Vorstellung Raketenpolo

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

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PoloIII
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Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Hi,

nachdem ich hier schon sehr lange mitlese wollte ich unser Projekt Raketenpolo auch mal vorstellen. Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen Anfänger oder belustigt die alten Hasen ;-)

Angefangen hat alles mit einem Polo (6N, 60 PS, 8V), der mit vermeintlichem Getriebeschaden auf dem Hof stand. Da wir schon länger mal in den aktiven Motorsport reinschnuppern wollten haben wir den einfach genommen, ohne lange nachzudenken wie geeignet der jetzt ist. Die Maxime war es sollte ein VW sein und wir wollten jederzeit wieder aufhören können ohne allzu großen Verlust. Die ersten Teile wurden auf Ebay besorgt wie: Fahrwerk Bilstein B10, PU Buchsen, Sitze oder von Freunden geliehen z.B. 4-Punkt Gurt. Dann begannen wir alles leer zu räumen und ein gutes Jahr mit abbrechenden, weil festgegammelten, Schrauben zu kämpfen. Schnell merkten wir, dass liegend unterm Auto und ohne Werkzeug irgendwie doof ist und die Suche nach einer Werkstatt begann. Zeitgleich fuhren wir auf 8 Jahre alten Winterreifen unser erstes Training und zwei Wochen später unser erstes Clubslalom-Rennen in Braunschweig. Mittlerweile waren wir angefixt und vom Rennen ging es direkt in die Werkstatt. Jetzt -mit Hebebühne- vertrödelten wir aber erstmal den Winter, um in panischem Vorsaisonsstress schnell noch unser Käfig einzubauen (Safety First) eigene 4 Punkt Gurte zu montieren, einen K&N Sportluftfilter, anderen Auspuff zu montieren und Federal 595 RSR 195/50 R15 auf billige Alufelgen zu ziehen und eintragen zu lassen +10mm Distanzscheiben (möglichst günstig mit ABE). Des Weiteren musste das Schiebedach weichen und div. Aufkleber aufs Auto.


Während der Saison bauten wir auf die große Scheibenbremse vom GTI an der VA um (Greenstuff Beläge, ATE Powerdisk Scheiben, ATE BlueRacing Bremsflüssigkeit), die auch super funktioniert und stellten fest dass die 6N2 Hinterachse andere Karosserieaufnahmen hat und deswegen nicht passt. Ständig plagten uns ungeplant aufwändige Reparaturen und Instandsetzung der rotten Basis. Natürlich brach auch weiter jede Schraube ab mit der wir nicht per du waren, Bremsleitungen werden nach 15 Jahren auch ziemlich bockig, Spurstangenköpfe sind fest und können beim Vermessen nicht verstellt werden etc. etc. etc.

Das Hauptproblem waren aber die Distanzscheiben, dadurch lösten sich ständig die Radbolzen und im Endeffekt auch die Radlagermuttern. Neben gebrochenen Radbolzen (da lernten wir das Problem erst kennen) wurden wir jetzt auch zu Radlager-Umpress-Experten (die hatten halt ständig Spiel) und fielen deswegen sgar in Oschersleben am Saisonende mit gebrochenem Antriebsgelenk aus. Dabei haben wir 2 Dinge gelernt.
  • 1. Die Querlenker vom GTI sind 10mm länger, dann braucht man keine Distanzscheiben
    2. Radlagerspiel beim Slalom ist nicht so unproblematisch zu bewerten wie in der Serie
Am Ende hatten wir beide auch einige Pokale gewonnen, sind Experten im Radlager tauschen geworden wollen 2014 richtige Distanzscheiben mit ordentlicher Mittenzentrierung fahren und seitdem völlig dem Pylonenfieber erlegen. Jetzt also richtig…

Die Umbauliste für den Winter war noch länger und fertig waren wir erst sieben Stunden vor Trainingsbeginn im April. Gut, manch einer sagt jetzt da hatten wir ja noch Luft aber unser persönliches Stresslevel war durchaus ausgeschöpft. Und wir haben ja auch nur die Hälfte geschafft. Die Highlights waren Gewichtsreduktion, HansBauer-Fahrwerk, Fächerkrümmer, endlich ein dichter Motor. HA Umbau auf Scheibenbremse, Lernen wie man Fahrwerke selber vermisst und einstellt, Abgasanlagen dichtbekommen, neue Antriebswellengelenke…

Für so Dinge wie rechtzeitig Reifen und Felgen bestellen hat‘s dann nicht mehr gereicht, aber immerhin. So haben wir für die neue Saison noch vor auf 6-Punkte Gurte mit HANS umzubauen, einen Sitz mit Ohren einzubauen (sprich die Sitzkonsole einzuschweißen) die Radkästen verbreitern, ne vernünftige Luftführung um auch mal mit kalter Luft zu fahren, Irgendwie Onboard Videos und Telemetrie zu haben….

