Hallo,
bin gerade daran einen Käfig nach dem Regelwerk des Anhang J´s zu bauen. Trotz mehrmaliges durchlesen bin ich daraus nicht schlau geworden. Dort steht :
8.3.2.5 Zusätzliche Einschränkungen
Die gesamte Überrollvorrichtung muss sich in Längsrichtung
zwischen den Befestigungspunkten der vorderen und
hinteren Radaufhängungselemente befinden, welche die
vertikalen Kräfte aufnehmen (Federn und Stossdämpfer).
Zusätzliche Verstärkungen, welche diese Begrenzungen
überschreiten, sind zwischen der Überrollvorrichtung
und den Befestigungspunkten des hinteren Stabilisators
mit der Karosserie zulässig.Jeder dieser Befestigungspunkte darf mit der Überrollvorrichtung
durch ein einzelnes Rohr mit den Abmessungen
30 mm x 1,5 mm verbunden sein..
Soll das heißen das ich von den Domen zur Zelle nur 30x1,5er Rohr nehmen darf? Und wie sieht es mit Streben aus die ich zusätzlich noch rein schweißen will die nicht im Reglement aufgeführt sind wie z.B. eine Querstrebe bei den hinteren Domen. Darf man das ohne weiteres?
Domabstützung Eigenbaukäfig
Moderator: EWO
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Re: Domabstützung Eigenbaukäfig
Hallo,
nein du darfst entgegen der Vorschrift 40x2 auch ein kleineres Rohr für diesen Bereich benutzen.
nein du darfst entgegen der Vorschrift 40x2 auch ein kleineres Rohr für diesen Bereich benutzen.
... fehlende Leistung wird durch fahrerischen Wahnsinn ersetzt ....
... wer später bremst, fährt länger schnell ...
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Re: Domabstützung Eigenbaukäfig
Soll also heißen 30 x, 1,5 ist Minimum aber darf auch größer sein. Alles klar danke
Re: Domabstützung Eigenbaukäfig
Hallo
So wie ich es verstehe muss für die Domabstützung auch 40x2 verwendet werden , 30x1.5 ist nur zulässig für die verstärkung vom hinteren Dom zur Stabihalterung.
So wie ich es verstehe muss für die Domabstützung auch 40x2 verwendet werden , 30x1.5 ist nur zulässig für die verstärkung vom hinteren Dom zur Stabihalterung.