Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moderator: EWO
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Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo an alle,
ich plane für das nächste Jahr ein Fahrzeug für die Klasse G aufzubauen.
Aktuell ist es ja so, dass es zu den Felgen, die verwendet werden sollen, eine ABE oder Teilegutachten geben muss.
Die von mir bevorzugten Felgen haben leider nur ein Festigkeitsgutachten und auch der Hersteller plant kein Teilegutachten der Felgen für das Fahrzeug.
Mit ist zu Ohren gekommen, dass diese Regel (Teilegutachten/ABE für Felgen notwendig) im Jahr 2022 angepasst werden soll und hier eine Eintragung der Felgen ausreicht.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
mfg
Max
ich plane für das nächste Jahr ein Fahrzeug für die Klasse G aufzubauen.
Aktuell ist es ja so, dass es zu den Felgen, die verwendet werden sollen, eine ABE oder Teilegutachten geben muss.
Die von mir bevorzugten Felgen haben leider nur ein Festigkeitsgutachten und auch der Hersteller plant kein Teilegutachten der Felgen für das Fahrzeug.
Mit ist zu Ohren gekommen, dass diese Regel (Teilegutachten/ABE für Felgen notwendig) im Jahr 2022 angepasst werden soll und hier eine Eintragung der Felgen ausreicht.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
mfg
Max
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin Max,Maxichento hat geschrieben: ↑Do Dez 30, 2021 22:02 Hallo an alle,
ich plane für das nächste Jahr ein Fahrzeug für die Klasse G aufzubauen.
Aktuell ist es ja so, dass es zu den Felgen, die verwendet werden sollen, eine ABE oder Teilegutachten geben muss.
Die von mir bevorzugten Felgen haben leider nur ein Festigkeitsgutachten und auch der Hersteller plant kein Teilegutachten der Felgen für das Fahrzeug.
Mit ist zu Ohren gekommen, dass diese Regel (Teilegutachten/ABE für Felgen notwendig) im Jahr 2022 angepasst werden soll und hier eine Eintragung der Felgen ausreicht.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
mfg
Max
wie du richtig schreibst, braucht man für die Gruppe G aktuell ein Fahrzeug/Typ bezogenes Gutachten.
Ich rate dir auf keinen Fall Geld für Felgen zu investieren die nur gefahren werden können wenn sich
das Reglement ändern sollte. Da solltest du das neue Handbuch abwarten. Das mit den mündlichen
Vorab-Infos ist immer mit Vorsicht zu genießen.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin,
da kann ich Dirk nur zustimmen. Lieber mal abwarten, bis das Reglement angepasst wurde.
Ich hatte für unseren Compact in der G5 Felgen vom E39 verwendet (mit Eintragung vom TüV), waren aber
letzendlich nicht freigegeben. Nun habe ich noch fünf Sätze davon, die ich im Moment (nach aktuellem Reglement)
nicht benutzen Kann.
Noch schöne Neujahrgrüsse
Manfred
da kann ich Dirk nur zustimmen. Lieber mal abwarten, bis das Reglement angepasst wurde.
Ich hatte für unseren Compact in der G5 Felgen vom E39 verwendet (mit Eintragung vom TüV), waren aber
letzendlich nicht freigegeben. Nun habe ich noch fünf Sätze davon, die ich im Moment (nach aktuellem Reglement)
nicht benutzen Kann.
Noch schöne Neujahrgrüsse
Manfred
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Gruppe G Art. 13.1; Handbuch Auto 2021 brauner Teil Seite 8:
"Die Räder müssen durch
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity COC) eines Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten eines Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein."
Der Text wurde zuletzt geändert (geänderte Stelle kursiv gedruckt). Die benötigte explizite Freigabe der Felge für den konkreten Fahrzeugtyp ist entfallen. (Das war doch Dein Problem, Manni, und sollte dadurch gelöst sein?)
