Ups, dann hättest du man besser diese einfache Frage stellen sollencharade4x4 hat geschrieben:
Ich wollte eigentlich nur hören warum so viele Fahrer ein Problem damit haben wenn ich auf einem anderen Auto starte.
Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Das FZG muss nicht bekannt sein, es kann sogar sein das ein Bewerber nennt, den Startplatz in der Klasse erhält und nicht einmal der Fahrer benannt ist.charade4x4 hat geschrieben:
Das Thema das man vor dem Nennungsschluss das Fahrzeug benennen muss, ist doch klar, war immer so und gehört auch so.
das Int. Sportgesetz hat hierzu den Passus 3.9.2
3.9.2 Form der Nennungen
Die endgültigen Nennungen müssen in der von dem Organisationskomitee geforderten Form schriftlich eingereicht werden; sie müssen Namen und Anschriften der
Bewerber und gegebenenfalls der genannten Fahrer sowie deren Lizenznummern enthalten. Jedoch können die Ausschreibungen noch eine Frist für die Benennung der Fahrer festsetzen.
Im VA-Regelwerk steht unter
Art.10(3)
(3) Ein Austausch des Bewerbers/Sponsors oder des Fahrzeugs und jede Umstufung sind nach Nennungsschluss ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeugfalscheinstufungen oder Klassenzusammenlegungen.
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Danke Ecki für die genaue Erläuterung. PS: Betonung liegt auf ---Nennungsschluß-- wird oft vergessen !!!
be
be
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
hi Ecki,
nur in dem Fall das ein Bewerber nennt, kann es sein, daß das Fahrzeug nicht bekannt sein muß - aber auch das bezweifele ich, denn - siehe nächsten Satz...
Wenn ich als Fahrer nenne muß das Fahrzeug angegeben sein - sonst habe ich eine unvollständige und damit ungültige Nennung.
Ein Bewerber kann ( bis zur Dokumentenabnehme? ) Fahrer und oder Fahrzeug austauschen. Hier liegt eine Diskrepanz ( Wettbewerbsvorteil / Ungleichbehandlung ) gegenüber einem Fahrer vor, der keinen Bewerber hat - aber Fahrer gleichzeitig als Bewerber gilt.
Dieter - Japanese
nur in dem Fall das ein Bewerber nennt, kann es sein, daß das Fahrzeug nicht bekannt sein muß - aber auch das bezweifele ich, denn - siehe nächsten Satz...
Wenn ich als Fahrer nenne muß das Fahrzeug angegeben sein - sonst habe ich eine unvollständige und damit ungültige Nennung.
Ein Bewerber kann ( bis zur Dokumentenabnehme? ) Fahrer und oder Fahrzeug austauschen. Hier liegt eine Diskrepanz ( Wettbewerbsvorteil / Ungleichbehandlung ) gegenüber einem Fahrer vor, der keinen Bewerber hat - aber Fahrer gleichzeitig als Bewerber gilt.
Dieter - Japanese
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Richtig, Dieter!Japanese hat geschrieben: Wenn ich als Fahrer nenne muß das Fahrzeug angegeben sein - sonst habe ich eine unvollständige und damit ungültige Nennung.
Das gilt aber auch, wenn der Bewerber die Nennung abgibt.
Falsch, Dieter!Japanese hat geschrieben: Ein Bewerber kann ( bis zur Dokumentenabnehme? ) Fahrer und oder Fahrzeug austauschen.
Siehe dazu Ecki's Zitat aus dem Veranstaltungsreglement Art. 10 (3).
Bis 30 Minuten vor Beginn des ersten Trainings kann der Bewerber den Fahrer austauschen. (Veranstaltungsreglement Art. 10 (2))
Gruß
Uwe
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Eine Nennung wird immer von einem Bewerber abgegeben. Deswegen haben wir auch alle Bewerber-Fahrer Lizenzen. Im Slalomsport haben wir häufig Fahrer und Bewerber in Personalunion, aber die Person tritt in unterschiedlichen Rollen auf. Proteste zum Beispiel können nur von Bewerbern oder vom Bewerber bevollmächtigten Fahrern eingereicht werden. Ein Fahrer kann keinen Protest einreichen.
