Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

Moderator: EWO

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hammerman1
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Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von hammerman1 »

Welche motorsportrechtliche Bedeutung und Auswirkung, welche Vor- oder Nachteile hat die "Einschreibung" zu einer Meisterschaft (z.B. NAS-Cup, DRSM) für den eingeschriebenen Fahrer und die Veranstalter der Meisterschafts-Wertungsläufe? Wo kann man das nachlesen?
Erst wägen, dann wagen!
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PumaTreter
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von PumaTreter »

Ich würde vermuten, die Einschreibung dient

a) der besseren Planbarkeit (z.B. bei weniger als 20 Einschreibungen findet die Meisterschaft nicht statt)
b) der gesicherten Kenntnisnahme der Ausschreibung der Meisterschaft
c) der Zustimmung von Sonderbedingungen
d) durch anteilige Auszahlung einer etwaigen Einschreibegebühr mehr Starter über das Jahr, auch zum Ende hin

Eine motorsportrechtliche Bedeutung würde ich nicht sehen, kenne aber das Reglement dazu nicht, zivilrechtlich würde ich tippen, dass es ein ganz normaler Vertrag ist, der zwischen Meisterschaftsanbieter und Teilnehmer geschlossen wird. Von daher werden sich beide Seiten an die Ausschreibung halten müssen.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt...

Viele Grüße
Achim
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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JochenRheinwalt
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von JochenRheinwalt »

Moin!

Interessante Frage, die ich mir gerade beim Durchlesen der aktuellen Warteliste der MSG Hutthurm auch gestellt habe.
Das könnte eine spannende Diskussion werden :!:

Meine Meinung zu dem Thema liegt nahe bei Achims:
Ob sich durch den Abschluß eines Vertrages zwischen einem Ausrichter einer Meisterschaft und einem Teilnehmer auch automatisch eine Startplatzgarantie bei einem Veranstalter erschließt ist mir nicht klar.
Es ist wohl eine Aufgabe die heuer zum ersten Mal zu lösen ist.
Ich bin -polemischer Weise- immer noch der Meinung, daß der Teilnehmer -ob er sich in eine Serie einschreibt oder nicht- auch dafür sorgen muß, daß seine Nennung rechtzeitig beim Veranstalter vorliegt.
Frei nach dem Motto "first come, first serve!".

Ich bin sicher das sehen einige hier anders :wink:
Außerdem bin ich froh, nicht der zu sein, der diese Entscheidung fällen und vertreten muß.

Dies ist übrigens aus Veranstaltersicht ein Nachteil der zeitnahen Veröffentlichung einer Nennliste.
Ohne die tägliche Veröffentlichung einer aktuellen Liste, könnte man dieses Problem umgehen bzw. ohne eine breite Öffentlichkeit regeln.

Jetzt mal los :mrgreen:


@ewo: schön daß die :-D wieder da sind :wink:


Gruß
Jo
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PumaTreter
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von PumaTreter »

JochenRheinwalt hat geschrieben:Ob sich durch den Abschluß eines Vertrages zwischen einem Ausrichter einer Meisterschaft und einem Teilnehmer auch automatisch eine Startplatzgarantie bei einem Veranstalter erschließt ist mir nicht klar.
Aus meiner Sicht nur, wenn die Rahmenausschreibung der Meisterschaft dies allen oder bestimmten eingeschriebenen Teilnehmern zusichert und dies nicht gegen Vorschriften des DMSB verstößt. »bestimmten« im Satz zuvor meint z.B. Regelungen, wie die 30% Regel bei DM Läufen.

Ist der Startplatz in der Rahmenausschreibung zugesichert und man erhält keinen, wird man ihn vermutlich zivilrechtlich einklagen müssen. Sportrechtlich wäre mir dazu aus dem DMSB Reglement nichts bekannt, dort ist der Nennungsschluss und die Ablehnung von Nennungen geregelt, aber keine Startplatzgarantie. Ich habe aber nur oberflächlich im grünen Teil im Veranstaltungsreglement und Slalomreglement nachgeschaut.

