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Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Do Mai 01, 2014 15:57
von Cuore Sportivo
Hallo liebe Motorsportfreunde,

ich plane grade den Aufbau eines Gruppe F Fahrzeugs (bis 1400 ccm). Jetzt geht es dartum eine gute Basis zu finden. Ich habe die Möglichkeit einen Peugeot 106 XSi zu erwerben. Dieser hat jedoch ein Problem - montiert wurde nämlich ein Breitbaukit (G16) der Firma Gutmann. Es ist alles eingetragen.

Nun geht es mir um die Auslegung des Regelwerks. Und zwar beim Punkt Kotflügel steht, dass Verbreiterungen durch Zufügen von Material zugelassen sind. Gut, das ist in dem Fall ja passiert. Aber weiter vorne steht, dass die äußere Karosserieform beibehalten werden muss. Das ist aber nun auch Ansichtssache was damit gemeint ist.

Frontschürze, Heckschürze, Schweller und Heckspoiler sind ja definitiv erlaubt. Also sehe ich bei diesem Kit nur das Problem der geänderten Kotflügel.

Hier mal zwei Bilder zur Anschauung.

Bild

Bild


Kann mir jemand da weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Silvan

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Do Mai 01, 2014 16:38
von Wilfried Böhmann
Cuore Sportivo hat geschrieben:Hallo liebe Motorsportfreunde,.......
Kann mir jemand da weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Silvan
Gewiß! z.B. diese beiden:

dfuerst@dmsb.de

oder
mguenther@dmsb.de

Aber da sehe ich auch kein Problem, denn die "Karosserieform" ist durchaus auch mit den Anbauteilen nicht geändert. Es geht im Reglement wohl mehr um das Verhindern größerer Umbauten wie PickUp, flache Frontpartien ( Kremer-Porsche), niedrige Speedster-Dächer o.ä.
(Alles schon dagewesen !)

Willkommen mit dem kleinen Löwen in der Klasse F8 !!
Gruß
W.Böhmann

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Do Mai 01, 2014 17:23
von Cuore Sportivo
Hallo,

vielen Dank für die Hinweise - ich sehe das ja eigentlich ähnlich - aber ich denke mal um sicher zu sein werde ich mich mal bei den verantwortlichen Herren melden müssen! Nicht, dass es dann doch ein Problem geben sollte.

Gruß
Silvan

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Di Sep 02, 2014 11:33
von GT-Racing
Hallo zusammen,

ich dachte eigentlich immer, daß die original (Stahlblach-)Kotflügel nicht durch andere wie z.B. ersetzt werden dürfen?
Lediglich das Aufsetzen von nachträglichen Verbreiterungen auf die original Kotflügel ist doch erlaubt, oder?
Soweit ich die Gutmann-Umbauten kenne, sind da verbreiterte GFK-Kotflügel vor vorne mit dabei...

Und das ist in der F8 erlaubt?

Gruß Marko

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Di Sep 02, 2014 11:41
von Sportfahrer
GT-Racing hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich dachte eigentlich immer, daß die original (Stahlblach-)Kotflügel nicht durch andere wie z.B. ersetzt werden dürfen?
Lediglich das Aufsetzen von nachträglichen Verbreiterungen auf die original Kotflügel ist doch erlaubt, oder?
Soweit ich die Gutmann-Umbauten kenne, sind da verbreiterte GFK-Kotflügel vor vorne mit dabei...

Und das ist in der F8 erlaubt?

Gruß Marko
Hallo Marko,

sehr gut aufgepasst !!! aus GFK gefertigte Kotflügel z.B. sind in der Gruppe F verboten.

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Di Sep 02, 2014 14:11
von Leini
Da habt ihr mit dem Lupo ja Glück.

Original leichte Türen, Hauben und Kotflügeln von VW sei Dank. :wink:

Gruß
Christoph.

Re: Breitbau zulässig in der Gruppe F?

Verfasst: Di Sep 02, 2014 14:37
von Sportfahrer
Leini hat geschrieben:Da habt ihr mit dem Lupo ja Glück.

Original leichte Türen, Hauben und Kotflügeln von VW sei Dank. :wink:

Gruß
Christoph.
Hey Christoph,

Nein nicht Glück , sondern deshalb fahren wir Lupo. :-D

Aber zum Thema würde ich gern wissen was aus der Sache Breitbau Peugeot georden ist.
Nimmt man das Regelwerk sehr genau (und das sollte man tun) stellt sich mir die Frage, abgesehen von den fraglichen GFK Kotflügeln(so es denn welche sind) ob die Verbreiterung im Seitenteilbereich und der Schweller so in Ordnung sind.
Zitat Handbuch :
Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten
werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und
die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel.


Würde mich freuen wenn der Themenersteller sich mal äußert ob er mit dem Sachverhalt weitergekommen ist.