Dass ein Bewerber das Fahrzeug offen lassen kann, geht alleine deswegen nicht, weil der Bewerber eine vollständig ausgefüllte Nennung abgeben muss, da diese sonst ungültig ist. Auf dem Formular wird das Fahrzeug sogar mit Fahrgestellnummer angegeben. Das Fahrzeug, das dort bei Nennungsschluss steht, muss im Falle einer vollen Klasse auch an den Start gebracht werden. Eng genommen also auch kein anderes Fahrzeug in derselben Klasse.
Ich habe das mal ausführlich rausgesucht, weil ich selbst von einem ständig die Klasse und Fahrzeug wechselnden Konkurrenten geärgert wurde. Ich glaube, das hat sich nicht viel geändert - ich habe beimm Überfliegen des Reglements nix anderes gefunden.
Viele Grüße
Achim
Dass ein Bewerber das Fahrzeug offen lassen kann, geht alleine deswegen nicht, weil der Bewerber eine vollständig ausgefüllte Nennung abgeben muss, da diese sonst ungültig ist. Auf dem Formular wird das Fahrzeug sogar mit Fahrgestellnummer angegeben. Das Fahrzeug, das dort bei Nennungsschluss steht, muss im Falle einer vollen Klasse auch an den Start gebracht werden. Eng genommen also auch kein anderes Fahrzeug in derselben Klasse.
Ich habe das mal ausführlich rausgesucht, weil ich selbst von einem ständig die Klasse und Fahrzeug wechselnden Konkurrenten geärgert wurde. Ich glaube, das hat sich nicht viel geändert - ich habe beimm Überfliegen des Reglements nix anderes gefunden.
Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Das denke ich nicht so.PumaTreter hat geschrieben:
Dass ein Bewerber das Fahrzeug offen lassen kann, geht alleine deswegen nicht, weil der Bewerber eine vollständig ausgefüllte Nennung abgeben muss, da diese sonst ungültig ist.
Wenn ich erstens die Praxis nehmen und zweitens auch die Zitate aus dem Regelwerk, dann kann ein bewerber sehr wohl eine Nennugn mit Platzhalter abgeben und ihn bis kurz vorher austauschen, ob "leerlassen" nun dinglich geht oder Max Mustermann genommen wird ist dabei wohl nebensache.
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
danke Uwe, ich war mir mit den Fristen ( daher mit Fragezeichen ) und evtl. Fahrzeug nicht ganz sicher.
Also bis 30 Min vor dem 1. Training ( in der Klasse ) und nur Fahrertausch möglich ( nicht Fahrzeug ) und nur wenn unter Bewerber genannt.
Achim, im Tenor das, was ich geschrieben habe.
Mit der normalen Fahrer-Lizenz sind zwar Fahrer und Bewerber Ein- und das Gleiche, ich kann mich aber nicht selbst austauschen
Eine Bewerber Lizenz mit der Möglichkeit den Fahrer auszutauschen macht also nur Sinn, wenn mehrere ( mind. 2 ) Fahrer unter dieser Bewerberlizenz genannt haben ( z.B. Motorsportclub als Bewerber ).
Das Fahrzeug muß immer benannt sein und ist nicht austauschbar.
In den 90ern kostete dieses einen Clubkollegen von mir den Deutschen-Meister-Titel, da ein Klassenkonkurrent in der gleichen und genannten Klasse mit einem anderen Fahrzeug auftauchte ( weil das genannte kaputt war ), er damit nicht zum Start zugelassen wurde und die Klasse ohne ihn nicht voll war ( G1 ).
