Abgasuntersuchung Gruppe F
Moderator: PumaTreter
Abgasuntersuchung Gruppe F
Hallo Zusammen,
ich habe vor ein Fahrzeug in der Gruppe F ohne Zulassung aber dafür mit Wagenpass einzusetzen. Soweit ich weiß muss ich in irgendeiner Form eine Abgasuntersuchung nachweisen können.
Was für ein Dokument benötige ich dazu? Das gleiche wie im Rahmen der Hauptuntersuchung gefordert ist oder etwas anderes? Wie alt darf das Dokument maximal sein?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir kurzfristig weiterhelfen könntet, da ich momentan keinen Zugriff auf ein Handbuch habe...
Grüße Marco
ich habe vor ein Fahrzeug in der Gruppe F ohne Zulassung aber dafür mit Wagenpass einzusetzen. Soweit ich weiß muss ich in irgendeiner Form eine Abgasuntersuchung nachweisen können.
Was für ein Dokument benötige ich dazu? Das gleiche wie im Rahmen der Hauptuntersuchung gefordert ist oder etwas anderes? Wie alt darf das Dokument maximal sein?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir kurzfristig weiterhelfen könntet, da ich momentan keinen Zugriff auf ein Handbuch habe...
Grüße Marco
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Hallo Marco,ttmarco hat geschrieben:Ich würde mich freuen, wenn ihr mir kurzfristig weiterhelfen könntet, da ich momentan keinen Zugriff auf ein Handbuch habe...
versuche es doch mal im DMSB-Downloadcenter .
Nach den Regularien, so weit ich das verstanden habe, Untersuchung nach §29 und dazu gehört wohl die AU.
Gruß Roawdy
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
2.2
Fahrzeuge mit sportrechtlicher Zulassung (DMSBWagenpass)
Alternativ zu einem Fahrzeug mit gültiger Straßenzulassung
sind auch Fahrzeuge ohne Straßenzulassung
(Ausnahme Rallyesport) unter folgenden
Voraussetzungen startberechtigt:
– Fahrzeuge ohne Straßenzulassung benötigen einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt auf die Gruppe F.
– Eine Wagenpass-Wiederholungsabnahme ist
alle 24 Monate erforderlich. Ein HU-Nachweis ist
nicht erforderlich.
– Für die Fahrzeuge muss eine gültige Originalbescheinigung
über die Durchführung der Untersuchung
der Abgase vorgelegt werden. Dabei
ist zu beachten, dass seit der Änderung der
gesetzlichen Vorschriften vom 01.04.2006 für
Fahrzeuge mit OBD-System eine Untersuchung
des Motormanagement- / Abgassystem (UMA)
durchzuführen ist. Die Nachweispflicht entfällt
bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind.
.....
Fahrzeuge mit sportrechtlicher Zulassung (DMSBWagenpass)
Alternativ zu einem Fahrzeug mit gültiger Straßenzulassung
sind auch Fahrzeuge ohne Straßenzulassung
(Ausnahme Rallyesport) unter folgenden
Voraussetzungen startberechtigt:
– Fahrzeuge ohne Straßenzulassung benötigen einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt auf die Gruppe F.
– Eine Wagenpass-Wiederholungsabnahme ist
alle 24 Monate erforderlich. Ein HU-Nachweis ist
nicht erforderlich.
– Für die Fahrzeuge muss eine gültige Originalbescheinigung
über die Durchführung der Untersuchung
der Abgase vorgelegt werden. Dabei
ist zu beachten, dass seit der Änderung der
gesetzlichen Vorschriften vom 01.04.2006 für
Fahrzeuge mit OBD-System eine Untersuchung
des Motormanagement- / Abgassystem (UMA)
durchzuführen ist. Die Nachweispflicht entfällt
bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind.
.....
Schreib nicht alles was Du weißt , aber wisse immer , WAS Du schreibst
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- Spitzen-Mitglied
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- Wohnort: Lienen
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Moin, ihr da oben in Deutschland !
Diese DMSB-Regularien hinsichtlich der "Abgasuntersuchung" sind in sich widersprüchlich, weil sie nicht den aktuellen Stand der StVZO berücksichtigen. Eine "Abgasuntersuchung", wie in dem entfallenen § 47a beschrieben, gibt es gar nicht mehr! Statt dessen ist im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO eine UMA - Untersuchung des Motormanagement und der Abgasanlage - durchzuführen. Das gilt für alle Fahrzeuge, nicht nur die erwähnten OBD-Modelle!
Da jedoch eine HU nach Gr.F-Reglement bei Wagenpassfahrzeugen nicht erforderlich ist, entfällt auch die Grundlage für eine Forderung einer AU nach altem, nicht mehr gültigem Recht.
Diese Ungereimtheiten sollten schleunigst bereingt werden. Einigen TK ist dies Problem bekannt und viele wollen eine solche "Bescheinigung" auch gar nicht sehen.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Kroatien !
