DMSB vs Clubsportregeln

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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Wilfried Böhmann
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DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Um den Faden
http://www.rennsportforum.de/phpbb/view ... 2&start=15
nicht endlos zu strapazieren, hier ein neuer Ansatz.
@Sportfahrer: Doch, des lesens bist du mächtig, jedoch hat Freund Fabse dargelegt, dass sein Auto eben nicht zulassungsfähig sei, wegen der wohl extremen Tieferlegung. Und weil die ohne Abnahme nicht StVZO-konform ist, startet man mit Wagenpass.
Euer Auto braucht in der Gruppe F keinen Wagenpass. weil es wohl z.Zt. per Fahrzeugschein (3 Seiten ?) zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe F (Ausnahme: Rallye-Fahrzeuge) zugelassen sein.
Die Clubsportregularien enthalten jedoch einen Konjunktiv:
....müssen zulassungsfähig sein
können also abgemeldet sein,dann auch ohne Wagenpass.
Fabse wollte jedoch auch zum DMSB-Slalom nennen:
......haben für den Clubslalom bereits genannt, wollen jetzt aber auch den DMSB-Lauf mit fahren, aber es könnte eng werden, ob bis dahin unser DMSB-Wagenpass fertig ist...könnten wir auch ohne den starten? Soweit müsste alles passend am Auto sein.
dazu ist dann jedoch ein gültiger Wagenpass bzw. ein vorläufiger Abnahmebericht für die Gr. FS notwendig, denn eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr hat er wohl eher nicht.

Das sollte für heute reichen...

Gruß
Wilfried Böhmann
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Sportfahrer
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Sportfahrer »

Ok Wilfried,
da fällt mir ja ein Stein vom Herzen. Also nicht das Fabse nicht starten darf , sondern das wir keinen Wagenpass benötigen.

@ Fabse gib Gas mit der Abnahme , damit du an beiden Veranstaltungen teilnehmen kannst.

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Fabse
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Fabse »

Wenn ich mir die Liste so anschauen fahren 3 Leute FS17. Aber vorher fahren die selben Leute 2b bzw 2c.

Und einige fahren vorher 3b und beim DMSB dann Gruppe G!?

Das versteh ich wieder nicht :roll:
Uwe Bartels
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Uwe Bartels »

Fabse hat geschrieben:Und einige fahren vorher 3b und beim DMSB dann Gruppe G!?

Das versteh ich wieder nicht :roll:
Wäre dies eine Erklärung?
Gruppe G Auto mit Slicks = Gruppe 3
Gruß
Uwe
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Olaf
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Olaf »

Fabse hat geschrieben:Wenn ich mir die Liste so anschauen fahren 3 Leute FS17. Aber vorher fahren die selben Leute 2b bzw 2c.
Fabian, das sind normale, straßenzugelassene Autos, deren Fahrer Spaß am Fahren und keine Lust auf die Einschränkungen des DMSB Reglements haben (Mindestgewicht, Felgenbreite, Scheibenfolie usw). Du glaubst gar nicht, wie entspannt eine technische Abnahme ist, wenn man in der FS startet.

Gruß
Olaf
Plattgaspolo I
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Plattgaspolo I »

Fabse hat geschrieben:Wenn ich mir die Liste so anschauen fahren 3 Leute FS17. Aber vorher fahren die selben Leute 2b bzw 2c.

Und einige fahren vorher 3b und beim DMSB dann Gruppe G!?

Das versteh ich wieder nicht :roll:
Moin Fabian,

ich Denke Du solltest erstmal das Reglement des DMSB und das Regelwerk von Club Slalomsport
gut durch lesen und dann vergleichen. Die Logik kommt von allein.

Club-Gruppe 1 bis 2 werden zwar auch nach Leistungsgewicht eingeteilt, könnten aber "verbesserte"
(Getunte) Fahrzeuge sein,.. die aber NICHT in der DMSB Gruppe G starten DÜRFEN. Umgekehrt ist es
kein Problem,.. da die Gruppe 3 oder FS eine "offene Klasse" ist.
Also fahren die aus 2b+2c entweder Gruppe H oder FS, allerdings nach dem Hubraum. Da die 2b+2c Auto's
meistens mehr als 1600 ccm haben, entscheiden sie sich für FS 17,.. logisch.