D.h. eine Felge darf jetzt gefahren werden, wenn sie quasi "irgendeine" ABE oder Teilegutachten hat. Das ist schon sehr viel mehr als vorher.
Eine noch weitergehende Freigabe von Felgen ist aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden und meines Wissens auch zukünftig nicht in Sicht.
"Die Räder müssen durch
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity COC) eines Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten eines Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein."
Der Text wurde zuletzt geändert (geänderte Stelle kursiv gedruckt). Die benötigte explizite Freigabe der Felge für den konkreten Fahrzeugtyp ist entfallen. (Das war doch Dein Problem, Manni, und sollte dadurch gelöst sein?)
D.h. eine Felge darf jetzt gefahren werden, wenn sie quasi "irgendeine" ABE oder Teilegutachten hat. Das ist schon sehr viel mehr als vorher.
Eine noch weitergehende Freigabe von Felgen ist aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden und meines Wissens auch zukünftig nicht in Sicht.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo Hans Martin,
dir und natürlich allen die hier mitlesen ein frohes neues Jahr.
Das der Bezug zum Fahrzeugtyp entfallen ist sehe ich nicht.
Um eine Freigabe für das betreffende Fahrzeug zu erhalten ,
müssen Radlasten etc. eingehalten werden.
Es nütz also nichts wenn ich eine Felge die eigentlich auf dem Polo von VW genehmigt bzw. freigegeben ist
auf einem Phaeton montiere. (Felge passt nicht und der Vergleich ist überzogen, ich weiß)
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity COC) eines Fahrzeugherstellers
= immer Typbezogen, im COC sogar Fahrgestellnummern - Bezug
b) Teilegutachten eines Fahrzeugherstellers
= ebenfalls immer Typen-Bezug
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers freigegeben sein
= in einer ABE ist ebenfalls immer der Typ benannt.
Im Artikel 13.1 steht auch nicht , dass ein Eintrag ausreicht wie z.B. in der Gruppe F
Ich empfehle dazu eine klare Anfrage beim DMSB ob neuerdings eine Einzelabnahme bzw. ein Eintrag ausreicht.
dir und natürlich allen die hier mitlesen ein frohes neues Jahr.
Das der Bezug zum Fahrzeugtyp entfallen ist sehe ich nicht.
Um eine Freigabe für das betreffende Fahrzeug zu erhalten ,
müssen Radlasten etc. eingehalten werden.
Es nütz also nichts wenn ich eine Felge die eigentlich auf dem Polo von VW genehmigt bzw. freigegeben ist
auf einem Phaeton montiere. (Felge passt nicht und der Vergleich ist überzogen, ich weiß)
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity COC) eines Fahrzeugherstellers
= immer Typbezogen, im COC sogar Fahrgestellnummern - Bezug
b) Teilegutachten eines Fahrzeugherstellers
= ebenfalls immer Typen-Bezug
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers freigegeben sein
= in einer ABE ist ebenfalls immer der Typ benannt.
Im Artikel 13.1 steht auch nicht , dass ein Eintrag ausreicht wie z.B. in der Gruppe F
Ich empfehle dazu eine klare Anfrage beim DMSB ob neuerdings eine Einzelabnahme bzw. ein Eintrag ausreicht.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo zusammen,
Ich kann Dirks Ausführungen verstehen. Jedoch leben sie genauso im Land der Interpretation, wie Hans-Martins. Ich interpretiere das Reglement übrigens auch so, wie Hans-Martin (ohne raten zu wollen, wieso der DMSB das so geschrieben hat - das müsste man erfragen). "Eines Herstellers" ist halt "irgendeines Herstellers".
Am Ende hilft nur etwas, was, Sportler mit Fragen eigentlich öfter direkt und ohne Forums-Interpretationen tun sollten: Beim DMSB anfragen, wie sie die entsprechende Passage gemeint haben.
