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Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 13:17
von Fangio
Habt ihr von dem Fall Vnuk mitbekommen? In Kurzform, wie ich es verstanden habe:

In der EU sollen Fahrzeuge in Zukunft zu jeder Zeit, an jedem Ort und zu jedem Zweck haftpflichtversichert sein. Also auch beim Motorsport. Dafür gibt es und wird es voraussichtlich keine Versicherungsangebote geben. Damit stünde der Motorsport vor dem Aus.

Die Britische Motor Sports Association hängt sich offenbar richtig rein in das Thema, um das Ruder in Brüssel noch rumzureißen.:
https://www.msauk.org/assets/msavnukjan2017.pdf

Dass der DMSB in der Hinsicht aktiv ist, konnte ich bislang nicht in der Erfahrung bringen. Habt ihr da nähere Informationen?

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 16:12
von PumaTreter
Moin,

der ADAC scheint auch nicht aktiv zu sein. Scheint kein Problem für den deutschen Motorsport zu sein.

Just my 2 cents...
Viele Grüße
Achim

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 17:57
von Hans Bauer
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Um was geht es denn da im Detail und noch viel wichtiger : Was kann man als Motorsportler dagegen tun ?

Mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

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Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 18:56
von EWO
Hans, da kommst du wohl nicht ums Lesen des Artikels herum.
Das ganze ist möglicherweise nur ein Hype aufgrund eines konkreten Falls in Slowenien, aber wer weiß was da noch ausgheckt wird.
Wäre wirklich ein Riesenthema für alle Motorsport-Arten in Deutschland.

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 19:01
von Hans Bauer
EWO hat geschrieben:Hans, da kommst du wohl nicht ums Lesen des Artikels herum.

Moin Eckehard,

Meinst Du den link von Fangio ?

Gibt es dazu auch eine Info in Deutscher Sprache ?

Gruß Hans

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Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 20:52
von Fangio
Ich finde leider kaum deutschsprachige Informationen den Motorsport betreffend zu dem Thema.
Deshalb versuche ich hier mal zusammenzufassen, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte.

Das ist allerdings ausdrücklich meine Interpretation der Lage ohne Gewähr auf Richtigkeit.

2007 fuhr ein in Slowenien versicherter Traktor rückwärts und stößt dabei Herrn Vnuk von einer Leiter.
Die Versicherung des Traktors zahlt nicht, weil der Traktor bei dem Vorfall als Arbeitsgerät und nicht als
Transportmittel genutzt worden wäre und eine solche Nutzung durch die Versicherung nicht abgedeckt sei.
Die Angelegenheit geht zum Europäischen Gerichtshof um zu klären, was unter „Benutzung eines Fahrzeugs“ fällt.
Hier das Urteil:

http://curia.europa.eu/juris/document/d ... doclang=DE

Kurz: „… jede Benutzung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht“.

Es folgt eine neue EU-Richtline 2009/103/EG, die die Pflichtversicherung für KFZ in den Mitgliedsstaaten
regelt. Darin ist die oben genannte Ansicht des Gerichts klar formuliert enthalten. Wahrscheinlich irgendwo hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32009L0103

Jetzt müssten nationale Gesetze entsprechend geändert werden. Ob das auch Deutschland betrifft,
kann ich nicht sagen. Unter der oben genannten Adresse steht unter „Nationale Umsetzung“:

„Deutschland … MS does not consider NEM necessary.“

Nun gibt es im Rahmen eines „REFIT-Verfahrens“ eine „Konsultation“ zu der neuen Richtlinie.
In einem Fragebogen kann man bis zum 20. Oktober seine Einschätzung zu der Richtlinie mitteilen:

https://ec.europa.eu/info/consultations ... surance_de

In einem Info-Dokument dazu heißt es im Abschnitt „Anwendungsbereich“:

https://ec.europa.eu/info/sites/info/fi ... ent_de.pdf
Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die an bestimmten Orten (auch außerhalb des Straßenverkehrs) und/oder für bestimmte Tätigkeiten benutzt werden, und die möglicherweise ursprünglich als nicht von der Richtlinie erfasst angesehen wurden, nunmehr klar unter die Versicherungspflicht nach MID fallen. Insbesondere Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen oder industriellen Tätigkeiten, Baumaßnahmen, Motorsport oder Messeveranstaltungen außerhalb öffentlicher Straßen müssen nunmehr von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Wenn ich es richtig deute, wurde dieses Verfahren gestartet, weil von verschiedenen Stellen
Bedenken herangetragen wurden (leider wieder alles Englisch):

https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... 3714481_de

Das geht wohl in die Richtung „die Gefahren [im Motorsport] sind nicht oder nur schwer und wenn
zu sehr hohen Kosten durch Versicherungen abzudecken“.

Soweit meine Eindrücke dazu. Ist hier nicht der ein oder andere im DMSB oder ADAC „vernetzt“ und
könnte Informationen dazu auf dem kurzen Dienstweg einholen? :D

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 20:59
von Hans Bauer
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Danke Fangio für die Hintergrund-Informationen.

Davon war mir bisher persönlich nichts bekannt.

Da sollte man wirklich mal in den ADAC-Sportabteilungen und beim DMSB nachfragen :idea:

Mit sportlichen Grüßen

Hans Bauer

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Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Fr Okt 13, 2017 21:39
von ChristianAllmann
Wenn es in der EU tatsächlich so umgesetzt werden würde und keine Versicherung dafür geben sollte, dann finden zukünftig alle Motorsportveranstaltungen in der Schweiz (bzw. in anderen nicht EU-Staaten) statt?

Unglaublich...

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Di Okt 17, 2017 15:55
von nova
http://www.motorsport-total.com/f1/news ... -in-europa


Motorsport total geht auch auf das Thema ein.

Re: Der Fall Vnuk – Ende des Motorsports in der EU?

Verfasst: Mi Okt 18, 2017 10:21
von Sportfahrer
Moin,

hört sich alles sehr bedrohlich an. Das ist auch nicht der erste Streich der EU.

Hier eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht (siehe Link unten)
Im Übrigen hat auch der ADAC diese Info (siehe Verteiler im Anschreiben)
siehe besonders Q28 und Q29. Es könnte Ausnahmeregelungen geben manche Fahrzeuge von der Versicherungspflicht
auszunehmen wenn das Fahrzeug bzw. der Fahrer über eine andere Versicherung abgesichert ist (Veranstalter)
und das Opfer mindestens so entschädigt wird wie bei einer gesetzlichen Versicherung.
Aber lest lieber selbst.

https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn- ... 2-2017.pdf