Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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hanky
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von hanky »

Funboy hat geschrieben:... Nicht eingetragenes Chiptuning kann ich mit blosem Auge nicht erkennen, und ist ein eingetragener Offener
Luftfilter gleich eine erhebliche Veränderung am Motor? Und der Lotus Elise der mit SemiSlicks vom Band rollt ist Serienmäßig...
Letztendlich kommt es auch auf den Fahrer an und den Spaß am Motorsport.

Gruß
Ein offener Filter kann eine erhebliche Veränderung sein, wenn das Fahrzeug über den Original Luftfilterkasten gedrosselt ist! Das kann je nach Fahrzeug auch ma ca 10PS ausmachen :wink: :!:
Pfffffffff ziisch
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EWO
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von EWO »

Da man die sogenannten Verbesserungen nicht alle 100%ig in Worten vorab regeln kann, ist die einfachste Art und Weise klassen einzuteilen die STVZO und nach Leistungsgewicht. Wer schneller werden will muss dann ggf. nachrüsten.
Wer abseits der STVZO fahren will hat die offene Klasse und da ist fast alles machbar.

So einfach kann es gehen und funktioniert seit Jahren im Norden.
buGGi
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von buGGi »

Ich bin leider noch nie im Norden gefahren, ist halt je nach Veranstaltung zu weit weg. Aber mal schauen, vielleicht ergibt sich ja mal was.

Wenn es im Norden wirklich sagen wir mal das "ausgefeiltere" Reglement geben soll, dann frage ich mich warum die anderen Regionen es nicht einfach genau so machen.
Wenn euer Reglement wirklich so gut ist und es sich bewährt hat, dann ist das doch ideal. Wenn es deutschlandweit ein einheitliches Reglement gibt, dann ist das schon mal ein Vorteil.
Es gibt nur ein Reglement und nicht mehr unterschiedlich viele die sich auch noch zum Teil unterscheiden usw.
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Dr.Tuning
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Dr.Tuning »

In den nächsten Jahren wird wohl das DMSB Reglement als einheit geben! Es gibt ja schon anzeichen dafür. 1.Streckenängen erhöhung von 800 auf 1000m dann kam Stufe 2, die DMSB Lizenz im Clubsport. Ohne den DMSB bzw. dessen Machtwort wird es in der BRD nie ein einheitliches Reglement geben!
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,sie gehen sogar für sie arbeiten.


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General-GT
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von General-GT »

Dr.Tuning hat geschrieben:In den nächsten Jahren wird wohl das DMSB Reglement als einheit geben! Es gibt ja schon anzeichen dafür. 1.Streckenängen erhöhung von 800 auf 1000m dann kam Stufe 2, die DMSB Lizenz im Clubsport. Ohne den DMSB bzw. dessen Machtwort wird es in der BRD nie ein einheitliches Reglement geben!
Was mich dann doch schon stark ärgern würde. Befürchten tue ich das aber auch schon seit längerer Zeit.
Ich hab gerade ein Auto im Aufbau, welches sich an der Leistungsgrenze der Gruppe 2b bewegt und über den Sommer mein Alltagsfahrzeug ist.
Sollte der DMSB mal wieder kräftig die Suppe umrühren, wie es vor Jahrzenten mal der ONS gemacht hat oder wie gerade im Clubsprintbereich geschehen,
kann ich mein Konzept schön komplett über den Haufen werfen.
Die einzige denkbare Möglichkeit für meinen Wagen wäre dann die Gruppe H.
Ich müsste mir einen Alltagswagen mit Anhängerkupplung besorgen, zur Fahrschule rennen um den Führerschein für Anhänger zu machen UND mir einen Trailer besorgen.
Achja, unterstellen muss ich den Kram auch auch noch irgendwo. Also noch schnell einen Stellplatz anmieten und zwei Jahre arbeiten gehen, damit ich den Wagen auf- bzw. umrüsten kann.

