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Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 14:42
von Tony
Art. 5.1 Fahrzeuggewichte
Abhängig vom Hubraum bzw. Einstufungshubraum (Art.
6) sind folgende Mindestgewichte vorgeschrieben:
Alle Veranstaltungsarten außer Rallye:
Hubraumklasse Mindest-Gewicht in kg
in ccm 2V/Zyl. > 2V/Zyl.

über 2000 bis 2500: 1005 1100
über 2500 bis 3000: 1090 1200
über 3000 bis 3500: 1180 1300


Im Slalomsport ist nur eine Klasse über 2L Hubraum ausgeschrieben.

Ein Auto als Beispiel : Haubraum 1781 ccm x Turbofaktor 1,7 = 3027,7 ccm

Ist der Einstufungshubraum durch die Klasseneinteilung über 2000 ccm egal oder muss man sich trotzdem an die Hubraumklassen halten ?

Meine Vermutung ist das Auto muss mindestens 1300 kg wiegen, liege ich da richtig ?

Dankeschön, Gruß Tony

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 15:13
von EWO
Wenn es ein Mehrventiler ist, JA

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 16:00
von Wilfried Böhmann
Da liegst du schon richtig, Tony.
Umgekehrt braucht auch ein F8-Auto nur die vorgeschriebenen Mindestgewichte seiner Hubraumklasse einhalten, egal in welcher Klasse ( F9, F10 ) durch Hochstufung auch gewertet wird. Da hat es schon in der Vergangenheit einige andere Abläufe :roll: gegeben.

Übrigens: "Mehrventiler" ist niedlich, alles über 1 ist "mehr".

Wo wir schon am "getrocknete Weintrauben ausscheiden" sind :
Wie würden dann Zweitakter angesehen? Reglement sagt: "2-Ventiler", nicht bis zu 2-Ventile.

Gruß
W.Böhmann
(Rabulist)

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 16:32
von Hans Bauer
Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Hi Wilfried,

Übrigens: "Mehrventiler" ist niedlich, alles über 1 ist "mehr".

Du hast natürlich recht, aber ich bin sicher unser EWO hat mit "Mehrventiler" einen Vierventiler gemeint...

Große Zahlen sind halt nicht Eckis Stärke...

Duckundganzschnellweg...


Wo wir schon am "getrocknete Weintrauben ausscheiden" sind :
Wie würden dann Zweitakter angesehen? Reglement sagt: "2-Ventiler", nicht bis zu 2-Ventile.

Gute Frage - aber welche Zweitakter gibt es denn noch die man im Slalom einsetzen könnte :?:

Ich habe es wenigstens schon mal erfolgreich mit einem Wankel probiert ... :-D

Gruß Hans


Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 17:12
von Wilfried Böhmann
Hans Bauer hat geschrieben:
Wilfried Böhmann hat geschrieben:
Hi Wilfried,

Übrigens: "Mehrventiler" ist niedlich, alles über 1 ist "mehr".

Du hast natürlich recht, aber ich bin sicher unser EWO hat mit "Mehrventiler" einen Vierventiler gemeint...

Große Zahlen sind halt nicht Eckis Stärke...

Duckundganzschnellweg...


Wo wir schon am "getrocknete Weintrauben ausscheiden" sind :
Wie würden dann Zweitakter angesehen? Reglement sagt: "2-Ventiler", nicht bis zu 2-Ventile.

Gute Frage - aber welche Zweitakter gibt es denn noch die man im Slalom einsetzen könnte :?:

Ich habe es wenigstens schon mal erfolgreich mit einem Wankel probiert ... :-D

Gruß Hans

Nicht nur Vierventiler, auch Dreiventiler, z.B. Toyota, Mercedes (noch wer?) fallen darunter.
Welcher 2-Takter? Nooo, Troobi, nu?
Sieht man gelegendlich....(auch mit Polomotor)
Gruß
WB

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 18:32
von nova
Auch 5 Ventiler, sollen auch gerade bei dem Beipiel mit dem 1800x1,7 Turbofaktor vor kommen. :mrgreen:

Duckundganzschnellweg :oops: :lol: :wink:

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Mi Jan 28, 2015 19:38
von Tony
Richtig Nova ! :-D

Re: Art. 5.1 Fahrzeuggewichte Gruppe F

Verfasst: Do Jan 29, 2015 10:08
von Jörg O.
...die alten HONDA Civic (CRX) gab es mal als 3 bzw 12 Ventiler...