Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

TJ-BMW
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von TJ-BMW »

Hallo,

bitte auch den Art. 13.4 Reserverad beachten:

"Das Reserverad kann während der Veranstaltung weggelassen werden, wenn das in der G-Fahrzeugliste eingetragene Fahrzeugmindestgewicht eingehalten wird (s.a. Art.23.2). Zur Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichtes für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss jedoch das Fahrzeug mit Reserverad gewogen werden."

Somit muss das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht nicht eingehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Reserverad der G5 entspricht, und ohne der G4, kann der Fahrer zu jeder Veranstaltung neu entscheiden in welcher Klasse er nennt.

Gruß
Thorsten
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hammerman1
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von hammerman1 »

TJ-BMW hat geschrieben:Hallo,

bitte auch den Art. 13.4 Reserverad beachten:

"Das Reserverad kann während der Veranstaltung weggelassen werden, wenn das in der G-Fahrzeugliste eingetragene Fahrzeugmindestgewicht eingehalten wird (s.a. Art.23.2). Zur Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichtes für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss jedoch das Fahrzeug mit Reserverad gewogen werden."

Somit muss das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht nicht eingehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Reserverad der G5 entspricht, und ohne der G4, kann der Fahrer zu jeder Veranstaltung neu entscheiden in welcher Klasse er nennt.

Gruß
Thorsten

Und nach Artikel 18 muss auch noch das Bordwerkzeug bei der Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichts für die Eintragung mitgewogen werden!
Erst wägen, dann wagen!
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Sportfahrer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

ich persönlich sehe das gültige G Reglement in Sachen LG mit den ganzen "Fallen" als relativ unbrauchbar für den Motorsport.

Eine der wichtigsten Größen im Motorsport ist das tatsächliche Leistungsgewicht zum Zeitpunkt der Veranstaltung. Ob Formel 1 oder Slalom. Nach dem jetzigen Verfahren , kann der Starter nach der Veranstaltung je nach Fahrzeug noch 50 oder mehr Kilogramm auffüllen. Da sollte man nach 100 Jahren mal drüber nachdenken :-D

Einstufung:
tatsächlichen Gewicht nach Zieldurchfahrt ohne Fahrer geteilt durch KW laut G-Liste = LG

dazu müssen die Gewicht und Leistungsangaben der G Liste eingehalten werden.

Das wäre dann einfach und schnell überprüfbar, dazu noch dichter am Sinn des Motorsports oder ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Reinhard Stoldt
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Reinhard Stoldt »

da gebe ich dir Recht Dirk. Der Passus mit den Flüssigkeiten muss unter dem historischen Ansatz der Gruppe G gesehen werden, Fahrzeuge von der Stange sollen im Motorsport eingesetzt werden können. Der Fahrer kennt sein Fahrzeuggewicht nur aus den Fahrzeugpapieren und muss in die Lage versetzt sein, dieses nach der ursprünglichen Ermittlungsmethode wieder herzustellen.
Dieser Gedanke ist in allen Disziplinen, außer vielleicht im Slalom, überholt. Gruppe G Autos haben in allen anderen Disziplinen Käfigpflicht und sind deshalb verwogen. Alle Autos im Slalom, die vorne in den Ergebnislisten stehen, sind verwogen. Ein Fehler aufgrund Unkenntnis des Fahrzeuggewichts kann also allenfalls Anfängern passieren und die kann man ja mit der nötigen Milde behandeln.
Im Clubslalom Nord funktioniert dieses Prinzip ja. Dabei könnten dann in der Gruppe G zu den "Zwitterfahrzeugen", die ich jetzt mal als Fluchtfahrzeuge bezeichnen will, dann auch noch die Verfolgerfahrzeuge kommen, die dann nicht mehr von den Grenzen der Fahrzeugliste gebremst werden :mrgreen:
Allerdings sollte das sonstige Verfahren mit Fahrzeugliste und Einstufungen etc. nicht aufgeweicht werden, besser wäre m.E. noch eine Gewichtsfixierung pro Auto individuell. Dazu müsste man aber wieder teilweise auf den alten Stand zurück, wo jedes Auto eine individuelle G-Bescheinigung hatte. Das würde dann aber wieder neue Barrieren für Einsteiger aufbauen. Schwierig, schwierig
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PumaTreter
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Reinhard,

an Stelle des individuellen Gewichts nimmst kann man als Einstufungsgewicht einfach das kleinste Gewicht aus den Fahrzeugpapieren des Herstellers. Dann ist dein Auto allenfalls zu schwer für die LG-Klasse und du kannst als Fahrer durch runterstrippen auf die Basisversion auf das eingetragene Gewicht bringen. Das wäre die Einsteigerlösung.