HAHA... und das alles für 3min. oder was?! Bei dem Preis- Leistungsverhältnis kann ich auch Dragrace betreiben. :evil:

PS: Ach ja, zumindest im Rallyesport gibt es ja auch schon Gerüchte von einer Abschaffung der Gruppe H. Denn kann man es auch gleich lassen.
Nicht nur ständig schlechte Nachrichten in der Politik, auf der Arbeit und Weltgeschehen, nein auch noch eine Dachverband im Hobby, der genau so für seine Sportler arbeitet, wie die Regierung fürs Volk.
Ist schon traurig irgendwie...
-FLUGROST RACING TEAM-
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EWO
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von EWO »

Bitte beim Thema bleiben !
Plattgaspolo I
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Plattgaspolo I »

Hans Bauer hat geschrieben:
Plattgaspolo I hat geschrieben:
Moin Jungs und Hallo Christoph,

an dem Thema "faule Auto's im Clubsport, geht dieses Thema wohl "etwas" vorbei.

Schöne Grüße aus SH,..

Roy


Moin Roy,

da hast Du absolut recht - sorry, zurück zu den rostigen - ähh, ich meine faulen Autos... :mrgreen:

Sonnige Grüße aus dem Süden

Hans
Hey,.. Hans ist wieder da :lol:

Du liest einfach zu viel hier im Forum :wink: Kann ja nichts dafür das dass Blech aus der ehemaligen DDR geliefert
wurde. Aber zu dem damaligen Zeitpunkt wurden viele Fahrzeug Hersteller mit dem Blech beliefert.
Um beim Thema zu bleiben : Sicher ist etwas an meinem Auto hier und da "faul" (Optisch), aber zum Fahren allemal GUT.

Macht es gut,.. und fall mir nicht vom Balkon runter :)

Gruß aus SH (es Regnet schon wieder :cry: )
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automoeller
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von automoeller »

"Plattgaspolo hat geschrieben:
ALLE Fahrzeuge können Serienfahrzeuge sein und ALLE Fahrzeuge dürfen Verbessert sein. Nur, die "Verbesserungen" müssen Eingetragen sein nach der STVZO. Die einzige Einteilung der Fahrzeuge in den Klassen, wird durch das LEISTUNGSGEWICHT bestimmt zum Zeitpunkt der Veranstaltung.
...
Falls ein TK oder gar Rennleiter diese Regeln "LASCH" auslegt, könnte es Dir dann evtl. bei einer Meisterschaft zum nachteil
werden"

Obwohl von anderen Teilnehmern ausdrücklich nicht gewünscht, möchte ich doch ein Wort sagen zum Fall, der beim ASC Breitenfelder Clubslalom passiert ist:
Es gibt Felder im Fahrzeugschein, die ausschliesslich der Beschreibung des Fahrzeugs dienen, wie z.B. die Farbe, Schlüsselnummern für Hersteller, Typ, Aufbau, Abgas, und die Fahrgestellnummer. Andere Felder sind der motorsportlichen Fairness wegen interessant: Hubraum, Leistung, Gewicht. Was aber ist mit den Feldern für Sitzanzahl und Anhängerkupplung? Muss das unbedingt eingetragen sein? Auch immer wieder Thema: Sportgurte zusätzlich zu den Serien-Gurten.
Niemand würde auf die Idee kommen, einen Protest anzustossen, weil die Farbe nicht stimmt. Ich nehme dieses Beispiel, weil man hier schön den Unterschied sieht zwischen dem Strassenverkehrsrecht und dem Sportrecht, also dem, was der TüV/Dekra einträgt (oder nicht) und dem, was bei der Technischen Abnahme relevant ist.
Die StVZO hat den Vorteil, das zu jedem Gesetz auch Kommentare verfasst wurden. So kann man im Zweifelsfall darauf zurückgreifen, wie das Gesetz entstanden ist, was damit gemeint ist und wie es anzuwenden ist. Im Sportrecht, hier dem Clubslalom, müsste ich mal nachfragen, ob es solche Kommentare auch gibt. Denn es kann nicht sein, das ich einem Teilnehmer seine mit großer sportlicher Leistung erworbenen Wertungspunkte aufgrund eines Formfehlers aberkennen muss.
Welcher Arzt kann das behandeln? Ich habe TK A.
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EWO
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von EWO »

