Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Das ist defintiv falsch!
Wer den Fahrzeugbrief in den Händen hält, ist Besitzer (aber nicht unbedingt auch Eigentümer) des Fahrzeugbriefes. Der Besitz des Briefes sagt absolut nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Eigentum muss übertragen werden.
Ansonsten wäre der Dieb, der einen Kfz-Brief gestohlen hat, nicht nur Besitzer des Briefes, sondern auch dessen Eigentümer und damit auch Eigentümer des dazugehörigen Fahrzeugs.
Und ganz nebenbei würde ich jedes Jahr über 1000 neue Fahrzeuge verschenken, wenn ich meinem Kunden den Kfz-Brief ohne vorherige Bezahlung zur Zulassung schicke. Der meldet damit sein neues Auto an.
Bisher hat es bis auf eine Ausnahme noch nie ein Problem damit gegeben.
Einer hat es mal versucht. Dem habe ich die Hölle heiß gemacht und er durfte 18 Monate auf Staatskosten gesiebte Luft atmen.
Halter meines GT86 ist mein Betrieb, Rechtsform GmbH.
Ich habe mir als geschäftsführender Gesellschafter eine Vollmacht ausgestellt und dazu einen Auszug aus dem Handelsregister mit in die Unterlagen zur Papierabnahme gelegt. Damit sind alle Bedingungen erfüllt und es gibt keine Wartezeiten wegen unnötiger Diskussionen.
Wer den Fahrzeugbrief in den Händen hält, ist Besitzer (aber nicht unbedingt auch Eigentümer) des Fahrzeugbriefes. Der Besitz des Briefes sagt absolut nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Eigentum muss übertragen werden.
Ansonsten wäre der Dieb, der einen Kfz-Brief gestohlen hat, nicht nur Besitzer des Briefes, sondern auch dessen Eigentümer und damit auch Eigentümer des dazugehörigen Fahrzeugs.
Und ganz nebenbei würde ich jedes Jahr über 1000 neue Fahrzeuge verschenken, wenn ich meinem Kunden den Kfz-Brief ohne vorherige Bezahlung zur Zulassung schicke. Der meldet damit sein neues Auto an.
Bisher hat es bis auf eine Ausnahme noch nie ein Problem damit gegeben.
Einer hat es mal versucht. Dem habe ich die Hölle heiß gemacht und er durfte 18 Monate auf Staatskosten gesiebte Luft atmen.
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Ich habe mir als geschäftsführender Gesellschafter eine Vollmacht ausgestellt und dazu einen Auszug aus dem Handelsregister mit in die Unterlagen zur Papierabnahme gelegt. Damit sind alle Bedingungen erfüllt und es gibt keine Wartezeiten wegen unnötiger Diskussionen.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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- Hans Bauer
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
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Ihr macht einem Neueinsteiger so richtig Lust auf seinen ersten Start im Clubslalom...
Gruß Hans
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Danke Hans!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Ergänzung:
Fahrzeugeigentümer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, ausser bei gestohlenen, gefundenen, gemieteten und geliehenen Fahrzeugbriefen.
Fahrzeugeigentümer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, ausser bei gestohlenen, gefundenen, gemieteten und geliehenen Fahrzeugbriefen.
- Sportfahrer
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Da liegt der Hase im Pfeffer wenn ich mich nicht irre und das tu ich ab und zu , dann hatte dein Jurist und Rennfahrer vor 10 JAHREN recht. Mit der Einführung der neuen Becheinigungen Teil 1 und 2 , die den alten Brief und Schein seit 9 Jahren also 2005 ersetzen , hat sich diese Rechtslage geändert.TJ-BMW hat geschrieben:Bei der Papierabnahme habe mich auch schon oft über Fragen der Eigentumsverhälnisse gewundert.
Daher hatte ich mir die Rechtslage mal von einem Juristen und Rennfahrer erklären lassen.
Das dürfte aber schon bald zehn Jahre her sein. So habe ich den Sachverhalt behalten.
Trotzdem gilt aber heute noch : Wer in Besitz des Briefes und Scheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist, dazu noch über das Fahrzeug verfügt, kann damit zunächst machen was er will!!! Er kann es auf seinen Namen "anmelden" er kann es verkaufen verpfänden etc.
