42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Hier geht es um DMSB, ADAC und NAVC Slalom Veranstaltungen !

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Stefan Blank
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42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von Stefan Blank »

Das Slalom-Wochenende in Kaltenkirchen ist vorbei...
Vielen Dank, Harry, für drei tolle Veranstaltungen auf dem "Harry-Seiler-Ring" in der Norderstraße, die Du trotz einiger Probleme gut über die Bühne gebracht hast. Ein großer Dank geht an alle die Streckenposten und Helfer, die bei der großen Hitze ausgehalten haben und uns Fahrern diese Wettbewerbe erst ermöglichen.
Die Verpflegung war - wie schon in der Vergangenheit - wieder toll, die Stimmung unter den Teilnehmern gut und locker.

Leider war das Wetter zu gut, um interessierte Zuschauer an die Strecke zu locken, obwohl viele in der "Vorstartaufstellung" kurz verharrt haben... bevor sie dann doch "nach links in Richtung Badesee abgebogen" sind.
Zum "Wilhelm-Henning-Gedächtnis-Slalom", dem DMSB-Slalom mit einer Streckenlänge von 1200m je Trainings-/Wertungslauf, hatten immerhin 41 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Nennung abgegeben.
Einige Änderungen an der bislang doch recht "eingefahrenen" Streckenführung gaben der Veranstaltung einen völlig neuen Charakter, der nach der Besichtigung bei einigen Teilnehmern Anlass zum Äußern von Bedenken gab.
Nach dem Absolvieren der Trainingsläufe allerdings verschwand die angebliche Skepsis und die allermeisten Fahrerinnen und Fahrer haben (an-) erkannt, dass die Änderungen dem Wochenende die nötige Würze gegeben haben.

Hoffentlich bleiben uns die Veranstaltungen und die "Experimentierfreudigkeit" in Kaki noch lange erhalten... und... Harry natürlich. DANKE...
YellowMellow
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Ich bedanke mich auch recht herzlich beim MSC Kaltenkirchen für 3 tolle, reibungslose Veranstaltungen.
Es hast uns wieder einmal viel Spaß gemacht - wir kommen gerne wieder.

Zunächst waren wir insbesondere bei der Streckenvariante für den DMSB-Slalom etwas skeptisch, fuhr sich im Nachhinein aber trotzdem auch sehr gut - so wie alle gefahrenen Varianten.

Ich verstehe beim DMSB Slalom jedoch nicht die Entscheidung des Sportkommissars hier 2 Klassen getrennt zu werten, die eigentlich hätten zusammengelegt werden müssen.
Klar besteht ein Recht auf Umnennung wenn eine Klasse nicht voll ist - jedoch sehe ich hier nicht den Veranstalter in der Pflicht dieses zu kommunizieren, wenn am Renntag dann Starter fehlen.
Vielmehr muss sich der entsprechende Teilnehmer dann darum kümmern.

Was für mich nicht möglich ist, ist folgendes:

Ich starte in einen Wettkampf in der Annahme meine Klasse ist voll.
Ich beende den Wettkampf und stelle dann beim Aushang der Ergebnisse fest, dass meine Klasse nicht voll ist.
Ich verweise darauf, dass der Veranstalter mich nicht darüber informiert hat, dass meine Klasse nicht voll ist.
Ich bestehe aufgrund dieser Tatsache darauf, dass meine Klasse doch getrennt gewertet wird obwohl sie nach DMSB Regelwerk nicht voll ist.

Im 2019er Slalom Reglement des DMSB heißt es ja ganz klar:

QUOTE
Sollte am Veranstaltungstag eine nicht volle Klasse den Wettbewerb beginnen oder sich eine Klasse während des Trainings so reduzieren, dass sie die Kriterien für „nicht volle Klassen“ erfüllt, so muss diese Klasse mit der nächsthöheren Klasse (laut Nennbestätigung) starten und gewertet werden, ohne dass ein Rücktrittsrecht/Recht auf Umnennung entsteht.
Eine eventuell bereits erfolgte Zusammenlegung dieser nächsthöheren Klasse mit einer anderen Klasse bleibt davon unberührt.
UNQUOTE

Klar wird man mir jetzt persönliche Motive unterstellen, da ich von der Zusammenlegung profitieren würde.
Vielmehr aber ärgert es mich, das z.B. bei der Klasse G4 ein solcher Schritt dann nicht in Erwägung gezogen worden ist.
Unser junger Fahrer wäre wohl auch lieber nur gegen die G4 Autos gefahren.
Da wurde, meiner Meinung nach richtiger Weise, komplett nach dem DMSB Regelwerk die G4 mit der G3 zusammen gelegt.

