Herzlich willkommen im Forum rund um den Slalom- und Rallyesport! Schreiben bedingt die Anmeldung. Bitte Hinweise zur Datenschutzrichtlinie beachten. Das Userprofil kann jederzeit angepasst werden. email-Adressen können versteckt bleiben.
Ich habe bezüglich verstellbarer Domlager angefragt in der Gruppe G.Und eine sehr interessante Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr F****,
ihre Anfrage haben wir erhalten und beantworten diese wie folgt.
Sie haben richtig erkannt, dass die oberen Domlager laut Artikel 12.3 des Gruppe G-Reglements freigestellt sind, d.h. diese können auch verstellbar und aus von der Serie abweichendem Material gefertigt sein (s. Definition "freigestellt" in Artikel 25 des Gruppe G-Reglements). Es muss jedoch gewährleistet sein, dass sich die Position der Stoßdämpfer-Mittellienie (gedachter Durchstoßpunkt) in der Domöffnungsebene, in der gleichen Position befindet, wie in der Serie, d.h. der Sturz darf nicht verändert werden.
Wir hoffen Ihnen behilflich gewesen zu sein und stehen Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Zimmermann
Technik Automobilsport
DMSB - Deutscher Motor Sport Bund e.V.
Hahnstrasse 70
D-60528 Frankfurt
Tel: 0 69 / 63 30 07 72
Fax: 0 69 / 63 30 07 30
****************************
Wer später bremst ist länger schnell.
Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät.
Man darf verstellbare Domlager einbauen, diese aber nur auf quasi Serieneinstellung verwenden...
Auf meine Anfrage wegen des Polo-Armaturenbretts hatte ich auch vom Herrn Zimmermann eine Antwort bekommen.
Zuerst hat er zwar auch nur das Reglement widergegeben (was ich ja selbst schon gelesen hatte),
auf nähere Nachfrage hatte ich aber eine qualifizierte Antwort bekommen.
Kevin hat geschrieben:Ich habe bezüglich verstellbarer Domlager angefragt in der Gruppe G.Und eine sehr interessante Antwort bekommen.
Das ist seit letztem Jahr so im G-Regelwerk drin.
Grnud waren zwei gleichzeitige Anträge (EWO und Spazzola) zu den üblichen Tuning-Kits der Branche die inkl. Domlager die Federbeine verkaufen. Das wäre bisher nicht erlaubt in der G. Das fanden wir unsinnig. Desweiteren brauchten wir geänderte Domlager zur Realisierung unseren G-Fahrwerkes im 318iS.
Zuletzt geändert von EWO am So Aug 21, 2005 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Eines bitte nicht vergessen:
Als serienmässig im Sinne der Gruppe G gilt alles was ab Herstellwerk für die entsprechende Modellvariante lieferbar war....
Und für manche Autos gibt es Sturzkorrigierende Lager ab Werk!
Salu2
EDE
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
Ja aber die Achswerte zu verändern bringt ja nun zweifelsfrei eine Veränderung der Fahreigenschaften mit sich und insofern hat man da ind er G lt. Regelwerk KEINE Freiheiten außer der Wekrstatttoleranzen inkl. angebotener Korrekturlager.
Ja ich werde verstellbare Lager fahren und diese auf Serieneinstellung ein stellen.Also bezüglich der Linie.Dann ist es doch lt.DMSB erlaub.Oder hab ich da etwas flasch verstanden?
****************************
Wer später bremst ist länger schnell.
Wer anderen eine Bratwurst brät hat ein Bratwurstbratgerät.
das ist nicht ganz richtig.
Sturz, Spur und Nachlauf müssen sich innerhalb folgender Grenzen bewegen:
Serienwerte+Verstellmöglichkeit+Änderung durch Tieferlegung.
Das tiefergelegte Auto muss sich nicht innerhalb der Toleranzen des Werkstatthandbuches bewegen!
Aber es darf nur verstellt werden, wo auch der Hersteller eine verstellmöglichkeit vorgesehen hat, oder entsprechende Teile wie Excenter angeboten werden.
Salu2
EDE
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????