Ganz einfache Regelung:
Das Fahrzeug muss der STVZO entsprechen, da gibt es kein "wenn" und "aber".
Wenn die STVZO auf die AHK in den Papieren keinen Wert legen sollte (was derzeit nicht so ist), dann dürfte man dies an und abbauen wie es einem beliebt.
Genauso verhält es sich mit der Sitzbank und sonstigem Zubehör was zulassungsrelevant ist.
Wer hin und her bauen möchte und nicht immer zum TÜV fahren will, muss sich zwangsläufig in der Klasse 3 ansiedeln.
Reinhard Stoldt
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

das ist sicher eine gute Thematik für ein Fortbildungsseminar, aber da du es anreisst will ich das hier gern erläutern. Ist vielleicht auch allgemein interessant.
automoeller hat geschrieben: Es gibt Felder im Fahrzeugschein, die ausschliesslich der Beschreibung des Fahrzeugs dienen, wie z.B. die Farbe, Schlüsselnummern für Hersteller, Typ, Aufbau, Abgas, und die Fahrgestellnummer. Andere Felder sind der motorsportlichen Fairness wegen interessant: Hubraum, Leistung, Gewicht. Was aber ist mit den Feldern für Sitzanzahl und Anhängerkupplung? Muss das unbedingt eingetragen sein?
§ 6 FZV beschreibt alle Informationen, die bei der Zulassung eines Fahrzeugs anzugeben sind. Das sind eigentlich alle Informationen, die in der Zulassungsbescheinigung stehen. Im konkreten Einzelfall muss das nicht extra benannt werden, da es in den vorzulegenden Fahrzeugpapieren ja schon eingetragen ist.
§ 13 FZV regelt die Mitteilungspflicht bei Änderungen. Dazu gehört zum Beispiel eine Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, technische Änderungen nach §19 StVZO und anderes mehr.
Dazu gehören zum Beispiel, wie schon erkannt, nicht die Änderung der Farbe oder der Anzahl der Sitzplätze (außer bei Omnibussen).
automoeller hat geschrieben: Die StVZO hat den Vorteil, das zu jedem Gesetz auch Kommentare verfasst wurden. So kann man im Zweifelsfall darauf zurückgreifen, wie das Gesetz entstanden ist, was damit gemeint ist und wie es anzuwenden ist. Im Sportrecht, hier dem Clubslalom, müsste ich mal nachfragen, ob es solche Kommentare auch gibt.
Man kann sich mit Gesetzeskommentaren beschäftigen, das ist allerdings aufgrund des Gewichts der Werke mühselig. Leichter und schneller kann man mit den Urtexten umgehen.
Wer regelmässig den Vorstart liest findet hier viele Kommentierungen und Erläuterungen zum Reglement. Auf der DMSB-Internetseite sind diese Texte zum Teil auch ständig verfügbar. Das Reglement des Clubslalom ist ja hier in Norddeutschland in technischer Hinsicht sehr simpel. Es ist alles erlaubt solange es im Einklang mit der StVZO steht. Damit ist dann schon der benutzbare Kommentar benannt, nämlich der zur StVZO. Einen sehr guten Anhalt liefert auch der Technik-Ausschuss des DMSB z.B mit dem Gruppe-F Reglement aus dem sehr gut herauszulesen ist, was im Sinne von StVZO und FZV eintragungspflichtig ist.
automoeller hat geschrieben: Denn es kann nicht sein, das ich einem Teilnehmer seine mit großer sportlicher Leistung erworbenen Wertungspunkte aufgrund eines Formfehlers aberkennen muss.
Ganz recht, das sollte man nicht tun, besonders nicht drei Leute auf einmal. Ich würde das allerdings nicht Formfehler nennen.
Zuletzt geändert von Reinhard Stoldt am Mi Aug 22, 2012 13:57, insgesamt 2-mal geändert.
SEMA-Motorsport

Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von SEMA-Motorsport »

Zum Thema Sitze Ausbauen:

$35a der StVZO Absatz 7

 (7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.

