Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Benutzeravatar
HaPe
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 429
Registriert: Mo Jul 04, 2011 12:44
Wohnort: Vaihingen-Enz
Kontaktdaten:

Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von HaPe »

Hallo Zusammen !

In einer Clubslalom-CUP-Sitzung kam die Frage bezüglich Elektrofahrzeuge im Clubslalom auf.
Dem Sportleiter ging es um die Sicherheit der Streckenposten falls ein Elektrofahrzeug einen Unfall erleidet.
Feuerwehr und Rettungskräfte sind dafür geschult und haben Unterlagen wie in diesem Fall ohne Gefahr für den Retter der Verunfallte zu bergen ist.

Wie handhabt Ihr es bei euren Clubslaloms bzw. in den Cups:
- Sind Elektrofahrzeuge überhaupt zugelassen?
- Wenn Elektrofahrzeuge zugelassen sind, wie erhalten die Streckenposten als Ersthelfer vom Veranstalter/CUP/Regionalverband (ADAC) Infos bezüglich Bergung?
- Gibt es hier Vorgaben/Schulungen vom DMSB?
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von EWO »

Das DMSB hat sich bisher um die Aufnahme der Elektro-Fzg in den klassischen Sportarten gedrückt.
Im Clubslalom haben die Regionen ihre eigenen Regelwerke gestrickt.
Da ist mir bisher auch keine Elektro- oder Hybridklasse begegnet.
Aber man muss es langsam wohl mal angehen.
Genaugenommen ist in dem Clubslalom-Regelwerk in Norddt. der Start mit einem E-Fahrzeug denkbar.
Jedenfalls erkenne ich keine Formulierung die das derzeit verhindern würde.
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

diese Elektrofahrzeuge könnten im Bereich des DMSB Slalom dann ja im Prinzip nur in den Leistungsgewichtsklassen (Also Gruppe G)
integriert werden.

Im Clubsport dann ebenfalls nur in der Klasse 1 und 2 (ebenfalls nach Leistungsgewicht)

Alle Hubraumklassen bzw. Gruppen wie die F und H im DMSB und die Klasse 3 im Clubsport bleiben also verschont :lol:

Meine Prognose dazu : Das wäre langfristig der sichere Tod der Gruppe G und würde zu einem F und H Boom führen.

Oder es werden mehrere neue Elektroklassen erfunden, was aber wegen der jetzt schon zu großen Menge an Klassen zu vermeiden wäre.

@Ewo
Es gab in der Klasse 2B mal ein japanisches Fahrzeug mit Elektrounterstützung hier im Norden. Wir haben gerätselt welche Leistungsabgabe für die
Einstufung in der jeweiligen Leistungsklasse berücksichtigt werden sollte. Die im Schein steht , oder die die ansteht wenn der Fahrer auf den Knopf drückt :shock:

Im Übrigen können reine Elektrofahrzeuge im DMSB zur Zeit nicht starten da sie keine gültige AU vorweisen können.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Wilfried Böhmann
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 750
Registriert: Fr Sep 17, 2004 17:16
Wohnort: Lienen

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,
Im Übrigen können reine Elektrofahrzeuge im DMSB zur Zeit nicht starten da sie keine gültige AU vorweisen können.
Auch Moin !
Der erste Satzteil ist korrekt, beim zweiten fehlt doch der Smiley :lol:
Denn die richtige Begründung dafür ist in den Reglements Gr. G, F, FS und H ausdrücklich festgelegt:

Nicht startberechtigt sind Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken, z. B. Elektro-/Hybridfahrzeuge oder gasbetriebene Fahrzeuge. Diese Technik darf auch dann nicht in den Fahrzeugen vorhanden sein, wenn sie außer Betrieb gesetzt ist.

Des weiteren ist der Begriff "gültige AU" reichlich windig. Eine AU nach §47a StVZO gibt es nicht mehr, die Nachfolgeuntersuchung UMA ist ausschließlich Teil der HU. Und diese ist in F, H, und FS gar nicht gefordert.
Eine beigestellte UMA - Nachfolge der AU - ist nur einen Monat gültig, um als Vorleistung zur HU akzeptiert werden zu können.
Schlussfolgerung: AU (neu, UMA) jeden Monat wiederholen ? :? :?
Eher nicht, aber was sonst, bitte? Wo steht was von einer eventuellen Zweijahresfrist?

Gruß
W. Böhmann
Benutzeravatar
GSI
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1343
Registriert: Sa Okt 15, 2005 17:41
Wohnort: Ebsdorfergrund
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von GSI »

Funktional:
Zur Einstufung muss man beim Hybriden die Systemleistung heranziehen. Beim E-Fahrzeug ist ja die kW-Angabe wie beim Verbrennugsmotor ausreichend.