Und dann wäre folgendes noch wirklich hilfreich: Ist das Thema geklärt, wäre es doch super, wenn der Fragestellende das Ergebnis hier posten würde. Dann sind wir jenseits der "ich interpretiere das aber so"-Welt, sondern in einer Informationswelt, die auf Aussagen des Urhebers beruht. Ja, ich weiß, dass damit nicht vollumfänglich und abschließend gesichert ist, dass jemand anderes beim DMSB es nicht anders entscheidet oder interpretiert - das müsste dann der DMSB im Falle eines Protestes und Einspruchs gegen eine Entscheidung des DMSB oder TK der DMSB intern regeln. Mit dieser Unsicherheit leben wir Sportler schon immer.
Viele Grüße
Achim
Ich kann Dirks Ausführungen verstehen. Jedoch leben sie genauso im Land der Interpretation, wie Hans-Martins. Ich interpretiere das Reglement übrigens auch so, wie Hans-Martin (ohne raten zu wollen, wieso der DMSB das so geschrieben hat - das müsste man erfragen). "Eines Herstellers" ist halt "irgendeines Herstellers".
Am Ende hilft nur etwas, was, Sportler mit Fragen eigentlich öfter direkt und ohne Forums-Interpretationen tun sollten: Beim DMSB anfragen, wie sie die entsprechende Passage gemeint haben.
Und dann wäre folgendes noch wirklich hilfreich: Ist das Thema geklärt, wäre es doch super, wenn der Fragestellende das Ergebnis hier posten würde. Dann sind wir jenseits der "ich interpretiere das aber so"-Welt, sondern in einer Informationswelt, die auf Aussagen des Urhebers beruht. Ja, ich weiß, dass damit nicht vollumfänglich und abschließend gesichert ist, dass jemand anderes beim DMSB es nicht anders entscheidet oder interpretiert - das müsste dann der DMSB im Falle eines Protestes und Einspruchs gegen eine Entscheidung des DMSB oder TK der DMSB intern regeln. Mit dieser Unsicherheit leben wir Sportler schon immer.
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
.....schwieriges undursichtiges Thema in der Gruppe G!
habe mich damit auch intensiv beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen das die
Grundlage natürlich die G-Fahrzeugliste ist.
Da es z.B passieren kann das lt. G-Fahrzeugliste
für dein Fahrzeug nur Felgen bis zu einer Maulweite von 7" freigegeben sind, du aber
eine Felge mit 8" montieren möchtest, eine eventuelle Hochstufung auf dich zu kommt.
Schön wäre wenn du angeben würdest um was für ein Fahrzeug es sich handelt!
Wenn du so eine Allerweltskiste wie den E36 hast gibt es eine riesen Auswahl
an OE-Felgen, da braucht man nichts anderes und günstig sind die gebraucht
auch noch.
Ansonsten bin ich auch bei Dirk, ABE u. Teilegutachten nur mit direktem
Fahrzeugbezug.
Von Felgen mit Festigkeitsgutachten würde ich in der Gruppe G die Finger lassen.
Gruß Ditmar
habe mich damit auch intensiv beschäftigt und bin zu dem Ergebnis gekommen das die
Grundlage natürlich die G-Fahrzeugliste ist.
Da es z.B passieren kann das lt. G-Fahrzeugliste
für dein Fahrzeug nur Felgen bis zu einer Maulweite von 7" freigegeben sind, du aber
eine Felge mit 8" montieren möchtest, eine eventuelle Hochstufung auf dich zu kommt.
Schön wäre wenn du angeben würdest um was für ein Fahrzeug es sich handelt!
Wenn du so eine Allerweltskiste wie den E36 hast gibt es eine riesen Auswahl
an OE-Felgen, da braucht man nichts anderes und günstig sind die gebraucht
auch noch.
Ansonsten bin ich auch bei Dirk, ABE u. Teilegutachten nur mit direktem
Fahrzeugbezug.
Von Felgen mit Festigkeitsgutachten würde ich in der Gruppe G die Finger lassen.
