Ich finde leider kaum deutschsprachige Informationen den Motorsport betreffend zu dem Thema.
Deshalb versuche ich hier mal zusammenzufassen, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte.
Das ist allerdings ausdrücklich meine Interpretation der Lage ohne Gewähr auf Richtigkeit.
2007 fuhr ein in Slowenien versicherter Traktor rückwärts und stößt dabei Herrn Vnuk von einer Leiter.
Die Versicherung des Traktors zahlt nicht, weil der Traktor bei dem Vorfall als Arbeitsgerät und nicht als
Transportmittel genutzt worden wäre und eine solche Nutzung durch die Versicherung nicht abgedeckt sei.
Die Angelegenheit geht zum Europäischen Gerichtshof um zu klären, was unter „Benutzung eines Fahrzeugs“ fällt.
Hier das Urteil:
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... doclang=DE
Kurz: „… jede Benutzung eines Fahrzeugs umfasst, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht“.
Es folgt eine neue EU-Richtline 2009/103/EG, die die Pflichtversicherung für KFZ in den Mitgliedsstaaten
regelt. Darin ist die oben genannte Ansicht des Gerichts klar formuliert enthalten. Wahrscheinlich irgendwo hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32009L0103
Jetzt müssten nationale Gesetze entsprechend geändert werden. Ob das auch Deutschland betrifft,
kann ich nicht sagen. Unter der oben genannten Adresse steht unter „Nationale Umsetzung“:
„Deutschland … MS does not consider NEM necessary.“
Nun gibt es im Rahmen eines „REFIT-Verfahrens“ eine „Konsultation“ zu der neuen Richtlinie.
In einem Fragebogen kann man bis zum 20. Oktober seine Einschätzung zu der Richtlinie mitteilen:
https://ec.europa.eu/info/consultations ... surance_de
In einem Info-Dokument dazu heißt es im Abschnitt „Anwendungsbereich“:
https://ec.europa.eu/info/sites/info/fi ... ent_de.pdf
Das bedeutet, dass Fahrzeuge, die an bestimmten Orten (auch außerhalb des Straßenverkehrs) und/oder für bestimmte Tätigkeiten benutzt werden, und die möglicherweise ursprünglich als nicht von der Richtlinie erfasst angesehen wurden, nunmehr klar unter die Versicherungspflicht nach MID fallen. Insbesondere Unfälle im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen oder industriellen Tätigkeiten, Baumaßnahmen, Motorsport oder Messeveranstaltungen außerhalb öffentlicher Straßen müssen nunmehr von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Wenn ich es richtig deute, wurde dieses Verfahren gestartet, weil von verschiedenen Stellen
Bedenken herangetragen wurden (leider wieder alles Englisch):
https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... 3714481_de
Das geht wohl in die Richtung „die Gefahren [im Motorsport] sind nicht oder nur schwer und wenn
zu sehr hohen Kosten durch Versicherungen abzudecken“.
Soweit meine Eindrücke dazu. Ist hier nicht der ein oder andere im DMSB oder ADAC „vernetzt“ und
könnte Informationen dazu auf dem kurzen Dienstweg einholen?