Norddeutsche Ergänzungen 2017

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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Hans Bauer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Hans Bauer »

EWO hat geschrieben:
Hans Bauer hat geschrieben: Was bitte hat ein Einsteiger davon, wenn er mit seinem ganzen Ersparnissen ein Clubsport-Auto aufbaut, dann erkennt, dass er großen Spass damit hat und würde gerne mal einen DMSB-Slalom fahren und muß dann feststellen, dass er dafür noch einmal ein kompeltt neues Fahrzeug aufbauen müßte, da er mit dem nach dem Clubsport-Reglement aufgebauten Auto im DMSB-Sport nicht fahren darf ... :twisted: :twisted: :twisted:
Übertreibst du da nicht ein wenig !?!?
Das grenzt schon an Polemik, und ist hier fehl am Platze. Klar könnte man sich so einen Fall konstruieren, aber in der Praxis gibt es das wenn überhaupt nur selten.
Das sind Fakten und Tatsachen, ist keinesfalls übertrieben und hat überhaupt nichts mit Polemik zu tun :!: :!: :!:

Macht alle einfach weiter so wie bisher, anstatt euch auf ein deutschlandweit einheitliches Clubsportreglement zu einigen, welches kompatibel mit dem DMSB-Reglement ist :idea:

Ich schau mir dann das dadurch verursachte Chaos auch in den nächsten Jahren gemütlich von meinem Balkon aus an ... :mrgreen:

Und damit bin ich raus hier .... :wink:

.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Hans Bauer hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:
Hans Bauer hat geschrieben: Was bitte hat ein Einsteiger davon, wenn er mit seinem ganzen Ersparnissen ein Clubsport-Auto aufbaut, dann erkennt, dass er großen Spass damit hat und würde gerne mal einen DMSB-Slalom fahren und muß dann feststellen, dass er dafür noch einmal ein kompeltt neues Fahrzeug aufbauen müßte, da er mit dem nach dem Clubsport-Reglement aufgebauten Auto im DMSB-Sport nicht fahren darf ... :twisted: :twisted: :twisted:
Übertreibst du da nicht ein wenig !?!?
Das grenzt schon an Polemik, und ist hier fehl am Platze. Klar könnte man sich so einen Fall konstruieren, aber in der Praxis gibt es das wenn überhaupt nur selten.
Das sind Fakten und Tatsachen, ist keinesfalls übertrieben und hat überhaupt nichts mit Polemik zu tun :!: :!: :!:

Macht alle einfach weiter so wie bisher, anstatt euch auf ein deutschlandweit einheitliches Clubsportreglement zu einigen, welches kompatibel mit dem DMSB-Reglement ist :idea:

Ich schau mir dann das dadurch verursachte Chaos auch in den nächsten Jahren gemütlich von meinem Balkon aus an ... :mrgreen:

Und damit bin ich raus hier .... :wink:

.
Dann nenn doch bitte die Fakten dazu (Region, Name, Fzg, Begründung warum Neubau erforderlich ist usw),
damit dein Statement glaubhaft und nachvollziehbar ist.
Ansonsten sieht das Statement eher nach einem gefrusteten Hundepinkeln aus.
Insbesondere vor dem Hintergrund das du einen "polemischen" oder wie in der Politik
derzeit gern benutzten Adjektiv "populistischen" Satz raushaust und dann einfach "raus bist".

Damit veränderst du weder etwas noch hilfst denjenigen die sich wirklich darum bemühen.
Im Gegenteil, ich sehe dein Statement als verschlimmbessernd an.
CodeRed
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben: -Benötigt ein Klasse 2 Fahrzeug mit Wagenpass ausgestellt auf Gruppe G trotzdem eine gültige HU um wie gefordert der STVZO zu entsprechen ?
und was muss trotzdem im KFZ Schein "Eingetragen" sein und was nicht

GA Clubsport-Slalom
6.1 zugelassene Fahrzeuge
6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuge, werden auch
dann zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffentlichen
Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug
dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge
haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich (Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes
/Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung).
Fahrzeuge mit gültigem DMSBWagenpass
bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.

Die geforderten Unterlagen zu Zulassungsfähigkeit sind hier Eindeutig beschrieben!
Das gilt nun eben auch für Wagenpassfahrzeuge egal ob Gruppe G oder F.
Nun ist ja bloß bedenklich wie ein Wagenpassbesitzer die gültige Hauptuntersuchung
mit nicht eingetragenem Sitz und Käfig bekommt? Selbst wenn er die Sachen jedesmal
zur HU ausbaut ist er bei der Technischen Abnahme durch den TK eindeutig nicht Zulassungsfähig.