W. Böhmann
Diese DMSB-Regularien hinsichtlich der "Abgasuntersuchung" sind in sich widersprüchlich, weil sie nicht den aktuellen Stand der StVZO berücksichtigen. Eine "Abgasuntersuchung", wie in dem entfallenen § 47a beschrieben, gibt es gar nicht mehr! Statt dessen ist im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO eine UMA - Untersuchung des Motormanagement und der Abgasanlage - durchzuführen. Das gilt für alle Fahrzeuge, nicht nur die erwähnten OBD-Modelle!
Da jedoch eine HU nach Gr.F-Reglement bei Wagenpassfahrzeugen nicht erforderlich ist, entfällt auch die Grundlage für eine Forderung einer AU nach altem, nicht mehr gültigem Recht.
Diese Ungereimtheiten sollten schleunigst bereingt werden. Einigen TK ist dies Problem bekannt und viele wollen eine solche "Bescheinigung" auch gar nicht sehen.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Kroatien !
W. Böhmann
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Warum sollte der DMSB nicht eine AU fordern dürfen ?
Ich denke das ganze hat System und ist bewußt so formuliert.
Motorsport soll doch sauber sein
Ich denke das ganze hat System und ist bewußt so formuliert.
Motorsport soll doch sauber sein
- M3Rainer
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- Beiträge: 456
- Registriert: Di Dez 16, 2008 12:28
- Wohnort: Taunus
- Kontaktdaten:
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Hallo Leute,
haltet mal bitte ganz leise den Ball flach, sonst kommt noch einer auf die Idee, eine Hauptuntersuchung inkl. Au zu verlangen
haltet mal bitte ganz leise den Ball flach, sonst kommt noch einer auf die Idee, eine Hauptuntersuchung inkl. Au zu verlangen
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Danke für eure schnelle Hilfe.Weiß jetzt was ich wissen muss, danke!
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Hallo Wilfried,
ich denke, du wirfst da etliches durcheinander.
Die AU gibt es weiterhin für ältere Fahrzeuge unverändert, dass durch eine zusammengefasste Prüfung mit Wegfall der vorderen Plakette die Abgasprüfung entfällt ist falsch. Die AU ist Voraussetzung zur Durchführung einer HU. Die Untersuchungen werden rechtlich getrennt durchgeführt.
Gruß Roawdy
ich denke, du wirfst da etliches durcheinander.
Die AU gibt es weiterhin für ältere Fahrzeuge unverändert, dass durch eine zusammengefasste Prüfung mit Wegfall der vorderen Plakette die Abgasprüfung entfällt ist falsch. Die AU ist Voraussetzung zur Durchführung einer HU. Die Untersuchungen werden rechtlich getrennt durchgeführt.
Gruß Roawdy
- Sportfahrer
- Spitzen-Mitglied
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- Registriert: Mo Aug 27, 2012 10:24
- Wohnort: Hannover
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Moin,
es gibt heute im Rahmen der neusten Gesetze immer noch die Möglichkeit, vor der HU durch eine anerkannte Werkstatt die AU nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführen zu lassen. Diese Bescheinigung entspricht dann den Anforderungen des Reglements.
Ich persönlich finde M3 Rainers bedenken als guten Denkanstoß . gültige HU für alle F Fahrzeuge warum nicht ?
Vorweg, bitte kommt mir jetzt nicht mit den Kosten, die sind etwa so hoch wie die Reifenkosten eines ordentlichen F Fahrzeugs auf 5 Km.
es gibt heute im Rahmen der neusten Gesetze immer noch die Möglichkeit, vor der HU durch eine anerkannte Werkstatt die AU nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführen zu lassen. Diese Bescheinigung entspricht dann den Anforderungen des Reglements.
Ich persönlich finde M3 Rainers bedenken als guten Denkanstoß . gültige HU für alle F Fahrzeuge warum nicht ?
Vorweg, bitte kommt mir jetzt nicht mit den Kosten, die sind etwa so hoch wie die Reifenkosten eines ordentlichen F Fahrzeugs auf 5 Km.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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- Zaungast
- Beiträge: 10
- Registriert: Di Mai 20, 2008 17:25
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Ja nee AU in der Gruppe F wäre schon sinnvoll dann würden so manche Turbomonster schön blöd aus der Wäsche schauen.M3Rainer hat geschrieben:Hallo Leute,
haltet mal bitte ganz leise den Ball flach, sonst kommt noch einer auf die Idee, eine Hauptuntersuchung inkl. Au zu verlangen
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
ich glaube nicht, daß ihe alle so blauäugig seid. Diese "Turbomonster" hätten genau so ihre gültige HU ( genau wie auch in der Gruppe G diverse Fahrzeuge bei einer Leistungsprüfung immer i.O. wären ).
Der einzige Effekt wäre mehr Kosten und "Verwaltungsaufwand".
