Abgetrennt: Gruppe G - 25 Jahre Regelung

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Tony,

ich finde diese Reglement-Fitzeleien ja ganz interessant.

Ich glaube, deine berechtigte Frage zu zu hohen Fahrzeugen sollte nach Frankfurt, wo offensichtlich jemand das eigene Reglement nicht kannte. Ich könnte mir vorstellen, dass man den Fehler einräumt und die Liste nach zu hohen Fahrzeugen durchkämmt. Die Höhe bezieht sich auf die Serienhöhe gemäß Fahrzeugpapieren - nur der Vollständigkeit halber. :wink:

Viele Grüße
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -

Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

PumaTreter hat geschrieben:
Hallo Achim,

Nochmal ein komplettes Beispiel, neue Pumas mit gleichen Schlüsselnummern:
Nehmen wir an, der DMSB nimmt meinen Puma EZ 1999 in die Liste auf. Als Hans 2001 seinen Puma kauft und zulässt, steht er bereits in der Liste, also macht Hans nix und fährt. Nun streicht der DMSB 25 Jahre nach der Aufnahme meines Puma "den" Puma aus der Liste. Hans beschwert sich verständlicherweise, dass sein Auto nicht mehr in der Liste steht. Da seine EZ einer erneuten Aufnahme in die Liste gemäß Art. 3 genügt, nimmt der DMSB "den" Puma wieder in die Liste auf. Da nun mein "alter" Puma gemäß Schlüsselnummern wieder in der Liste steht, darf ich auch damit fahren, obwohl die EZ mehr als 25 Jahre zurück liegt. In der G-Fahrzeugliste ist keine EZ als einschränkendes Kriterium genannt - ich habe es gerade nachgeschaut.

Wenn ich das richtig verstanden habe kann es nicht sein, dass zwei Fahrzeuge mit der identischen Schlüssel in Gruppe G unterschiedlich lang starten dürfen, nur weil sie unterschiedliche EZ-Daten haben.

Wenn dem tatsächlich so ist und das in der Praxis auch so gehandhabt wird ist alles Ordnung.

Wenn also der BMW E30 318 iS aus der Gruppe G Liste genommen wird, darf also auch kein einzelner BMW E30 318iS mehr mit der selben Schlüssel-Nr. in der Gruppe G3 fahren, nur weil er vom EZ-Datum eigentlich noch fahren könnte.

Wenn das so stimmt, zu welchem exakten Datum ist dann die "Deadline" für die BMW E30 318 iS in der Gruppe G ?


Ich bin nicht bockig und schreibe auch die ganze Zeit völlig entspannt. Aber ich lese das Reglement so, wie es da steht und interpretiere aus dem Satz "in die Fahrzeugliste aufnehmen" kein "darf starten". Es darf jedes Fahrzeug starten, das in der Liste steht, egal wie alt, egal wann gebaut und egal wann oder ob jemals zugelassen - das steht in Artikel 3.


Hey ruhig Brauner - keiner ist hier bockig - wir alle möchten nur wissen, wie man den Text im Gruppe G Reglement exakt verstehen muß und wie dieser Paragraph vom DMSB in der Praxis gehandhabt wird.

Völlig entspannte Grüße

Hans



Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

Das exakte Datum wann der 318is von der Liste verschwindet, kennt der DMSB - er sollte/könnte zumindest die EZ von dem Fahrzeug kennen, mit dem die Aufnahme beantragt wurde. Aber ich gehe davon aus, dass die Liste damals automatisch erstellt wurde, mit Basis der Gruppe G Datenblätter, die es vor der Liste gab.

Oh, was mir auffällt: Mit dem Datenblatt pro Fahrzeug, das man damals beantragen musste (unter Vorlage einer beglaubigten Kopie des Briefes), ergab auch eine Startbegrenzung auf 25 Jahre für dieses Fahrzeug Sinn. Da stand ein Ablaufdatum auf dem Datenblatt. Mit Einführung der G-Fahrzeugliste ist dieses Fahrzeugbezogene, individuelle Ablaufdatum verloren gegangen.

Cheers, Achim
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Sportfahrer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sportfahrer »

Hallo Achim,

ich (Dirk) hatte die Sharangeschichte geschrieben. Ich wollte nur anhand eines Beispiels zum Ausdruck bringen, wie unzuverlässig diese Unterlagen leider sind. Nun will ja höchstwahrscheinlich keiner mit einem Sharan antreten , aber stell dir vor du baust so ein "Ding" liebevoll über den Winter auf , steckst da ordentlich Geld rein und dann am Tag X fragt der TK ob du ihn verarschen willst :-D
Ich habe nicht wirklich in der G Liste rumgefisselt :-D aber das ist bestimmt nicht das einzige Beispiel was einem Neueinsteiger richtig Probleme machen könnte.

Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

Hallo Dirk,

huch... Aha, es gibt also mindestens zwei Rennfahrer in der Familie. :-D

Du hast schon Recht, das Gruppe G Reglement und die Fahrzeugliste + Ergänzungen zur Fahrzeugliste sind beide einzeln nicht einfach und zusammen recht komplex - alles ist über Jahrzehnte gewachsen.

Mit rumfisseln meinte ich primär die Diskussion um die Auslegung oder das unterschiedliche Lesen des Textes, noch nicht einmal das Suchen von Unstimmigkeiten, von denen es immer welche gibt. Dass man da als Einsteiger Probleme bekommen kann, ist klar, aber dagegen gibt es ja auch dieses Forum. :)

Sorry nochmal für die Verwechslung...

Viele Grüße
Achim
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Sportfahrer »

Kein Problem,

es gibt nur einen Fahrer, und einen Vater , letzterer bin ich (Dirk) .

