Klasse SE

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

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Pero
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Klasse SE

Beitrag von Pero »

Hallo,
was sind die vorraussetzungen für die Klasse SE,insbesondere für das fahrzeug.
Danke!
Lars
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Beitrag von Lars »

Das Ganze nochmal zusammengefasst:

Das Auto müsste straßenzugelassen sein oder einen DMSB-Wagenpass besitzen. Slicks sind nicht erlaubt, nur Sportreifen mit E-kennzeichnung.

Die ADAC-Youngster zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Autos bis 1400ccm. fahren (Mit ADAC Junior-Lizenz). Ab 18 Jahren auch über 1400ccm mit richtiger Lizenz.

:lol:

MfG Lars
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hammerman1
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Re: Klasse SE

Beitrag von hammerman1 »

Wie lange darf man eigentlich als Slalom-Einsteiger in der Klasse SE starten?
Erst wägen, dann wagen!
Arne
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Re: Klasse SE

Beitrag von Arne »

Bis Ende diesen Jahres :lol:
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
Und nie den Sand in den Kopf stecken!
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EckigesAuge
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Re: Klasse SE

Beitrag von EckigesAuge »

DMSB-Wagenpass ist für die SE nicht erlaubt!
Wagen muß zuglassen sein für den öffentlichen Straßenverkehr. Alle Dinge am Fahrzeug müssen ausnahmslos der STVZO entsprechen, auch die Reifen!

Da die Klasse aber nächstes Jahr nicht mehr vom DMSB ausgeschrieben wird, ist das sowieso fast nebensächlich. Ich rechne aber damit, dass in den regionalen Pokalen entsprechende Sonderklasse auf Basis des alten SE-Reglements ausgeschrieben werden.
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Marco S.
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Re: Klasse SE

Beitrag von Marco S. »

Bist du Dir da sicher Wolfram? Unser Wagenpass gilt auch für die SE und zumindest weiß ich nichts davon dass unser e30 zugelassen wäre :)
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EckigesAuge
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Re: Klasse SE

Beitrag von EckigesAuge »

Jetzt nicht mehr. ;) *reglementsuch*

Ok, da hat sich wohl was falsches eingeprägt...

Im Reglement steht:
3. Fahrzeug-Teilnahmebedingungen
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe SE zuge-
lassen sein.
Die Fahrzeuge müssen in allen Teilen uneingeschränkt
und zu jeder Zeit der Veranstaltung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
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