Nur wenn er dann bei einer Slalomveranstaltung auf Sherlock Holmes trifft, dann hat er schlechte Karten weil Vatti im Brief steht.
und ab unters Auto
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
In der Praxis: ....ausser bei finanzierten FahrzeugenTJ-BMW hat geschrieben:Ergänzung:
Fahrzeugeigentümer ist Inhaber des Fahrzeugbriefes, ausser bei gestohlenen, gefundenen, gemieteten und geliehenen Fahrzeugbriefen.
Das Thema wird tatsachlich ziemlich breitgetreten.
Der Anfänger sieht, dass in den meisten Fällen die Papierabnahme unproblematisch ist. Er wird sicher nicht abgeschreckt.
Ich halte es doch für recht sinnvoll, wenn auf die zahlreichen Sonderfälle eingegangen wird, die durch Haarspalterei hier in Absurdistan ständig auftreten.
Besser vorher breittreten, als ohne Starterlaubnis wieder weggeschickt zu werden.
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- Hans Bauer
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Erich hat geschrieben: Ich halte es doch für recht sinnvoll, wenn auf die zahlreichen Sonderfälle eingegangen wird, die durch Haarspalterei hier in Absurdistan ständig auftreten.
Besser vorher breittreten, als ohne Starterlaubnis wieder weggeschickt zu werden.
Sag ich doch, man sollte zumindest den Bachelor in der Fachrichtung Deutsches Eigentums-Recht haben, bevor man als Neueinsteiger zum ersten Clubslalom seine Nennung abgibt...
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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Warum alles so Kompliziert?
Man nimmt einen Nennungsformular füllt alles aus ( Fahrer, technische Daten) kopiert das ca 20 mal.
Lässt die dann alle vom Halter unterschreiben. Bei der Veranstaltung schreibt man nur noch die Veranstaltung und Datum rein.
Das habe ich vor 25 jahren schon so gemacht hat nie Probleme gegeben. Warum auch? Ist ja eine original Unterschrift da.
Gruß
Man nimmt einen Nennungsformular füllt alles aus ( Fahrer, technische Daten) kopiert das ca 20 mal.
Lässt die dann alle vom Halter unterschreiben. Bei der Veranstaltung schreibt man nur noch die Veranstaltung und Datum rein.
Das habe ich vor 25 jahren schon so gemacht hat nie Probleme gegeben. Warum auch? Ist ja eine original Unterschrift da.
Gruß
Ich schreibe hier nichts mehr!!
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Kein Problem, das Auto ist inzwischen auf MICH umgemeldet Das dürfte die problemloseste Variante sein. Aber auf jeden Fall vielen Dank für die zahlreichen Tipps und die heiße Diskussion (also wegen MIR könnten Ihr jetzt alle aufhören )Hans Bauer hat geschrieben:.
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Ihr macht einem Neueinsteiger so richtig Lust auf seinen ersten Start im Clubslalom...
Gruß Hans
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Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Hi Olli,
schön, dass wenigstens Du dieses mittlerweile leidige Thema noch einmal aufwärmst.
Du kommst aber scheinbar nicht aus dem Norden, oder?
Ich habe nämlich Deine Nennung hier: http://www.nac-bremen.de/Files/Clubspor ... slalom.pdf
noch nicht gefunden.
Dabei ist der Platz und auch die Strecke sehr gut für Anfänger geeignet.
Gruß,
Edwin Speckmann
schön, dass wenigstens Du dieses mittlerweile leidige Thema noch einmal aufwärmst.
Du kommst aber scheinbar nicht aus dem Norden, oder?
Ich habe nämlich Deine Nennung hier: http://www.nac-bremen.de/Files/Clubspor ... slalom.pdf
noch nicht gefunden.
Dabei ist der Platz und auch die Strecke sehr gut für Anfänger geeignet.
Gruß,
Edwin Speckmann
Re: Eigentümer vs. Person im Fahrzeugschein
Ne, Rhein-Main-Gebiet ;DEdwin Speckmann hat geschrieben:Hi Olli,
Du kommst aber scheinbar nicht aus dem Norden, oder?