Jetzt kann man ja den Schluß daraus ziehen: niemals in der höchsten Klasse einer Gruppe fahren, denn dann kann ich wenigstens noch nach oben zusammengelegt werden ( und eventuell gewinnen )
Grüße
Dieter - Japanese
Also bis 30 Min vor dem 1. Training ( in der Klasse ) und nur Fahrertausch möglich ( nicht Fahrzeug ) und nur wenn unter Bewerber genannt.
Achim, im Tenor das, was ich geschrieben habe.
Mit der normalen Fahrer-Lizenz sind zwar Fahrer und Bewerber Ein- und das Gleiche, ich kann mich aber nicht selbst austauschen
Eine Bewerber Lizenz mit der Möglichkeit den Fahrer auszutauschen macht also nur Sinn, wenn mehrere ( mind. 2 ) Fahrer unter dieser Bewerberlizenz genannt haben ( z.B. Motorsportclub als Bewerber ).
Das Fahrzeug muß immer benannt sein und ist nicht austauschbar.
In den 90ern kostete dieses einen Clubkollegen von mir den Deutschen-Meister-Titel, da ein Klassenkonkurrent in der gleichen und genannten Klasse mit einem anderen Fahrzeug auftauchte ( weil das genannte kaputt war ), er damit nicht zum Start zugelassen wurde und die Klasse ohne ihn nicht voll war ( G1 ).
Jetzt kann man ja den Schluß daraus ziehen: niemals in der höchsten Klasse einer Gruppe fahren, denn dann kann ich wenigstens noch nach oben zusammengelegt werden ( und eventuell gewinnen )
Grüße
Dieter - Japanese
Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Ecki, hat sich zeitlich mit Deinem Beitrag überschnitten.
Was Du schreibst bezieht sich aber nur auf Fahrer
Was Du schreibst bezieht sich aber nur auf Fahrer
- PumaTreter
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Ecki, der Bewerber nennt mindestens das Fahrzeug. Den Fahrer kann er bis 30 Minuten vor Start benennen oder austauschen.
Schreib doch mal eine Nennung ohne Fahrzeugangaben.
Was Praxis ist und was im Reglement steht, ist halt nicht immer deckungsgleich und genau deswegen oftmals Quelle für Ärger.
Viele Grüße
Achim
Wie komme ich zu meiner Ansicht:
DMSB Veranstaltungsreglement
Art. 6 Nennung, Nenngeld
(1) Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausge-
gebenen Nennformular (DMSB-Vordruck) abzugeben.
Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszu-
füllen und es sind alle dort verlangten Erklärungen,
auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen
Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist von Be-
werber und Fahrer/Beifahrer und ggf. vom Fahrzeugei-
gentümer (falls abweichend vom Fahrer/Bewerber) zu
unterzeichnen.
Art. 11
(2) Der Veranstalter hat eine Nennung abzulehnen,
wenn:
– der Bewerber nicht nennberechtigt ist,
– die Teilnahme- bzw. Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber, Fahrer/Beifahrer und Fahrzeuge nicht erfüllt sind,
– die Nennung nicht form- oder fristgerecht abgegeben oder
– ein eventuelles Nenngeld nicht wie vorgeschrieben bis zum Nennungsschluss gezahlt wurde.
Eine nicht vollständig ausgefüllte Nennung kann nicht formgerecht sein und ist somit abzulehnen. Das ist kein Recht, das der VA hat, sondern dort steht, "er hat abzulehnen". Auch hier ist gängige Praxis, die Nennung zu akzeptieren und bis zum Nennungsschluss Änderungen zuzulassen.
Schreib doch mal eine Nennung ohne Fahrzeugangaben.
Was Praxis ist und was im Reglement steht, ist halt nicht immer deckungsgleich und genau deswegen oftmals Quelle für Ärger.
Viele Grüße
Achim
Wie komme ich zu meiner Ansicht:
DMSB Veranstaltungsreglement
Art. 6 Nennung, Nenngeld
(1) Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausge-
gebenen Nennformular (DMSB-Vordruck) abzugeben.
Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszu-
füllen und es sind alle dort verlangten Erklärungen,
auch die zu den am Fahrzeug gemachten technischen
Änderungen, abzugeben. Die Nennung ist von Be-
werber und Fahrer/Beifahrer und ggf. vom Fahrzeugei-
gentümer (falls abweichend vom Fahrer/Bewerber) zu
unterzeichnen.
Art. 11
(2) Der Veranstalter hat eine Nennung abzulehnen,
wenn:
– der Bewerber nicht nennberechtigt ist,
– die Teilnahme- bzw. Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber, Fahrer/Beifahrer und Fahrzeuge nicht erfüllt sind,
– die Nennung nicht form- oder fristgerecht abgegeben oder
– ein eventuelles Nenngeld nicht wie vorgeschrieben bis zum Nennungsschluss gezahlt wurde.
Eine nicht vollständig ausgefüllte Nennung kann nicht formgerecht sein und ist somit abzulehnen. Das ist kein Recht, das der VA hat, sondern dort steht, "er hat abzulehnen". Auch hier ist gängige Praxis, die Nennung zu akzeptieren und bis zum Nennungsschluss Änderungen zuzulassen.
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
So ist das wohl nicht gedacht. Wenn der genannte Fahrer nicht starten kann, kann ein beliebiger anderer, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, nachgenannt werden. Ist ja kein Volleyball, wo die Ersatzspieler schon vor dem Match gemeldet werden müssen.Japanese hat geschrieben:Eine Bewerber Lizenz mit der Möglichkeit den Fahrer auszutauschen macht also nur Sinn, wenn mehrere ( mind. 2 ) Fahrer unter dieser Bewerberlizenz genannt haben ( z.B. Motorsportclub als Bewerber ).
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Ergänzend zu dem, was ich vorher geschrieben habe:
Wer eine Nennung abgegeben hat, kann auch nicht mehr so einfach zurücktreten oder "umnennen". Umnennen ist nur im Falle einer nicht vollen Klasse nach Nennunggschluss vorgesehen. Rücktritt vor dem Nennnungsschluss ist nur aus wenigen Gründen möglich, außer der Veranstalter erlaubt einen Rücktritt vor Nennungsschluss ausdrücklich in seiner Ausschreibung.
Wenn sich nun alle (Veranstalter wie Teilnehmer) einfach an die bestehenden Regeln halten und die Veranstalter ggf. keine Nennlisten mehr veröffentlichen, sind den Klassenspringereien von Vorneherein sehr enge Grenzen gesetzt, weil keiner weiß, was ihn erwartet. Springt einer in eine volle Klasse mit 4 Teilnehmern, weil die anderne woanders hin gesprungen sind, ist ihm auch nicht geholfen.
Einem Wechsel des Fahrzeugs innerhalb der Klasse, z.B. wegen technischem Defekt am genannten Fahrzeug, könnte ebenfalls erfolgten, dann als "Rennleiterentscheidung". Diese unterstütze ich im Sinne des Sport ausdrücklich. Möge mich ein Rennleiter korrigieren, falls es so nicht gehen sollte.
Viele andere Dinge scheinen mir über die Zeit eingeschliffene selbst gemachte Probleme zu sein.
Viele Grüße
Achim
DMSB Veranstaltungsreglement
Art. 13 Rücktritt vom Nennungsvertrag
(1) Bewerber und Fahrer sind zum Rücktritt vom Nen-
nungsvertrag berechtigt:
– bei Absage oder Verlegung des Wettbewerbs um
mehr als 24 Stunden
– wenn weniger als drei Fahrzeuge in einer Klasse ge-
nannt sind
– bei einer Klassenzusammenlegung (bei Ausübung des
Rücktrittsrechts aus diesem Grund haben Bewerber/
Fahrer das Recht, die Nennung für ein anderes Fahrzeug
auch noch nach Nennungsschluss abzugeben) und
– bei dem Veranstalter nachgewiesener, unverschulde-
ter Nichtteilnahme
Allein in diesen Fällen hat der Bewerber bei fristgerech-
ter bzw. unverzüglicher Ausübung seines Rücktritts-
rechts Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
(2) Der Veranstalter kann in der Ausschreibung festlegen,
dass ein Rücktritt bis zum Nennungsschluss, auch
wenn die in Abs. 1 aufgeführten Rücktrittsgründe
nicht vorliegen, möglich ist.
