26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Hier kann über Clubslalom Veranstaltungen gesprochen werden

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CodeRed
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von CodeRed »

Um jede Veranstaltung die abgesagt werden " muss " ist es schade!

Wie Reinhard schon geschrieben hat ist das Regelwerk hier eindeutig und lässt auch keinen
Handlungsspielraum zu, auch nicht für die Sportabteilung

Nun geht es hier wohl in erster Linie um die Bestrafung um genügend Sicherheit darzustellen.

Allerdings gewährleistet eine Bestrafung noch lange keine Sicherheit.

Muss eine Bestrafung erfolgen hat es die Sicherheit bereits hinter sich :lol:

Keiner fährt absichtlich oder vorsätzlich über STOP, das ist im Rennmodus manchmal so.

Also muss eine andere Lösung her.

Wir haben das auch schon mal gemacht, dann gibt es am Veranstaltungstag ein Bulletin und
eine entsprechende Unterschriftenliste für die Teilnehmer zur Kenntnis, woher soll man vorher auch wissen
das so eine Maßnahme am Veranstaltungstag nötig ist :lol: :lol: :lol:
Leute ihr müsst da mal ein bisschen kreativ sein 8)

Allerdings hat es dort auch Teilnehmer gegeben die zwar gelesen, nicht verstanden, aber
glücklicherweise unterschrieben haben.
Die brennen dann dreimal über " STOP" und beschweren sich hinterher noch in der Sportabteilung
über die Zeitstrafe.
Die Sportabteilung wird das alleine wegen dem Shitstorm schon nicht genehmigen, das sollte "Mann" verstehen.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das die Strecke so aufgebaut werden sollte wie immer.
Wenn dem so ist könnte man dort z.B Start und Ziel trennen, damit wäre auch die äußerst unglückliche
Zieleinfahrt Geschichte, da wäre wohl so manchem wohler.

Ich verstehe den Hype hier nicht und schon garnicht die Absage, aber ich verstehe ja auch so manch
anderes nicht wie ihr wisst :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß Ditmar
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EWO
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von EWO »

Ich versteh auch etwas nicht.
Ich kenne diese Formulierung seit eh und je bei Club und DMSB-Slaloms.
Warum man sowas nicht mehr machen dürfen soll, verstehe ich nicht.

Daher wiederhole ich meine Frage noch mal.
Gibt es sowas in den letzten Jahren tatsächlich nirgends in der Republik mehr?

Dieser DMSB Slalom hat auch etwas vermerkt dazu:
https://www.schwaben-motorsport.de/down ... s_2019.pdf
Ist eine noch härtere Wertungsstrafe und wurde vom DMSB genehmigt.
CodeRed
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von CodeRed »

Die DMSB Rahmenausschreibung Clubsport ist da noch ziemlich offen
die Grundausschreibung Clubsport-Slalom aber nicht mehr.

Eine Bestrafung ist ja trotzdem möglich, eben nur nicht innerhalb der
Lichtschranke, bzw. direkt für den Lauf.
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Japanese
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von Japanese »

auch wenn offensichtlich für diese geplante VA "das Kind in den Brunnen gefallen ist" sollte man über Lösungsvorschläge nachdenken.
Wie Ditmar schon schrieb ist bei erforderlicher Bestrafung der Bereich Sicherheit bereits geschädigt - und das genau sollte ja verhindert werden. Insofern hat die Bestrafung ihre Wirkung verfehlt - und schafft nur Missstimmung. Ich vermute daß aus diesem Grund der Veranstalter auch die Thematik Geldstrafe abgelehnt hat.
Wenn es irgendwie vor Ort geht sollte also der Zielbereich "umgestaltet" werden um diese Gefahrenquelle zu entschärfen ( allerdings kenne ich die Gegebenheiten vor Ort nicht ).
Hallo Veranstalter: wir brauchen euch und sind froh daß es euch gibt - also bitte macht wieder VA´s.

Grüße

Dieter - Japanese

PS: wir sind ja am kommendes WE bei euch - eventuell kann man ja bei einem Bierchen locker diskutieren. Ich freue mich auch schon auf Plauderstündchen mit Volker ( natürlich auch Andere :-D :-D )
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EWO
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von EWO »

ignoriert doch bitte nicht mein posting :lol:
Japanese
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von Japanese »

doch Ecki, gibt es wie Du selbst schreibst.
Allerdings habe ich als "langjähriger" Aktiver die Erfahrung gesammelt, daß der Fahrer sich strikt an alle Regelwerke zu halten hat - der Veranstalter aber oftmals dieses ignoriert.
Hier hat sich der Veranstalter sehr wohl seinen Kopf gemacht um sich einerseits an das Regelwerk zu halten, anderseits "mit deutlichem Druck" auf ein Risikopotential eingehen will.
Leider mit negativem Ausgang für den Sport.