Die Profis können ihr Fahrzeug wiegen und an Hand dieses Gewichts eine, aber auch nur eine andere Klasse wählen. Der ganze Hokuspokus mit Reserverad überzeugt mich ohnehin nicht, denn das Serienauto ist mit Reserverad gewogen und wenn du es rausnimmst, hast du entweder anderweitiges Zusatzgewicht (Extras, Käfig, usw.) oder dein Auto wird zu leicht. Die 20kg weniger als das kleinste Gewicht der Fahrzeugliste muss du ja vollgetankt und mit Reserverad erreichen. Eigentlich schon eine Kunst, da du in der Regel ein Grundmodell um 20kg leichter machen musst.

Aber im Kern ist das, was du vorschlägst genau das, was ich die ganze Zeit auch schreibe, ich schlage halt nur das kleinste eingetragene Gewicht als Grundlage vor, so wie der DMSB es auch macht.

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Stefan H.
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Stefan H. »

Hallo zusammen,

Meiner Meinung nach müssten die Autos bei der TA gewogen werden und so werden sie dann eingestuft und fertig.

Ballast und technisches Tuning sind vom Reglement her eh nicht erlaubt. Damit fährt jeder da wo er hingehört.

Gruß
Stefan
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R.Wallrab
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von R.Wallrab »

TJ-BMW hat geschrieben:Hallo,

bitte auch den Art. 13.4 Reserverad beachten:

"Das Reserverad kann während der Veranstaltung weggelassen werden, wenn das in der G-Fahrzeugliste eingetragene Fahrzeugmindestgewicht eingehalten wird (s.a. Art.23.2). Zur Ermittlung des Fahrzeugmindestgewichtes für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss jedoch das Fahrzeug mit Reserverad gewogen werden."

Somit muss das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Leergewicht nicht eingehalten werden.
Wenn ein Fahrzeug mit Reserverad der G5 entspricht, und ohne der G4, kann der Fahrer zu jeder Veranstaltung neu entscheiden in welcher Klasse er nennt.

Gruß
Thorsten
Hallo
Das stimmt nur zum Teil! Bitte mal das Reglement genau lesen.
Absatz 23.2 Prüfung des Fahrzeug-Mindestgewichts

Das Gewicht muss auf einer geeigneten und kalibrierten bzw. geeichten Waage festgestellt werden,
wobei selbstverständlich die Toleranz der Waage berücksichtigt werden muss.
Der angezeigte Wert muss auf ganze Zahlen aufgerundet werden.

Gewogen wird das Fahrzeug in dem Zustand, wie es im Wettbewerb eingesetzt wurde bzw. wird, jedoch:

– ohne Insassen
– mit vollem Kraftstoffbehälter und
– mit den, auf Normalniveau, aufgefüllten anderen Flüssigkeitsbehältern
(Füllstände bzw. -mengen, wie vom Hersteller vorgesehenen).
– mit max. 1 Reserverad, falls dieses während der Veranstaltung mitgeführt wurde

Also wenn ich ohne Reserverad fahre und bin zu leicht, kann ich es im Falle eines Protest nicht nachträglich reinlegen.

Diese ganze Diskussion verstehe ich eh nicht.
Vor allen das hier manche Zeitgenossen das Gr. G Reglement tadeln oder verbessern wollen, die mit Gr, G gar nichts am Hut haben.

Gruß R.Wallrab
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Sportfahrer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

im Ursprung der Diskussion ging es mal wieder um , (ich nenne es mal das Unwort des Jahres 2013 nach der DM Entscheidung)
das Klassenhopping. In diesem Moment geht das G Reglement auch F und H Fahrer an, da alle Gruppen in den jeweiligen Meisterschaften gegeneinander fahren und je nach Starterzahlen ihre Punkte kassieren.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Marco Clos
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Marco Clos »

Kann dem Roland nur beipflichten!

Im Reglement steht ganz klar beschrieben wie das Gewicht ermittelt werden muss und was zulässig ist. Und auch wenn man "Klassenhopping" betreibt, sollte man das zugehörige Reglement kennen und sich damit auseindersetzen. Wie es halt in jeder Klasse ist.

Und dann wird gleich wieder von denjenigen das Reglement zerredet, die zumeist eh nicht in der Gruppe G fahren.

Gruss
Marco
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M3Rainer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von M3Rainer »

Ob jemand Gruppe g fährt oder nicht ist völlig unwichtig. Da jeder Teilnehmer gegen jeden anderen einen Protest schreiben darf, egal aus welcher Gruppe, ist es doch für alle wichtig zu wissen, was das Reglement aussagt und wie es ausgelegt wird. Insofern finde ich diese Diskussion hier schon sehr spannend und interessant
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Sportfahrer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

Rainer das sehe ich ganz genau so. An der Diskussion darf sich Jeder beteiligen, weil es unter dem Strich ja bezüglich der Meisterschaften alle Gruppen etwas angeht.
Natürlich spricht aus technischer Sicht nichts gegen Hopping wenn das Regelwerk es hergibt.