Wer eine Nennung abgegeben hat, kann auch nicht mehr so einfach zurücktreten oder "umnennen". Umnennen ist nur im Falle einer nicht vollen Klasse nach Nennunggschluss vorgesehen. Rücktritt vor dem Nennnungsschluss ist nur aus wenigen Gründen möglich, außer der Veranstalter erlaubt einen Rücktritt vor Nennungsschluss ausdrücklich in seiner Ausschreibung.
Wenn sich nun alle (Veranstalter wie Teilnehmer) einfach an die bestehenden Regeln halten und die Veranstalter ggf. keine Nennlisten mehr veröffentlichen, sind den Klassenspringereien von Vorneherein sehr enge Grenzen gesetzt, weil keiner weiß, was ihn erwartet. Springt einer in eine volle Klasse mit 4 Teilnehmern, weil die anderne woanders hin gesprungen sind, ist ihm auch nicht geholfen.
Einem Wechsel des Fahrzeugs innerhalb der Klasse, z.B. wegen technischem Defekt am genannten Fahrzeug, könnte ebenfalls erfolgten, dann als "Rennleiterentscheidung". Diese unterstütze ich im Sinne des Sport ausdrücklich. Möge mich ein Rennleiter korrigieren, falls es so nicht gehen sollte.
Viele andere Dinge scheinen mir über die Zeit eingeschliffene selbst gemachte Probleme zu sein.
Viele Grüße
Achim
DMSB Veranstaltungsreglement
Art. 13 Rücktritt vom Nennungsvertrag
(1) Bewerber und Fahrer sind zum Rücktritt vom Nen-
nungsvertrag berechtigt:
– bei Absage oder Verlegung des Wettbewerbs um
mehr als 24 Stunden
– wenn weniger als drei Fahrzeuge in einer Klasse ge-
nannt sind
– bei einer Klassenzusammenlegung (bei Ausübung des
Rücktrittsrechts aus diesem Grund haben Bewerber/
Fahrer das Recht, die Nennung für ein anderes Fahrzeug
auch noch nach Nennungsschluss abzugeben) und
– bei dem Veranstalter nachgewiesener, unverschulde-
ter Nichtteilnahme
Allein in diesen Fällen hat der Bewerber bei fristgerech-
ter bzw. unverzüglicher Ausübung seines Rücktritts-
rechts Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
(2) Der Veranstalter kann in der Ausschreibung festlegen,
dass ein Rücktritt bis zum Nennungsschluss, auch
wenn die in Abs. 1 aufgeführten Rücktrittsgründe
nicht vorliegen, möglich ist.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Hallo ,
meine Meinung ist das bis zum Nennungschluß genannt werden darf, das der Fahrer möchte.
Egal welche Klasse oder Gruppe.
Auch wenn es ein "Geschmäckle" hat.
JA zum Klassenhopping.
Wie die meisten wissen, habe ich in der G1 genannt für die Endläufe.
Ich habe das getan ( Nach Rücksprache mit diversen Fahrern ), da Hans Köhnle als DM Süd 2. ohne Starter da Stand.
Eine weitere Klassen zusammenlegung nach oben geht ja in der G1, F11 oder H 15 nicht. Sau Blöd.
Was tun jetzt hat er mich als 3. Fahrer angerufen, wenn jetzt aber der 2. Fahrer einen defekt hat ? geht er "Punktlos" bzw halbierte Punkte nach Hause
setzt er noch zwei oder drei nicht Qaulifiziertefahrer ein kriegt er so oder so 20 Punkte.