Klar das Forum soll helfen und das tut es ja auch, vobei man sich ja verständlicher Weise in der Sache G Liste nicht einig wird. Wem soll man nun glauben?
Die Startberechtigung ließ mir keine Ruhe und ich habe einfach mal offiziell beim Technikbeauftragten des DMSB für den Automobilsport nachgefragt.

Er hat folgende Aussage bezüglich des Alters getroffen.

Ein Fahrzeug ist startberechtigt wenn die ERSTZULASSUNG des einzelnen Fahrzeugs nicht älter als 25 Jahre ist. Auf meine Nachfrage was denn z.B. mit einem BMW 318 is EZ 2000 (weil bis dahin nicht zugelassen)wäre , antwortete der Mann, dass dieses Fahrzeug selbstverstänlich bis 2025 eingesetzt werden darf wobei das gleiche Fahrzeug mit einer EZ 90 nur bis 2015 eingesetzt werden darf.
Das ist so gewollt und wird auch so gehandhabt.
Ich glaube das jetzt mal , da der Mann ja dort hauptberuflich tätig ist.

Gruß Dirk
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Hans Bauer
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von Hans Bauer »

Sportfahrer hat geschrieben:Kein Problem,

es gibt nur einen Fahrer, und einen Vater , letzterer bin ich (Dirk) .

Klar das Forum soll helfen und das tut es ja auch, vobei man sich ja verständlicher Weise in der Sache G Liste nicht einig wird. Wem soll man nun glauben?
Die Startberechtigung ließ mir keine Ruhe und ich habe einfach mal offiziell beim Technikbeauftragten des DMSB für den Automobilsport nachgefragt.

Er hat folgende Aussage bezüglich des Alters getroffen.

Ein Fahrzeug ist startberechtigt wenn die ERSTZULASSUNG des einzelnen Fahrzeugs nicht älter als 25 Jahre ist. Auf meine Nachfrage was denn z.B. mit einem BMW 318 is EZ 2000 (weil bis dahin nicht zugelassen)wäre , antwortete der Mann, dass dieses Fahrzeug selbstverstänlich bis 2025 eingesetzt werden darf wobei das gleiche Fahrzeug mit einer EZ 90 nur bis 2015 eingesetzt werden darf.
Das ist so gewollt und wird auch so gehandhabt.
Ich glaube das jetzt mal , da der Mann ja dort hauptberuflich tätig ist.

Gruß Dirk
Wenn das tatsächlich vom DMSB in der Praxis so gehandhabt wird, verstehe ich die Welt nicht mehr.

Ist die Homologation, Starterlaubnis oder was auch immer abgelaufen fahren alle Fahrzeuge mit dieser Schlüssel-Nr. nicht mehr.

Es kann doch nicht sein, dass ab einem Tag "X" keine BMW E30 318 iS mehr starten dürfen, bis auf ein "paar Ausnahmen" die "zufällig" etwas später ihre EZ erhalten haben.

Kopfschüttelnde Grüße

Hans
.
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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PumaTreter
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Re: welches Fahrzeug zum anfangen

Beitrag von PumaTreter »

*hüstel*...

Also,ich muss nach längerem Überlegen meine Aussagen revidieren und schließe mich denjenigen an, die sagen, dass die EZ relevant ist.

Das Gruppe G Datenblatt von damals gab mir den gedanklichen Einstieg. Ebenso wie das Gruppe G Datenblatt damals für ein und nur ein Fahrzeug, identifiziert durch Fahrgestellnummer, ausgestellt wurde und 25 Jahre nach der Erstzulassung gültig war, wurde das individuelle "Verfallsdatum" in der G-Fahrzeugliste im Zusammenhang mit Art. 3 beibehalten, aber gut versteckt. Dies regelt der letzte Teilsatz in Art. 3, den ich bisher irgendwie ignoriert oder anders interpretiert habe.

Wenn ich mal den für diese Diskussion relevanten Teil des Art. 3 herauspicke lautet das so:
Es sind nur Personenkraftwagen zugelassen, die in der G-Fahrzeugliste erfasst sind. In der G-Fahrzeugliste kann vom DMSB jedes Fahrzeug mit ABE- oder EWG-Gesamtbetriebserlaubnis erfasst werden, [...] dessen Erstzulassung nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, wobei das betreffende Fahrzeug bis zum 31. 12. des 25. Jahres nach der Erstzulassung startberechtigt ist.

Das Wort "betreffende" meint das individuelle (z.B. mein) Fahrzeug, nicht die alle Fahrzeuge gleichen Typs! Mit dieser Sichtweise ergibt auch plötzlich das verpflichtende Mitführen einer Kopie des Fahrzeugbriefes in der Gruppe G einen Sinn. Der TK muss im Zweifelsfall bei jedem Fahrzeug den Tag der Erstzulassung prüfen können, genau so, wie es vorher mit Hilfe des individuellen Gruppe G Datenblattes möglich war.

Es hat sich gegenüber dem Datenblatt nichts geändert und wir hätten immer schon den Fall gehabt, dass der eine mit seinem Auto länger fahren darf, als der andere (obwohl bei denselben Typ fahren). Mit dem Datenblatt wäre mir das auch nicht seltsam vorgekommen, weil es ja pro Fahrzeug ein Datenblatt gab, das nach 25 Jahren abläuft.

Kopfrauchende Grüße und sorry für die Verwirrung...
Achim
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Wilfried Böhmann
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Re: Abgetrennt: Gruppe G - 25 Jahre Regelung

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Respekt, Achim !!
Es zeigt schon eine gewisse Größe, wenn man seinen Irrtum revidiert und dies auch ausführlich darlegt.
Das hat Stil !

Gruß
W.Böhmann
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