BMW in der G5

Alles zum Thema Technik, welches in die anderen Foren nicht passt.

Moderator: PumaTreter

Reinhard Stoldt
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Re: BMW in der G5

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
EWO hat geschrieben:Gemäß Ausstattungslisten von damals gab es bei allen Modellen eine Sperre außer wenn ASC verbaut war. Das war bei den kleinen Modellen nicht als Kombi zu haben.
Somit Sperre in Gruppe G für alle Modelle erlaubt !
Das ist ja wie im Media-Markt. Dicke Schlagzeilen und das wichtigste immer kleingedruckt.
Um es etwas konkreter zu formulieren:

Die Sperre im 1,9 l 316i ist in Gruppe G verboten weil das Auto serienmäßig mit ASC ausgerüstet war und deshalb keine Sperre für das Fahrzeug angeboten wurde.

Genau wie Rüdiger es ausgedrückt hat.

Spekulationen über die Definition eines Fahrzeug sind vollkommen überflüssig, da im Regelwerk genau definiert.
d.h. wie sie vom Herstellerwerk in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw. EWG Betriebserlaubnis/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) geliefert werden
Für das hier diskutierte Fahrzeug gibt es drei Nummern in der G-Liste und die umreissen genau diese Motorvariante. Es ist also nicht zulässig Teile aus dem 1,6 l Modell zu übernehmen, wenn es diese im 1,9 l nicht gegeben hat.

In der BMW-Preisliste ist die Sperre für den 316i nicht zu finden, sie taucht nur für den Z3 auf. Das deckt sich mit Daten aus dem INPA, die ich zwar nicht vollständig verstehe, die aber entsprechende Hinweise enthalten, dass alle E36 ausser Z3 ab 1998 keine Sperre mehr hatten (das waren wohl aber nur noch Compact und Z3, da die anderen auf E46 umgestellt wurden).

Es besteht ja eine Möglichkeit, dass wir Unrecht haben, wenn nämlich BMW die Sperre in irgendeinem EU-Land angeboten hat. Dass die Sperre irgendwo anders lieferbar war ist ja denkbar, sonst wäre sie vermutlich nicht in den technischen Unterlagen enthalten. Die Frage ist in der EU oder in Afrika oder sonstwo?
Die Nachweispflicht liegt beim Bewerber. Ich wünsche also allen eventuellen Sperrenfahrern erfolgreiche Recherchen. Und wenn ihr was gefunden habt lasst es mich wissen, ich würde gerne so ein Teil benutzen wenn es legal ist, wär sicher hilfreich bei engen Streckenvarianten.
Ein altes Thema noch einmal aufgewärmt. Da die Erläuterungen oben nicht allgemein anerkannt wurden, habe ich die Frage der Zulässigkeit einer Sperre im BMW Compact mit 1,9 l Motor im Protestverfahren klären lassen.
Die Kommissare haben sich sehr intensiv mit dem Problem beschäftigt und nicht nur den Vortrag der Parteien berücksichtigt, sondern auch eigene Recherchen zur Sache angestellt, sprich Informationen aus der BMW-Organisation eingeholt.
Letztendlich sind sie meinem Vortrag gefolgt. Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt.
Damit ist jetzt hoffentlich für alle ausreichend geklärt, dass eine Sperre in diesem Fahrzeug unzulässig ist.

Mod-Edit: Ich habe auf Wunsch von Reinhard den Thread geöffnet und wieder geschlossen, da er so abgeschlossen sein sollte.
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