Aber das sieht man auch alles in unserem Instagram Account bzw. kann man den Fortschritt dortverfolgen: einfach mal nach dem Stichwort Raktenpolo suchen oder #Welfenpokal.

Allen Veranstaltern, Organisatoren und Mitfahrern im Welfenpokal wollen wir an dieser auch noch mal danke sagen für die super Einstiegssaison, die vielen Tipps und Tricks und das helfen wenn mal auf den VA irgendwie alles schief lief und uns immer so toll mit Werkzeug, Tat und Rat geholfen wurde.

Viele Grüße
Thoni (nicht Tute) und Philip

p.s. Hier noch mal ein Bild vom Saisonabschluß mit dem alten Fahrwerk:
Noch auf dem alten Fahrwerk...
Noch auf dem alten Fahrwerk...
IMG_8650.jpg (32.88 KiB) 10770 mal betrachtet
mullibert
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von mullibert »

Hallo ihr beiden,

echt ein schöner Bericht über euren Umbau und euren Einstieg. Ich sehe da doch einige parallelen zu meinem aktuellem Einstieg :D

Ein kleiner Hinweiß noch. Mit dem "Ohrensitz" dürftet ihr dann aber nur noch in der Klasse 3 fahren, da diese nicht Straßenzulassungsfähig sind. Bei Änderungen an der Sitzanlage gilt, dass man als Fahrer noch min. 180° rund um Blick haben muss.

Viel spaß im weiterem Saisonverlauf, wir werden uns bestimmt noch das ein oder andere mal sehen.

MfG Gero
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PumaTreter
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Thoni und Philip,

herzlich Willkommen im EWO Forum und vielen Dank für die tolle Vorstellung hier. Auch ich wünsche euch viel Erfolg und Spaß im Motorsport.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Hallo Gero,

auch mit Ohrensessel entspricht unser Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO und zwar unter Anwendung der Ausnahmeregelungen in §70. Dort wird schon in der Einleitung festgehalten, dass diese "für bereits zum Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge der Klasse M1, an denen Änderungen im Sinne dieser Richtlinie vorgenommen wurden, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen" anzuwenden sind. Im weiteren werden eine Reihe an Richtlinien zu Abweichung von den StVZO Vorschriften insbesondere zu den ECE-Zulassungennormen, in unserem Fall 74/408/EWG (Sitze) und 77/541/EWG (Gurte), gegeben.Die erfüllen wir. Damit ist das ganze auch straßenzulassungsfähig. Im Clubsport steht nirgendwo, dass das Fahrzeug wirklich zugelassen sein muss und alle Änderungen eingetragen seien müssen. Sondern nur das es den Bestimmungen der StVZO entsprechen muss (Norddt. Ergänzung) und das tun wir.

Im übrigen haben wir auch wirklich mal versucht dieses Verfahren durchzuführen und einen KFP zu beantragen. Damit wollten wir uns den Hänger sparen und Werkstatt/Einstellfahrten durchführen. Das ganze Antrags-Verfahren ist aber weit von etabliert und mit hohen Prozessrisiken verbunden, wie uns zwei befragte Sachverständige erläutert haben. Dazu kommen unverhältnismäßig hohe Kosten (~1200-1600€) um einen Sitz, Gurt und Sicherheitsfolie einzutragen :?: Sorry, aber dafür können wir auch einen Hänger kaufen und dann halt nicht mehr auf der Straße fahren. Den Bestimmungen entsprechen wir ja trotzdem.

Wer sich in seinem Berufsalltag mit der Biomechanik im Seitencrash auseinander gesetzt hat und mal den seitlichen Pfahlaufprall mit und ohne Ohren. bzw. den Frontal-Aufprall mit und ohne HANS/6-Punkt Gurt gesehen hat (bzw. mal simuliert) wird darauf nicht mehr verzichten wollen. Ich jedenfalls nicht. Insbesondere wenn so wie in Vorsfelde vor zwei Wochen 15m hinter einer links-rechts Schikane eine Laterne steht. (das wäre ja in der 1a auch beinahe schief gegangen) Deswegen wollen wir darauf nicht verzichten und sind übrigens gerade mitten im Umbau. 8)

@Achim: Danke :-D

VG
Philip

p.s. Wenn du willst bringe ich dir das Verkehrsblatt gerne zur nächsten VA mit. Da steht die zu erfüllenden Auflagen bei so Standardabweichungen wie Sitze, Gurte, Scheiben etc. drin.
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