Sicherheitstechnisch:
Heutzutage muss jeder, der gewerblich an einem Hochvoltfahrzeug arbeiten moechte oder sei es auch nur das Fahrzeug bewegen muesste von einer leitenden elektrotechnischen Fachkraft unterwiesen werden, so dass der Unterwiesene als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gilt. Ich habe schon mehrfach (muss alle zwei Jahre wiederholt werden) die Schulung besucht und muss sagen, dass wirklich niemand Arbeiten an einem Hochvoltfahrzeug ungeschult vollziehen sollte. Es bringt niemandem etwas, wenn z.B. der Streckenposten lebensbedrohlichen Schaden erfaehrt, weil er bei einer evtl. Bergung helfen wollte.

Des Weiteren sollten bei einer evtl. Startzulassung Hochvoltfahrzeuge bei der Abnahme mit einem Stueck Klebeband in auffaelliger Farbe als Erkennungsmerkmal an einer einheitlich festzulegenden Stelle versehen werden.

Gruss Gerold
Zuletzt geändert von GSI am Di Nov 01, 2016 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Benutzeravatar
GSI
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1343
Registriert: Sa Okt 15, 2005 17:41
Wohnort: Ebsdorfergrund
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von GSI »

Ach so, ja.....bevor ich es wieder vergesse:

Eine Rettungskarte muss dann auch von jedem Teilnehmer bei der Abnahme hinterlegt werden, da ja jedes Hochvoltauto unterschiedliche Zugaenge zu den Hauptsicherungen hat.
Woher soll der Streckenposten und auch die geschulten Rettungskraefte wissen, wo sie das Hochvoltfahrzeug in den sicheren Zustand versetzen koennen.

Gruss Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Wilfried ,

im Handbuch steht auch nicht AU .

Hier Zitat Gruppe F:
Für die Fahrzeuge muss eine gültige Originalbescheinigung
über die Durchführung der Untersuchung
der Abgase vorgelegt werden. Dabei ist zu
beachten, dass seit der Änderung der gesetzlichen
Vorschriften vom 01.04.2006 für Fahrzeuge mit
OBD-System eine Untersuchung des Motormanagement-/
Abgassystems (UMA) durchzuführen ist. Die
Nachweispflicht entfällt bei Fahrzeugen, die nicht
älter als 3 Jahre sind.


Ist das immer noch WINDIG ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

GSI hat geschrieben:Ach so, ja.....bevor ich es wieder vergesse:

Eine Rettungskarte muss dann auch von jedem Teilnehmer bei der Abnahme hinterlegt werden, da ja jedes Hochvoltauto unterschiedliche Zugaenge zu den Hauptsicherungen hat.
Woher soll der Streckenposten und auch die geschulten Rettungskraefte wissen, wo sie das Hochvoltfahrzeug in den sicheren Zustand versetzen koennen.

Gruss Gerold
Hallo Gerold,

diese Kosten die damit verbunden sind , kann man ja dann auf die Elektrofahrzeug-Fraktion im Rahmen der Nennungen umlegen. "Kein Smilie"
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
EWO
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 8637
Registriert: Mi Sep 08, 2004 19:42
Wohnort: KIEL
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von EWO »

Sportfahrer hat geschrieben:Hallo Wilfried ,

im Handbuch steht auch nicht AU .

Hier Zitat Gruppe F:
Für die Fahrzeuge muss eine gültige Originalbescheinigung
über die Durchführung der Untersuchung
der Abgase vorgelegt werden. Dabei ist zu
beachten, dass seit der Änderung der gesetzlichen
Vorschriften vom 01.04.2006 für Fahrzeuge mit
OBD-System eine Untersuchung des Motormanagement-/
Abgassystems (UMA) durchzuführen ist. Die
Nachweispflicht entfällt bei Fahrzeugen, die nicht
älter als 3 Jahre sind.


Ist das immer noch WINDIG ?
Fein das du nachgelesen hast und es hier postest.
Aber warum musst du mit dem letzten Satz provozieren. Wilfried hat deinen Satz aufgegriffen und nicht was möglicherweise im Handbuch steht.
Das hättest du ggf vorher lesen sollen, dann wäre die Anmerkung von Wilfried gar nicht nötig gewesen.
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

guten Tag Ewo,

Es war nicht provozierend gemeint, denn Wilfried hat völlig recht !!!

Es gibt die Möglichkeit eine AU (oder wie auch immer es genannt wird) vor der Hauptuntersuchung in einer Werkstatt durchführen zu lassen.
Diese "AU" wenn sie vor der Hauptuntersuchung gemacht wurde ist dann aber nur 4 Wochen gültig. Somit hat ein Gruppe G oder Gruppe F Auto welches nicht über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt weil es mit Wagenpass betrieben wird , spätestens 4 Wochen nach der Abgasuntersuchung keine geforderte gültige Abgasuntersuchung und entspricht nicht dem Reglement . Ich denke das meint Wilfried mit WINDIG
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
GSI
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1343
Registriert: Sa Okt 15, 2005 17:41
Wohnort: Ebsdorfergrund
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von GSI »

diese Kosten die damit verbunden sind , kann man ja dann auf die Elektrofahrzeug-Fraktion im Rahmen der Nennungen umlegen.
Welche Kosten? Eine Rettungskarte liegt in der Verantwortung des Fahrzeugeigentuemers und mit Hilfe des Rettungshandbuchs (Teil der Betriebsanleitung) laesst sich so ein Prinzipschaltbild des Elektroaufbaus im Fahrzeug entweder herauskopieren oder abzuzeichnen. Es muss halt nur daran gedacht werden, dass eine Rettungskarte im Falle eines Un- oder Ausfalls des Fzgs. fuer die Helfer notwendig ist (ansonsten lieber "Finger weg").