Kleines Beispiel am Rande : Mit meinem Polo, der aus den früheren Zeiten der Gruppe F (DMSB) Straßen
Zugelassen sein musste, hat noch ALLE Eintragungen,..somit darf ich mit Semi-Slicks im Club 2c fahren.
In der 3a allemal und darf laut Wagenpass entweder in der Gruppe H oder FS starten.


Die Entscheidungen der einzelnen Fahrer,.. wo sie letztentlich fahren möchten hat mit sicherheit auch
andere Gründe,... Klassenfülle zB ?? um evtl. mehr Punkte bei einer "guten" Platzierung zu bekommen
als in ihrer eigentlichen Klasse. Die beweggründe solltest vorort erfahren können.

Gruß,.. Roy
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Fabse
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Fabse »

Ah alles klar, das bringt ein wenig Licht ins dunkle :)
GT-Racing
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von GT-Racing »

Ich mach das nochmal auf, weil es hier immer wieder Reibungspunkte bzw. Diskussionsbedarf gibt:

Im Clubslalomreglement von Nordbaden heist es zum Thema Seriennahe Fahrzeuge und Verbesserte Fahrzeuge:
Ziat:
Gruppe 2: Seriennahe Fahrzeuge
Klasse 4 - ; Klasse 5 - ; Klasse 6 - ...
Seriennah sind Fahrzeuge ab Werk mit geändertem Fahrwerk (Dämpfer und Federn), Sportschalldämpfer, Felgen/Reifen, Spoiler, zusätzliche Sicherheitsausrüstung (Feuerlöscher, Gurte, Überrollbügel/Käfig) Reifen mit Straßenzulassung sowie Sportreifen nach Reifenliste Clubsport erlaubt.
Gruppe 3: Verbesserte Fahrzeuge
Klasse 7 - ; Klasse 8 - ; Klasse 9 – ...
Verbessert sind Fahrzeuge die weitreichende Änderungen zur Serie vorgenommen haben: Motorleistung, Getriebe, Karosserie usw.
Reifen freigestellt


Zum Thema Räder und Reifen:
Müssen in der Gruppe 2, bzw. in der Gruppe 3 die Felgengrößen im Fzg-Schein eingetragen sein?
Oder kann man das so vergleichen:
Gruppe 2 - wie DMSB Gruppe F: Felgengröße eingetragen + Reifen (Breite gem. Reglement) freigestellt
Gruppe 3 - wie DMSB Gruppe H: Felgengröße und Reifenbreite müssen nur gem. Reglement sein, aber nicht eingetragen
Wilfried Böhmann
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Moin !
Schau mal in das Reglement der Nordbadener:

Artikel
6.1.2 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßen-
verkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen
Straßenverkehr zugelassen Fahrzeuge, werden auch dann zum Start zugelassen,
wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffentlichen
Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evt. vorgenommene Veränderungen am
Orginalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum
öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben.
Der Fahrer ist für die entsprechenden
Nachweise verantwortlich (Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes /
Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung).


Also: Abnahme erforderlich, falls keine ABE dieser Teile vorliegt und eine solche Abnahme darin nicht gefordert wird.

Fahrzeuge mit
gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht
nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe


Hier ist eine Abnahme (= Eintrag) eben nicht gefordert.

Noch was: Die Rede ist von "gültigem " Wagenpass. Die Begriffe "verbessert" oder Klasse 1,2 oder 3 wie im Norden gibt es im DMSB-Bereich nicht. Im Wagenpass jedoch sind die gültigen Klassen bezeichnet mit G, F, H, FS.
Es sollte in den Clubsportregularien festgelegt werden, dass eine im Wagenpass definierte Klasse, die ja bei der Clubsportveranstaltung gar nicht ausgeschrieben ist, keine Auswirkung auf die Startberechtigung im Clubsport hat. Da hatte es schon mal Probleme bei der Abnahme gegeben, wurde mir berichtet.
Hat es sich mittlerweile herumgesprochen, dass die Gültigkeit eines Wagenpasses 2 Jahre plus Restlaufzeit des jeweiligen Monates ist ?
Analog zur HU-Plakette.