Die ausgewiesenen Sitzplätze findet man im Fahrzeugschein und werden nicht durch den Fahrer bestimmt!

Gruß
Sebastian
the bruce
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von the bruce »

Was leider extrem schade ich angesichts der Tatsache, dass es kaum etwas geben dürfte,
das bei vergleichbarem Aufwand so viel Gewichtsreduktion bringt. Wenn es nicht so wäre
würden wir nicht darüber reden. Aber gleiche Chancen für alle.

Ich persönlich hätte gar kein Problem damit wenn sich jemand eine Rücksitzbank ausbaut
ohne die Zweisitzigkeit eingetragen zu haben solange nur das Leistungsgewicht stimmt
und bei Motor und Fahrwerk nicht getrickst und gelogen wird.

Vermutlich guckt einen der TÜV-Mann sowieso schräg an wenn man mit ausgebauter Rück-
sitzbank (und ohne Zelle) vorfährt und dafür einen Eintrag haben will.

Wenn ich früher für einen Umzug meine Rücksitzbank herausgenommen habe um Wasch-
maschine und Trockner gleichzeitig in meinen Golf II zu bekommen - war ich dann illegal
unterwegs? :mrgreen: Die Antwort ist mir klar, aber mal ehrlich: es hätte kein Schwein gejuckt.
Gruß, Holger

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KekeRubinho
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von KekeRubinho »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:Ganz recht, das sollte man nicht tun, besonders nicht drei Leute auf einmal. Ich würde das allerdings nicht Formfehler nennen.
Ein Schiedsgericht kann nur aufgrund der vorliegenden Tatsachen entscheiden und ist sicher in den wenigsten Fällen ein Kfz-Sachverständigenrat. Ich finde es zielführender für eine nachträgliche Anerkennung einer Leistung zu sorgen, als immer wieder mit dem Finger auf diejenigen zu zeigen, die nur ihre Arbeit gemacht haben. Es wäre also schön, wenn wir die "drei Leute" mal aus dem Fokus nehmen könnten und uns auf das konzentrieren, was noch zu tun ist!
Gruß, Gunnar
Sport- und Jugendgruppenleiter
Auto-Sport-Club (ASC) Breitenfelde e.V. im ADAC
http://www.asc-breitenfelde.de
mailto: ASC.Breitenfelde@gmx.de
Reinhard Stoldt
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Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von Reinhard Stoldt »

SEMA-Motorsport hat geschrieben:Zum Thema Sitze Ausbauen:

$35a der StVZO Absatz 7

 (7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, daß ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.

Die ausgewiesenen Sitzplätze findet man im Fahrzeugschein und werden nicht durch den Fahrer bestimmt!

Gruß
Sebastian

Bitte bei der Sache bleiben. Hier ging es um ausgebaute Sitze, nicht um ausgebaute Gurte und Airbags
SEMA-Motorsport

Re: Umgang mit "faulen" Autos im Clubslalom

Beitrag von SEMA-Motorsport »

Holger,

dann müßtest Du auch bei einem gleichen Auto, was noch schwerer ist (z.B. durch einen Käfig) bei einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung ein Auge zudrücken. Der eine baut alle Sitze bis auf den Fahrersitz aus und der nächste bastelt am Motor rum. Das Ziel ist immer das gleiche, das (möglicherweise nicht optimale) Leistungsgewicht zu verbessern.
Ich fahre derzeit noch ein Auto mit einem Leistungsgewicht von über 20. Der Innenraum besteht nur aus zwei Schalensitzen (eingetragener Zweisitzer) und einem Käfig für die Sicherheit. Wie man einen Polomotor flotter macht, das weiß ich. Aber das würde ich nur machen wenn ich es auch eintragen würde.
Das Regelwerk ist so klar, klarer geht es nicht mehr. Ich kann trotzdem verstehen, das man Emotional einen Unterschied zwischen Veränderungen macht, die das Leidtungsgewicht aus der Klasse rausbefördern oder noch innerhalb der Klasse sind.

Gruß
Sebastian
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