen Anwesenden hier... Bei genauerer Betrachtung der allgemeinen Entwicklung des Clubsports komme ich aus dem Staunen nicht heraus.
CodeRed
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben:

Auszug Handbuch Brauner Teil FS:

durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die
Gruppe FS zugelassen sein.
Dazu sollte man sich dann noch ganz, ganz genau die Wagenpassbestimmungen
durchlesen, da kommen dann eventuell (wenn es dann so ist wie es kommen soll) durch die NDE's augehebelte
Bestimmungen doch wieder zum tragen.
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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

In den Norddeutschen Ergänzungen 2018 steht es so:

Die Fahrzeuge müssen den DMSB-Gruppen G, F, H, FS, E1, CTC oder CTG entsprechen oder zum
öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sein. Für
die Gruppe FS gilt die Gewichtsstaffel für Bergrennen. Abweichend zu den Regelungen der vorstehend
genannten Gruppen, müssen die Fahrzeuge dieser Gruppe nicht zum öffentlichen Straßenverkehr in der
Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass zugelassen sein.


Über das Gewicht kann man streiten, meine Meinung dazu hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Ich hoffe jedoch, dass der unterstrichene Passus weiter Bestand hat. Alles andere würde unnötig Lauferei, Kosten und Aufwand bedeuten. Etwa 15 Jahre lang ging es in der Gruppe 3 ohne Strassenzulassung sowie auch ohne Wagenpass. Es leuchtet nicht ein, dass man das 2019 urplötzlich haben MUSS. Wir sprechen hier schließlich vom Clubsport, also von der Basis, von so ziemlich der preisgünstigsten und einfachsten Art, Motorsport zu betreiben.

Noch ist das neue Regelwerk nicht da, so kann man nur vermuten, was Sache ist. Aber ich bitte inständig darum, von zusätzliche Kosten für Wagenpass oder Straßenzulassung abzusehen.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Sportfahrer »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Die Bestimmungen für die Gruppe 3 werden stark gestrafft.
Moin Michael
Wenn die zitierten Abweichungen vom gültigen Wagenpass oder der Straßenzulassung in den NDE 2019 Bestand hätten,
würde der zitierte Satz von Reinhard keinen Sinn ergeben. Und ich fürchte Reinhard kennt den Text :wink:

Aber was sollen wir hier spekulieren , warten wir doch mal ab bis das Kind in den Brunnen gefallen ist , äh ich mein natürlich
bis die NDE 2019 erschienen sind.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Michael Schneppe
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Michael Schneppe »

Klar, warten wir mal ab. Ich gehe davon aus, dass besonnen an die Sache rangegangen wird. Nur bevor das Ganze in Stein gemeißelt wird, ist es meiner Meinung nach sinnvoll, auf etwas hinzuweisen, was auch andere beschäftigt. Dann motzt hinterher wenigstens keiner. :lol:
Stefan Blank
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Stefan Blank »

Das Kind wird nicht in den Brunnen fallen, es wird geschubst....

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass innerhalb der Organisationen, die für die Durchführung von Motorsportveranstaltungen verantwortlich zeichnen, mittlerweile Verhältnisse eingezogen sind, die ähnliche Strukturen aufweisen, wie sie von der „großen“ Politik vorgelebt werden...

Aber so ist das:
Steht einer Lobby etwas im Wege, das verhindert die sich selbst gesteckten Ziele zu erreichen, dann ändert man eben die Bedingungen.... und, siehe da... mit den neuen Vorschriften steht man wieder an der Spitze des Feldes (oder anders: hat man wieder die Macht, zu bestimmen) und gleichzeitig eine ganze Armada an Konkurrenz ausgeschaltet.

Wenn sich die Verhältnisse im Umgang mit- und untereinander nicht in kürzester Zeit zu einem Besseren wenden, dann brauchen wir weder die FIA noch den DMSB, die den Sport zu Grunde richten.
Das schaffen dann die selbsternannten „Hüter des Heiligen Grals“ schon ganz allein.
Uwe Bartels
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2019

Beitrag von Uwe Bartels »

Stefan Blank hat geschrieben:(. . .), dann brauchen wir weder die FIA noch den DMSB, die den Sport zu Grunde richten.
Häh :roll:
Was bitte haben denn die FIA oder der DMSB mit den "Norddeutschen Ergänzungen" zu tun :?: :?: :?:
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