Kürzere Koppelstangen ???
Moderator: PumaTreter
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Kürzere Koppelstangen ???
Hallo ich habe in mein Alltagsauto jetzt andere ,kürzere Federbeine verbaut , sollte man dann auch die Koppelstangen ändern , da der Stabi jetzt keine Vorspannung mehr hat !?
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Sicherlich, wie willst du sonst die Stabi-Funktion sinnvoll nutzen.
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Vorspannung ist wohl nicht das richtige Wort, aber Lose sollte auf keinen Fall haben.
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Für den Einsatz kürzerer Koppelstangen gibt es zwei Gründe:
1. der Stabi verläuft durch die Tieferlegung anders und schlägt bspw. an der Antriebswelle an
2. man möchte die Wirkung des Stabis verstärken
Letzteres wird dadurch erreicht, dass die KS nun nicht mehr im rechten Winkel auf der Stabi
wirkt und er sich so scheinbar verhärtet.
Ein Stabi hat bei ausnivelliertem Fahrzeug (Radlastwaage) spannungsfrei zu sein. Deshalb
sollte eine KS - wenn man es genau machen will - beim auswiegen auch ausgehängt sein.
Danach hängt man ihn das spannungsfrei wieder ein, was natürlich einstellbare KS erforderlich
macht. Vorspannung wäre absoluter Quatsch.
Desweiteren gibt es auch steifere KS, die sich unter Last weniger verbiegen, was ja die Stabi-
wirkung mindert. Außerdem sind solche KS für Motorsportanwendungen steifer gelagert, i.d.R.
Unibal, denn auch die üblichen Gummilager verwässern die Stabirate deutlich. Auch härtere
Schulterlager (PU) gehen in die selbe Richtung.
1. der Stabi verläuft durch die Tieferlegung anders und schlägt bspw. an der Antriebswelle an
2. man möchte die Wirkung des Stabis verstärken
Letzteres wird dadurch erreicht, dass die KS nun nicht mehr im rechten Winkel auf der Stabi
wirkt und er sich so scheinbar verhärtet.
Ein Stabi hat bei ausnivelliertem Fahrzeug (Radlastwaage) spannungsfrei zu sein. Deshalb
sollte eine KS - wenn man es genau machen will - beim auswiegen auch ausgehängt sein.
Danach hängt man ihn das spannungsfrei wieder ein, was natürlich einstellbare KS erforderlich
macht. Vorspannung wäre absoluter Quatsch.
Desweiteren gibt es auch steifere KS, die sich unter Last weniger verbiegen, was ja die Stabi-
wirkung mindert. Außerdem sind solche KS für Motorsportanwendungen steifer gelagert, i.d.R.
Unibal, denn auch die üblichen Gummilager verwässern die Stabirate deutlich. Auch härtere
Schulterlager (PU) gehen in die selbe Richtung.
Gruß, Holger
- Pero
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Re: Kürzere Koppelstangen ???
Sind denn einstellbare Koppelstangen in der Gruppe G erlaubt?
Sie verändern ja nicht direkt die Achsgeometrie.
Sie verändern ja nicht direkt die Achsgeometrie.
Re: Kürzere Koppelstangen ???
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Da hilft Nachlesen !
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, istverboten.
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Da hilft Nachlesen !
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, istverboten.
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Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Richtig, da in Grp G der Stabi nicht erwähnt ist muss es serienmäßig bleiben.Christian hat geschrieben:.
Da hilft Nachlesen !
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, istverboten.
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In Grp F steht klar und deutlich das es freigestellt ist:
Federn, Stoßdämpfer, Stabilisatoren sowie die Lager der Radaufhängungsteile sind freigestellt, ....
Allerdings steht in Grp G ein Hinweis in Art.12 der extrem weit ausgelegt eine geänderte Stabi-Aufhängung einschließen könnte oder eine Verhandlungstür öffnet kann.
Art. 12 Radaufhängung
Grundsätzlich müssen die typgerechten Fahrwerksdaten (z. B. Sturz, Spur, Nachlauf etc.) beibehalten werden.
Jedoch sind Abweichungen, die sich bei Änderung der Fahrzeughöhe durch Verwendung eines anderen Fahrwerks
bzw. durch Verwendung von anderen Rädern gemäß Artikel 13.1 ergeben, zulässig.
Wenn das Sportfahrwerk kpl. mit dem Stabi oder kürzeren Koppelstangen verkauft wird, dann gehört das halt dazu und ich würde mir dies im Vorwege beim DMSB klären lassen.
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Hallo,
Ich denke aber, dass sowieso nicht erlaubt wäre, weil "Zulässige Änderungen (hier: geänderte Federbeine) dürfen keine unzulässigen Änderungen (Änderung des Stabis) nach sich ziehen".
MfG Alex
Das hätte aber nichts mit dem geposteten Ausschnitt aus Art. 12 zu tun oder? Der behandelt nur die Größe gewisser Messwerte, die sich aus zulässigen Änderungen ergeben.Wenn das Sportfahrwerk kpl. mit dem Stabi oder kürzeren Koppelstangen verkauft wird, dann gehört das halt dazu und ich würde mir dies im Vorwege beim DMSB klären lassen.
Ich denke aber, dass sowieso nicht erlaubt wäre, weil "Zulässige Änderungen (hier: geänderte Federbeine) dürfen keine unzulässigen Änderungen (Änderung des Stabis) nach sich ziehen".
MfG Alex
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Re: Kürzere Koppelstangen ???
ich weiss nicht, was es da alles für Befestigungsvarianten der Koppelstangen gibt. Ich kenne nur welche, die am Querlenker bzw. welche, die am Federbein befestigt werden. In beiden Fällen sind keine anderen Längen nötig, es sei denn, am neuen Federbein ist ein falscher Befestigungspunkt. In dem Falle kann man wohl für Gruppe G das Federbein verwerfen, denn eine Änderungsmöglichkeit der Koppelstange ist vom Reglement nicht abgedeckt.
Re: Kürzere Koppelstangen ???
Pero hat die Gruppe G ins Spiel gebracht - Renncorsa 1 hat nichts von Gruppe G gesagt.
Gruß
Dieter - Japanese
Gruß
Dieter - Japanese