PoloIII hat geschrieben: Im Clubsport steht nirgendwo, dass das Fahrzeug wirklich zugelassen sein muss und alle Änderungen eingetragen seien müssen. Sondern nur das es den Bestimmungen der StVZO entsprechen muss (Norddt. Ergänzung) und das tun wir.
In dem genannten regelwerk steht das das Fzg zulassungsfähig sein muss, dass heißt inkl. TÜV-Bericht.
Den Nachweis hat der Fahrer zu erbringen.
Das ist deshalb so gemacht, damit die Zulassung eines ausschl. für den Sport genutzten Fzg nicht als Geldausgabe zu Buche schlägt.
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Hallo Ewo,

ich habe die norddeutschen Ergänzungen auf deinem Server abgerufen:

http://www.ewo-motorsport.de/texte/Beri ... zungen.pdf

Für die Gruppe 2 steht dort: "Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen" (Seite 1)

Ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen. Worauf beziehst du dich in deinem Post. Kannst du die Quelle mit Seitenangabe verlinken?

Danke

VG
Philip
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

Ah ok, noch mal gegooglet und eine neuere Version gefunden die auch die Grundauschreibung enthält. (http://www.adac.de/_mmm/pdf/Club-Sport- ... 136294.pdf)

Ich nehme an du beziehst dich auf 6.1.1 der Grundausschreibung. Dort steht:

"Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen."

Das erfüllen wir. (Argumentation s.o.)

"Evt. vorgenommene Veränderungen am Orginalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich. (Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes /Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung). "

Der Hinweis ist schon und gut, aber ein "entsprechender Nachweis" der Zulassungsfähigkeit kann nach der Definition auch anders erbracht werden. Sonst müsste dort sinngemäß stehen, dass bauliche Veränderung eingetragen sein müssen bzw. das ein Nachweis ausschließlich durch Eintragung in Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II erbracht werden kann.

Wenn du jetzt wissen willst wie wir die Zulassungsfähigkeit für unseren nach FIA 8855 - 1999 hergestellten und geprüften Sitz nachweisen? Schauen wir in die "Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung". Dort steht für Sitze und Verankerungen die nicht der Richtlinie 74/408/EWG entsprechen: "Es sind auch Sitze gestattet, die nach der FIA-Norm [...] 8855 - 1999 (Stand Dezember 2011) hergestellt und geprüft wurden.". Das kann jeder vor Ort durch den aufgebrachten Aufkleber kontrollieren. Für mich ist der Nachweis damit erbracht. Der entsprechende Auszug aus dem Verkehrsblatt hängt an. Der Rest (Gurte, Scheibenfolie) findet sich dort analog etwas tiefer.

VG
Philip
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PoloIII
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von PoloIII »

So Nachtrag:

ich wollte noch deinen zweiten Punkt aufgreifen:

"Das ist deshalb so gemacht, damit die Zulassung eines ausschl. für den Sport genutzten Fzg nicht als Geldausgabe zu Buche schlägt."

Naja, dass Gegenteil wird erreicht. Ein Gruppe F Auto ist ja straßenzulassungsfähig über einen KFP. Die Form des Nachweises die du vorschlägst (Eintragung) ist damit verbunden einen vierstelligen Betrag auf den Tisch zu legen, damit widersprichst du dir eigentlich selbst.

Wenn du mich fragst, sollte man einfach die Standard-Ausnahmen für Sitze, Gurte, Scheibenfolien analog der §70 Richtlinie ins Clubsport Regelment aufnehmen und hat Ruhe. Über die anderen Sachen, die man so über §70 zulassen kann können wir gerne streiten. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit, mit einem nicht eindeutig formuliertem Regelwerk, zu verhindern halte ich aber für falsch!
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

PoloIII hat geschrieben:Hallo Ewo,

ich habe die norddeutschen Ergänzungen auf deinem Server abgerufen:

http://www.ewo-motorsport.de/texte/Beri ... zungen.pdf

Für die Gruppe 2 steht dort: "Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen" (Seite 1)

Ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen. Worauf beziehst du dich in deinem Post. Kannst du die Quelle mit Seitenangabe verlinken?

