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Sportfahrer hat geschrieben:
Und schon stellt sich mir die nächste Frage: In der Gruppe G , darf ich die Fahrzeughöhe laut G-Liste nicht um mehr als 50mm unterschreiten. Ist bei Verwendung von Slickreifen das Maß ebenfalls einzuhalten oder gilt auch hier da der Reifen freigestellt ist darf davon abgewichen werden ?
Gruß Dirk
Hast mal im Forum nach der Frage gesucht ? Kann mir denken das dies schon früher mal interessant war.
z.B. hier: http://www.rennsportforum.de/phpbb/view ... 0mm#p65449
Ansonsten bite ein neues Thema dazu aufmachen. Das hat nichts mit dem ursprünglichen Thema zu tun.
Sportfahrer hat geschrieben:
Hans, ich bin ja ganz locker, es war auch nur eine Frage die mich beschäftigt hat in der Einsteigerdiskussion. Dort hatte ich dann auch mit meinem Namen(Dirk) gegrüßt. Also ich bins gewesen der Papa. Zugegeben war nicht ganz ersichtlich.
Sorry Dirk, ich habe in meinem Beitrag bereits den richtigen Namen eingesetzt.
Und schon stellt sich mir die nächste Frage: In der Gruppe G , darf ich die Fahrzeughöhe laut G-Liste nicht um mehr als 50mm unterschreiten. Ist bei Verwendung von Slickreifen das Maß ebenfalls einzuhalten oder gilt auch hier da der Reifen freigestellt ist darf davon abgewichen werden ?
Lesen und das Gelesene auch noch zu verstehen ist offensichtlich nicht so Deine Stärke, denn diesen Punkt habe ich beispielhaft in diesem Thread bereits aufgeführt. Dann halt noch einmal exklusiv für Dich : Du hast an einem Gruppe G Auto eine Rad- / Reifenkombination eingetragen mit deren Felge Du Slalom fahren möchtest. Mit dieser Rad- / Reifenkombination darf Dein Gruppe G Fahrzeug nicht mehr als 50 mm tiefer sein. Wenn Du nun im DMSB Slalom einen Slick auf diese Felge montierst, kann das Fahrzeug durch eine geringere Flankenhöhe des Slicks durchaus noch etwas tiefer kommen. Bei einer Nachprüfung Deiner Fahrzeughöhe durch den TK ( Protest oder warum auch immer ) muß Deine Fahrzeughöhe aber dennoch mit dem eingetragenen Straßenreifen zu dieser Felge gemessen werden und wenn dann die Höhe stimmt ist Dein Auto in Ordnung. D.h. der Richtwert für die Fahrzeughöhe in der Gruppe G ist immer der Straßenreifen und das ist auch gut so. Sonst müßte man ja bei jedem Reifenwechsel die Höhe kontrollieren und gegebenenfalls korrigieren. Noch ein Tipp aus der Praxis : Wird erstmalig ein komplett neues Fahrwerk verbaut sollte man die ursprünglich eingestellte Höhe von Zeit zu Zeit nachprüfen, da sich die Fahrwerke im Fahrbetrieb in der Regel noch etwas setzen.
das war nicht nett
Ich halte nicht viel von Eigeninterpretation , deshalb frage ich lieber nochmal den Fachmann. Jeder kann was.
Ich bin aber fündig geworden im Handbuch Gruppe G 23.4 Prüfungen. Es ist wirklich so wie du sagst. Mit anderen Worten, solange das Fahrzeug mit den Serienrädern bei einer Nachprüfung die Höhe einhält, kannst du während der Veranstaltung mit dem Wettbewerbs-Reifensatz deutlich weiter runter.
Da bekommt der Satz " Das Wettbewerbsfahrzeug muß zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs dem Reglement entsprechen" eine ganz neue Bedeutung.
Gruß DIRK
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
das war nicht nett
Ich halte nicht viel von Eigeninterpretation , deshalb frage ich lieber nochmal den Fachmann. Jeder kann was.
Dennoch waren Deine Beiträge Eigeninterpretationen, so nach dem Motto, eigentlich macht ihr alles falsch und ich bin der erste, der es bemerkt hat.
Sei es drum, ich entschuldige mich für meine harten Worte bei Dir und gut.
Da bekommt der Satz " Das Wettbewerbsfahrzeug muß zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs dem Reglement entsprechen" eine ganz neue Bedeutung.
Jetzt fängst Du schon wieder damit an. Bei Rennreifen gibt es keine Vorgaben wie in der StVZO und so unterscheiden sich Slicks in Ihrer Flankenhöhe in so einem hohen Maß, dass man die Benutzung dieser Reifen freigestellt hat. Die Einhaltung der Fahrzeughöhe in der Gruppe G wird genau deshalb mit dem Straßenreifen gemessen, der eingetragen ist. Das ist die einzig richtige Lösung und deshalb auch gut so.
