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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 12:38
von handyman
Sportfahrer hat geschrieben:
handyman hat geschrieben:moin sebastian, ich gebe dir in allen punkten recht. nur man hätte es nicht in schachtholm kurz vor saisonende,sondern im anschließenden winterhalbjahr hinter verschlossener türe regeln müssen. es hat an feinfühligkeit der dinge gelegen. nur schaukelt es sich alles hoch und am ende weiß keiner mehr was die eigentliche ursache war/ist. aber es sollten mal langsam besagte akteure doch endlich ruhe geben. briefmarkensammer oder taubenzüchter sind auch keine engel. gruß bernd
Hallo Bernd,

was hinter verschlossenen Türen aus dem Hut gezaubert wird , sehen wir gerade in den Norddeutschen Ergänzungen. Du wünscht dir das die "Akteure" endlich Ruhe geben. Wenn du glaubst es würde dann für die Saison 2017 Ruhe einkehren , bist du auf dem Holzreifen äh Holzwege.
Das derzeit teilveröffentlichte Reglement ist voller Angriffspunkte, die dich dann im Laufe der Saison eventuell betreffen. Dann hast du ein Problem das von Bestrafung über Protestkosten bis hin zum Buhmann reicht. Das kann nicht dein Ziel sein. Auch du willst unter dem Strich ein klares Reglement. Das kommt nur zu Stande wenn darüber diskutiert gestritten und verhandelt wird.

Allerdings helfen da Veröffentlichungen von persönlichen Mitteilungen Mails etc. wirklich nicht weiter. Unbeteiligte Nachwuchsfahrer dazu noch in ein schlechtes Licht zu stellen, geht gar nicht. Diese Praktiken möchte ich an dieser Stelle aufs Schärfste verurteilen.
dirk,ich werde nie ein problem haben.da ich mich an die regel halten werde und immer gehalten habe. somit hast du den verkehrten angesprochen, nur ich will langsam aber sicher wissen wo es lang geht und nicht immer die reglement dispute lesen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 13:00
von Sportfahrer
handyman hat geschrieben:
dirk,ich werde nie ein problem haben.da ich mich an die regel halten werde und immer gehalten habe. somit hast du den verkehrten angesprochen, nur ich will langsam aber sicher wissen wo es lang geht und nicht immer die reglement dispute lesen.
Mein lieber Bernd,

ich habe nicht gesagt das du dich nicht an die Regeln hältst !!!

ich spreche dich an , weil du ( siehe Zitat von dir) wissen möchtest wo es lang geht. Und genau das ist mit den zur Zeit geschriebenen Norddeutschen Ergänzungen nicht der Fall. Genau deshalb sage ich : Besser jetzt Diskutieren als in der Saison das böse Erwachen zu haben. Einfach Ruhe geben und abwarten ist nicht die Lösung.

Noch ist Zeit das Ding wasserdicht zu gestalten.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 13:23
von handyman
jau,dirk wird aber langsam zeit das wir bescheid bekommen. einige fahrerkollegen werden auch schon ungeduldig hinsichtlich eventueller vorzunehmenden änderungen.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 18:15
von Mitleser84
@ Bert Schwatinski

wat has du denn hier fürne Mission ausser rumstänkern kommt da ja nix.Hast du überhaupt irgendwas
von dem Regelwerk und den Auswirkungen auf der Pfanne.
Wenn Typen wie du hier ne riesen Welle machen weil sie nicht so früh aufstehen wollen läuft da wohl
irgendwas nicht mehr ganz rund.

Merks selbst nä

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 18:39
von handyman
Mitleser84 hat geschrieben:@ Bert Schwatinski

wat has du denn hier fürne Mission ausser rumstänkern kommt da ja nix.Hast du überhaupt irgendwas
von dem Regelwerk und den Auswirkungen auf der Pfanne.
Wenn Typen wie du hier ne riesen Welle machen weil sie nicht so früh aufstehen wollen läuft da wohl
irgendwas nicht mehr ganz rund.