Grüße

Dieter - Japanese
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von CodeRed »

Um Ecki hier nicht zu vernachlässigen!

Das sagt das DMSB-Veranstaltungsreglement:

Art. 19 Wertungsstrafen/Geldbußen des Renndirektors /Rennleiters/Rallyeleiters
(1) Die dem Renndirektor/Renn-/Rallyeleiter obliegenden Wertungsstrafen sind in den jeweiligen spezifischen DMSB-Wettbewerbsreglements geregelt.
Wertungsstrafen können unabhängig von eventuellen weiteren Strafen auch von den Sportkommissaren ausgesprochen werden.

Das sagt das DMSB-Wettbewerbsreglement, hier Slalom:

Art. 14 Wertungsstrafen
1. Eine Wertungsstrafe für Fahrfehler kann nur für den
zeitlich erfassten Teil eines Parcours erfolgen.
2. Folgende Tatbestände führen zu Wertungsstrafen blablabla

Das ist ganz genau so aufgebaut wie die Rahmenausschreibung CS und Grundausschreibung CS-Slalom.

Aber auch im DMSB Bereich ist es nicht zulässig bezogen auf unser Problem außerhalb der Lichtschranken zu bestrafen.
Wenn dort einer 300€ auf den Tisch legt macht der VA dicke Backen.

Also, wird praktiziert, ist aber falsch.
Irgendwie kommt mir das bekannt vor :shock:
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PumaTreter
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von PumaTreter »

Hallo zusammen,

es gibt einen Unterschied zwischen Clubsport- und DMSB Reglement, der für mich den Unterschied ausmacht.

Beim DMSB steht (ich zitiere vom Post hier drüber):
Art. 14 Wertungsstrafen
1. Eine Wertungsstrafe für Fahrfehler kann nur für den
zeitlich erfassten Teil eines Parcours erfolgen.

Bei Clubsport steht (ich zitiere aus einem Post hier im Thread): Eine Wertungsstrafe kann nur für den zeitlich erfassten Teil eines Parcours erfolgen.

Insofern können beim DMSB Wertungsstrafen geltend gemacht werden, die außerhalb der Strecke liegen, sofern es dabei nicht um Fahrfehler (Parcours falsch gefahren) handelt. Diese Möglichkeit bietet das Clubsportreglement nicht, da dieser Passus anscheinend nicht komplett vom DMSB Reglement übernommen wurde. Das Nichteinhalten einer Stopzone sehe ich nicht als Fahrfehler, insofern passt das für mich, was der DMSB genehmigt hat. Und es passt für mich auch, dass der ADAC die Wertungsstrafe abgelehnt hat.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von CodeRed »

PumaTreter hat geschrieben: Insofern können beim DMSB Wertungsstrafen geltend gemacht werden, die außerhalb der Strecke liegen, sofern es dabei nicht um Fahrfehler (Parcours falsch gefahren) handelt.

Viele Grüße
Achim

Moin Achim,
das ist nicht korrekt, die Fehler sind genau definiert analog CS!

Art. 14 Wertungsstrafen
1. Eine Wertungsstrafe für Fahrfehler kann nur für den
zeitlich erfassten Teil eines Parcours erfolgen.
2. Folgende Tatbestände führen zu Wertungsstrafen
(Zeitstrafe = Strafsekunden):
a) Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben
aus der Markierung werden je Pylone drei
Strafsekunden berechnet. Eine Pylone gilt als
verschoben, wenn sich kein Teil des Bodenrandes
mehr innerhalb der Markierung befindet.
Die Strafsekunden werden in der Ergebnisliste
getrennt aufgeführt.

Beim Umwerfen von Pylonen in einer Pylonengasse
werden max. 15 Strafsekunden berechnet.
Bei einer Wende werden unabhängig der tatsächlichen
Anzahl geworfener Pylonen je Vorbeifahrt
max. 3 Strafsekunden berechnet.
b) Das Auslassen einer Wertungsaufgabe oder eines
Teils davon wird mit 15 Strafsekunden belegt.
Hierzu zählt:
– Nichtpassieren eines Tores,
– falsches Passieren einer einzelnen Markierung
oder einer Schweizer Pylone,
– falsches Passieren einer Wende,
– Auslassen einer Pylonengasse (eine Pylonengasse
gilt schon dann als ausgelassen, wenn
nur eine Pylone der Gasse falsch passiert wurde.
Eine Addition weiterer Strafsekunden durch
Umwerfen/Verschieben von den übrigen Pylonen
dieser Gasse erfolgt dann nicht mehr).
3. Zu einer Nichtwertung führende Tatbestände sind:
– mehr als 3-maliges Auslassen einer Wertungsaufgabe
pro Wertungslauf
– das Auslassen der Zielgasse.

