neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Moderator: EWO
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
ich habe mir mal die Mühe gemacht, die VO 176 durchzulesen.
Es gibt zwei Kataloge für Änderungen, die im KFP eingetragen werden. Es ersetzt leider nicht das leidige Eintragungsthema im ganzen sondern stellt im Prinzip die straßenzugelassenen Fahrzeuge den Wagenpaßfahrzeugen gleich. Zumindest ist das in Gruppe G exakt so.
Gruppe G:
Sitze und ihre Verankerungen entsprechen nicht Richtlinie 74/408/EWG
Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme entsprechen nicht Richtlinie 77/541/EWG
Sicherheitsgurte ohne Bauartgenehmigung gemäß § 22a StVZO
Einbau von Überrollkäfigen/Überrollvorrichtungen
Bereifung und Laufflächen Anmerkung: d.h. man kann wohl auch mit Slicks fahren wenn es nicht regnet oder schneit
Lenkeinrichtung: Einbau Sonderlenkrad ggf. mit Nabe
alle anderen Gruppen:
Sitze und ihre Verankerungen entsprechen nicht Richtlinie 74/408/EWG
Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme entsprechen nicht Richtlinie 77/541/EWG
Sicherheitsgurte ohne Bauartgenehmigung gemäß § 22a StVZO
Bereifung und Laufflächen
Polycarbonatscheiben (z. B. Makrolon)
Mehr als 2 Scheinwerfer für Abblendlicht ohne Bauartgenehmigung gem. § 22a Mehr als 4 Scheinwerfer für Fernlicht
Einbau von Überrollkäfigen/Überrollvorrichtungen
Lenkeinrichtung: Einbau Sonderlenkrad ggf. mit Nabe
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
Hydraulische Übertragungseinrichtung der Feststellbremsanlage
Mit einstellbarer Bremskraftverteilung
ABS/ESP
Kraftstoffbehälter
Kraftfahrzeug entspricht nicht den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments
und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen
Fahrgeräusch überschreitet Grenzwert gem. Richtlinie 70/157/EWG oder ECE-R 51.02
damit erschöpft sich die Liste der vordefinierten Ausnahmen. Darüberhinaus gibt es noch einen Gummiparagraphen:
7. Da in dieser Richtlinie nicht alle baulichen Ausführungen
oder Abweichungen berücksichtigt werden können,
kann der amtlich anerkannte Sachverständige
erforderlichenfalls weitergehende Abweichungen von
den Vorschriften der StVZO formulieren. Er muss das
Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen begründen.
Es wird also so sein, dass die eintragungspflichtigen Änderungen in Gruppe G und F nach wie vor nach dem bisherigen Begutachtungsverfahren erfolgen müssen.
Beim KFP gilt das Vieraugen-Prinzip. Ein DMSB-Sachverständiger mit entsprechender Zusatzausbildung stellt den KFP aus. Damit geht man dann zu einem anderen Sachverständigen bei TÜV oder Dekra der dann alles noch einmal überprüft und die Eintragungen in die Fahrzeugpapiere veranlasst.
Es gibt zwei Kataloge für Änderungen, die im KFP eingetragen werden. Es ersetzt leider nicht das leidige Eintragungsthema im ganzen sondern stellt im Prinzip die straßenzugelassenen Fahrzeuge den Wagenpaßfahrzeugen gleich. Zumindest ist das in Gruppe G exakt so.