Merks selbst nä
hallo mister unbekannt, die welle machst du jetzt,weil du überhaupt weißt worum es geht. du hast da was falsch verstanden,da du die genaueren hintergründe nicht kennst. mit dem frühen aufstehen hat das nichts zu tun.aber ich habe keine lust dir das zu erklären,geht dich auch nichts an---außerdem ist mein name: bernd schwartinsky- in hochdeutsch. was das regelwerk anbetrifft habe ich mit sicherheit mehr auf der pfanne als du. außerdem geht es hier nur um die bekanntgabe der zu erwartenden änderung. merkste aber selbst

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 20:01
von SEMA-Motorsport
Mal eine ernsthafte Frage an die Macher des Klasse 2 + Gruppe G Regelwerkes. Woran kann ich als Fahrer eines STVZO-konformen Autos erkennen, nach welchem Regelwerk mein Konkurrent fährt? Steht das dann in den Ergebnislisten?

In der Vergangenheit war es klar, der Mitstreiter musste die gleichen Bedingungen erfüllen wie ich (Leistungsgewicht und alles eingetragen). Das würde in Zukunft anders werden.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 20:50
von Sportfahrer
SEMA-Motorsport hat geschrieben:Mal eine ernsthafte Frage an die Macher des Klasse 2 + Gruppe G Regelwerkes. Woran kann ich als Fahrer eines STVZO-konformen Autos erkennen, nach welchem Regelwerk mein Konkurrent fährt? Steht das dann in den Ergebnislisten?

In der Vergangenheit war es klar, der Mitstreiter musste die gleichen Bedingungen erfüllen wie ich (Leistungsgewicht und alles eingetragen). Das würde in Zukunft anders werden.
Hallo Sebastian,

die Frage hatte ich schon auf Seite 5 gestellt :-D

Sehe ich auch als Problem, da die Daten und Unterlagen eines Fahrers / Fahrzeugs den Konkurrenten nichts angehen.

Ein Protest wird damit zum Lottospiel.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 20:58
von Uwe Bartels
Sportfahrer hat geschrieben:Ein Protest wird damit zum Lottospiel.
Hallo Dirk,
da ja in diesem Ttröt ausgiebig über die Feinheiten des Reglements diskutiert wird, sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass es im Clubsport keinen Protest gibt. :!:
Gruß
Uwe

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 21:03
von Cougar_01
Wow der Thread hier ist ja brutal eskaliert. Ich denke es wäre nicht schlecht, wenn hier mal wieder jeder in sich geht und sich überlegt, ob sich die Anfeindungen für die doch verhältnismäßigen Kleinigkeiten lohnen.

In der Gruppe G muss ja genauso alles eingetragen sein wie in der Gruppe 2. Von daher halte ich die Protestssache für unkritisch. Die Einträge von Sitz, Gurt und Käfig müssen halt unbedingt durch die TKs sichergestellt sein, das darf gar nicht erst zur Angriffsfläche für einen Protest werden.

Das Problem der mehreren Klassen in einer Wertung wird meiner Meinung nach total überbewertet hier. Das gibt es in allen möglichen anderen Motorsportdisziplinen auch, mal ein Beispiel aus der Rallye:

Klasse RC4: Gruppe A bis 1600 ccm R2 (Saug-Motoren/ über 1390 ccm bis 1600 ccm – VR2B) Turbo/ über 927 ccm bis 1067 ccm – VR2B) Kit-car bis 1600 ccm Gruppe N über 1600 ccm bis 2000 ccm

oder die Gruppe DRX Rallycars im Rallycross:

"Fahrzeuge der Gruppen A, N, R1, R2, R3, R3T, R3D, Super 1600, F und G gemäß den jeweiligen Rallyebestimmungen sowie den nachfolgenden Regelungen gemäß Artikel 7. Alle Fahrzeuge müssen grundsätzlich der StVZO entsprechen und entweder zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder über einen DMSB Wagenpass verfügen. Im Falle der sportrechtlichen Zulassung (DMSB -Wagenpass) ist keine HU erforderlich. Alle eintragungspflichtigen Fahrzeugänderungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Des Weiteren sind Fahrzeuge der Gruppe H gemäß Rallyebestimmungen des Jahres 2016 sowie den weiteren Bestimmungen gemäß Artikel 4 zugelassen, welche über einen DMSB-Wagenpass verfügen."