Gruß Ditmar
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- hans-marTTin
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Keine Frage, eine konkrete Nachfrage für den genauen Fahrzeugtyp und die fragliche Felge bei der Technikabteilung des DMSB ist die einzige Vorgehensweise, die zu einer offiziellen, verlässlichen Aussage führt.
Das betrifft ja alle Fragen die hier gestellt werden ...
Trotzdem möchte ich nochmal meine "Interpretation" erklären, denn ich finde die Aussage des Reglements klar (und kenne auch ein wenig die Hintergründe):
Im Gegensatz zu früher darf man eine Felge fahren, die für das Auto für den Straßenverkehr eintragungsfähig ist, OHNE dass noch ein Zwang besteht, dass deren Freigabe ausdrücklich auf dieses Fahrzeug lautet.
Natürlich muss diese Felge tatsächlich auf dem eingesetzten Auto eingetragen sein: Art. 13.1 Abs. 4
"Die Räder nach b) und c) müssen im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen sein, sofern für das betreffende Fahrzeug weder eine Räder-ABE ... usw.".
Das entspricht dem Gedanken der Gruppe G (Straßenbezug) und des DMSB hinter den Formulierungen.
Wenn die Felge eine ABE oder Teilegutachten für IRGENDEIN Auto hat und auf dem eigenen Fahrzeug eingetragen ist, darf man sie fahren. Auch wenn ABE/Teilegutachten auf ein anderes Fahrzeug bezogen ist. Jemand hat sie dann für die Nutzung im Straßenverkehr geprüft, für zulässig/sicher erklärt und dies bescheinigt. Das ist, was dem DMSB wichtig ist.
Die Polo-Felge passt tatsächlich nicht auf den Phaeton. Aber dort, wo sie sinnvoll passt, werden auch die zulässigen Lasten i.O. sein.
Ein Festigkeitsgutachten allein erfüllt eben nicht die Anforderungen des DMSB. Es wird daher auch in Zukunft nicht für die Gruppe G zulässig werden ... um hier auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen!
Das betrifft ja alle Fragen die hier gestellt werden ...
Trotzdem möchte ich nochmal meine "Interpretation" erklären, denn ich finde die Aussage des Reglements klar (und kenne auch ein wenig die Hintergründe):
Im Gegensatz zu früher darf man eine Felge fahren, die für das Auto für den Straßenverkehr eintragungsfähig ist, OHNE dass noch ein Zwang besteht, dass deren Freigabe ausdrücklich auf dieses Fahrzeug lautet.
Natürlich muss diese Felge tatsächlich auf dem eingesetzten Auto eingetragen sein: Art. 13.1 Abs. 4
"Die Räder nach b) und c) müssen im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen sein, sofern für das betreffende Fahrzeug weder eine Räder-ABE ... usw.".
Das entspricht dem Gedanken der Gruppe G (Straßenbezug) und des DMSB hinter den Formulierungen.
Wenn die Felge eine ABE oder Teilegutachten für IRGENDEIN Auto hat und auf dem eigenen Fahrzeug eingetragen ist, darf man sie fahren. Auch wenn ABE/Teilegutachten auf ein anderes Fahrzeug bezogen ist. Jemand hat sie dann für die Nutzung im Straßenverkehr geprüft, für zulässig/sicher erklärt und dies bescheinigt. Das ist, was dem DMSB wichtig ist.
Die Polo-Felge passt tatsächlich nicht auf den Phaeton. Aber dort, wo sie sinnvoll passt, werden auch die zulässigen Lasten i.O. sein.
Ein Festigkeitsgutachten allein erfüllt eben nicht die Anforderungen des DMSB. Es wird daher auch in Zukunft nicht für die Gruppe G zulässig werden ... um hier auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen!
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- Wohnort: 67551 Worms
Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
.
Hallo Hans Martin,
das sehe ich exakt so, wie Du es in Deinem letzten Beitrag geschrieben und erklärt hast
Mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
Hallo Hans Martin,
das sehe ich exakt so, wie Du es in Deinem letzten Beitrag geschrieben und erklärt hast
Mit sportlichen Grüßen
Hans Bauer
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Moin Hans Martin,
deine Interpretation macht schon Sinn.