Gruppe G:
Sitze und ihre Verankerungen entsprechen nicht Richtlinie 74/408/EWG
Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme entsprechen nicht Richtlinie 77/541/EWG
Sicherheitsgurte ohne Bauartgenehmigung gemäß § 22a StVZO
Einbau von Überrollkäfigen/Überrollvorrichtungen
Bereifung und Laufflächen Anmerkung: d.h. man kann wohl auch mit Slicks fahren wenn es nicht regnet oder schneit
Lenkeinrichtung: Einbau Sonderlenkrad ggf. mit Nabe
alle anderen Gruppen:
Sitze und ihre Verankerungen entsprechen nicht Richtlinie 74/408/EWG
Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme entsprechen nicht Richtlinie 77/541/EWG
Sicherheitsgurte ohne Bauartgenehmigung gemäß § 22a StVZO
Bereifung und Laufflächen
Polycarbonatscheiben (z. B. Makrolon)
Mehr als 2 Scheinwerfer für Abblendlicht ohne Bauartgenehmigung gem. § 22a Mehr als 4 Scheinwerfer für Fernlicht
Einbau von Überrollkäfigen/Überrollvorrichtungen
Lenkeinrichtung: Einbau Sonderlenkrad ggf. mit Nabe
Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
Hydraulische Übertragungseinrichtung der Feststellbremsanlage
Mit einstellbarer Bremskraftverteilung
ABS/ESP
Kraftstoffbehälter
Kraftfahrzeug entspricht nicht den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments
und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen
Fahrgeräusch überschreitet Grenzwert gem. Richtlinie 70/157/EWG oder ECE-R 51.02
damit erschöpft sich die Liste der vordefinierten Ausnahmen. Darüberhinaus gibt es noch einen Gummiparagraphen:
7. Da in dieser Richtlinie nicht alle baulichen Ausführungen
oder Abweichungen berücksichtigt werden können,
kann der amtlich anerkannte Sachverständige
erforderlichenfalls weitergehende Abweichungen von
den Vorschriften der StVZO formulieren. Er muss das
Erfordernis von Ausnahmegenehmigungen begründen.
Es wird also so sein, dass die eintragungspflichtigen Änderungen in Gruppe G und F nach wie vor nach dem bisherigen Begutachtungsverfahren erfolgen müssen.
Beim KFP gilt das Vieraugen-Prinzip. Ein DMSB-Sachverständiger mit entsprechender Zusatzausbildung stellt den KFP aus. Damit geht man dann zu einem anderen Sachverständigen bei TÜV oder Dekra der dann alles noch einmal überprüft und die Eintragungen in die Fahrzeugpapiere veranlasst.
- Sportfahrer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
@ Reinhard
danke das du dir die Mühe gemacht hast, das einzutippen. Sehr aufschlußreich und beruhigend.
danke das du dir die Mühe gemacht hast, das einzutippen. Sehr aufschlußreich und beruhigend.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
diese mühevolle Tipp-Technik nennt sich "copy and paste"Sportfahrer hat geschrieben: ... Mühe gemacht hast, das einzutippen.
- Sportfahrer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
aha
trotzdem Danke
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Kann ich dann mit einem Fahrzeug, welches einen Gruppe H Fahrzeugpass hat auch zu einer Clubsport VA auf eigenen Rädern anreisen, auch wenn dort nicht ausdrücklich die Gruppe H ausgeschrieben ist?
-FLUGROST RACING TEAM-
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Ich glaube du überziehst den Bogen ein wenig.General-GT hat geschrieben:Kann ich dann mit einem Fahrzeug, welches einen Gruppe H Fahrzeugpass hat auch zu einer Clubsport VA auf eigenen Rädern anreisen, auch wenn dort nicht ausdrücklich die Gruppe H ausgeschrieben ist?
Dieser Pass ist doch nciht dazu da jede Eigenbaulösung auf der STraße bewegen zu dürfen.
SO pauschal darfst du nciht an die Sache herangehen. Sprich konkret über die Änderungen an deinem FZG und ob sie möglihcerweise in den Pass eintragbar wären mit einem der zuständigen DMSB-Sachverständigen.
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Mir ging es jetzt bei der Frage tatsächlich einzig und allein um die Ziel-VA´s.
Die eingetragenen Änderungen ect. ist ein anderes Thema. Sagen wir ich würde ein Gruppe H Rallyefahrzeug mein eigen nennen, welches schon Tüv und DMSB Segen hat. Also sich die Plakette schon in der Frontscheibe befindet und die nötigen Papiere ausgehändigt wurden. Dürfte ich mit dieser Plakette/Zulassung tatsäch nur VA´s anrollen, die auch die Gruppe H ausgeschrieben haben ODER kann ich mit meinem Wagen genauso zu einem Clubsportevent anreisen?
Die eingetragenen Änderungen ect. ist ein anderes Thema. Sagen wir ich würde ein Gruppe H Rallyefahrzeug mein eigen nennen, welches schon Tüv und DMSB Segen hat. Also sich die Plakette schon in der Frontscheibe befindet und die nötigen Papiere ausgehändigt wurden. Dürfte ich mit dieser Plakette/Zulassung tatsäch nur VA´s anrollen, die auch die Gruppe H ausgeschrieben haben ODER kann ich mit meinem Wagen genauso zu einem Clubsportevent anreisen?
