Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Fragen von Einsteigern, Quereinsteigern und Wiedereinsteigern...

Moderator: PumaTreter

Polo86cGT
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Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Polo86cGT »

Liebe Slalom-Füchse,

ich plane den Einstieg in den Clubslalomsport (NFM, Mittelweser, Welfenpokal) in diesem Jahr und habe mir dazu einen Polo 86c (3F, 75PS) angeschafft. Ich möchte zunächst in Klasse 1 später in Klasse 2 starten. Da ich mir neben dem Clubslalom die Möglichkeit offen halten möchte, auch DMSB-Slaloms zu fahren, möchte ich das Fahrzeug nach dem Gruppe-G-Reglement aufbauen. Es sei denn, der Clubsport bietet da mehr Möglichkeiten, so dass ich mich darauf konzentriere. Dazu habe ich einige Fragen, die sich aus der Studie des DMSB-Handbuchs und der Clubsport-Ausschreibung ergeben haben:

1) Im Gruppe G sind Fächerkrümmer nicht erlaubt. Wie sieht es im Clubsport aus, wenn dieser eingetragen ist (z.B. Powersprint- oder TA-Technix-Fächerkrümmer)?

2) Das Getriebe kann ich frei tauschen, unter der Voraussetzung, dass es sich um einen Seriengetriebe handelt, oder?

3) Ist ein Umbau der Fahrzeugbremse (Faustsattel vom Polo G40, Scheibenbremse an Hinterachse) erlaubt. Bei Gruppe G anscheinend nicht, was ist mit dem Clubsport?

4) Sind gelochte Bremsscheiben (z.B. von Zimmermann) erlaubt? Bei Gruppe G anscheinend nicht, was ist mit dem Clubsport?

5) Ist der Einbau von Fahrwerksbuchsen (z.B. Powerflex aus Polyurethan) erlaubt?

6) Wie ist die Fahrzeughöhe beim Clubsport geregelt. Gruppe G ist eindeutig: 50mm tiefer.

7) Ist die Installation eines Ölkühlers im Clubsport erlaubt?

8 Ist die Installation einer Schaltwegverkürzung erlaubt?

9) Vor dem dem Katalysator muss ein Prüfanschluss M18x1,5 eingeschweißt werden, richtig?

10) Gibt es im Clubsport auch eine Altersjahresbegrenzung wie bei Gruppe G (25 Jahre)?

Ich hoffe, dass ich nicht alle Fragen zum x-ten Mal in dieser Runde stelle. Ich bitte um Verständnis, bin neu in diesem Forum.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ben aus Braunschweig
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PumaTreter
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von PumaTreter »

Moin Ben,

herzlich willkommen hier im EWO-Forum! Die Fragen stellst du nicht das 25. Mal - zumindest nicht in der Fülle. Deine Pläne sind sehr weitreichend.

Zunächst der Clubsport, der ist deutlich einfacher: In den Klassen 1 und 2 muss das Auto muss der STVZO entsprechen. Was du eingetragen hast oder bekämst, ist erlaubt, es sei denn, es ist explizit durch das Reglement verboten.

Ähnlich verhält es sich mit der Gruppe G. Nur gilt hier: Was nicht expizit erlaubt ist, ist verboten. Als Faustregel für Umbauten in der Gruppe G gilt (mit Ausnahme der erlaubten Änderungen): Das Fahrzeug muss mit allen eingebauten Komponenten serienmäßig ab Werk lieferbar gewesen sein.

Daher sind in der Gruppe G folgende Punkte kritisch:
2) nur wenn es sich um ein serienmäßig ab Werk in Fahrzeugen mit deiner Herstellerschlüsselnummer/Typschlüsselnummer und ABE-Nummer verbautes Getriebe handelt.
5) ein glaube nicht. Die Domlager sind unter gewissen Vorgaben freigestellt.

Für den Clubsport sehe ich keine Probleme, solange dein Fahrzeug der STVZO entspricht und zugelassen ist oder zulassungsfähig wäre. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Aber vielleicht hat ein Clubsport-Spezi noch einen Einwand.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Sportfahrer
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Ben,