Gruß
W.Böhmann
BMW123d
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von BMW123d »

wie DMSB Gruppe F: Felgengröße eingetragen + Reifen (Breite gem. Reglement) freigestellt
Sind in der Gruppe F nicht Räder Freigestellt?! Ich fahre seit 2 Jahren mit NICHT eingetragenen Felgen in der Gruppe F, DMSB und Clubsport Württemberg. So ist der offizielle turnus hier: "In der Gruppe F sind Reifen und Räder freigestellt und müssen daher 2014 analog zum DMSB-Reglement 2014 nicht im Schein bzw. im Brief eingetragen sein. "

daraus hatte ich bisher immer die Meinung: Im Slalom, etc. muss die Felge in der F nicht eingetragen sein.

Habe jetzt nachgeschaut, im DMSB Handbuch, steht tatsächlich unter Brauner Teil, Gruppe F 13.4 Räder: "Räder und Distanzscheiben müssen eingetragen sein, wenn keine ABE vorliegt". Soll ich im Straßenzugelassenen Auto, mit Slicks Bereiften Felgen zum TÜV fahren und Felgen eintragen lassen ohne Reifen, wenn ich nochmal einen Satz Slicks hätte, auf anderen Felgen? Diese Regelung ist ja mal BANANE. Oder ich kaufe mir fürs Eintragen Reifen und zahle praktisch mindestens 3 mal Montagekosten + Reifen für eine Abnahme der Felgen. Gehts noch? Und ich darf mit meinen nicht eingetragenen Felgen mit Semis Gruppe F Clubsport fahren aber kein DMSB. Wäre gut wenn das mal jemand aufklären könnte oder ob ich gerade vor ner Wand steht und das ganze nicht kapiere. Oder ist dann ein Fehler unseres Clubsportreglements?

Um zum Nordbadischen Reglement zu kommen, ja ich bin so auch in Nordbaden Gruppe 2 gefahren.
Roawdy
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Roawdy »

Moin,
wo ist das Problem? Die Räder, gemeinhin fälschlich als Felgen bezeichnet, müssen eine ABE haben oder eingetragen sein. Vielleicht liegt da das Verständisproblem. Die profilosen Reifen können und brauchen natürlich nicht eingetragen sein. Das gilt für die "F" und für den Clubsport sowieso..... und da gibt und gab es eigentlich auch keine Unklarheit.
BMW123d hat geschrieben: Und ich darf mit meinen nicht eingetragenen Felgen mit Semis Gruppe F Clubsport fahren aber kein DMSB. Wäre gut wenn das mal jemand aufklären könnte oder ob ich gerade vor ner Wand steht und das ganze nicht kapiere. Oder ist dann ein Fehler unseres Clubsportreglements?
Du darfst mit nicht eingetragenen Rädern ohne ABE weder das eine noch das andere fahren.

Gruß Roawdy
BMW123d
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von BMW123d »

6.1.3
Reifen
In der Gruppe F sind Reifen und Räder freigestellt und müssen daher 2014 analog zum DMSB-Reglement nicht im Schein bzw. im Brief eingetragen sein. Es dürfen nur Fahrzeuge der Gruppe
H mit Slicks starten. In den Gruppen G, SE und F sind keine Slicks erlaubt.
http://www.schwaben-motorsport.de/downl ... om2014.pdf

Im Clubsportreglement Württemberg gilt dieser Passus. Aus Analog habe ich bisher immer daraus geschlossen, dass das auch beim DMSB so ist. Also ist das Clubsportreglement hier FALSCH?!

Und nochmal: wie soll ich Räder eintragen, auf denen Profillose Reifen montiert sind. Muss ich mir da erst fürs eintragen irgendwelche Reifen montieren um diese Felge einzutragen. Was ist, wenn Reifen mit zugelassenem Abrollrumfang mit der Karosserie kollidieren, und diese nicht eingetragen werden können aber die Slicks einen geringeren Abrollumfang haben und Freigängig sind, wer trägt mir das ein, wenn mein bester Freund nicht TÜV Prüfer ist? Oder sogar bei meinen Semis, den Abstand zwischen Reifen und Kotflügel (unter 5mm!) nimmt mir kein TÜV ab. Die Reifen sind aber zu 100% Freigängig. Aus diesem Grund sind die Felgen auch nicht eingetragen, weil das Karosseriearbeiten höchsten aufwands nach sich ziehen würde, nur damit der TÜV zufrieden ist, obwohl die Reifen "eigentlich" freigängig sind. Und im Württembergischen Clubsport ist das so auch erlaubt.
Roawdy
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von Roawdy »

