Klasse SE
Moderator: PumaTreter
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Das Ganze nochmal zusammengefasst:
Das Auto müsste straßenzugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass besitzen. Slicks sind nicht erlaubt, nur Sportreifen mit E-kennzeichnung.
Die ADAC-Youngster zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Autos bis 1400ccm. fahren (Mit ADAC Junior-Lizenz). Ab 18 Jahren auch über 1400ccm mit richtiger Lizenz.
MfG Lars
Das Auto müsste straßenzugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass besitzen. Slicks sind nicht erlaubt, nur Sportreifen mit E-kennzeichnung.
Die ADAC-Youngster zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Autos bis 1400ccm. fahren (Mit ADAC Junior-Lizenz). Ab 18 Jahren auch über 1400ccm mit richtiger Lizenz.
MfG Lars
- hammerman1
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Re: Klasse SE
Wie lange darf man eigentlich als Slalom-Einsteiger in der Klasse SE starten?
Erst wägen, dann wagen!
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Re: Klasse SE
Bis Ende diesen Jahres
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
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Re: Klasse SE
DMSB-Wagenpass ist für die SE nicht erlaubt!
Wagen muß zuglassen sein für den öffentlichen Straßenverkehr. Alle Dinge am Fahrzeug müssen ausnahmslos der STVZO entsprechen, auch die Reifen!
Da die Klasse aber nächstes Jahr nicht mehr vom DMSB ausgeschrieben wird, ist das sowieso fast nebensächlich. Ich rechne aber damit, dass in den regionalen Pokalen entsprechende Sonderklasse auf Basis des alten SE-Reglements ausgeschrieben werden.
Wagen muß zuglassen sein für den öffentlichen Straßenverkehr. Alle Dinge am Fahrzeug müssen ausnahmslos der STVZO entsprechen, auch die Reifen!
Da die Klasse aber nächstes Jahr nicht mehr vom DMSB ausgeschrieben wird, ist das sowieso fast nebensächlich. Ich rechne aber damit, dass in den regionalen Pokalen entsprechende Sonderklasse auf Basis des alten SE-Reglements ausgeschrieben werden.
Wolfram Gerlach | slalomfotos.de
- Marco S.
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Re: Klasse SE
Bist du Dir da sicher Wolfram? Unser Wagenpass gilt auch für die SE und zumindest weiß ich nichts davon dass unser e30 zugelassen wäre
- EckigesAuge
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Re: Klasse SE
Jetzt nicht mehr. *reglementsuch*
Ok, da hat sich wohl was falsches eingeprägt...
Im Reglement steht:
3. Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe SE zuge-
lassen sein.
Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Ok, da hat sich wohl was falsches eingeprägt...
Im Reglement steht:
3. Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe SE zuge-
lassen sein.
Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
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