DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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nova
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von nova »

Naja, warum geht ihr denn immer nur von einem mitfahren eines anderen Fahrers aus? Ich würde hier viel mehr die Chance sehen, anderen, die noch nichts oder nicht viel mit dem Sport am Hut hatten die Gelegenheit zu geben, mal hinein zu schnuppern.

Von mir aus auch nur in den Trainingsläufen.

Ich selber hätte kein Problem damit, im Trainingslauf jemand mit zu nehmen, wenn ich einen zweiten Sitz drin habe.

Ggf. könnte man auch mitfahrten im Training für einen guten Zweck versteigern oder ähnliches. An sowas habe ich persönlich auch schon gedacht, aber aufgrund der bestehenden Regelung nicht weiter verfolgt.

Oder der Veranstalter / das Team lässt mal einen Sponsor mitfahren, ...

Und wegen der Telemetrie. Jemand der Telemetrie mit an Bord hat, betreibt den Sport schon auf einem gewissen level. Denke eine Handvoll hat die Möglichkeit im Slalombereich seine Bremspunkte, Lenkverhalten usw am PC zu analysieren.

Und worauf man auch achten sollten, das es unterbunden wird, das jemand z.b. in der G als Mitfahrer mit fährt aber später in der F oder H selber ins Lenkrad greift. Das könnte in meinen Augen schon einen gewissen Wettbewerbsvorteil erzeugen.
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EWO
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von EWO »

nova hat geschrieben:

Und worauf man auch achten sollten, das es unterbunden wird, das jemand z.b. in der G als Mitfahrer mit fährt aber später in der F oder H selber ins Lenkrad greift. Das könnte in meinen Augen schon einen gewissen Wettbewerbsvorteil erzeugen.
Klar das das nicht geht. Aber ich glaube darum ging es hier auch nicht.
Ich finde auch das Fahrer derselben VA eher nicht mitfahren sollten, aber wennman das als PR-Aktion (Meinerzhagen hat das doch mit meinemex-Auto auch schon praktiziert) sollte das eine gute Sache sein.
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m3ringtool
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von m3ringtool »

Uwe Bartels hat geschrieben:DMSB-Slalomreglement
Art. 8 Training und Wertungsläufe
1. Die Slalomstrecke darf nur während der in der Ausschreibung oder später mitgeteilten Trainingszeiten und nur von dem für das Fahrzeug genannten Fahrer befahren werden.
Gruß
Uwe
Ich würde daraus nicht interpretieren, dass ein Beifahrer verboten ist, sonst stände dort explizit, dass das Fahrzeug nur mit einer Person besetzt sein darf. Ich interpretiere es so, dass kein anderer mit dem Fahrzeug fahren darf, ausser eben der Person, die in der Nennung als Fahrer auf diesem Auto angegeben wurde. Heisst, man darf nicht dem besten Kumpel oder dem Bruder das Auto überlassen, wenn einem kurz vor dem Start übel geworden ist oder ähnliches, selbst wenn dieser im Besitz einer gültigen Lizenz wäre.
Ich habe auch gerade mal das Slalom-Reglement des DMSB durchforstet, aber auch dort kein explizites Verbot für Beifahrer finden können? :( Selbst auf der Nordschleife sind z.B. bei der RCN Beifahrer erlaubt, bei der GLP sogar vorgeschrieben, und dort ist es sicherlich gefährlicher als beim Slalom.
Uwe Bartels
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von Uwe Bartels »

m3ringtool hat geschrieben: Ich habe auch gerade mal das Slalom-Reglement des DMSB durchforstet, aber auch dort kein explizites Verbot für Beifahrer finden können? :(
In allen unseren Reglements gilt ein Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten.
m3ringtool hat geschrieben:Selbst auf der Nordschleife sind z.B. bei der RCN Beifahrer erlaubt, bei der GLP sogar vorgeschrieben, und dort ist es sicherlich gefährlicher als beim Slalom.
Dort ist es aber vom Reglement her so vorgesehen.

Gruß
Uwe
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m3ringtool
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von m3ringtool »

Uwe Bartels hat geschrieben: In allen unseren Reglements gilt ein Grundsatz: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten.
Bezieht sich das nicht lediglich auf das technische Reglement? Ansonsten hätte man sich ja auch den Passus schenken können, dass das Aufwärmen der Reifen mit Reifenwärmern verboten ist :?: .
Uwe Bartels hat geschrieben: Dort ist es aber vom Reglement her so vorgesehen.
Ja klar, aber es ging ja um die Frage der "Gefährlichkeit", wenn ein Beifahrer mit dabei ist. Da ist das Risiko auf der Nordschleife doch wesentlich höher als auf einem abgesteckten Slalomparcours, von daher verstehe ich das nicht ganz. Vielleicht sollte man das mal beim DMSB anfragen, auf die Begründung wäre ich gespannt.

Gruß
Thomas
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Sportfahrer
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

ich denke wenn ein Beifahrer im Lauf an Board ist, müsste er aus versicherungs-technischen Gründen a. eine Lizenz besitzen und b. in der Nennung eingetragen sein.

Ich finde keine Möglichkeit in der Nennung beim Slalom einen Beifahrer einzutragen. Somit denke ich ist erwohl auch nicht vorgesehen bzw. erlaubt.

Anregung von mir : Es wurde der Termin 24.10. Oschersleben angesprochen, dort ist am selben Wochenende auch Rallye-Sprint MIT BEIFAHRER , wäre das nicht etwas ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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nova
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Re: DMSB Slalom Gruppe H Beifahrer ?

Beitrag von nova »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

ich denke wenn ein Beifahrer im Lauf an Board ist, müsste er aus versicherungs-technischen Gründen a. eine Lizenz besitzen und b. in der Nennung eingetragen sein.

Ich finde keine Möglichkeit in der Nennung beim Slalom einen Beifahrer einzutragen. Somit denke ich ist erwohl auch nicht vorgesehen bzw. erlaubt.

Anregung von mir : Es wurde der Termin 24.10. Oschersleben angesprochen, dort ist am selben Wochenende auch Rallye-Sprint MIT BEIFAHRER , wäre das nicht etwas ?
Wie von mir schon erwähnt ist eine Lizenz nicht zwingend erforderlich und auch eine Namenhafte Erwähnung in der Nennung wird nicht benötigt.

Es reicht normal der Haftungsverzicht mit Namen und Adresse.

Ein Shakedown ist ja nichts anderes wie ein Trainingslauf im Slalom. Auch bei "VIP" fahrten, egal ob Slalom oder Berg muss weder eine Lizenz vorhanden noch eine Nennung entsprechend mit Beifahrer ausgefüllt werden.

Aber am einfachsten wäre es wohl wirklich, wenn man sich mit dem DMSB direkt in Verbindung setzt. Dort bekommt man eine verbindliche Aussage. Aber selbst wenn es derzeit nicht vorgesehen oder erlaubt sein sollte, heißt es ja nicht, das es auch in Zukunft so sein muss.

Im Technik Reglemen werden die Statuten ja auch Jährlich geändert, warum nicht auch hier?
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