Die nationale DMSB Rahmenausschreibung legt sich da nicht fest.
Die Clubsport-Ausschreibung bei euch im Süden kenne ich nicht. In der DMSB "F" ist die Sache ganz klar s.o. geregelt.
Den Satz verstehe wer will:
"In der Gruppe F sind Reifen und Räder freigestellt und müssen daher 2014 analog zum DMSB-Reglement nicht im Schein bzw. im Brief eingetragen sein." Er ist schlicht und einfach falsch.
Der Originaltext im DMSB-Handbuch 2014 Klasse F lautet:
"13.4 Räder (Radschüssel und Felge) Material, Einpresstiefe und Form der Räder sind freigestellt. Distanzscheiben sind zulässig. Räder und Distanzscheiben müssen eingetragen sein, wenn keine ABE vorliegt."
Es ist schon hammerhart und grenzt an Urkundenfälschung, was sich euer Verband da unten leistet. Es steht ihm allerdi :roll: ngs snscheinend frei diesen Passus "ohne" DMSB-Bezug ins Regelwerk zu setzen. Was dann die Personenversicherung bei einem eventuellen Unfall macht........kaltlächelnd die Zahlung verweigern :? .
Gruß Roawdy
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PumaTreter
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von PumaTreter »

BMW123d hat geschrieben:Und nochmal: wie soll ich Räder eintragen, auf denen Profillose Reifen montiert sind. [...]Muss ich mir da erst fürs eintragen irgendwelche Reifen montieren um diese Felge einzutragen.
So habe ich es gemacht. Auf dem Gebrauchtmarkt für 15 Euro nen Reifen in der passenden Größe geschossen, eingetragen und entsorgt. Der Prüfer war bereit, sich die Abstände vorne und hinten nacheinander anzusehen, so dass ich nur einen brauchte.
BMW123d hat geschrieben: Was ist, wenn Reifen mit zugelassenem Abrollrumfang mit der Karosserie kollidieren, und diese nicht eingetragen werden können aber die Slicks einen geringeren Abrollumfang haben und Freigängig sind[...]?
Dann ist die Felge auch nach DMSB Reglement anscheinend nicht für Gruppe F gedacht. Hätte der DMSB die Felgen völlig freistellen wollen, hätte er ja auch schreiben können: Macht irgendwie Felgen am Auto fest, so dass mit Reifen nix schleift und los geht's. War aber offensichtlich so nicht gewollt.
BMW123d hat geschrieben:Oder sogar bei meinen Semis, den Abstand zwischen Reifen und Kotflügel (unter 5mm!) nimmt mir kein TÜV ab. Die Reifen sind aber zu 100% Freigängig. Aus diesem Grund sind die Felgen auch nicht eingetragen, weil das Karosseriearbeiten höchsten aufwands nach sich ziehen würde, nur damit der TÜV zufrieden ist, obwohl die Reifen "eigentlich" freigängig sind.
Es stimmt, dass die zitierten Clubsportregeln sie erlauben. Im DMSB Sport sind sie nicht erlaubt, weil das Kriterium nicht Freigängigkeit ist, sondern dass sie eingetragen sind. An irgendeiner Ecke muss doch mal eine Einschränkung passieren, sonst braucht man kein Reglement. Deswegen ist das Reglement nicht kaputt.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
BMW123d
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Re: DMSB vs Clubsportregeln

Beitrag von BMW123d »

Radabdeckung, zul. Felgenbreiten etc sind ja alle eingeschränkt. Ausserdem ist auch klar, dass in der Rallye das eigetragen sein muss. Aber im Slalom muss das doch nicht sein. meine Felge hat ein Gutachten für mein Auto, KBA Nummern alles, lediglich ist das ganze etwas knapp, weil unter mein Auto nicht jede ET passt, ich an der Hinterachse sehr tief fahre und Sportreifen im Verhältnis zu Straßenreifen extrem wulstig und breit sind. Und ich mache keine verrückten Sachen sondern das ist allerweltsgröße 8x17 ET 35 225/45R17, dh. Ich beschwer mich jetzt nicht, dass keine 10x18 drunter passt. Jetzt darf ich damit von TÜV zu TÜV gehen bis einer sowas einträgt, damit ich mit nen Clubsport Gruppe F Auto DMSB Gruppe F fahren darf.
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