4. Der Veranstalter / Rennleiter kann mit Genehmigung
des DMSB in der Ausschreibung weitere Tatbestände
für Wertungsstrafen festlegen.

Gruß Ditmar
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von EWO »

Ist schon traurig, wenn man um seinem Hobby nachgehen zu wollen, quasi einen Juristen zur Seite braucht, um sowohl auf VA-Seite als auch als Teilnehmer alles richtig zu machen.
Wobei richtig offenbar immer so gemeint ist, wie es die wortgenaue Formulierung des Regelwerks sagt und nicht wie es gemeint ist.
Liegt wohl an dem Trend zur Überreglementierung in deutschen Gehirnen.
Die STVO wäre eigentlich auch ausreichend geregelt mit dem 1.Paragrafen, aber wenn es nicht mal im Freizeit- und Spaßbereich anwendbar ist.... schon traurig.

Fakt ist, dass durch dem Frust des VA durch eine Ablehnung und damit Absage einer eigentlich schönen Veranstaltung erfolgte. Das Ganze erfolgte ohne konstruktive Alternativvorschläge seitens der Genehmigungsbehörde oder auch des angesprochenen Fachausschussmitgliedes. Wieder einmal gilt das Fazit: "Verloren hat unser Sport".

@Achim, Fakt ist aber auch, das die Rahmenausschreibung für den Clubsport aussagt, dass sofern es für die jeweilige Sparte ein DMSB-Regelwerk gibt, dieses auch im Clubsport anzuwenden ist.
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von CodeRed »

Das ist wohl so, dennoch sehe ich in Tarp keine unüberwindbaren Hürden.

Sprech doch nochmal mit den Verantwortlichen, mir werden sie wohl kein Gehör schenken :(

Noch ist das ja nicht zu spät.
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Rocco711
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von Rocco711 »

Scheinbar ist es doch schon zu spät...Stefan Blank hat mir mitgeteilt, dass eine Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich sei.

Dachte auch, wenn sich ein paar motivierte und wissende Leute zusammen tun, dass da noch was geht mit der Veranstaltung...aber die Gedanken basierten auf Naivität und nicht vorhandenem Hintergrundwissen...sehr schade.
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PumaTreter
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von PumaTreter »

EWO hat geschrieben:@Achim, Fakt ist aber auch, das die Rahmenausschreibung für den Clubsport aussagt, dass sofern es für die jeweilige Sparte ein DMSB-Regelwerk gibt, dieses auch im Clubsport anzuwenden ist.
@CodeRed
Moment bitte mit "nicht korrekt". Klar sind die Wertungsstrafen definiert und es ist erklärt, dass der VA weitere hinzufügen kann. Meine Interpretation des Reglements beruht darauf, dass ich sage: "Wertungsstrafen für Fahrfehler" können nur im gezeiteten Teil erfolgen. Das schließt "Wertungsstrafen für andere Dinge (außer Fahrfehler)" außerhalb des gezeiteten Bereichs für mich nicht aus. Und hier kann der VA durchaus eine Wertungsstrafe (Zeitstrafe) anwenden. Ich unterscheide zwischen "Wertungsstrafen für Fahrfehler" und "Wertungsstrafen aus anderen Gründen" - die einen im gezeitet Bereich und die anderen auch außerhalb.

@EWO
Den Fakt kenne ich. Ich frage mich: Wozu gibt es dann im Clubsportreglement Passagen, die wie Zitate aus dem DMSB Reglement aussehen, sich aber unterscheiden? Wenn man zitieren wollte, könnte man das ja komplett weglassen, weil dann automatisch das DMSB Reglement gilt und wenn man etwas anderes erreichen möchte (und deswegen "falsch" zitiert), hat man in diesem Fall eben durch Weglassen von Worten die Sache verkompliziert. Sieht für mich aus, wie selbstgemachtes Leid.

Viele Grüße
Achim
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Re: 26. / 27. ADAC Tarper Clubslalom am 23.6.2019

Beitrag von EWO »

PumaTreter hat geschrieben: @EWO
Den Fakt kenne ich. Ich frage mich: Wozu gibt es dann im Clubsportreglement Passagen, die wie Zitate aus dem DMSB Reglement aussehen, sich aber unterscheiden? Wenn man zitieren wollte, könnte man das ja komplett weglassen, weil dann automatisch das DMSB Reglement gilt und wenn man etwas anderes erreichen möchte (und deswegen "falsch" zitiert), hat man in diesem Fall eben durch Weglassen von Worten die Sache verkompliziert. Sieht für mich aus, wie selbstgemachtes Leid.

Viele Grüße
Achim
Tja, da müsste man die Süddeutschen fragen, die dieses Regelwerk federführend bearbeiten.
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