ich begrüße dich ebenfalls und freue mich das dieser Sport boomt.
Deine Fragen kommen mir bekannt vor, ich hatte die gleichen vor nicht ganz einem Jahr selbst. :-D
Von der Gruppe G haben wir uns dann aber verabschiedet, da wir der Meinung waren dass ein wettbewerbfähiges Clubsportfahrzeug je nach Hersteller nicht in die Gruppe G passt. Beispiel : Unser Fahrzeug darf in der Klasse 2b bis auf 820 Kg runter und in der G müssten wir ca 100 KG zuladen. Es gibt in der G noch viele weitere Bestimmungen die weitreichende Umbauten von Club zu G erforderlich machen würden. Unsere Alternative die wir für sinnvoll halten ist Clubsport Klasse 2 und Gruppe F. Unser Fahrzeug (Lupo 1,4 16V 101 Ps) passt ohne "Umbauerei" in beide Klassen. In beiden Klassen darfst du nach Herzenslust aufrüsten solange der TÜV dir seinen Segen gibt und du das Leistungsgewicht im Clubsport einhältst sowie den Hubraum in der F.
nun zu deinen Fragen : Ich beziehe mich auf Clubsport Klasse 2 und DMSB Gruppe F
1- Fächer erlaubt wenn eingetragen
2- nicht erlaubt Eintragung für normal sterbliche sehr schwierig da Abgasgutachten erforderlich (sündhaft teuer)
3- Bremse egal wenn eingetragen
4- ""
5- Powerflex behauptet das die Buchsen Tüv frei sind, um sicher zu gehen Tüv fragen und wenn der grünes Licht gibt, soll er es im Rahmen der Abnahme mit aufschreiben. (es soll aber regional angeblich eine Serie geben die PU Buchsen verbietet, das steht aber dann in der Rahmenausschreibung/Reglement)
6- Fahrzeughöhe bei F und Club nicht relevant solange Gewindefahrwerk oder Tieferlegung eingetragen
7- Ölkühler ist nicht Eintragungspflichtig aber auch hier soll der Tüv es mit aufnehmen in einem Abwasch
8- Schaltwegverkürzung kein Plan , Tüv fragen und aufschreiben lassen
9- kein Plan
10-keine Altersbegrenzung bei F und Club

Darüber hinaus kann ich nur Empfehlen jede Kleinigkeit beim Tüv eintragen zu lassen, wenn man sowieso schon mal da ist, es wird dir in der Zukunft viel Stress und Diskussionen ersparen.
Trotzdem immer vorsichtig sein, es gibt auch Fallen. Ein Beispiel : Kotflügel in GFK sind beim Tüv eintragungsfähig in der Gruppe F aber verboten.Mit anderen Worten , nicht alles was der Tüv einträgt ist je nach Klasse oder Serie im Sport erlaubt. Deshalb viel in den diversen Reglements lesen.
Dann viel Spass beim Schrauben und wir sehen uns beim Welfenpokal
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Polo86cGT
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Polo86cGT »

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Das Forum ist wirklich eine effiziente Plattform!

Vielleicht kann noch jemand etwas zu dem Katalysator-Prüfanschluss sagen? Habe ich so im DMSB-Handbuch im blauen Teil unter Abgasvorschriften auf S. 28 gefunden:
http://www.dmsb.de/downloads/3657/DMSB_ ... 202012.pdf
CodeRed
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

Hallo Ben,

wenn dein Fahrzeug einen Kat hat ist alles gut !

Gruß Ditmar
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Markus-B
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Markus-B »

CodeRed hat geschrieben:Hallo Ben,

wenn dein Fahrzeug einen Kat hat ist alles gut !

Gruß Ditmar

Das stimmt so nicht. Nicht jedes Fahrzeug hat automatisch auch einen Prüfanschluß im Bereich vor dem Kat. Also muss man durchaus prüfen, ob er vorhanden ist und wenn nicht einen Anschluß einschweisen!

Gerade im Rahmen einer technischen Nachuntersuchung kann das elementar sein.
CodeRed
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

Hier nochmal der Text den BEN meint :

19. Prüfanschluss mit Verschlussstopfen
Bei Fahrzeugen mit Katalysator muss in allen Gruppen vor
dem Katalysator ein Prüfanschluss mit Innengewinde M
18 x 1,5 vorhanden sein, welcher durch einen Verschlussstopfen
abgedichtet werden muss (Prüfanschluss-Buchsengewinde
analog Anschluss für Lambdasonde).
Anmerkung: Dieser Prüfanschluss muss auch an Fahrzeugen
angebracht sein, wenn eine Lambdasonde vorhanden
ist (z. B. Gruppe-G-Fahrzeuge). Der Zweck dieses Anschlusses
ist es, dass sowohl eine Funktionsprüfung als auch eine
Sichtprüfung des Katalysators möglich sein soll.
Aus diesem
Grunde soll der Prüfanschluss so nahe als möglich vor
dem Katalysator gut erreichbar und mit demontierbaren
Verschlussstopfen angebracht sein. Durch Einbau des Prüfanschlusses
erlöscht die ABE des Fahrzeugs nicht.

Prüfanschlüsse gab es hauptsächlich bei U-Kat Fahrzeugen und damals bei den ersten
G-Kat Fahrzeugen, die waren aber meist direkt am Abgaskrümmer verbaut und dienten
nur einstell und Kat Prüfzwecken, keinesfalls aber für eine Kat- Sichtprüfung :!:

Da wohl kaum ein TK einen Abgastester oder ein Video-Endoskope dabei haben wird
und wohl auch kein Fahrer einen Protest einlegen würde nur weil der Prüfanschluss fehlt,
kann BEN dadrauf wohl getrost verzichten.