Viele Grüße
Achim
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M3Rainer
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von M3Rainer »

Die Einschreibung zur DRSM ist meiner Meinung nach etwas unglücklich. Wie kann es sein, dass die Einschreibefrist nach der ersten Veranstaltung endet?
Auch vom technischen Reglement her ist nicht zu verstehen, dass eingeschriebene Fahrzeuge einen Käfig haben müssen, ander nicht. Fahren die etwa langsamer? Und bekommt der Fahrer ohne Käfig seine Punkte aus dem ersten Lauf, wenn er sich erst danach einschreibt? Ich glaube ja, aber ist das alles so richtig? Auf jeden Fall nicht nachvollziehbar. Zum Startplatz denke ich, dass eingeschriebene Fahrer schon einen sicher haben sollten, sofern die Nennung rechtzeitig vor Nennschluß eingegangen ist. Man sollte sich auch einmal Gedanken darüber machen, ob es sinnvoll ist, 3 Monate vor einer Veranstaltung nach einer Ausschreibung zu schreien.

Gruß
Rainer
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Hans Bauer
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von Hans Bauer »

Wenn es zur Wertung in einer vom DMSB ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft verbindlich ist, sich einzuschreiben und ich habe dies getan, kann ich bei Abgabe einer ornungsgemäßen Nennung vor Nennschluss zu der ersten Veranstaltung der Saison, vom Veranstalter in gar keinem Fall abgelehnt werden :!:

Alles andere macht rechtlich keinen Sinn :!:

Mit sportlichen Grüßen

Hans

P.S.: Über die von Rainer in seinem Beitrag aufgeführten Kuriositäten in Sachen DRSM könnte man ja auch herzhaft lachen, aber sie sind leider alle wahr und das macht die Sache um so trauriger :roll:
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EWO
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von EWO »

Beispiel NAS-CUP:
Bei der Anmeldung bzw. Annahme des NAS-CUP-Prädikat akzeptiert der Veranstalter die Rahmenbedingungen des NAS_CUP.
Da in der NAS-CUP-Ausschreibung steht das eingeschr. Tln nicht abgelehnt werden dürfen, ist das nun mal so.
Wenn der Tln sich aufgrund des späteren Einschreibschlusses erst später zum NAS-CUP einschreibt, hat er dieses recht nicht genutzt, aber ein Nachteil entsteht dadurch nicht. Insofern kann ich Rainers Aussage dazu nicht so recht verstehen. Jeder hat das Recht sich rechtzeitig einzuschreiben und damit den Vorteil des sicheren Startplatzes (korrekte Nennung immer vorausgesetzt) zu nutzen.
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PumaTreter
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von PumaTreter »

Hans Bauer hat geschrieben:Wenn es zur Wertung in einer vom DMSB ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft verbindlich ist, sich einzuschreiben und ich habe dies getan, kann ich bei Abgabe einer ornungsgemäßen Nennung vor Nennschluss zu der ersten Veranstaltung der Saison, vom Veranstalter in gar keinem Fall abgelehnt werden :!:

Alles andere macht rechtlich keinen Sinn :!:

Mit sportlichen Grüßen

Hans

P.S.: Über die von Rainer in seinem Beitrag aufgeführten Kuriositäten in Sachen DRSM könnte man ja auch herzhaft lachen, aber sie sind leider alle wahr und das macht die Sache um so trauriger :roll:
In diesem Thread geht es nicht unbedingt um die DRSM. Zumindest hat Hartmut davon nicht gesprochen, sondern eine allgemein formulierte Frage gestellt.

Spezialfall DRSM: Fakt ist doch, dass die Ausschreibeunterlagen zur DRSM und das Reglement 2012, roter Teil, dem Fahrer weder 2011 noch 2012 ein besonderes Startvorrecht einräumen. Von daher besteht »rein rechtlich« überhaupt kein Anspruch auf einen Startplatz, der sich einzig und allein mit der Tatsache der Einschreibung begründen ließe - weder Zivil- noch Sportrechtlich. Wenn ein Veranstalter streng nach Reihenfolge der sportrechtlich korrekt abgegebenen Nennungen (schriftliche Nennung, Nenngeld bezahlt) geht und die maximale Starterzahl erreicht wird, kann er die folgenden Nennung begründet ablehnen, sofern nicht ein Startplatz frei wird.

