Glasschiebedach vs. Reglement

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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GT-Racing
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Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von GT-Racing »

Hallo zusammen,

bei meinem Polo ist werksseitig ein Glashubdach verbaut.
Dies möchte ich aus Gewichtsgründen optimieren bzw. entfernen.
Weiterhin möchte ich mir ersparen, daß ich an das Glasdach eine Splitterschutzfolie anbringen muss (Slalom Gr. H).

Wäre es daher möglich, den serienmäßigen Glaseinsatz durch eine passgenau geschnittene Makrolon-Scheibe zu ersetzen?

Im Handbuch steht lediglich drinnen, daß serienmäßige Sonnendächer während der Veranstaltung geschlossen sein müssen.
Das wäre ja der Fall, weil ich ja die neue Makrolon-Scheibe in die alte Originaldichtung einkleben möchte.
Technisch wäre das Sonnendach also noch vorhanden, könnte eben nur nicht mehr geöffnet werden. (Ansicht von außen identisch zum Original-Glaseinsatz)

Was meint ihr?

Gruß Marko
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Sportfahrer
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Marko,

ich sehe es so : mit deinem Vorhaben entfernst du das verbaute Schiebedach und verschließt den Ausschnitt dauerhaft.

Also musst du das Regelwerk einhalten !

Auszug Gruppe H :

Ein vorhandenes Schiebe-/Sonnendach darf unter der Bedingung
entfernt werden, dass die entstandene Öffnung
durch das gleiche Material mit gleicher Materialdicke (Toleranz:
10 %) wie das des Seriendaches durch Schweißung
verschlossen wird
.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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GT-Racing
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von GT-Racing »

OK.
Dann würde meine Idee nur dann (zulässig) funktionieren, wenn die ursprüngliche Öffnungsfunktion des Glasdaches erhalten bleibt, richtig?

Wäre dann wenigstens ein solcher, "reiner Glaswechsel" zulässig gemäß Reglement?
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HaPe
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von HaPe »

Auch wenn es aufwendiger ist, was spricht für einen Wechsel der Dachhaut?
Scheibe-/Glasdächer stehen nicht in den Papieren, also wäre dies bezüglich Reglement das sicherste Vorgehen.
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von GT-Racing »

Ganz klar, HaPe. Das wäre natürlich die "sauberste" Lösung, auch in optischer Sicht.
Ist aber auch deutlich mehr Aufwand, wie so ein Wechsel des Glases... :wink:

Außerdem hätte ich bei so einem Makrolon-Einsatz, rein materialtechnisch gesehen, auch noch die Möglichkeit, später mal nach Bedarf einen Frischlufteinlass zu integrieren. (z.B. als NACA-Einlass)
So hätte ich auch bei geschlossenen Schiebedach etwas Frischluft im Innenraum.
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Sportfahrer
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von Sportfahrer »

GT-Racing hat geschrieben:OK.
Dann würde meine Idee nur dann (zulässig) funktionieren, wenn die ursprüngliche Öffnungsfunktion des Glasdaches erhalten bleibt, richtig?

Wäre dann wenigstens ein solcher, "reiner Glaswechsel" zulässig gemäß Reglement?

Ich kann es dir nicht 100% sagen. Aber bei der Lösung müsste auf dem "Ersatzglas" eine Wellenlinie mit Prüfzeichen vorhanden sein damit
die Sicherheit weiterhin gegeben ist. Dann ist der Umbau wasserdicht. ( wenn die Dichtung nicht defekt ist :lol: )
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von hans-marTTin »

Hallo Marko,
was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

In "Art.20 Glasflächen, Glasbeschaffenheit" ist ausschließlich von Seitenscheiben (Fahrertür und bei Rallye auch Beifahrer in Sicherheitsglas, o.ä.), Heckscheibe und Fensterscheiben die Rede, deren Material freigestellt ist ("Darüber hinaus ist das Material der Fensterscheiben freigestellt").

An anderer Stelle (Art.16) sind die Regeln für Schiebe- und Sonnendächer beschrieben.

Daraus würde ich schließen, dass diese nicht als Fensterscheiben zählen. Somit dürftest Du nur entweder Serie lassen, oder regelkonform mit Blech verschweißen. :(

Meine Interpretation. Gewissheit bringt nur eine Nachfrage bei der Technikabteilung des DMSB.

Grüße
Martin
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von GT-Racing »

Danke für eure guten Informationen.

Ich habe noch eine Frage zur allgemeinen Fahrgastraumbelüftung.
Laut Reglement der Gr.H müssen während der Veranstaltung serienmäßige Türfenster geschlossen sein oder können alternativ durch Kunststoffscheiben mit integriertem Schiebefenster ersetzt werden.
Ich habe in meinem 86c aktuell noch die Serienverglasung verbaut.

Wäre es gem. Reglement zulässig, solche Belüfter für die Seitenfenster zu benutzen?
Die Scheiben an sich sind damit ja geschlossen, müsste also Reglement entsprechen, oder?

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EWO
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von EWO »

Ich denke "JA", würde aber an deiner Stelle nochmal konkret zum Stichwort Belüftung des Innenraumes nochmal in der Motorsportbibel lesen.
Roawdy
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Re: Glasschiebedach vs. Reglement

Beitrag von Roawdy »

Moin,
der Ausbau des Glasschiebedaches incl. der Mechanik und der Führungen und das sachgerechte Verscheißen mit einer entsprechend dimensionierter "Dachhaut" wird dir eine mehr als deutliche Gewichtsersparnis an exponierter Stelle liefern. Ich denke, dass man das in allen Fahrzuständen deutlich merken wird.
Du kannst ja mal vergleichsweise einmal mit einem Dachgepäckträger incl. beladener Dachbox fahren.
Gruß Kalle
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