Letztendlich wird bei dieser Diskussion nicht viel heraus kommen, aber wertlos ist sie auf keinen Fall. Nach einem Gespräch mit einem recht neuen G Fahrer , der nun feststellen konnte , dass er viel zu schwer unterwegs ist , da er immer vom tatsächlichen Gewicht zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausgegangen war, wird Dieser nun in Zukunft mit geschätzten 60 Kilo "Untergewicht antreten. Tanken etc. kann er ja dann später :-D
Bedenkt man was es kostet ein H oder F Auto mit teuersten Materialien um 50-60 KG zu erleichtern und wieviel eine Erleichterung in Sachen Performance bringt, war diese Diskussion für den unwissenden G-Fahrer echt Gottes Geschenk.
Danke Forum :-D
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Hans Bauer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben: Bedenkt man was es kostet ein H oder F Auto mit teuersten Materialien um 50-60 KG zu erleichtern und wieviel eine Erleichterung in Sachen Performance bringt, war diese Diskussion für den unwissenden G-Fahrer echt Gottes Geschenk.
Danke Forum :-D

Hallo Dirk,

aber nur für absolute Neueinsteiger, die Desinteressierten und die nicht Informierten.

Oder glaubst Du im Ernst, dass die Profis und erfolgreichen Fahrer der Gruppe G das nicht wußten - bist Du wirklich so naiv :idea:

Weiter möchte ich zu diesem Thema nichts schreiben bis auf einen Satz :

Es sollte definitiv nicht möglich sein mit ein und dem selben Fahrzeug nach Wunsch, Laune, Mitbewerbern und Starterzahlen zu entscheiden in welcher Gruppe G Klasse man antritt.

Entweder ist ein Auto als G5 Fahrzeug oder als G4 Fahrzeug eingestuft - Schluss Punkt Aus und Ende.

Ein Fliegengewicht Boxer darf sich ja auch keine 3 kg schwerere Hose anziehen um dann in der Bantam-Klasse anzutreten nur weil da schwächere Gegner sind.

Dieses unsägliche Klassenhopping, egal in welcher Art und Weise, schadet unserem Sport, zumal es nur wenigen vorbehalten bleibt das zu tun.

Mit sportlichen Grüßen

Hans

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Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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Sportfahrer
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Sportfahrer »

Hans, von mir aus ja dann bin ich eben naiv , natürlich wissen die "Profis" bescheid, und auch die erfolgreichen Kollegen (sonst wären sie ja nicht erfolgreich wenn sie mit dem echten Leistungsgewicht unterwegs wären).
Ich fress einen Besen wenn alle G-Fahrer schon immer diesen Passus richtig interpretiert haben.
Anfangs der Diskussion hatte auch ein gestandener Slalomfachmann geäußert , das dass Leistungsgewicht zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden müsse. Und mal ehrlich , logisch ist die Nummer nicht. Allein weil es dadurch vorkommt, das ein Fahrzeug was z.B. in der Einstufung min 11 KG / KW wiegen muss im Wettbewerb mit deutlich unter 11 KG /KW unterwegs ist und in diesem Moment eigentlich dort nicht hingehört. Erst wenn er dann tankt etc. passt es wieder.

In diesem Zusammenhang eine Frage: gab es den E30 mal ab Werk vielleicht in der Taxiversion mit 100 Liter-Tank ? HaHa.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Heiko
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Heiko »

Nur ein kleiner Tipp wegen der Wiegung in der G.

Wenn ihr euch die Mühe macht die STVZO zu lesen über die Leermasse. Dort findet ihr solche Punkte wie:

- 90% Tankfüllung
- 75 kg Fahrer
- 100% gefüllte Systeme für Flüssigkeiten
- Ersatzrad,...

Vielleicht versteht man dann besser, warum die netten Menschen von der Technik diesen Weg gewählt haben.

DIN 70020 bis 1995
EG 92/21 ab 1995

Jetzt dürft ihr rechnen und überlegen welche Wiegungsart mit dem Reglement mehr Vor- oder Nachteile bringt.
Reinhard Stoldt
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Re: Gruppe G: Ermittlung des Fahrzeuggewichts und der Hoehe

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Ich habe vom DMSB Abt. Technik in einem Telefongespräch folgende Auslegung bestätigt bekommen:
Das Einstufungsgewicht muss von der Eintragung in Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgedeckt sein.
Ergo kann sich der Fahrzeugeigner die Gruppe für die Nennung mit erlaubten Zubehörteilen zurecht wiegen, wenn die eingetragene Gewichtsspanne und die Gewichtsspanne lt. G-Liste mehrere Klassen überspannt. Das heisst aber auch, dass die Ausnutzung der Toleranz bis -20 oder +100 kg eingetragen sein muss, weil sie nur durch eine erlaubte technische Änderung begründet sein kann.

Ich persönlich finde die Regel nicht gut, denn in Gruppe F und H kann man sowas nicht machen. Eine Hubraumveränderung erfordert wohl doch einige Handgriffe mehr.

Um diese Regel zu ändern müsste das G-Reglement angepasst werden, d.h. Marsch durch die Institutionen. :(
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