F 2005: Abgasrückführung ausbauen erlaubt ?

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

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Erich
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F 2005: Abgasrückführung ausbauen erlaubt ?

Beitrag von Erich »

Hallo in die Runde!
Nach intensivem Studium des Reglements kann ich mir die Frage immer noch nicht mit Sicherheit selbst beantworten: Darf die gesamte Einrichtung zur Abgasrückführung ausgebaut werden oder nicht? Ich glaube nicht, daß die AGR als Bestandteil der Einspritzanlage zu sehen ist, denn sie hat einzig und alleine den Zweck, in gewissem Umfang die Abgaswerte zu beeinflussen. Bei einem alten Fahrzeug dürften die Abgaswerte mit einem leistungsfähigen Kat allemale zu erfüllen sein, zumal die AGR nur in einem ganz bestimmten Betriebszustand und einem kleinen Drehzahlbereich überhaupt aktiviert wird. Wie mir mein Prüfinschnöhr (ey weissu, der Macka in grauen Kittel wo immer die Plaketten am Auto dran klebt :wink: ) erklärte, würde das Fehlen nicht einmal die Werte bei einer AU verändern.
Die Motorleistung wird man durch den Ausbau wohl kaum beeinflussen können, aber wenn ich das ganze Gewusel mit einem halben Kilometer Schläuchen im Motrorraum und unzählige Ventilen, Sensoren und das ganze Gedöns sehe, dann wird mir übel.
Also: alles was überflüsig ist: raus damit und möglich Fehlerquellen eliminieren.
Wer weiß Rat?
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EWO
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Beitrag von EWO »

zu allerguterletzt hilft ein Anruf in Frankfurt.
Ich wäre da auch nicht sicherer als du.
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Erich
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Beitrag von Erich »

Habe ich auch schon dran gedacht. Vor einigen Wochen habe ich da mal angerufen und gefragt, ob TÜV-abgenommene Uniballgelenke für F 2005 zulässig sind. Konnte man mir nicht direkt sagen und versprach einen Rückfruf. Der kam aber nicht. Habe dann noch ein paarmal dort angerufen und irgendwann einmal hieß es: Für die G gibt es eine Regelung, die F2005 hat man einfach vergessen. Die Frage soll bei der nächsten Sitzung erörtert werden. Heißt im Klartext: wird noch Monate dauern, bis eine Antwort kommt. Für die kommende Saison also vermutlich gestorben und die alten Brocken bleiben drin. :cry:
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Nix-Racing
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Beitrag von Nix-Racing »

Hallo!

Diese Antwort des DMSB finde ich ja sehr interessant! :lol: Wenn Du mal eine Antwort erhälst, würde sie mich sehr interessieren! Bitte um Veröffentlichung....
Der mit dem G40 tanzt.....
Arne
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Beitrag von Arne »

Die Abgasrückfürhrung ist Bestandteil der jeweiligen Abgasnormen. Viele Änderungen am Abgassystem werden vorgenommen, ohne die Hintergründe weiter zu erörtern. Also sollte ein Ausbau dieses System theoretisch möglich sein, allerdings gefplgt von einem Abgasgutachten mit evtl. er Rückstufung der Abgasnorm. Bei neueren Fahrzeugen ist eine solche Rückstufung nicht mehr möglich.

So sehe ich den rechtlichen Hintergrund. Die Frage ist auf der anderen Seite welcher Hahn kräht wenn Du die Abgasrückführung ausbaust...

Zur Uniballgeschichte. Eigentlich sollte es kein Problem darstellen. Ich gehe davon aus das Du Uniballager im Bereich des Fahrwerks verwenden willst. In der F2005 ist das Fahrwerk freigestellt.
Meine Meinung: Einbauen, Eintragen lassen, Glücklich sein.
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Japanese
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Beitrag von Japanese »

hi Erich,

prinzipiell bin ich da Arnes Meinung, aber bin mir sicher, daß das Ausbauen der Abgas-Rückf. ( EGR ) nicht erlaubt ist.
Aber es gibt ja dieses Fahrzeug mit der "Nicht-KAT-Variante" ohne EGR.

Wenn Du also z.B. einen Motor und die elektr. Steuerrung der "Nicht-KAT-Variante" verbaut hast und einen Vergleichsbrief hast, hast Du obendrein noch offiziell 6 KW mehr und den ganzen Plunder drausen ( dann als Otto-U-KAT ).

Nichts ist unmöglich..

Grüße

Dieter - Japanese
Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

Moin !

Die Abgasrückführung reduziert die Brennraumtemperatur, damit den Verbrennungsdruck, die Kraft auf den Kolben, das Drehmoment und damit über die Drehzahl die Leistung -in dieser Reihenfolge. Sowie die Stickoxide.
Also wird die Entfernung der AGR einen Einfluß auf die Motorcharakteristik und den Schadstoffausstoß haben. Dann schau ins DMSB-Handbuch, blauer Teil, Abgasvorschriften, insbesondere Absätze 3 und 15.
Wenn Dein Fahrzeug auch ohne AGR die Anlage XXV einhält - wer will Dir das bescheinigen?? - ist alles im grünen Bereich, sonst....... :cry:

Eine Grauzone bilden die homologierten Katalysatoren nach 15d.

mfG.
WB
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Erich
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Beitrag von Erich »

