Reifen Felgen Gruppe G

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Hobbytuner227
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Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Hobbytuner227 »

Hallo zusammen,

Ich habe einen e36 318ti (0005 549)denn ich in der Gruppe G3 fahren möchte (Clubslalom Württemberg)
Laut G fahrzeugliste darf ich nur 15zoll fahren mit einer ET von 47. Das ist unmöglich in verbindung von einem Gewindefahrwerk. Wie haben das denn andere gelöst? Ich bin mir ziemlich sicher das andere in dieser klasse auch gewindefahrwerk fahren somit muss ja zwangsläufig distanzscheiben oder eine andere ET her.

Vielleicht hat hier ja einer erfahrung oder fährt selbst in der G mit seinem BMW.

Gruß Dominik
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EWO
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von EWO »

Ich glaube nicht dass der BMW in der G nur 15" fahren darf.
Hobbytuner227
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Hobbytuner227 »

Anbei Auszug der G Fahrzeugliste
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HaPe
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von HaPe »

Hallo Dominik !
Anbei Auszug der G Fahrzeugliste
Wie in einem anderen Thread schon mitgeteilt, du hast dir leider den falschen E36 318 ti compact ausgesucht :(
Ab Baujahr 7/97 darfst du 8x17 in der Gruppe G fahren.
--
Hans-Peter

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Hobbytuner227
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Hobbytuner227 »

HaPe hat geschrieben:Hallo Dominik !
Anbei Auszug der G Fahrzeugliste
Wie in einem anderen Thread schon mitgeteilt, du hast dir leider den falschen E36 318 ti compact ausgesucht :(
Ab Baujahr 7/97 darfst du 8x17 in der Gruppe G fahren.
Das mag sein, ABER auch die dürfen nur um die ET45 rum fahren, das heißt keiner von dennen wird ein Gewindefahrwerk fahren was ich nunmal ganz stark anzweifle. Denn mit dieser ET ist dies unmöglich. :?

Vielleicht äussert sich noch ein e36 gruppe G fahrer dazu.
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HaPe
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von HaPe »

Hallo Dominik !
Das mag sein, ABER auch die dürfen nur um die ET45 rum fahren, das heißt keiner von dennen wird ein Gewindefahrwerk fahren was ich nunmal ganz stark anzweifle. Denn mit dieser ET ist dies unmöglich. :?
Vielleicht äussert sich noch ein e36 gruppe G fahrer dazu.
Ich kenne einen der fährt mit einem e36 318ti ein KW-Competition II mit 8x17 ET35 in Gruppe G.
Und jetzt kommst, es ist im G-Datenblatt nur die Felgengröße begrenzt, die ET ist nicht vorgeschreiben.
Der Reifen mit Rad muss in Gruppe G ohne verbreitern unter die Kotflügel passen.
Bitte dazu im DMSB-Handbuch für Gruppe G unter Artikel 7 und 13 und vor allem unter 13.1 (Mit Ausnahme der Radbreite sind die Räder in allen Parametern freigestellt, somit sind auch Felgen-Durchmesser, Einpresstiefe, Felgenform, Material und Gewicht frei und es erfolgt keine Höherstufung.) nachlesen.
--
Hans-Peter

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Hobbytuner227
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Hobbytuner227 »

Habe es gerade selbst entdeckt bzw. Wohl erst etwaa grob überlesen.
Es wird nur die felgenbreite begrenzr. Ich dürfte ganz übertrieben sogar eine 20zoll felge fahren wenn sie nur 7j breit ist.