Das das so weit gefasst im Slalom nicht geht ist mir klar. Ich will damit nur verdeutlichen, dass sich a) da keiner zerfleischt und b) gegen diese Reglements die Zulassung der Gruppe G mit Wagenpass in der Gruppe 2 geradezu als Lapalie erscheint, wenn eh bei beiden alles eingetragen sein muss, was einen Wettbewerbsvorteil bringt.

MfG Alex

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 21:33
von SEMA-Motorsport
Alex, die Aussage, dass es zwischen Klasse 2 und Gruppe G keine nennenswerten Unterschiede gibt, die ist aus meiner Sicht nicht haltbar.

1. Domlager
Nach StVZO: Exenter zur Sturzverstellung möglich (bzw. eintragbar)
Gruppe G: keine Domlager mit Sturzverstellung erlaubt

2. FIA 6-Punkt Gurte
Nach StVZO: Müssen eingetragen sein, meistens mit strengen Auflagen (z.B. Tausch alle 5 Jahre)
Gruppe G: Eintragung im Wagenpass reicht

3. FIA-Sitze
Siehe Punkt 2

4. Maximale Tieferlegung
Nach StVZO: Was eintragbar ist
Gruppe G: max 50 mm

5. Felgen
Nach StVZO: Alles was eintragbar ist
Gruppe G: max Breiten siehe Handbuch

6. Fächerkrümmer oder Sportnockenwelle
Nach StVZO: Wenn eingetragen, dann ist es erlaubt
Gruppe G: Keine Chance

7. Nachgerüstete Sperre
Nach StVZO: Eintragbar bzw. eintragungsfrei
Nach Gruppe G: nicht erlaubt

Ich könnte endlos so weiter machen und deswegen spielt es sehr wohl eine Rolle, wonach mein Mitbewerber in der Klasse fährt!

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Feb 01, 2017 21:59
von Cougar_01
Hallo SEMA,

ich sehe ja ein, dass es mit Hinblick auf Protest gegen Details des Gruppe G-Reglements nicht optimal ist und diesbezüglich war mein Post wohl zu lax fomuliert. Was ich im Wesentlichen sagen wollte: wenn es in anderen Disziplinen solche Regelungen gibt, dann ist die Frage wie die Proteste dort ablaufen sollen sicher schonmal behandelt wurden. Vielleicht sollte man dazu einfach mal einen Rallye-Leiter/TK befragen...

MfG Alex

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Do Feb 02, 2017 06:36
von Mitleser84
handyman hat geschrieben:
hallo mister unbekannt, die welle machst du jetzt,weil du überhaupt weißt worum es geht. du hast da was falsch verstanden,da du die genaueren hintergründe nicht kennst. mit dem frühen aufstehen hat das nichts zu tun.aber ich habe keine lust dir das zu erklären,geht dich auch nichts an---außerdem ist mein name: bernd schwartinsky- in hochdeutsch. was das regelwerk anbetrifft habe ich mit sicherheit mehr auf der pfanne als du. außerdem geht es hier nur um die bekanntgabe der zu erwartenden änderung. merkste aber selbst
@BERND richtig?

wieso unbekannt mein Name ist Henne ist die abkürzung von Hennestein und mein Vorname ist Rolf
soll dann Rolf Hennestein heißen falls du das nich hinkrigs

na ich weis nich, mit dem regelwerk ob du das wirklich schnallst mit deiner äußerungen hier im forum.
da sind nen paar leute die sich den a.... aufreisen damit es besser geht und müssen sich von dir und dem forummensch
der soll ja sogar irgendwo bein adac sein noch anlabern lassen.
ihr seit genau die typen die die unruhe machen hört man so, nich nur in diesen forum.
BERND richtig? da sos mal rüberdenken

