Welche Punkt "erfüllt" das? 2a) [Umwerfen von Pylonen] oder 2b [Auslassen einer Wertungsaufgabe, konkret: Nichtpassieren eines Tores]?
Art. 14 Wertungsstrafen
1. Eine Wertungsstrafe für Fahrfehler kann nur für den zeitlich erfassten Teil eines Parcours erfolgen.
Das Umwerfen, Zerreißen oder Verschieben von Begrenzungsmarkierungen wird nicht mit Wertungsstrafen belegt.
2. Folgende Tatbestände führen zu Wertungsstrafen (Zeitstrafe = Strafsekunden):
a) Für das Umwerfen von Pylonen oder Verschieben aus der Markierung werden je Pylone drei Strafsekunden berechnet. (Eine Pylone gilt als verschoben, wenn sich kein Teil des Bodenrandes mehr innerhalb der Markierung befindet). Die Strafsekunden werden in der Ergebnisliste getrennt aufgeführt.
Beim Umwerfen von Pylonen in einer Pylonengasse werden max. 15 Strafsekunden berechnet. Bei einer Wende werden unabhängig der tatsächlichen Anzahl geworfener Pylonen je Vorbeifahrt max. 3 Strafsekunden berechnet.
b) Das Auslassen einer Wertungsaufgabe oder eines Teils davon wird mit 15 Strafsekunden belegt. Hierzu zählt das:
Nichtpassieren eines Tores,
falsches Passieren einer einzelnen Markierung oder einer Schweizer Pylone,
- falsches Passieren einer Wende,
auslassen einer Pylonengasse (eine Pylonengasse gilt schon dann als ausgelassen, wenn nur eine Pylone der Gasse falsch passiert wurde. Eine Addition weiterer Strafsekunden durch Umwerfen/Verschieben von den übrigen Pylonen dieser Gasse erfolgt dann nicht mehr).
3. Im Veranstaltungsreglement sind Tatbestände, die die Disqualifikation zur Folge haben, aufgeführt. Weitere zu einem Wertungsverlust führende Tatbestände sind:
- mehr als 3-maliges Auslassen einer Wertungsaufgabe pro Wertungslauf oder
- das Auslassen der Zielgasse.
4. Der Veranstalter/Rennleiter kann mit Genehmigung des DMSB in der Ausschreibung weitere Tatbestände für Wertungsstrafen festlegen.