Mann könnte den Fahrern, in solchen Fällen, meines erachtens die erfahren Punkte vom Vortag, den Durchschnitt oder mind. 17 gar 20 Punkte geben keine Zusatzpunkte , die Hälfte ist SCH.....
Das Thema ist ja das es von Samstag auf Sonntag tatsächlich technische defekte, Übelkeit, Nierenkolieken oder sonstiges passiert.
( Anmerkung: nur dürfen diese nicht munter im Fahrerlager rumspringen oder die anderen auf einen Cubslalom in der Nähe fahren. )
Es ist ja aber auch nicht normal das ein Fahrer der gleich zwei Klassen nach oben gelegt wird und auch noch die Power hat und verdient die Klasse gewonnen hat auch Meister wird!!
Hut ab an Martin Lösch , habe ich Ihm auch so gesagt.
Hätten Die Endläufe z.B. in Mainz ( Ergebnisliste 2015 ) stattgefunden, hätte dieses Ergebnis ganz anderst ausgesehen und Martin Lösch nicht Meister sondern Ralf Orth.
Wenn ich mich nicht verrechet habe.
Wie Chrstian Müller gesagt hat, macht noch eine Regelwerk mit Doppelten Punkten bei den Endläufen dazu und die Teilnehmer werden noch erfinderischer
Mein Fazit:
Es ist für mich die Frage warum Endläufe meist so schlecht Besucht sind. Egal welcher Art.
Legt die Endläufe in einen angemessenen Teil von Deutschland nicht links , nicht rechts, nicht oben und nicht unten,
Bitte auf den mittleren Teil von Deutschland damit es auch volle Klassen gibt.
Ich kann es Nachvollziehen wenn der ein oder andere sagt von Berlin nach München, soweit fahre ich ja nicht mal in den Urlaub.
Und für den Veranstalter ........ mit 65 Teilnehmern pro Tag nicht tragbar.
Gruß
Frank
Meister von 1911
https://www.youtube.com/watch?v=_S4_WrnrYM0
und weg
meine Meinung ist das bis zum Nennungschluß genannt werden darf, das der Fahrer möchte.
Egal welche Klasse oder Gruppe.
Auch wenn es ein "Geschmäckle" hat.
JA zum Klassenhopping.
Wie die meisten wissen, habe ich in der G1 genannt für die Endläufe.
Ich habe das getan ( Nach Rücksprache mit diversen Fahrern ), da Hans Köhnle als DM Süd 2. ohne Starter da Stand.
Eine weitere Klassen zusammenlegung nach oben geht ja in der G1, F11 oder H 15 nicht. Sau Blöd.
Was tun jetzt hat er mich als 3. Fahrer angerufen, wenn jetzt aber der 2. Fahrer einen defekt hat ? geht er "Punktlos" bzw halbierte Punkte nach Hause
setzt er noch zwei oder drei nicht Qaulifiziertefahrer ein kriegt er so oder so 20 Punkte.
Mann könnte den Fahrern, in solchen Fällen, meines erachtens die erfahren Punkte vom Vortag, den Durchschnitt oder mind. 17 gar 20 Punkte geben keine Zusatzpunkte , die Hälfte ist SCH.....
Das Thema ist ja das es von Samstag auf Sonntag tatsächlich technische defekte, Übelkeit, Nierenkolieken oder sonstiges passiert.
( Anmerkung: nur dürfen diese nicht munter im Fahrerlager rumspringen oder die anderen auf einen Cubslalom in der Nähe fahren. )
Es ist ja aber auch nicht normal das ein Fahrer der gleich zwei Klassen nach oben gelegt wird und auch noch die Power hat und verdient die Klasse gewonnen hat auch Meister wird!!
Hut ab an Martin Lösch , habe ich Ihm auch so gesagt.