Grüße
Dieter - Japanese
dersichimmerfreutnichtsolcheproblemeinderHzuhaben
Der einzige Effekt wäre mehr Kosten und "Verwaltungsaufwand".
Grüße
Dieter - Japanese
dersichimmerfreutnichtsolcheproblemeinderHzuhaben
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
ich meinte natürlich AU
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Dieter, die AU wäre bei den meisten Fahrzeugen auch bei Steuergerät-Manipulationen und diversen anderen leistungssteigernden Maßnahmen nicht wirklich das Problem.
Die AU wird in Lastbereichen gemessen, die im Fahrbetrieb, speziell wenn es mal schneller geht, völlig unbedeutend sind.
Richtig problematisch wird es erst, wenn Nockenwellen mit geänderten Steuerzeiten eingesetzt werden und hier geben ich dir Recht: einige seeeeehr auffällige Gruppe G-Autos würden bei einer Nachkontrolle die AU niemals schaffen können , auch wenn durch geschickte Programmierung eines umschaltbaren Steuergerätes die Werte auf dem Leistungsprüfstand zunächst stimmen.
Im hohen Lastbereich ist die Lambdaregelung meistens abgeschaltet und da fahren auch moderne Motoren bisweilen mit Lambdawerten wie ein gut laufender Gruppe H-Motor.
Die AU wird in Lastbereichen gemessen, die im Fahrbetrieb, speziell wenn es mal schneller geht, völlig unbedeutend sind.
Richtig problematisch wird es erst, wenn Nockenwellen mit geänderten Steuerzeiten eingesetzt werden und hier geben ich dir Recht: einige seeeeehr auffällige Gruppe G-Autos würden bei einer Nachkontrolle die AU niemals schaffen können , auch wenn durch geschickte Programmierung eines umschaltbaren Steuergerätes die Werte auf dem Leistungsprüfstand zunächst stimmen.
Im hohen Lastbereich ist die Lambdaregelung meistens abgeschaltet und da fahren auch moderne Motoren bisweilen mit Lambdawerten wie ein gut laufender Gruppe H-Motor.
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus....
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Art. 20 GG
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Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Werfe ich nicht !Roawdy hat geschrieben:Hallo Wilfried,
ich denke, du wirfst da etliches durcheinander.
Die AU gibt es weiterhin für ältere Fahrzeuge unverändert, dass durch eine zusammengefasste Prüfung mit Wegfall der vorderen Plakette die Abgasprüfung entfällt ist falsch. Die AU ist Voraussetzung zur Durchführung einer HU. Die Untersuchungen werden rechtlich getrennt durchgeführt.
Gruß Roawdy
Dass die Abgasprüfung entfällt, habe ich nie behauptet!! Sie ist nur jetzt in die HU integriert und somit ein Prüfpunkt wie die Lichteinstellung oder die Ermitlung der Bremswerte. Was du als "rechtlich getrennt" bezeichnest, ist eine von Werkstätten beigesteuerte UMA.
Quelle TÜV Süd:
Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Hauptuntersuchung (HU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen. Seit dem 01. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) - ehem. ASU vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfiel damit ersatzlos.
Bei der HU-Durchführung z.B. an Prüfstationen werden schon heute z.T. gar keine AU -pardon UMA-Nachweise mehr gefertigt, sondern das Prüfergebnis der UMA direkt auf dem HU-Bericht vermerkt. Wenn überhaupt, denn die Angabe der Werte ist nicht unbedingt vorgeschrieben.
Die Reform scheint irgendwie untergegangen zu sein.
Das wars !
Re: Abgasuntersuchung Gruppe F
Hallo Winfried,
Tut mir schrecklich leid, aber der TÜV Süd ist hier nicht zuständig, wie auch der TÜV ein privatwirtschaftliches profitorientiertes Unternehmen ist und keinesfalls ein staatliches Organ. Klar, dass der die Gesetzeslage so interpretieren, weil es ihnen so besser in den Kram äh Geldbörse passt. Aber noch erläßt der TÜV Verordnungen nicht selbst.....jedenfalls bei uns hier oben. Aber am Ende läuft es auf das Gleiche hinaus.
Man kann die AU machen lassen wo man will und kann.....und es gibt letztendlich nur noch eine Bescheinigung......und man muss wirklich nicht zum TÜV gehen.
Gruß Kalle
Tut mir schrecklich leid, aber der TÜV Süd ist hier nicht zuständig, wie auch der TÜV ein privatwirtschaftliches profitorientiertes Unternehmen ist und keinesfalls ein staatliches Organ. Klar, dass der die Gesetzeslage so interpretieren, weil es ihnen so besser in den Kram äh Geldbörse passt. Aber noch erläßt der TÜV Verordnungen nicht selbst.....jedenfalls bei uns hier oben. Aber am Ende läuft es auf das Gleiche hinaus.
Man kann die AU machen lassen wo man will und kann.....und es gibt letztendlich nur noch eine Bescheinigung......und man muss wirklich nicht zum TÜV gehen.
Gruß Kalle