Ob es dann wirklich so ist, wird die Technikabteilung des DMSB wissen.
Wenn es so ist dann ist es jedoch aus meiner Sicht ein echter Schritt zurück.
Mit einer ABE und Fahrzeugbezug bekam die Felge falls nötig Jedermann eingetragen.
Sollte nun in Zukunft ein Festigkeitsgutachten in Verbindung mit Gefälligkeitseintragung ausreichen,
landet man genau da wo die Gruppe G nicht hin sollte.
Meine Meinung.
deine Interpretation macht schon Sinn.
Ob es dann wirklich so ist, wird die Technikabteilung des DMSB wissen.
Wenn es so ist dann ist es jedoch aus meiner Sicht ein echter Schritt zurück.
Mit einer ABE und Fahrzeugbezug bekam die Felge falls nötig Jedermann eingetragen.
Sollte nun in Zukunft ein Festigkeitsgutachten in Verbindung mit Gefälligkeitseintragung ausreichen,
landet man genau da wo die Gruppe G nicht hin sollte.
Meine Meinung.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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- hans-marTTin
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo Dirk,
da hast Du mich teils falsch verstanden!
Natürlich wird NICHT das Festigkeitsgutachten (plus "Gefälligkeitseintragung") per Reglement erlaubt werden! Sh. mein letzter Satz!
Und der Eintrag mittels exakt aufs Fahrzeug passender ABE wird dadurch ja nicht ausgeschlossen!
Nur erweitert durch die neue zusätzliche Möglichkeit, den Eintrag einer "anderen" ABE/Teilegutachten.
da hast Du mich teils falsch verstanden!
Natürlich wird NICHT das Festigkeitsgutachten (plus "Gefälligkeitseintragung") per Reglement erlaubt werden! Sh. mein letzter Satz!
Und der Eintrag mittels exakt aufs Fahrzeug passender ABE wird dadurch ja nicht ausgeschlossen!
Nur erweitert durch die neue zusätzliche Möglichkeit, den Eintrag einer "anderen" ABE/Teilegutachten.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo Hans Martin,
wenn in der "anderen" ABE der Bezug zum Typen fehlt, hat der Prüfer keine Grundlage mit
der er seine Abnahme begründen kann. Somit bekommt das nicht Jedermann eingetragen,
weil die Eintragungen der Prüfer in der heutigen Zeit teils durch eine übergeordnete Stelle überprüft werden.
Manche Prüfer sind schmerzfrei und viele andere bekommen kalte Füsse.
Daher meine Bedenken ob das der richtige Weg ist. Vorher war es "eigentlich" klar geregelt und für jeden
nachvollziehbar.
wenn in der "anderen" ABE der Bezug zum Typen fehlt, hat der Prüfer keine Grundlage mit
der er seine Abnahme begründen kann. Somit bekommt das nicht Jedermann eingetragen,
weil die Eintragungen der Prüfer in der heutigen Zeit teils durch eine übergeordnete Stelle überprüft werden.
Manche Prüfer sind schmerzfrei und viele andere bekommen kalte Füsse.
Daher meine Bedenken ob das der richtige Weg ist. Vorher war es "eigentlich" klar geregelt und für jeden
nachvollziehbar.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Hallo Dirk !
Meiner Meinung nach, ist das die wichtigste Eigenschaft einer Felge für die Nutzung auf einem Fahrzeug.
Um dein Beispiel mit Polo und Phaeton aufzugreifen, drehen wir das Ganze einfach um 180 Grad um.
Eine auf einem Phaeton per ABE zugelassene Felge, kann aufgrund dessen Tragfähigkeit gaaanz sicher auf einem Polo verwendet werden. Diese bricht dort in allen Fahrsituationen nicht auseinander.