Ich kann den Machern nur eines empfehlen, nimmt diese Passage bzgl. der Gruppe 2 noch vor Saisonstart
aus den Norddeutschen-Ergänzungen und lasst uns diese Saison noch nach den 2016 NDE`s fahren.

Einen entsprechenden Antrag werde ich innerhalb der nächsten 14 Tage an die Sportleiter der
Regionalclubs stellen.

Gruß Ditmar
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Ditmar,

der Grundgedanke der dazu führte die Gruppe G Fahrzeuge mit Wagenpass in der Klasse 2 starten zu lassen kann nur entstanden sein
das auch diese Fahrzeuge wie im DMSB Reglement beschrieben ohne HU und ohne Eintragungen von Käfig ,Sitz oder Gurt den Bestimmungen der
Norddeutschen Ergänzungen gerecht werden. Sonst wäre diese Erweiterung von G Fahrzeugen im Reglement völlig sinnfrei und man könnte den Passus
streichen. Das die Formulierung sehr unglücklich ist steht außer Frage und wird in der Form zu Problemen führen.

Lässt man den Zugang der Gruppe G Fahrzeuge ohne HU in der Klasse zu , frage ich mich warum man nicht dann auch die Gruppe F dazu nimmt. Die Fahrzeuge der Gruppe F unterscheiden sich auch "nur" von den übrigen Klasse 2 Fahrzeugen durch die fehlende gültige HU und können genau so nach Leistungsgewicht eingeteilt werden.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

Sportfahrer hat geschrieben: Das die Formulierung sehr unglücklich ist steht außer Frage und wird in der Form zu Problemen führen.
Es ist schlichtweg mit der aktuellen GA nicht möglich die Fahrzeuge zusammen starten zu lassen.
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Erst mal eine Idee im Netz raushauen und den Antrag zur Bearbeitung irgendwann in Aussicht stellen....
So was kann man auch vorher mit den Offiziellen mal absprechen um Unruhe und Verunsicherung bei den Fahrer zu vermeiden.

Diese Vorgabe in der GA ist auf Basis der Empfehlung das es eine "Serienklasse" und eine "Verbesserte Klasse" geben sollte.
In den Norddt. Ergänzungen ist keine Gruppe "verbesserte Fahrzeuge" definiert.Vielmehr lässt die Gruppe 2 alles zu was STVZO hat, also auch verbesserte Fahrzeuge.
Damit ist das erlauben von FZG mit Wagenpass auch ohne HU durchaus erlaubt in der Grp 2.
Das wir nur die Grp G in die Grp.2 aufgenommen haben war ein gezielter Ansatz und ergab einen einstimmigen Beschluss im Kreise der Wagenreferenten.
Die Grp F-Fzg sind richtiger in der Grp 3 aufgehoben.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

EWO hat geschrieben: In den Norddt. Ergänzungen ist keine Gruppe "verbesserte Fahrzeuge" definiert.
..per Definition aus der GA ist wohl mit verbesserte Fahrzeuge eindeutig die Gruppe 3 gemeint.

Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von HaPe »

Hallo Zusammen !
..per Definition aus der GA ist wohl mit verbesserte Fahrzeuge eindeutig die Gruppe 3 gemeint.
Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.
Für uns in Württemberg (die nach dem DMSB-Reglement die Fahrzeuge einteilen) fahren in allen Gruppen verbesserte Fahrzeuge, also auch in der Gruppe G.
Verbesserte Fahrzeuge sind nach unserem Dafürhalten alle Fahrzeuge bei denen Änderungen gegenüber dem Serienfahrzeug vorliegen.
Punkt.
Es gibt nur schwarz oder weiß, auch schwanger und nicht schwanger aber nix dazwischen.

Irgendwie geht es hier (nur noch) um des Kaisers Bart :lol:
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

HaPe hat geschrieben:
Irgendwie geht es hier (nur noch) um des Kaisers Bart :lol:
Ja, leider.
Da haben ein paar wenige wohl Spaß daran gefunden im Netz Unruhe zu verbreiten um letztlich dem Sport Bärendienste zu erweisen.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin EWO,

ist es nicht besser vorher die Probleme des Reglements anzusprechen ? Ich dachte der Fokus liegt in erster Linie darauf in der Saison auf dem Platz Ruhe zu haben und nicht nur im Forum ?

