CheckeredFlagRacer hat geschrieben:Ich bin zwar erst in meinem 5.Slalomjahr und 1.DM-Jahr, aber Ihr seid die ersten bei denen meine Vorgehensweise Probleme bereitet.Aber Du hast mich ja jetzt "sanft" in die Nennungsrituale bei Euch eingeführt
Hallo Björn,
ich vermute mal, dass du die ersten 4 Jahr im CS-Slalom verbracht hast. Dort sehen wir das auch nicht ganz so eng. Obwohl wir einige Sachen strenger durchziehen, als viele andere Veranstalter im Clubsport.
Und du hast recht, du fährst jetzt um die Deutsche Meisterschaft, und genau wie ihr eure Autos professionell auf die Veranstaltung vorbereitet, habt ihr das Recht auf eine professionel vorbereitete und durchgeführte Slalom-Veranstaltung, und als Slalom-Veranstalter haben wir die Pflicht uns an die Reglements des dmsb, bzw im Clubsport an die der Trägerverbände, zu halten.
Jeder Veranstalter, der einen vom dmsb zu genehmigenden Slalom durchführt, hat sich sowohl an das Veranstaltungsreglement und an das Slalomreglement zu halten. Wir erwarten ja nicht, dass jeder Teilnehmer diese Reglements auswendig kennt, aber man sollte zu mindest diese mal gelesen haben.
Sollten andere dmsb-Slalom-Veranstalter anders verfahren, ist das schon erschreckend!
Im Veranstaltungsreglement heißt es unter anderem:
Art. 6 Nennung, Nenngeld
(1)
Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular (DMSBVordruck)
abzugeben. Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen, und es sind
alle dort verlangten Erklärungen, auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen
Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist von Bewerber und Fahrer zu unterzeichnen.
(2) Die Nennung kann auch formlos schriftlich, aber nicht mündlich oder fernmündlich
abgegeben werden.
Bei telegrafischen oder gefaxten fernschriftlichen Nennungen muss die
Nennung mit einem gleichzeitig zur Post gegebenen Schreiben bestätigt werden. Das
Nennformular ist nach Erhalt noch am gleichen Tag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
nachzureichen.
(3)
Das in der Ausschreibung angegebene Nenngeld ist der Nennung beizufügen. Es kann,
falls in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, mit Bar- oder Verrechnungsscheck
oder durch Bank- oder Postüberweisung geleistet werden. Der Scheck muss der Nennung
(bei telegrafischer oder fernschriftlicher Nennung dem Bestätigungsschreiben) beigefügt sein.
Bei einer Überweisung des Betrages ist die Kopie des Überweisungsauftrages mit
Bestätigungsvermerk der Bank beizufügen.
Wie du siehst, ist noch nicht mal die Online-Nennung hier vorgesehn, und war nur ein zusätzlicher Service, den wir uns natürlich im Vorfeld durch den dmsb haben absegnen lassen.
In jedem Fall ist die unterschriebene Nennung am selben Tag mit dem Nenngeld (Bar/Scheck/Überweisung) abzusenden.
Du bist da leider nicht der einzige, der dies nicht beherzigt hat! Und wenn wir das Reglement noch konsequenter umsetzten würden, müssten wir wohl einige Nennungen ablehnen, bzw. würden diese nicht bestätigen. Aber wer will das schon? Jeder freut sich doch über volle Klassen!!
Und jeder, der nicht das von uns verschickte, bzw. das Online-Formular oder das 2009-dmsb-Formular benutzt hat, wird das bei uns noch ausfüllen, bzw mitbringen müssen. Weil jeder unterschreibt mit der Nennung auch die rückseitige Haftungsverzichtserklärung, und wer will überprüfen, ob "eigene/alte" Formulare den korrekten Haftungsverzichtserklärungs-Text enthalten.