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Do Feb 02, 2017 07:06
von Sportfahrer
Uwe Bartels hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben:Ein Protest wird damit zum Lottospiel.
Hallo Dirk,
da ja in diesem Ttröt ausgiebig über die Feinheiten des Reglements diskutiert wird, sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass es im Clubsport keinen Protest gibt. :!:
Gruß
Uwe

Hallo Uwe,

Es gibt keinen Protest aber einen Einspruch. Ein Formblatt dazu ist Bestandteil der Norddeutschen Ergänzungen. Kommt aufs gleiche raus und es geht um die Sache.
Entschuldige die falsche Wortwahl.

hier kannst du dir einen runterladen. Also Einspruch meine ich.

http://adac-ortsclubs.de/images/Sport/F ... ngC1NE.pdf

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Do Feb 02, 2017 07:59
von PumaTreter
SEMA-Motorsport hat geschrieben:Alex, die Aussage, dass es zwischen Klasse 2 und Gruppe G keine nennenswerten Unterschiede gibt, die ist aus meiner Sicht nicht haltbar.

1. Domlager
Nach StVZO: Exenter zur Sturzverstellung möglich (bzw. eintragbar)
Gruppe G: keine Domlager mit Sturzverstellung erlaubt

2. FIA 6-Punkt Gurte
Nach StVZO: Müssen eingetragen sein, meistens mit strengen Auflagen (z.B. Tausch alle 5 Jahre)
Gruppe G: Eintragung im Wagenpass reicht

3. FIA-Sitze
Siehe Punkt 2

4. Maximale Tieferlegung
Nach StVZO: Was eintragbar ist
Gruppe G: max 50 mm

5. Felgen
Nach StVZO: Alles was eintragbar ist
Gruppe G: max Breiten siehe Handbuch

6. Fächerkrümmer oder Sportnockenwelle
Nach StVZO: Wenn eingetragen, dann ist es erlaubt
Gruppe G: Keine Chance

7. Nachgerüstete Sperre
Nach StVZO: Eintragbar bzw. eintragungsfrei
Nach Gruppe G: nicht erlaubt

Ich könnte endlos so weiter machen und deswegen spielt es sehr wohl eine Rolle, wonach mein Mitbewerber in der Klasse fährt!
So langsam ist der Ursprung des Threads verloren gegangen. Es ging doch anfangs im Grundsatz darum, ob ein nicht zugelassenes Gruppe G Auto mit Wagenpass in der Klasse 2 starten darf. Natürlich darf jedes angemeldete Gruppe G Auto in der Klasse 2 starten (weil alles eingetragen sein muss), aber - und darauf beziehen sich etliche Punkte oben - natürlich darf nicht jedes Auto der Klasse 2 in der Gruppe G starten.

Ansonsten kann ich mich Alex anschließen. Haltet erstmal ein und denkt nach, worum es eigentlich ging, worum es euch jetzt geht und ob euch das alles Feindschaften, Ärger und Groll wert ist.

@Mitleser84
Dich möchte ich als Moderator freundlich bitten, deine Wortwahl zu überdenken, und darauf zu achten, dass du andere nicht als dumm darstellst. In einigen deiner Nachsätze nehme ich so einen Tendenz wahr. Dürfen wir etwas zu deinem Hintergrund erfahren? Bist du aktiver Motorsportler? Slalom scheinst du nicht zu fahren, zumindest nicht unter dem Namen.

Nachdenkliche Grüße
Achim

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Do Feb 02, 2017 08:42
von Mitleser84
ich glaube nich das sie alle slalomfahrer in deutschland kennen anscheinend
wird das hier ein verhör oder was haben sie vor? ich weis nich wozu die fragen nötig sind
gruß henne