Ich denke es ist wichtig, dieses Thema klar zu regeln, da insbesondere im regionalen Bereich häufiger Klassen nicht voll werden.
Es ist auch hier und da mal der Nennschluss erst am Veranstaltungstag und da wird man ja wohl kaum von einem Veranstalter verlangen können, jeden einzelnen Teilnehmer darauf zu prüfen ob er von einer Klassenzusammenlegung betroffen wäre.

Zusammengefasst finde ich, der MSC Kaltenkirchen hat hier überhaupt keinen Fehler begangen und alles richtig gemacht - die Klassen hätten zusammengelegt werden müssen.
CodeRed
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von CodeRed »

Ja, das waren wieder mal zwei tolle Slalomtage in Kaltenkirchen die viel zu schnell zuende waren :shock:
Auch von mir einen riesen Dank an die Sachrichter für das Durchhaltevermögen bei diesen Temperaturen.
Ausruhen gab es nicht für die Crew, die Pylonen flogen regelmäßig, wenigstens hat es dieses Jahr an beiden
Tagen eine kurze Pause für alle gegeben.

Verpflegung gut und reichlich, auch der Nachmittagshunger wurde noch gestillt :lol:

An manchen neuen Streckenpassagen musste man sich schon voll konzentrieren um alles
stehen zu lassen, dann auch noch Runden zählen, da hatte Mann und Frau schon gut zu tun.
Mich bringt soetwas schon an meine Leistungsgrenze :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wie oben schon geschrieben wurde war die Stimmung gut, wäre schön wenn das auch so bleibt.
Aufgefallen ist nur das die Sachrichter von Zuschauern angepöbelt wurden und das im Fahrerlager
drei Wohnmobile standen die nachweislich keine Teilnehmer waren und doch eine Menge Platz
in Anspruch nahmen, das sollte man in Zukunft ein bisschen anders regeln.

In der ausgehängten Ergebnisliste der Gruppe F waren die Klassen F8 und F9 ornungsgemäß zusammen
gewertet so das man nicht mal die Möglichkeit eines Einspruches hatte.

Der Auswerter hat sich in der jetzt veröffentlichten Ergebnisliste mit folgendem Text abgesichert:

Die Klassen F 8 und F 9 wurden auf Anweisung des Sportkommissars getrennt gewertet.
Es lagen für die Klasse F 8 drei Nennungen vor. Zum Start der Klasse F 8 sind zwei Starter erschienen
Gemäß dem aktuellen Slalom-Reglement des DMSB ist jedoch unter Artikel 6 Klassenzusammenlegung und Rücktritt
etwas anderes vorgesehen.
Art. 6 Klassenzusammenlegung und Rücktritt
1. Eine Klasse, die nicht mindestens drei Fahrer aufweist, muss, sofern möglich, mit der/den nächsthöheren
Klasse(n) der gleichen Gruppe zusammengelegt werden.
Eine solche Klasse wird nachfolgend „nicht voll" genannt.
2. Bewerber/Fahrer haben zusätzlich zu den im Veranstaltungsreglement
geregelten Punkten das Recht, bei Klassenzusammenlegung in eine andere Klasse
umzunennen. Das Recht auf Umnennung haben auch Bewerber/Fahrer aus nicht vollen Klassen, die nicht
zusammengelegt werden können. Die vom Veranstalter festgesetzte Ausschlussfrist ist zu berücksichtigen.
festgesetzte Ausschlussfrist ist zu berücksichtigen.
3. Das Rücktrittsrecht bzw. das Recht auf Umnennung ist beschränkt auf den/die Bewerber/Fahrer, der/die
in die nächsthöhere(n) Klasse(n) gelegt wird.
4. Eine mit Nennbestätigung bekannt gegebene Klassenzusammenlegung
darf nicht geändert werden. Es kann sich aber die Anzahl der Starter gegenüber der
Nennbestätigung ändern (durch Ausübung von Rücktrittsrecht und/oder Recht auf Umnennung).
Sollte am Veranstaltungstag eine nicht volle Klasse den Wettbewerb beginnen oder
sich eine Klasse während des Trainings so reduzieren, dass sie die Kriterien
für „nicht volle Klassen" erfüllt, so muss diese Klasse mit der nächsthöheren Klasse (laut Nennbestätigung)
starten und gewertet werden, ohne dass ein Rücktrittsrecht/ Recht auf Umnennung entsteht.
Eine eventuell bereits erfolgte Zusammenlegung dieser nächsthöheren Klasse mit einer anderen Klasse
bleibt davon unberührt.