Hätten Die Endläufe z.B. in Mainz ( Ergebnisliste 2015 ) stattgefunden, hätte dieses Ergebnis ganz anderst ausgesehen und Martin Lösch nicht Meister sondern Ralf Orth.
Wenn ich mich nicht verrechet habe.
Wie Chrstian Müller gesagt hat, macht noch eine Regelwerk mit Doppelten Punkten bei den Endläufen dazu und die Teilnehmer werden noch erfinderischer
Mein Fazit:
Es ist für mich die Frage warum Endläufe meist so schlecht Besucht sind. Egal welcher Art.
Legt die Endläufe in einen angemessenen Teil von Deutschland nicht links , nicht rechts, nicht oben und nicht unten,
Bitte auf den mittleren Teil von Deutschland damit es auch volle Klassen gibt.
Ich kann es Nachvollziehen wenn der ein oder andere sagt von Berlin nach München, soweit fahre ich ja nicht mal in den Urlaub.
Und für den Veranstalter ........ mit 65 Teilnehmern pro Tag nicht tragbar.
Gruß
Frank
Meister von 1911
https://www.youtube.com/watch?v=_S4_WrnrYM0
und weg
derderdiepollernichtstehenlassenkannoderzulangsamist
-
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Dann korrigiere ich dich mal, Achim.PumaTreter hat geschrieben: Einem Wechsel des Fahrzeugs innerhalb der Klasse, z.B. wegen technischem Defekt am genannten Fahrzeug, könnte ebenfalls erfolgten, dann als "Rennleiterentscheidung". Diese unterstütze ich im Sinne des Sport ausdrücklich. Möge mich ein Rennleiter korrigieren, falls es so nicht gehen sollte.
Du meinst wahrscheinlich, dass das Auto im laufenden Wettbewerb, z.B. im Training wegen eines Defekts ausfällt. Dann zählt der Fahrer zwar als gestartet (wichtig für die Punktevergabe), aber er darf nicht mehr das Fahrzeug wechseln. Wieso sollte das erlaubt sein, wenn ein Fahrzeugwechsel nach Nennungsschluss schon nicht gestattet ist.
Ein Rennleiter, der das gestattet, handelt gegen das Reglement und macht sich so angreifbar (z. B. Protest eines anderen Teilnehmers). Eigentlich sollte so etwas heute nicht mehr üblich sein. In einer DMSB-Weiterbildung vor diversen Jahren wurde das Thema einmal heftig diskutiert, mit dem Ergebnis wie ich es gerade beschrieben habe. Sportlich fair mag es sein, wenn ein anderer Teilnehmer den ausgefallenen Fahrer bei sich mit einsteigen lässt, vom Reglement gedeckt ist es keinesfalls.
Gruß
Uwe
- ingo gutmann
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Re: Fahrzeugwechsel bei Slalomveranstaltungen?!?!
Hallo Frank,sperri hat geschrieben: ...
Das Thema ist ja das es von Samstag auf Sonntag tatsächlich technische defekte, Übelkeit, Nierenkolieken oder sonstiges passiert.
( Anmerkung: nur dürfen diese nicht munter im Fahrerlager rumspringen oder die anderen auf einen Cubslalom in der Nähe fahren. )
...
Gruß
Frank
Meister von 1911
...
wenn dem tatsächlich so war, dass die Herren Bellmann und Sedlmaier einen Ausfall vorgetäuscht und an einer anderen Veranstaltung teilgenommen haben, dann müsste hier der DMSB tätig werden. Ich kannte es zumindest von den 80er und 90er Jahren, dass ein derartiger Vorgang zu massiven Sportstrafen führte. Wir reden hier bei der Veranstaltung von Waldkraiburg von dem höchsten Prädikat im DMSB-Slalom-Sport.
Ingo
Bei manchen Autos sitzt die Intelligenz im Motor-Steuergerät und nicht im Fahrersitz