Danke

VG
Philip
Ich habe die letzten Versionen noch mal durchgeschaut, da steht tatsächlich nichts von dem drin was ich ebengeschriebenhabe.
Ich erinnere mich aber das es mal so war.
Keine Ahnung wo ich das herhabe. Damals als ich die Infoseite http://www.ewo-motorsport.de/texte/klassen.htm mal verfasst habe, was das so.
Ich bin mir nicht klar wann das rausgeflogen ist, und wenn es tatsächlich nicht drin stand, warum ich das so ausdrücklich geschrieben habe.
Polo86cGT
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Polo86cGT »

Hallo Philip und Ewo,

ich kenne das Problem mit regelmäßigen Hauptuntersuchungen beim Start mit roten 07er Kennzeichen bei DMSB-Veranstaltungen. Ohne jetzt groß das Handbuch durchforstet zu haben, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass für die 07er Fahrzeuge eine Hauptuntersuchung und AU nachgewiesen werden muss, die nicht älter als 2 Jahre ist, obwohl diese Fahrzeuge ja eigentlich keine regelmäßige Untersuchungen mehr benötigen.

EWO, vielleicht hast Du das aus dieser Ecke noch im Kopf.

@ Philip: Den Aufbaubericht habe ich mit großem Interesse verfolgt. Freue mich auf die nächste Veranstaltung mit Euch!

LG
Ben
Edwin Speckmann
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Edwin Speckmann »

Hi Ewo,

Grundausschreibung 2010:

6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der verbesserten Gruppe, der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) entsprechen.
Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge, werden auch dann zum Start zugelassen,
wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffentlichen
Straßenverkehr zulassungsfähig sind.
Evtl. vorgenommene Veränderungen am
Originalfahrzeug dürfen nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum
öffentlichen Straßenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden
Nachweise verantwortlich (Hinweis: Kopie des Fahrzeugsbriefes /
Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung). Fahrzeuge mit
gültigem DMSB-Wagenpass bzw. Fahrzeuge, deren Zulassungsfähigkeit nicht
nachgewiesen werden kann, starten ausschließlich in der verbesserten Gruppe.

Es stand also mal so drin.
Gruß, Edwin
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

Puh da bin ich ja beruhigt.
Dachte schon ich werde alt :roll:
Danke fürs raussuchen.
Allerdings ist genau dieser Satz auch heute noch im 2014er Regelwerk drin, damit stimmt das was ich oben schrieb doch und man muss nicht zwangsläufig zur Zulassungsstelle und Steuern und Versicherung bezahlen.
106.jpg
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Tony
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von Tony »

Ich werde euer Projekt weiter verfolgen, ein aufwärts Trend ist jedenfalls deutlich zu erkennen !

Weiterhin viel Erfolg !

Gruß Tony :-D
BMW123d
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von BMW123d »

PoloIII hat geschrieben: Wenn du jetzt wissen willst wie wir die Zulassungsfähigkeit für unseren nach FIA 8855 - 1999 hergestellten und geprüften Sitz nachweisen? Schauen wir in die "Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung". Dort steht für Sitze und Verankerungen die nicht der Richtlinie 74/408/EWG entsprechen: "Es sind auch Sitze gestattet, die nach der FIA-Norm [...] 8855 - 1999 (Stand Dezember 2011) hergestellt und geprüft wurden.". Das kann jeder vor Ort durch den aufgebrachten Aufkleber kontrollieren. Für mich ist der Nachweis damit erbracht. Der entsprechende Auszug aus dem Verkehrsblatt hängt an. Der Rest (Gurte, Scheibenfolie) findet sich dort analog etwas tiefer.

VG
Philip
Stammt dieser Anhang aus der StZVO oder aus dem DMSB Handbuch? Weil dieser Gesamte Anhang interessiert mich. Ein Link wäre Toll
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EWO
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Re: Vorstellung Raketenpolo

Beitrag von EWO »

BMW123d hat geschrieben:
PoloIII hat geschrieben: Wenn du jetzt wissen willst wie wir die Zulassungsfähigkeit für unseren nach FIA 8855 - 1999 hergestellten und geprüften Sitz nachweisen? Schauen wir in die "Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung". Dort steht für Sitze und Verankerungen die nicht der Richtlinie 74/408/EWG entsprechen: "Es sind auch Sitze gestattet, die nach der FIA-Norm [...] 8855 - 1999 (Stand Dezember 2011) hergestellt und geprüft wurden.". Das kann jeder vor Ort durch den aufgebrachten Aufkleber kontrollieren. Für mich ist der Nachweis damit erbracht. Der entsprechende Auszug aus dem Verkehrsblatt hängt an. Der Rest (Gurte, Scheibenfolie) findet sich dort analog etwas tiefer.

VG
Philip
Stammt dieser Anhang aus der StZVO oder aus dem DMSB Handbuch? Weil dieser Gesamte Anhang interessiert mich. Ein Link wäre Toll
Weder noch, es ist ein Auszug aus der Rahmenrichtlinie für den Clubslalom.Das Dokument ist an vielen Stellen verlinkt. Hier ein Link einer offiziellen Seite.

http://www.adac-motorsport.de/docs/auto ... 202012.pdf
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