Und damit kommen wir wieder zurück zum Thema dieses Threads :
Übersetzungsänderungen in der Gruppe F
Wenn auch hier Deine Eigeninterpretationen Anwendung finden würden, müßte man bei jedem Wechsel auf einen anderen Slick auch die Achsübersetzung ändern. Kein Problem Dirk, Du hast bestimmt drei bis vier Kegel- / Tellerräder in 5 % Schritten zur Auswahl zu Hause liegen. Der Wechsel bei Deinem Fronttriebler-Getriebe ist ja auch kein großes Thema und blitzschnell erledigt. Ach so ja halt, dann noch schnell zum TÜV fahren die geänderte Achsübersetzung eintragen lassen und ab zur Zulassungsstelle. Schon ist die Sache in trockenen Tüchern. Blöd ist es nur wenn es im Training regnet und Du fährst z.B mit einem 20/53R13 und bist mit dem an der 8 % Grenze. Nun trocknet es zum ersten Wertungslauf ab und Du möchtest zu einem 8,0/19,5-13 Avon Slick wechseln, der einen um 6,5 % geringeren Abrollumfang hat. Damit bist Du dann 14,5% kürzer übersetzt und darfst selbstverständlich an den Wertungsläufen nicht teilnehmen...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Dir zu dieser blödsinnigen Regelung, bestimmt wieder ein paar nette Worte einfallen würden...
Na ja, auch wenn Art. 9 mit "Kraftübertragung" überschrieben ist, halte ich Räder nicht für Teile der Kraftübertragung im Sinne des Reglements.Zumal so gut wie alle Kraftübertragenden Teile und die Getriebeabstufung freigestellt sind und ab 8% Änderung eine Eintragung erfolgen muss. Da die Räder ohne Eintragung bis auf die Felgenbreite freigestellt sind, verstehe ich das Problem auch nicht mehr so ganz...
Ihr solltet einfach aufhören zu etwas zu "meinen" oder zu "ich denken" oder für "etwas halten", sondern einfach genau schauen, was da geschrieben steht.
Kraftübertragung > Getriebe, Diff,.. und immer dran denken, das Übersetzungsverhältnis heißt Verhältnis, weil es sich um das Verhältnis der Umdrehungen der "Eingangswelle", zu denen der "Ausgangswelle" handelt.
Geht es um Räder, Reifen,.... dann !!!!!! >>>>> Art. 13 Räder (Radschüssel und Felge) und Reifen
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
Im DMSB Bereich wird im Zweifelsfall das Übersetzungsverhältnis mit einem I-Meter erfasst http://www.dmsb.de/downloads/744/Anhang_16-I-METER.pdf, damit wird das Verhältnis Umdrehungen am Rad zu Kurbelwelle bzw. Kardanwelle gemessen - sprich der Reifenumfang tut hier nichts zur Sache.
Vielen Dank für die aufschlußreichen und teilweise netten Antworten. Ich wollte mich dann mal an dieser Stelle dafür entschuldigen, dass ich als Anfänger unter der Rubrik Einstieg (welches Auto) die folgende Frage gestellt habe, die dann in die Rubrik DMSB (Übersetzung 8% etc. ) verschoben wurde und ich somit als Threadersteller dastand. :
Dazu habe ich dann gleich mal eine Frage an die Fachleute hier:
Wird die Veränderung der Rad Reifenkombination zusammen mit der geänderten Achsübersetzung bewertet ?
Beispiel : ein Teilnehmer verkürzt die Achsübersetzung um 8 % und benutzt dazu noch einen Reifen (Slick) mit wenig Abrollumfang, dann hat er nach dem Reglement eine Übersetzungänderung um mehr als 8% gegenüber der Serienausstattung !
Ich konnte mir halt nicht vorstellen, dass man in einem Regelwerk die Änderung des Übersetzungsverhältnisses auf z.B. 8% begrenzt und im nächsten Atemzug dann über die Reifenwahl letzendlich im Ergebnis eine Verkürzung von deutlich mehr zulässt. Dann nahm die Geschichte ihren Lauf und ich mußte dazu noch feststellen das man in der Gruppe G nur die Mindestfahrzeughöhe der G Liste einhalten muß wenn man die Räder montiert mit denen man in der Regel niemals starten würde (nennen wir sie mal Prüfreifensatz oder Reglements-erfüllungs-Hilfsreifensatz )
Aber gut dann ist das so und vielleicht hat die Diskussion nicht nur mir geholfen.
Sorry nochmal soll nicht wieder vorkommen.
Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
leider habe ich beim Aufteilen des Themas vergessen, zunächst im Einsteiger-Forum eine Einleitung in deinen Beitrag zu schreiben. Nur dort habe ich Admin-Rechte. Als dann das neue Thema im Prozess des Aufteilens erzeugt wurde, und unter DMSB hing, konnte ich nicht das nicht mehr.
Demnächst einfach direkt mutig das Thema in DMSB oder Diverses stellen.