ADAC-Gelände Embsen: Rat segnet Pkw-Slalom ab

Alles was sonst nirgens rein passt.

Moderatoren: HaPe, Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

ADAC-Gelände Embsen: Rat segnet Pkw-Slalom ab

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

so wie in der Überschrift, steht es nun auch in der Zeitung und sollte kein Geheimnis mehr sein. Der AC Ilmenau mit seinen Mitgliedern um Heinz-Dieter Wetteborn hat es geschafft durch sachliche Argumente und unermüdlichen Einsatz die Politik mit Tatsachen und Tranzperenz davon zu überzeugen, eine Genehmigung für unseren Sport auf dem Gelände der Kartbahn in Embsen zu erteilen.

https://www.landeszeitung.de/blog/aktue ... -slalom-ab

Ich denke ein gutes Beispiel dafür , das es nicht unmöglich ist sich gegen sogenannte Umweltschützer und Motorsportgegner durchzusetzten denen alle Mittel recht waren den Slalomsport schlecht aussehen zu lassen. Da gab es Flyer mit Formelautos zur Abschreckung und es war die Rede von einer permanenten Rennstrecke :-D



Danke ACI
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
Erich
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1428
Registriert: Mi Sep 08, 2004 16:50

Re: ADAC-Gelände Embsen: Rat segnet Pkw-Slalom ab

Beitrag von Erich »

Da hast du wohl die falsche Rubrik erwischt? Sollte man vielleicht verschieben.
Embsen war wegen der genialen Strecke auf dem Verkehrsübungsgelände interessant. Kartbahnen gibt es reichlich und besser. Das war den Aufwand nicht wert. Ausser für Clubsportveranstaltungen dürfte Embsen damit endgültig erledigt sein.

Der Zeitungsartikel ist nicht ganz vollständig. Auf Antrag von diesem Vollpfosten müssen einer unbenannten Quelle nach als Ausgleich für die fürchterlichen Motorsportbetriebsstunden in der Karthalle in ebensoviel Stunden Kurse für Teddybären-Zielwurf, "Ich tanze meinen Namen"-Workshops und korrektes Stuhlkreisbilden - Lehrgänge stattfinden...... :x
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
Antworten