Der Veanstalter hat in so einem Fall keine Möglichkeit mehr die Teilnehmer entsprechend zu informieren, hier
greift das Regelwerk ganz eindeutig ein.
Auch soetwas habe ich noch nie erlebt :shock: :shock: :shock:

Danke an alle Helfer und an Harry!

Gruß Ditmar
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EWO
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:
In der ausgehängten Ergebnisliste der Gruppe F waren die Klassen F8 und F9 ornungsgemäß zusammen
gewertet so das man nicht mal die Möglichkeit eines Einspruches hatte.
Das ist nicht richtig.
Die Ergebnisliste mit der Zusammenlegung hing nur relativ kurz, dann wurde eine korrigierte ausgehängt (12:05 Uhr) und am Ende auch so offizialisiert.
YellowMellow
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Der erste Aushang hing dort mindestens 30 Minuten und dass dieser dann geändert worden ist wurde den übrigen Teilnehmern der Klasse nicht mitgeteilt.

Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass die Entscheidung absolut falsch und inakzeptabel ist.

Dann möge man mir doch einmal die Passage im DMSB Slalom Regelwerk zeigen in der beschrieben wird, dass der Verantalter verpflichtet ist, die Teilnehmer darüber zu informieren, dass sie doch bitte Ihr Recht auf Umnennung wahrnehmen möchten, da Ihre Klasse nicht voll ist.

Man stelle sich vor im Vorstart des Trainingslaufes einer Klasse mit 3 Startern fällt ein Teilnehmer durch technischen Defekt aus und kann am Trainingslauf nicht teilnehmen.
Dann soll das der Veranstalter sofort registrieren im Vorstart zu den verbliebenen Teilnehmern gehen und Sie darüber informieren, dass Sie jetzt umnennen können ???

Das ist völlig utopisch, vor allem es bei einer Klasse zu machen und bei einer anderen Klasse dann wieder nicht.
Dann müssen ja wohl für alle Teilnehmer dieselben Regeln gelten !!

Eine wirklich schwache Entscheidung des Sportkommissars, der die Regeln doch eigentlich kennen sollte.
Markus-B
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von Markus-B »

Bei welcher Klasse wurde es denn anders gehandhabt?
YellowMellow
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Klasse F8 - 2 Starter am Start / Klasse F9 - 5 Starter am Start ( Klasse F8 wird getrennt gewertet / Klasse F9 wird getrennt gewertet - Auf Anweisung des Sportkommissars )

Klasse G4 - 1 Starter am Start / Klasse G3 - 7 Starter am Start - ( Klasse G4 wird richtigerweise mit der G3 zusammen gewertet )

Wir gesagt unter dem Vorwand, dass die Teilnehmer vom VA nicht über die drohende Klassenzusammenlegung informiert worden sind.
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von Markus-B »

Die Stoldt‘s fahren doch einen G4 Mazda? Dann wären es ja sogar drei G4 Autos?

http://s452099172.website-start.de/app/ ... ressen.pdf
YellowMellow
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Die hatten für diese VA in der G3 genannt, sonst wäre die G4 ja auch eine volle Klasse gewesen.
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EWO
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von EWO »

CodeRed hat geschrieben:

Der Auswerter hat sich in der jetzt veröffentlichten Ergebnisliste mit folgendem Text abgesichert:

Die Klassen F 8 und F 9 wurden auf Anweisung des Sportkommissars getrennt gewertet.
Es lagen für die Klasse F 8 drei Nennungen vor. Zum Start der Klasse F 8 sind zwei Starter erschienen


Das ist ebenfalls nicht korrekt.
Es waren 4 in der Starterliste in der F8
Einer hat sich am Vortag ordnungsgemäß abgemeldet, der andere hat regelwidrig ohne Genehmigung der Sportkommissare umgenannt in die G.
Der zitierte Passus des Regelwerkes passt somit nicht ganz, ohne diesen Fall hätte es diese Entscheidung auch nicht gegeben.
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Die ausgehängte Starterliste hat für diesen Fall überhaupt keine Relevanz.
Eine etwaige Starterliste wird im DMSB Regelwerk überhaupt nicht erwähnt und kann auch nicht für eine solche Entscheidung zu Rate gezogen werden.
Zumal die mir bekannte Starterliste einen Stand vom 12.06.2019 hatte, der Nennschluss nach Ausschreibung jedoch am 27.06.2019 war, es hätte in der Zwischenzeit also auch noch wunderbar umgenannt werden können.