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Die Art der Veranstaltung ist nicht definiert. Sie muss nur genehmigt sein:
Motorsportveranstaltungen, im Sinne dieser Richtlinie,
sind vom Deutschen Motorsport Bund (DMSB) oder seinen
Mitgliedern (z. B. ADAC, AvD, DMV) genehmigte und
registrierte Veranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen
gemäß DMSB-Rallye-Reglement), bei denen registrierte
Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
führen.
und es muss ein Nachweis geführt werden, dass man an dieser VA teilnimmt:
Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge nach Anhang 1
auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an
genehmigten
und registrierten Motorsport-Veranstaltungen
einschließlich deren An- und Abfahrten zu und
von solchen Veranstaltungen erfolgen (ein Nachweis
– z. B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit
Genehmigungsnummer – ist vom Fahrer mitzuführen).
Wenn du also mit einem Gruppe H Auto bei einem Clubslalom gemäss Ausschreibung starten kannst wirst du wohl die Anforderungen der Richtlinie 176 erfüllen.
Motorsportveranstaltungen, im Sinne dieser Richtlinie,
sind vom Deutschen Motorsport Bund (DMSB) oder seinen
Mitgliedern (z. B. ADAC, AvD, DMV) genehmigte und
registrierte Veranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen
gemäß DMSB-Rallye-Reglement), bei denen registrierte
Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
führen.
und es muss ein Nachweis geführt werden, dass man an dieser VA teilnimmt:
Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge nach Anhang 1
auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an
genehmigten
und registrierten Motorsport-Veranstaltungen
einschließlich deren An- und Abfahrten zu und
von solchen Veranstaltungen erfolgen (ein Nachweis
– z. B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit
Genehmigungsnummer – ist vom Fahrer mitzuführen).
Wenn du also mit einem Gruppe H Auto bei einem Clubslalom gemäss Ausschreibung starten kannst wirst du wohl die Anforderungen der Richtlinie 176 erfüllen.
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Da dort nicht das Wort "können" am Ende steht würde ich diese Regel so auslegen, dass zur Teilnahme an diesen VA´s eine Straßenzulassung zwingend erforderlich ist. Somit würde diese Regel ja tatsächlich nur für Rallye- und Rallyeähnliche VA´s gelten?! Also Slaloms, Rundstrecke ect. komplett ausschließen, da diese auch mit Trailerfahrzeugen bestritten werden können?! Oder interpretiere ich das komplett falsch?Reinhard Stoldt hat geschrieben:
..., bei denen registrierte
Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
führen.
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
diese Regelung ist entstanden für Rallyes, das wird aus dem Text deutlich, aber eine Beschränkung auf Rallyes ist im Text nicht zu finden.
Die von dir zitierte Passage bedeutet doch schlicht und einfach, dass dort Teilnehmer mit straßenzugelassenen Fahrzeugen fahren. Dass dies alle tun müssen steht dort nicht.
In allen Fahrzeuggruppen kann ja bekanntlich die motorsportliche Zulassung über Wagenpaß ODER Straßenzulassung erfolgen. Es ist also auch möglich, diese Regel auf die Rundstrecke anzuwenden, wenngleich es nur wenige Teilnehmer sind, die mit Straßenzulassung fahren und noch weniger, die auf eigener Achse anreisen.
Die von dir zitierte Passage bedeutet doch schlicht und einfach, dass dort Teilnehmer mit straßenzugelassenen Fahrzeugen fahren. Dass dies alle tun müssen steht dort nicht.
In allen Fahrzeuggruppen kann ja bekanntlich die motorsportliche Zulassung über Wagenpaß ODER Straßenzulassung erfolgen. Es ist also auch möglich, diese Regel auf die Rundstrecke anzuwenden, wenngleich es nur wenige Teilnehmer sind, die mit Straßenzulassung fahren und noch weniger, die auf eigener Achse anreisen.
- M3Rainer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Hallo,
ich habe die Regeln zu diesem neuen Pass nun mehrmals studiert und stelle fest, dass ich als Fahrer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Wagenpaß) benachteiligt bin. Mit einem Straßen zugelassenen Fz. hole ich mir meine notwendigen Bestätigungen für ein G- oder F -Auto bei einem DMSB Sachverständigen und habe beim TÜV dann leichtes Spiel die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Für alle anderen bleibt wie bisher der Kampf beim TÜV um eine Goodwill Eintragung. Sehe ich das richtig?
