Moderator: PumaTreter
Wenn man die 7% hart anwenden würde, wäre mein YETI mit den erlaubten Winterrädern bereits raus.
Ich denke der TÜV macht da mal wieder seine eigenen Vorschriften. Frag doch mal nach der Grundlage.
Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h.
Japanese hat geschrieben:
und einen Punkt habt ihr da noch nicht aufgeführt: der Tacho darf nicht "nachgehen" soweit ich weiss. Dann ist eine Anpassung unabweichlich.
Grüße
Dieter - Japanese
CodeRed hat geschrieben:Also, nach Rücksprache mit dem Herrn vom TÜV war nicht die Tachoabweichung
sein größtes Problem, sondern er möchte bei einer Abweichung >7 % vom Radumfang Serie
ein Abgasgutachten haben.![]()
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Japanese hat geschrieben:und einen Punkt habt ihr da noch nicht aufgeführt: der Tacho darf nicht "nachgehen" .........
Und wie funktioniert eigentlich eine Tachoanpassung? Einfach ein paar Aufkleber auf´s Display?
Grüße
Dieter - Japanese
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