Wenn ich in den bisherigen Beiträgen nichts überlesen habe, ist es vielleicht angebracht, auf die
Allgemeinen Prädikatsbestimmungen des DMSB im Handbuch hinzuweisen:
Dort ist im Art.12 die Ablehnung von Nennungen geregelt.
Dabei ist natürlich nur von bis zum Nennungsschluss formal korrekt eingegangenen Nennungen mit Nenngeldeingang auszugehen. Der Nennungsschlusstermin ist laut Ausschreibung unabänderbar festgelegt und bis zu diesem Termin können Nennungen auch abgegeben und müssen registriert werden.
Bekanntmachungen nach dem Motto "Wir sind voll" sind dabei erstmal ohne Belang.
Auch hat kein Fahrer die Pflicht den Nennungsverlauf in den Veröffentlichungen des Veranstalter jederzeit zu beobachten.
Erst nach dem Nennungsschluss ist über die Ablehnung von (zu viel) gültigen Nennungen zu befinden, bei einem DM-Lauf unter Hinzuziehung des aktuellen DM-Zwischenstandes.
Laut. Art. 12, Abs. 2, müssen alle Fahrer eine Startberechtigung erhalten, die "... mindestens 30 % der Punkte des im Prädikat führenden Fahrers erreicht" haben.
Und wenn dann noch Startplätze frei sind, gelten die Zulassungbestimmungen der regionalen Meisterschaften.
Und wenns die nicht gibt, sollte sich der Veranstalter bei der Zulassung der Regionalmeisterschaftsfahrer auch an die 30 %-Regelung des DMSB halten, nach dem Motto "Wenn es kein Regionalrecht gibt, gilt das übergeordnete DMSB-(Bundes-)Recht". Und mit dieser Regelung kommen dann auch die Regionalmeisterschaftsfahrer zu ihrer Startzulassung.
Und sollten dann wegen begrenzter Startplätze beim DM-Lauf noch Fahrer abgelehnt werden müssen, so ist diese
Liste der Ablehnungen vom DMSB genehmigen zu lassen.(Art.12 Abs.1)
Um in diesem Auswahlverfahren erfolgreich zu sein, muss man als Fahrer nur eine gültige Nennung bis zum Nennungsschluss abgegeben haben und in den Meisterschaften erfolgreich platziert sein. Wer zu diesem Fahrerkreis nicht gehört, kann nach freiem Ermessen (!) des Veranstalters abgelehnt werden - ohne Rücksicht auf das Eingangsdatum seiner Nennung.
Das ist ein ganz rationales Verfahren und kann von allen nachvollzogen werden - bis auf die Gewissheit, ob die Nennung eines zugelassenen Fahrers auch tatsächlich gültig mit Nenngeld am NS vorlag.
Auf ein allseits gutes Gelingen, Spaß und Erfolg in Meinerzhagen.
Grüße aus dem Norden
von hammerman
P.S.: Sollten bei der RGO DM-Fahrer (oberhalb der 30%-Grenze) trotz zweifellos gültiger Nennung keine Startberechtigung bekommen haben, so dürfte das nicht folgenlos bleiben (Art. 8 Abs. 1: .... und einzelne Prädikatsläufe nicht zu werten.)
Es wäre gut, wenn der Veranstalter für Klarheit über das Zulassungsverfahren sorgen würde. Zeit zum (stillschweigenden) Nachbessern wäre ja ggf. auch noch.