Hi,Sportfahrer hat geschrieben:Moin Slalomgemeinde,
da tun sich ja wieder mal Abgründe auf. Wenn ich das hier richtig verstehe, soll dieser Anschluß vor dem Kat auch im Clubsport vorgeschrieben sein, obwohl es zumindest hier in unseren Reglements darüber nicht wirklich etwas zu erfahren gibt.
Nun weiß man ja aus vergangenen Diskussionen, das im Clubsport "Jedermann" starten kann, ich erinnere mich an die Sportreifenliste etc. für die Klasse 1. Die soll ja unter Anderem in der Klasse 1 den Spontanstarter von der Straße wettbewerbsfähig machen, bzw. ihn davor schützen, dass er mit seinen Straßenpellen kein Nachsehen hat.
sollte sein Fahrzeug nicht über diesen Anschluß verfügen, braucht er nun noch ein Schweißgerät und einen Einschweißkatanschluß mit Stopfen dabei haben und schon kann er loslegen ?
Im DMSB Slalom ist es definitiv so aber im Clubsport kann ich das so nicht nachvollziehen.
Bitte um Aufklärung
das kann man nicht pauschal festlegen. Relavant ist immer das zugrunde liegende Reglement.
Und das ist nun mal unterschiedlich in den einzelnen Regionen im Clubsport.
In Süddeutschland werden Clubsportveranstaltungen nach dem technischen Reglement der DMSB-Gruppen G, H und F durchgeführt. Daher sind dann natürlich auch solche Punkte wie der Prüfanschluß einzuhalten. Dafür werden hier aber auch in allen Klassen Slicks gefahren.
In Norddeutschland gibt es ja wie bekannt ein eigenes Reglement für den Clubsport und damit natürlich auch andere Einschränkungen/Erlaubnisse