Selbst wenn es so gewesen wäre, hätte der zuständige Sportkommissar maximal gegen den Fahrer, der regelwidrig umgenannt hat, vorgehen können.

Die Wertung der Klasse F8 / Klasse F9 hätte trotz dieses Falles selbstverständlich nach DMSB Regelwerk erfolgen müssen. Da sich beide Fälle nach Regelwerk überhaupt nicht tangieren.

Der zitierte Passus des Regelwerks ist selbstverständlich anzuwenden, denn es gibt keinen anderen Passus im Regelwerk der den Sportkommissar bei seiner Entscheidung stützt.
Und der Sportkommissar hat sich an das Regelwerk zu halten !!
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von CodeRed »

EWO hat geschrieben: Das ist ebenfalls nicht korrekt.
Es waren 4 in der Starterliste in der F8
Einer hat sich am Vortag ordnungsgemäß abgemeldet, der andere hat regelwidrig ohne Genehmigung der Sportkommissare umgenannt in die G.
Der zitierte Passus des Regelwerkes passt somit nicht ganz, ohne diesen Fall hätte es diese Entscheidung auch nicht gegeben.
Selbst wenn das so gewesen ist, zählt nur das :

Sollte am Veranstaltungstag eine nicht volle Klasse den Wettbewerb beginnen oder
sich eine Klasse während des Trainings so reduzieren,
dass sie die Kriterien
für „nicht volle Klassen" erfüllt, so muss diese Klasse mit der nächst höheren Klasse (laut Nennbestätigung)
starten und gewertet werden, ohne dass ein Rücktrittsrecht/ Recht auf Umnennung entsteht.

Die Umstände die dazu geführt haben sind völlig irrelevant.

Nun fassen wir mal zusammen:
-Keine Ausschlussfrist in der Ausschreibung (auf Grund des unglücklichen Nennungsschluss, kann man unter normalen Umständen mit leben)
-Keine Nennbestätigung nach Nennungsschluss (kann man mit leben)
-Keine aktuelle Teilnehmerliste nach Nennungsschluss ausgehändigt (kann man unter normalen Umständen mit leben)
-Nennung nach Nennungsschluß in der F8(Teilnehmer war nicht auf der zuletzt publizierten Liste)
-Umnennung nach Nennungsschluss von der F8 in die G
-Keine Hochstufung der F8 in die F9 wie vom Regelwerk gefordert
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Reinhard Stoldt
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von Reinhard Stoldt »

eine kleine sprachliche Korrektur. Es ist immer die Rede von "der Sportkommissar", "des Sportkommissars".
Das ist in der deutschen Grammatik Singular. Da es sich um zwei Personen handelt ist hier Plural anzuwenden, also "die Sportkommissare", "der Sportkommissare".
Mit schulmeisterlichen Grüßen von einem, der sich auch über den Aushang gewundert hat :)
CodeRed
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von CodeRed »

Ich verstehe auch die Intention nicht sich so eine Baustelle aufzumachen.

Wenn man allerdings die Bevorzugten und die Benachteiligten betrachtet
wird da schon ein Schuh draus.
Falco würde sagen : Herr Kommissar, komm mal klar (komm mal klar)

Nun kann man nur noch hoffen das alles so bereinigt wird wie es das
Regelwerk vorsieht.

Gruß Ditmar
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YellowMellow
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Re: 42. W.-H.-G.-Slalom am 30.6.2019 in Kaltenkirchen

Beitrag von YellowMellow »

Ich kann Ditmar nur zustimmen.
Man kann durch ganz Deutschland zu Slalomrennen fahren, überall habe ich den Eindruck das alle Beteiligten Spaß an Ihrem Sport haben und das die entsprechenden Regeln etwas Selbstverständliches sind über das man nicht diskutieren braucht.

Nur vor der Haustür, in Schleswig-Holstein, sind es immer wieder die gleichen Personen für die Objektivität ein Fremdwort zu sein scheint.
Eine solche Entscheidung wäre von 99,99 % der Sportkommissare in Deutschland nicht getroffen worden.

Wie gut das die Teilnehmer der Klasse F8 und der betreffende Sportkommissar Vereinskameraden sind, da kann man dann natürlich wunderbar die persönlichen Interessen durchsetzen.

Und wenn man das dann anprangert, stiftet man natürlich Unruhe in der Szene, weil das in Schleswig Holstein ja der Status Quo zu sein scheint.
Wirklich Schade für den Veranstalter, der meiner Meinung nach absolut nichts falsch gemacht hat.
So und jetzt genug darüber geärgert, es nützt halt nichts.
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