Gruß Ditmar
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Markus-B
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Markus-B »

Hallo Ditmar,

ich halte das für eine sehr gewagte These.

Das Reglement schreibt diesen Prüfanschluß vor. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Ich war selbst schon als TK-Anwärter bei technischen Nachuntersuchungen zugegen, bei denen Katinhalt und Katfunktion über den Prüfanschluß sondiert wurden.

Und wenn Du die letzte Vorstart durchliest, wirst Du einige Urteile finden aufgrund Nachprüfungen zum Katinhalt.
Da kam es teilweise zu empfindlichen Geld- und Suspendierungsstrafen.
Es wird sicherlich niemand speziell wegen des fehlenden Prüfanschlusses einen Protest/eine Nachuntersuchung starten. Wenn das aber im Rahmen der Katkontrolle auffällt, wird das zum Thema.

Das betrifft natürlich Veranstaltungen im Rahmen des DMSB-Reglements. Aber auch im Clubsport sind zumindest in Süddeutschland DMSB-Techniker im Einsatz und die haben durchaus das nötige Equipment dabei.
Polo86cGT
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Polo86cGT »

Hallo,

ich wollte natürlich mit meinen Fragen keine Grundsatzdiskussion auslösen.

Ich muss den Mittelschalldämpfer eh wechseln. In diesem Zuge werde ich einen Anschluss vor dem Kat einschweißen und damit bin ich sicher. Der Nachweis der Funktionsfähigkeit des Kats geht in der Regel aus der bestandenen AU hervor. Ich gehe mal davon aus, dass keiner auf die Idee kommt den Kat auszubauen. Das würde nicht nur dem Reglement widersprechen, sondern auch die ABE erlöschen lassen.

Das Thema Gruppe G ist für mich zunächst vom Tisch und ich konzentriere mich auf den Clubsport.

Deswegen noch einmal zu den Bremsen:
Wenn ich an der Hinterachse auf Scheibenbremse umrüste, und das eintragen lasse, dürfte ich damit im Clubsport starten, richtig? Die Eintragung sollte nach meiner Recherche kein Problem sein. Serienmäßig gab es den 86c nie mit Scheibenbremse an der Hinterachse. Den G40 gab es mit innenbelüfteter Scheibenbremse an der Vorderachse. In diesem Fall sollte die Umrüstung keine Diskussion zur Folge haben.

Grüße
Ben
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Slalomgemeinde,

da tun sich ja wieder mal Abgründe auf. Wenn ich das hier richtig verstehe, soll dieser Anschluß vor dem Kat auch im Clubsport vorgeschrieben sein, obwohl es zumindest hier in unseren Reglements darüber nicht wirklich etwas zu erfahren gibt.
Nun weiß man ja aus vergangenen Diskussionen, das im Clubsport "Jedermann" starten kann, ich erinnere mich an die Sportreifenliste etc. für die Klasse 1. Die soll ja unter Anderem in der Klasse 1 den Spontanstarter von der Straße :-D wettbewerbsfähig machen, bzw. ihn davor schützen, dass er mit seinen Straßenpellen kein Nachsehen hat.
sollte sein Fahrzeug nicht über diesen Anschluß verfügen, braucht er nun noch ein Schweißgerät und einen Einschweißkatanschluß mit Stopfen dabei haben und schon kann er loslegen ?
Im DMSB Slalom ist es definitiv so aber im Clubsport kann ich das so nicht nachvollziehen.
Bitte um Aufklärung
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

@Ben
.... zu spät :lol: :lol:

Hallo Dirk,

für den Clubsport in SH ist das überhaupt kein Thema !

Du weist ja das unser Clubsport-Regelwerk sehr einfach
und eindeutig, zweideutig aufgebaut ist :wink:

Gruß Ditmar
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

moin Ditmar,

nachdem was man hier so über andere Regionen hört, ist das wohl auch gut so :-D aber warten wir mal unser Reglement 2013 ab.
Am Wochenende bohr ich mal ein Guckloch vor dem Kat. besser is das
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Polo86cGT »

Sorry, ich wollte nicht dafür sorgen, dass alle Clubsport-Fahrer auf die Hebebühne müssen!
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von CodeRed »

Hallo Dirk,

da Toni ja auch Gruppe F fährt ist das wohl dann
am sichersten !

Ich hab auch einen Prüfanschluss drin !
Das war aber eher Zufall, da ich den nur für
Abstimmungsarbeiten nutze.

Gruß Ditmar
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Re: Fragen zum Reglement DMSB Gruppe G und Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

@Ben kein Problem, das hilft ja nur.

@Ditmar , stimmt, dachte bisher man könnte alternativ die Lamdasonde zur Sichtprüfung entnehmen. Man lernt halt nie aus. Danke Forum :-D
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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