Wenn man vorher nicht handelt , (um mal bei Kaiser Bart zu bleiben) dann ist der Bart ab ! :lol:
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Klar kann man gern vorher die Ideen besprechen, das ist sogar wünschenswert.
Es sollte aber "am Tisch" in Gesprächen geschehen und nicht per email, oder in Foren oder Facebook erfolgen.
Und das Ganze bitte VOR der redaktionellen Bearbeitung, sonst kommt eine Situation heraus wie sei jetzt existiert, nämlich kurz vor der Saison nichts konkretes zu haben.
Es gab zur Tagung nur zwei Themen als Eingaben:

- Grp.G mit Wagenpass aufnehmen in Grp.2
- Klarstellung, welche FZG in der offenen Grp.3 starten dürfen und welche konkreten Regeln die Techniker anzuwenden haben.
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

EWO hat geschrieben:Klar kann man gern vorher die Ideen besprechen, das ist sogar wünschenswert.
Es sollte aber "am Tisch" in Gesprächen geschehen und nicht per email, oder in Foren oder Facebook erfolgen.
Und das Ganze bitte VOR der redaktionellen Bearbeitung, sonst kommt eine Situation heraus wie sei jetzt existiert, nämlich kurz vor der Saison nichts konkretes zu haben.
Es gab zur Tagung nur zwei Themen als Eingaben:

- Grp.G mit Wagenpass aufnehmen in Grp.2
- Klarstellung, welche FZG in der offenen Grp.3 starten dürfen und welche konkreten Regeln die Techniker anzuwenden haben.
Wenn es denn von der Mehrheit der Fahrer so gewünscht ist und von den Referenten (Die die Interessen der Fahrerschaft vertreten sollten) so abgestimmt wurde, dann braucht man es doch einfach noch zu Papier bringen. Es sollte aber wasserdicht und eindeutig sein damit man als Fahrer , Veranstalter und TK etc. eine einheitliche
Handlungsweise anwenden kann.

Im Prinzip eine Frage der richtigen Wortwahl im Reglement. Scheint aber nicht so einfach zu sein , sonst würden wir nicht auf das Erscheinen des Anhang A warten.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

Sportfahrer hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:Klar kann man gern vorher die Ideen besprechen, das ist sogar wünschenswert.
Es sollte aber "am Tisch" in Gesprächen geschehen und nicht per email, oder in Foren oder Facebook erfolgen.
Und das Ganze bitte VOR der redaktionellen Bearbeitung, sonst kommt eine Situation heraus wie sei jetzt existiert, nämlich kurz vor der Saison nichts konkretes zu haben.
Es gab zur Tagung nur zwei Themen als Eingaben:

- Grp.G mit Wagenpass aufnehmen in Grp.2
- Klarstellung, welche FZG in der offenen Grp.3 starten dürfen und welche konkreten Regeln die Techniker anzuwenden haben.
Wenn es denn von der Mehrheit der Fahrer so gewünscht ist und von den Referenten (Die die Interessen der Fahrerschaft vertreten sollten) so abgestimmt wurde, dann braucht man es doch einfach noch zu Papier bringen. Es sollte aber wasserdicht und eindeutig sein damit man als Fahrer , Veranstalter und TK etc. eine einheitliche
Handlungsweise anwenden kann.

Im Prinzip eine Frage der richtigen Wortwahl im Reglement. Scheint aber nicht so einfach zu sein , sonst würden wir nicht auf das Erscheinen des Anhang A warten.
Cougar_01
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Cougar_01 »

CodeRed hat geschrieben:
EWO hat geschrieben: In den Norddt. Ergänzungen ist keine Gruppe "verbesserte Fahrzeuge" definiert.
..per Definition aus der GA ist wohl mit verbesserte Fahrzeuge eindeutig die Gruppe 3 gemeint.

Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich
in der verbesserten Gruppe.
Hallo CodeRed,

eindeutig wäre das nur, wenn da die Umkehrung stehen würde: "In der verbesserten Gruppe starten ausschließlich Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann.", weil dann der Begriff "verbesserte Gruppe" definiert wäre. So wie es da steht, kann die Gruppe 2 genauso als verbessert definiert werden. Ich dachte diese Interpretation wäre auch allgemein so anerkannt?

MfG Alex
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von CodeRed »

Hi Alex,

nur mal ein Beispiel aus der GA bezüglich der verbesserten Gruppe:

6.1.3 Reifen
In einer serienmäßig ausgeschriebenen Gruppe müssen die Fahrzeuge mit Straßenreifen ausgestattet
sein. In einer verbesserten Gruppe sind die Reifen freigestellt.


Das ist jetzt zwar von hinten durchs Knie geschossen, macht es aber deutlich :wink:

Wenn du dir die Grundausschreibung durchliest wird es aber eindeutig:
Nachwuchsklasse (Gruppe 1) , serienmäßige Fahrzeuge (Gruppe 2) verbesserte Fahrzeuge (Gruppe 3)

Gruß Ditmar
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