Ich wollte bei meinem GrH-Umbau-Punto die hauptscheinwerfer entfernen und gegen GFK-Blenden ersetzen. Da ich ja eine minimal-beleuchtung brauche wollte ich die in der Frontschürze eingebauten Nebelscheinwerfer verwenden.
Im Reglement steht:
Also, ein E-Prüfzeichen haben sie (ist ja ein Serienteil).Frontscheinwerfern mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung.
Als Frontscheinwerfer mit abblendbarer bzw. abgeblendeter Scheinwerferwirkung
sind nur bauartgeprüfte Scheinwerfer zulässig, welche nach ECE oder EG (mit EPrüfzeichen)
gekennzeichnet sind.
Positions-, Begrenzungs- und Umrißleuchten bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer
o.ä. gelten nicht als Scheinwerferersatz.
Die Frage ist, ob das mit der abgeblendeten Wirkung durch geht.
Was meint ihr, kann ich das so machen, wie ich will? (Ich spare durch diese Maßnahme fast 3 kg)
Grüße
Robert aka Waffl