Wiedereinstieg Slalom F10

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

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HaPe
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von HaPe »

Hallo Dominik !

Für den Clubslalom in Württemberg gilt das technische Reglement des DMSB (Link aufs Handbuch siehe oben) mit den Ergänzungen von hier:
http://www.clubsport-motorsport.de/date ... bsport.pdf
http://www.clubsport-motorsport.de/date ... slalom.pdf
In diesem Reglement steht unter 6.2 Reifen:
In einer serienmäßig ausgeschriebenen Gruppe müssen die Fahrzeuge mit Straßenreifen ausgestattet sein. In einer verbesserten Gruppe sind die Reifen freigestellt. Einzelheiten hierzu regelt die genehmigende Sportabteilung.
In Württemberg zählen alle ausgeschriebenen Klassen G, F, H und SE zur verbesserten Gruppe.
https://www.schwaben-motorsport.de/down ... om2019.pdf
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Hans-Peter

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Compact
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von Compact »

@: D.h. ich darf in BW z.B. Regenreifen fahren? Sie haben keine Zulassung, aber Profil. Wie ist das mit der Größe? Sie haben ja eine Zollangabe, muss die Größe nicht eingetragen sein?

Ich habe gehört, dass wenn in der G-Liste 7x15 Felgen stehen, eigentlich nur die Breite zählt, man also auch 7c17 fahren darf. Ist das richtig?
Compact
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von Compact »

@Hape, ich hatte deinen letzten Beitrag nicht gesehen.
Also in G: strassenzugelassene Reifen, in F: Profil u in H: Slicks?
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HaPe
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von HaPe »

Hallo Compact !
D.h. ich darf in BW z.B. Regenreifen fahren? Sie haben keine Zulassung, aber Profil.
Ja, aber unten genau lesen.
Wie ist das mit der Größe? Sie haben ja eine Zollangabe, muss die Größe nicht eingetragen sein?
In G ist die Felgengröße und Reifengröße durch die G-Liste in Verbindung mit den damals vom Hersteller lieferbaren Größen begrenzt. Muß eingetragen sein oder im Wagenpass stehen.
In F sind (siehe BW-Clubslalom-Reglement unter Punkt 6.1.3) die Reifen und Räder freigestellt und müssen nicht im Schein bzw. im Brief eingetragen sein.
Ich habe gehört, dass wenn in der G-Liste 7x15 Felgen stehen, eigentlich nur die Breite zählt, man also auch 7x17 fahren darf. Ist das richtig?
Das gilt genau wie bei einem DMSB-Slalom. Siehe Artikel 13 Räder und Reifen im DMSB Gruppe G Reglement.
Also in G: strassenzugelassene Reifen, in F: Profil u in H: Slicks?
Genau.
Allerdings muss in G ein Regenreifen exakt dieselben Abmessungen haben wie ein eintragbarer, also straßenzugelassener Reifen.
Mit der Breitenangabe in Zoll wird das nichts werden :shock:
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Hans-Peter

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Hobbytuner227
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von Hobbytuner227 »

HaPe hat geschrieben:
Laut G Fahrzeugliste dürfte ich mit meinem tsn 549 nur 15zoll fahren erst die 1,9l 318ti dürfen bis zu 8x17 fahren :shock: ?
Ist das nur nie geändert worden? Das kann ja eigtl so nicht sein.
Das wird ja auch nicht nachträglich geändert wenn sich die Schlüsselnummer ändert.
Das liegt daran, dass man für die letzten e36 Compact ab Werk die 8x17 gegen Aufpreis bestellen konnte.
Für die älteren hatte das BMW nicht angeboten.

Das heißt für mich im klartext,

Ich fahre mit weniger hubraum auf schmaleren felgen gegen eigentlich das selbe fahrzeug mit mehr hubraum und breiteren felgen ohne das es da eine höherstufung gibt?

Also heißt es für mich, ich darf keine 8x17 fahren obwohl es der spätere 318ti darf?
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HaPe
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von HaPe »

Hallo Dominik !
Das heißt für mich im klartext,
Ich fahre mit weniger hubraum auf schmaleren felgen gegen eigentlich das selbe fahrzeug mit mehr hubraum und breiteren felgen ohne das es da eine höherstufung gibt?
Also heißt es für mich, ich darf keine 8x17 fahren obwohl es der spätere 318ti darf?
Ja, so ist das :(
--
Hans-Peter

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Hobbytuner227
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Re: Wiedereinstieg Slalom F10

Beitrag von Hobbytuner227 »

Das nenn ich mal fairen Motorsport :shock:
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