Gruss Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Benutzeravatar
Sportfahrer
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1846
Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
Wohnort: Hannover

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Sportfahrer »

Gerold,

ich hatte dich so verstanden , das Streckenposten und sonstige Helfer geschult bzw. eine Fachkraft für Hochvoltanlagen vor Ort sein muss.

Zitat von dir :
Sicherheitstechnisch:
Heutzutage muss jeder, der gewerblich an einem Hochvoltfahrzeug arbeiten moechte oder sei es auch nur das Fahrzeug bewegen muesste von einer leitenden elektrotechnischen Fachkraft unterwiesen werden, so dass der Unterwiesene als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) gilt. Ich habe schon mehrfach (muss alle zwei Jahre wiederholt werden) die Schulung besucht und muss sagen, dass wirklich niemand Arbeiten an einem Hochvoltfahrzeug ungeschult vollziehen sollte. Es bringt niemandem etwas, wenn z.B. der Streckenposten lebensbedrohlichen Schaden erfaehrt, weil er bei einer evtl. Bergung helfen wollte.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
Benutzeravatar
GSI
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 1343
Registriert: Sa Okt 15, 2005 17:41
Wohnort: Ebsdorfergrund
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von GSI »

Ach so, ja, ja... verstehe. Wie schon von HaPe geschrieben, sind Rettungskraefte ausreichend geschult. Diese sind auch vor Ort. Dann koennte ich mir vorstellen, dass die entspreched gekennzeichneten Hochvoltfahrzeuge bei einem Aus- bzw. Unfall nur unter Mithilfe der Rettungskraft geborgen werden darf. Beim Slalom waere das sicherlich so vertretbar. Somit muesste kein Streckenposten geschult sein.

Gruss Gerold
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum!
Benutzeravatar
HaPe
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 429
Registriert: Mo Jul 04, 2011 12:44
Wohnort: Vaihingen-Enz
Kontaktdaten:

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von HaPe »

Hallo EWO, Wilfried, Dirk und Gerold !

Erst mal vielen Dank für eure bisherigen Infos und Stellungsnahmen :-D

Bei uns in Württemberg sind Elektrofahrzeuge (auch Hybrid) bisher in einer eigenen Klasse unter der Clubslalom-SE zum Start zugelassen.
Leider gab es für die Veranstalter im Falle eines Unfalls keine Vorgaben vom ADAC/AvD/DMV/DMSB.
Deshalb wollte ich wissen, wie in diesem sensiblen Punkt in anderen Gauen verfahren wird.

Ich würde mich freuen wenn noch weitere Infos und Anregungen dazu hier gepostet werden.
--
Hans-Peter

100 % Sauger; nur Halbtote werden aufgeladen.
Roawdy
Spitzen-Mitglied
Beiträge: 896
Registriert: Do Nov 03, 2011 08:57
Wohnort: Düren

Re: Elektrofahrzeuge im Clubslalom

Beitrag von Roawdy »

Moin,
man braucht doch nur eine deutlich Kennzeichnung des Notausschalters, sonst nichts. Bei Unfällen schalten sich Elektroautos doch sowieso automatisch ab...FI-Schalter besorgen hier ebenso bei Störungen das Abschalten wie in der Werkstatt auch ...wo ist das Problem? In den Werkstätten sind überall Steckdosen mit 400V,da hängt keine Batterie dran, sondern eine Kette von Kraftwerken ......und keiner regt sich darüber auf :roll: . Selbst wenn die Feuerwehr mit der Rettungszange einen Kabelstrang durchschneidet würde sofort abgeschaltet....aber siehe oben, da ist das schon lange vorher geschehen.
Da ist das übliche Abziehen von Zündkabeln bei leufendem Motor deutlich gefährlicher.
Ich habe mehr Angst vor alten Benzingurken mit reingefrickelter Elektrokraftstoffpumpe und Vergasern......das ist wirklich gefährlich :twisted: .
Wir sollten doch wirklich die Kirche im Dorf lassen und nicht durch Informationsmangel und Falschinformation ein Voodoopopanst aufbauen.
Halloween ist doch gerade glücklicher Weise vorbei.
Bei der großen Anzahl von Streckenposten und Teilnehmer aus dem Autobereich findet man ganz bestimmt heuer jede Menge Leute, die den "Hochvoltschein" gemacht haben......einfach mal herumfragen.
Gruß Kalle
Antworten