Danke
Gruß
Rainer
ich habe die Regeln zu diesem neuen Pass nun mehrmals studiert und stelle fest, dass ich als Fahrer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Wagenpaß) benachteiligt bin. Mit einem Straßen zugelassenen Fz. hole ich mir meine notwendigen Bestätigungen für ein G- oder F -Auto bei einem DMSB Sachverständigen und habe beim TÜV dann leichtes Spiel die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Für alle anderen bleibt wie bisher der Kampf beim TÜV um eine Goodwill Eintragung. Sehe ich das richtig?
Danke
Gruß
Rainer
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Das könnte so sein, ich bin mir aber nicht sicher wie die einzelnen Gutachter die Texte handhaben werden. Das muss sich zeigen. Schön wäre es nicht, wenn du damit einen Nachteil hättest.M3Rainer hat geschrieben:Hallo,
ich habe die Regeln zu diesem neuen Pass nun mehrmals studiert und stelle fest, dass ich als Fahrer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Wagenpaß) benachteiligt bin. Mit einem Straßen zugelassenen Fz. hole ich mir meine notwendigen Bestätigungen für ein G- oder F -Auto bei einem DMSB Sachverständigen und habe beim TÜV dann leichtes Spiel die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Für alle anderen bleibt wie bisher der Kampf beim TÜV um eine Goodwill Eintragung. Sehe ich das richtig?
Danke
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Rainer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Es geht hier im wesentlichen um die Änderungen, die bei einem Wagenpaßauto nicht eintragungspflichtig sind und über die Eintragung im Wagenpass geregelt werden können (Gurte, Sitze, Käfig, Airbag etc.). Ich sehe es eher umgekehrt, dass die zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge jetzt den Wagenpaßfahrzeugen gleichgestellt sind.M3Rainer hat geschrieben:... stelle fest, dass ich als Fahrer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Wagenpaß) benachteiligt bin. Mit einem Straßen zugelassenen Fz. hole ich mir meine notwendigen Bestätigungen für ein G- oder F -Auto bei einem DMSB Sachverständigen und habe beim TÜV dann leichtes Spiel die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Für alle anderen bleibt wie bisher der Kampf beim TÜV um eine Goodwill Eintragung. Sehe ich das richtig?
Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
Diverse derzeit gemachte EIntragungen sind nach geltendem Recht nicht erlaubt gewesen und sollten somit ins rechte Licht gerückt werden. Dafür ist der Wagenpass dann gut. Wenn jemand keine EIntragung hatte/hat weil Wagenpass, könnte einzelne Themen zum Problem werden, aber wie schon gesagt ich denke die Praxis muss erst erlebt werden.Reinhard Stoldt hat geschrieben:Es geht hier im wesentlichen um die Änderungen, die bei einem Wagenpaßauto nicht eintragungspflichtig sind und über die Eintragung im Wagenpass geregelt werden können (Gurte, Sitze, Käfig, Airbag etc.). Ich sehe es eher umgekehrt, dass die zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge jetzt den Wagenpaßfahrzeugen gleichgestellt sind.M3Rainer hat geschrieben:... stelle fest, dass ich als Fahrer eines nicht zugelassenen Fahrzeugs (Wagenpaß) benachteiligt bin. Mit einem Straßen zugelassenen Fz. hole ich mir meine notwendigen Bestätigungen für ein G- oder F -Auto bei einem DMSB Sachverständigen und habe beim TÜV dann leichtes Spiel die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen. Für alle anderen bleibt wie bisher der Kampf beim TÜV um eine Goodwill Eintragung. Sehe ich das richtig?
- M3Rainer
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Re: neuer DMSB-Kraftfahrzeugpass 2013
@ Rainhard,
selbstverständlich muss ich auch bei einem Wagenpaß Auto Sitze Gurte Käfig und Lenkrad (Airbag) eintragen lassen, oder hat sich da etwas geändert? Auch ein Wagenpaß F-Auto muß uneingeschränkt der STVZO entsprechen, d.h., es muss jederzeit zulassungsfähig sein und somit müssen ALLE Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.
selbstverständlich muss ich auch bei einem Wagenpaß Auto Sitze Gurte Käfig und Lenkrad (Airbag) eintragen lassen, oder hat sich da etwas geändert? Auch ein Wagenpaß F-Auto muß uneingeschränkt der STVZO entsprechen, d.h., es muss jederzeit zulassungsfähig sein und somit müssen ALLE Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.