Genauso die ET diese ist auch frei. Wobei man jetzt wieder die grundsatz diskusion führen könnte warum dann keine distanzscheiben. Aber ist auch egal, nun ist mir geholfen :lol:
andreas_bender
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von andreas_bender »

Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeug durch
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung(Certificate of Conformity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein.
BMW123d
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von BMW123d »

einfach formuliert:

a) Räder die es original bei dem Auto gab (Achtung ABE / EG Nummer Nummer beachten)
b) Räder die ein Teilegutachten oder ABE für genau dieses Auto besitzen und NICHT breiter sind als die breitestesten Felgen infür genau dieses Auto in der Fahrzeugliste. (ABE / EG Nummer Nummer beachten)

Außnahme in der G1. Die Räder können breiter sein (zum Beispiel 9x17) als die breitesten Serienfelgen für das Auto. Allerdings brauchen die Felgen auch ein Teilegutachten für genau dieses Auto (ABE / EG Nummer Nummer beachten). Eine Hochstufung aufgrund der Überschreitung der 7 Zoll Regel kann ja nicht mehr stattfinden, da man eh schon ganz oben ist.
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Sportfahrer
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,
@BMW123 genau wie du es ausführst hatte ich es auch
Immer verstanden. Es wird wohl auch sein bzw. gemeint
sein. Bei den meisten DMSB Slalomveranstaltungen (auch in der DM)
fällt mir jedoch immer wieder auf, dass diese Regel von Fahrern
Und TK nicht so verstanden wird. Ein Klassiker ist die uralte
ATS Sternfelge 13 Zoll, die dann gern auf Polo und Mx 5 gefahren wird.
Obwohl die Felge per Einzelabnahme eingetragen ist.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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TJ-BMW
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von TJ-BMW »

Teilegutachten beschreiben die Felge, sind nicht Fahrzeugbezogen. Anders als bei einer ABE.
Wenn eine Einzelabnahme die Felge mit dem Teilegutachten den Betrieb auf diesem Fahrzeug genehmigt wird die Betriebserlaubnis erteilt.
Artikel 13.1 Räder fordert ein Teilegutachten der Felgenherstellers und anschließend die Genehmigung für den Straßenverkehr, also Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Ich meine das die ATS Sternfelge die Anforderungen der Gruppe G erfüllt.
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Sportfahrer
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Sportfahrer »

Moin TJ-BMW,

im Artikel 13.1 ist jedoch ein aussagekräftiger Satz vorgeschaltet : Die Räder müssen für das betreffende Fahrzeugdurch
a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of ConformityCOC) des Fahrzeugherstellers, oder
b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
freigegeben sein.

in allen Fällen a/b/c muss also das betreffende Fahrzeug eindeutig genannt werden.

Eine Einzelabnahme ersetzt weder a noch b oder c.

So würde ich es interpretieren.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von TJ-BMW »

Der Artikel 13.1 ist eindeutig, es gibt keinen Interpretationsspielraum.

der Artikel schreibt eine Einzelabnahme sogar vor.

"Räder nach b und c müssen ... eingetragen sein, sofern...". Dafür ist eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen erforderlich.

Die Einzelabnahme ersetzt nicht a, b und c, sondern ist für b und c ergänzend vorgeschrieben.

Ich muss jetzt zum NAS-Cup fahren. Bin erst Dienstag wieder zurück.
Mein erster Rennslalom nach dreijährigrer Pause!
Wir sehen uns bestimmt dort.

Gruß
Thorsten
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von Vinki »

Bei meiner M68 BMW Felge hat BMW mir ein Schreiben geschickt dass die Felge auf meinem Z4 gefahren werden darf.
Mit Angaben von Gewichten usw.
Damit zum TÜV , Eintragung alles kein Problem.

Das müsste doch euren oben genannten Anforderungen genügen .
BMW123d
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Re: Reifen Felgen Gruppe G

Beitrag von BMW123d »

Sportfahrer hat geschrieben:Bei den meisten DMSB Slalomveranstaltungen (auch in der DM)
fällt mir jedoch immer wieder auf, dass diese Regel von Fahrern
Und TK nicht so verstanden wird.
Ich werde mich dazu nicht mehr äußern. Sonst bekomme ich wieder Drohungen von Leuten die das anders verstehen ...

Fakt ist, wenn das betreffende Fahrzeug im Teilegutachten nicht aufgeführt ist, dann ist es für diese Fahrzeug genau so, wie wenn das Teilegutachten nicht exisitert. Klar geht die Eintragung per Einzelabnahme. Ist auch kein Problem. Dann ist man aber Gruppe F statt Gruppe G.
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