Die Freigängigkeit der Felge mit dem Reifen gegenüber der Karosserie und den Aufhängungsteilen, kann ein Prüfer mit weniger Aufwand (gegenüber der Tragfähigkeitsprüfung) selbst prüfen und feststellen.
Darin dürfte der Kern der Anpassung durch den DMSB liegen ...
Er hat damit auf jeden Fall eine Aussage zur Tragfähigkeit der Felgen. Diese kann ein Prüfer nicht ohne die Tests wie für eine ABE/Gutachten selbst feststellen.wenn in der "anderen" ABE der Bezug zum Typen fehlt, hat der Prüfer keine Grundlage mit der er seine Abnahme begründen kann.
Meiner Meinung nach, ist das die wichtigste Eigenschaft einer Felge für die Nutzung auf einem Fahrzeug.
Um dein Beispiel mit Polo und Phaeton aufzugreifen, drehen wir das Ganze einfach um 180 Grad um.
Eine auf einem Phaeton per ABE zugelassene Felge, kann aufgrund dessen Tragfähigkeit gaaanz sicher auf einem Polo verwendet werden. Diese bricht dort in allen Fahrsituationen nicht auseinander.
Die Freigängigkeit der Felge mit dem Reifen gegenüber der Karosserie und den Aufhängungsteilen, kann ein Prüfer mit weniger Aufwand (gegenüber der Tragfähigkeitsprüfung) selbst prüfen und feststellen.
Darin dürfte der Kern der Anpassung durch den DMSB liegen ...
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Hans-Peter
100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
ob der Prüfer nun nach einem Festigkeitsgutachten oder einer für das Fahrzeug nicht gültigen ABE oder Typprüfung entscheidet, die Aussage, dass die Probleme mit der Eintragung durch "gute Beziehungen" auch auf die Felgen ausgedehnt wird, ist nicht von der Hand zu weisen.
Ich habe in der letzten Zeit für diverse Slalom-Fahrzeuge Eintragungen der Rad-/Reifenkombination durchführen lassen. Das ging beim TÜV nur mit Vorlage eines Teilegutachtens oder ABE für das individuelle Fahrzeug und mit einer montierten Reifengröße, die im Gutachten genannt war.
Ich habe in der letzten Zeit für diverse Slalom-Fahrzeuge Eintragungen der Rad-/Reifenkombination durchführen lassen. Das ging beim TÜV nur mit Vorlage eines Teilegutachtens oder ABE für das individuelle Fahrzeug und mit einer montierten Reifengröße, die im Gutachten genannt war.
Re: Teilegutachten von Felgen bei Klasse G
Soweit richtig wenngleich auch wenig technisch nachvollziehbar wie sich die Dinge entwickelt haben.
Der TÜV kassiert nur noch für die Schreibarbeiten die zuvor von anderer Stelle technisch umfassend beurteilt worden sind.
Der DMSB schwingt sich zum Ordnungshüter auf und will erfolgte Eintragungen nicht mehr anerkennen.
Es kann wohl kaum richtig sein das eine Felge der STVZO entspricht aber der DMSB die Nutzung verbieten will weil eine ABE o. ä. nicht vorliegt.
Ich finde das traurig.
Der DMSB sollte für die Gruppe G nicht mehr als max. Größen für FZG und Klassen festlegen (Fzg-Liste) und mehr nicht.
Der TÜV kassiert nur noch für die Schreibarbeiten die zuvor von anderer Stelle technisch umfassend beurteilt worden sind.
Der DMSB schwingt sich zum Ordnungshüter auf und will erfolgte Eintragungen nicht mehr anerkennen.
Es kann wohl kaum richtig sein das eine Felge der STVZO entspricht aber der DMSB die Nutzung verbieten will weil eine ABE o. ä. nicht vorliegt.
Ich finde das traurig.
Der DMSB sollte für die Gruppe G nicht mehr als max. Größen für FZG und Klassen festlegen (Fzg-Liste) und mehr nicht.