Nun ja, das habe ich geahnt. Es ist also -wie so oft- Auslegungssache. 5 Leute, 5 Meinungen. Aber was hilft es mir, wenn ich die Saison fast durch habe, dann ein Protest oder ein Einwand von einem TK kommt (und das dann auch noch nach dem Rennen).
Dann gibts einen bösen Brief vom DMSB mit einer dicken Rechnung.
Red Corsa Hunter ist stolze 17 Jahre alt, also trotz geregeltem Kat nach heutiger Auffassung eher schadstoffreich. Da kann ein moderner Kat sicher bessere Abgase trotz fehlender AGR (Dieta, sach ich ma auf Deutsch mit die Abkürzung!) bewirken, als das Original jemals geschafft hat.
Na dann werd ich mal den langen Weg über Frankfurt gehen und auf eine schriftliche Antwort warten. Wenn die dann tatsächlich sagen, daß der Krempel raus kann, pi...t mir wenigstens keiner an die Karre :oops:
Neee, lieber ein sauberes Auto, auch wenns im Motorraum aussieht wie in Omas Nähkästchen.
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Erich
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Beitrag von Erich »

@ Wilfried: mit der Leistungsbeeinflussung hast Du Recht und auch wieder nicht. Theoretisch zumindest. Im Teillastbereich, wenn man gemütlich mit 3000 Touren durch die Stadt zuckelt, dann arbeitet die AGR und sogar der Kat. Aber was tun wir denn eigentlich? Volles Roa, ey! Imma anne Drehzahlgrenze! Ob ich bei halber Drehzahl 36,4 oder 37,2 PS habe, ist eigentlich ziemlich egal. Tatsache ist doch, daß bei Vollast die Abgasregelung (Volllastanreicherung, Lambda irgendwas, aber nicht so, daß die Abgase dem Kat schmecken...) für die Katz und der Kat praktisch ohne Funktion ist. (Gilt doch auch bei Serien-Straßenautos)
Der Kat hat doch im Rennen höchstes beim Warmlaufen am Vorstart einen Sinn, danach könnte man ihn ausbauen. Hast Du schon mal gesehen, wo die Dinger überall eingebaut sind? Sogar als Endrohr :P
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spazzola
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Scheiss Eintragerei!

Beitrag von spazzola »

Tach,
erstens Tag der Erstzulassung?
Zwotens TÜV Nord in Essen anfragen welche Abgasnorm musste ein Auto mit dem Tag der Erstzulassung seinerzeit erfüllen?
Drittens gibt es(lt. Dieter ja) eine Variante gleiche Bj. ohne AGR mit einer entsprechenden Abgaseinstufung?
Dann eintragen lassen...wobei auch die Schadstoffnormeinstufung geändert werden muss...

Vielleicht könnt ihr langsam verstehen, was ich von der Eintragerei in der F2005 halte?

Gruss
EDE
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
Arne
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Beitrag von Arne »

Erich hat geschrieben: Hast Du schon mal gesehen, wo die Dinger überall eingebaut sind? Sogar als Endrohr :P
Wobei das bei vielen Autos nicht mehr Reglementkonform ist.1,5 Meter nach Auslaßausgang muß der Kat spätestens sitzen.
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
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205

Beitrag von 205 »

Arne hat geschrieben:
Erich hat geschrieben: Hast Du schon mal gesehen, wo die Dinger überall eingebaut sind? Sogar als Endrohr :P
Wobei das bei vielen Autos nicht mehr Reglementkonform ist.1,5 Meter nach Auslaßausgang muß der Kat spätestens sitzen.

:?: Beim Porsche 911 oder NSU sind das aber höchstens 40cm...!
Arne
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Beitrag von Arne »

Daher auch meine Einschränkung mit den "vielen Autos"!
OK, NSUs sieht man ja noch recht häufig, Porsches sind allerdings zumindest in unseren Regionen im Slalom Sport recht selten. Daher meine Aussage.
Gott schuf Adam und Adam den Opel!!!
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Wilfried Böhmann
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Beitrag von Wilfried Böhmann »

205 hat geschrieben:
Arne hat geschrieben:
Erich hat geschrieben: Hast Du schon mal gesehen, wo die Dinger überall eingebaut sind? Sogar als Endrohr :P
Wobei das bei vielen Autos nicht mehr Reglementkonform ist.1,5 Meter nach Auslaßausgang muß der Kat spätestens sitzen.

:?: Beim Porsche 911 oder NSU sind das aber höchstens 40cm...!
Moin !
Nicht richtig zugehört, wa??

Arne hatte geschrieben, daß der Kat nicht weiter als 1,5 m vom Auslass entfernt sein darf !
Nach meiner Kenntnis sind 40cm eben weniger als 1,5m, oder ?
Ach ja, beim Ford Ka sind es ca 150mm ! :shock: ( Schwierig umzurechnen?)

mfG.
WB
Gast

Beitrag von Gast »

Wilfried Böhmann hat geschrieben: Arne hatte geschrieben, daß der Kat nicht weiter als 1,5 m vom Auslass entfernt sein darf !
Nach meiner Kenntnis sind 40cm eben weniger als 1,5m, oder ?
Ach ja, beim Ford Ka sind es ca 150mm ! :shock: ( Schwierig umzurechnen?)
mfG.
WB
Arne hatte geschrieben, dass er Fahrzeuge gesehen hat, die nicht reglementskonform sind, wenn sie den KAT am ESD verbaut haben...bei Heckmotoren sind die 1,50m nicht zu bewerkstelligen und deshalb reglementskonform...

Ich denke, dass du dir zukünftig besser an deine eigene Nase fassen solltest, bevor du textest, dass jemand nicht richtig zugehört hat! :wink:
Antworten