Dieser Thread ist allgemeiner Natur. Warum beim ersten DRSM Lauf 2012 welcher Teilnehmer auf der Warteliste steht, obwohl er aus seiner Sicht früh genannt hat, sollte bitte im vorhandenen Thread in der Rubrik »Slalom« diskutiert werden. Interessant (wenn auch rechtlich irrelevant) wäre für mich die Frage in dem Zusammenhang, wann die Ausschreibung im Internet stand und wann sie verschickt wurde. Aber die Antworten darauf gehören sicherlich nicht hierher, da wir sonst zwei Diskussionsstränge zum selben Thema haben.

Ich kann verstehen, dass hier Sport und Recht überhaupt nicht zusammenpassen wollen. Aber hier geht es um die Rechtsfrage, die ich unabhängig von meinem sportlichen Empfinden kommentiert habe.

Auch mit sportlichen Grüßen
Achim
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von M3Rainer »

@EWO,

naja, ich finde es sehr unglücklich, wenn die Anmeldefrist nach der ersten VA endet. Wir haben es gerade auch in Eggenfelden schon erlebt, dass zB den Technikern die aktuelle Liste der bis dahin eingeschriebenen Fahrern nicht vorlag, ebenso könnte ich mir vorstellen, dass dem Veranstalter diese Liste auch nicht vorliegt. Siahe auch die aktuelle Warteliste von Eggenfelden. Da stehen sicher einige drauf, die sich eingeschrieben haben oder es mit Sicherheit noch tun werden. Hans hat es in dem entsprechenden Fred auch schon beschrieben.

Gruß
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Hans Bauer
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von Hans Bauer »

PumaTreter hat geschrieben:
Hans Bauer hat geschrieben:Wenn es zur Wertung in einer vom DMSB ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft verbindlich ist, sich einzuschreiben und ich habe dies getan, kann ich bei Abgabe einer ornungsgemäßen Nennung vor Nennschluss zu der ersten Veranstaltung der Saison, vom Veranstalter in gar keinem Fall abgelehnt werden :!:

Alles andere macht rechtlich keinen Sinn :!:

Mit sportlichen Grüßen

Hans

P.S.: Über die von Rainer in seinem Beitrag aufgeführten Kuriositäten in Sachen DRSM könnte man ja auch herzhaft lachen, aber sie sind leider alle wahr und das macht die Sache um so trauriger :roll:
In diesem Thread geht es nicht unbedingt um die DRSM. Zumindest hat Hartmut davon nicht gesprochen, sondern eine allgemein formulierte Frage gestellt.

Spezialfall DRSM: Fakt ist doch, dass die Ausschreibeunterlagen zur DRSM und das Reglement 2012, roter Teil, dem Fahrer weder 2011 noch 2012 ein besonderes Startvorrecht einräumen. Von daher besteht »rein rechtlich« überhaupt kein Anspruch auf einen Startplatz, der sich einzig und allein mit der Tatsache der Einschreibung begründen ließe - weder Zivil- noch Sportrechtlich. Wenn ein Veranstalter streng nach Reihenfolge der sportrechtlich korrekt abgegebenen Nennungen (schriftliche Nennung, Nenngeld bezahlt) geht und die maximale Starterzahl erreicht wird, kann er die folgenden Nennung begründet ablehnen, sofern nicht ein Startplatz frei wird.

Dieser Thread ist allgemeiner Natur. Warum beim ersten DRSM Lauf 2012 welcher Teilnehmer auf der Warteliste steht, obwohl er aus seiner Sicht früh genannt hat, sollte bitte im vorhandenen Thread in der Rubrik »Slalom« diskutiert werden. Interessant (wenn auch rechtlich irrelevant) wäre für mich die Frage in dem Zusammenhang, wann die Ausschreibung im Internet stand und wann sie verschickt wurde. Aber die Antworten darauf gehören sicherlich nicht hierher, da wir sonst zwei Diskussionsstränge zum selben Thema haben.

Ich kann verstehen, dass hier Sport und Recht überhaupt nicht zusammenpassen wollen. Aber hier geht es um die Rechtsfrage, die ich unabhängig von meinem sportlichen Empfinden kommentiert habe.

Auch mit sportlichen Grüßen
Achim
Moin Achim,

grundsätzlich gebe ich Dir recht Achim, aber gerade das aktuelle Beispiel DRSM zeigt doch wie achtlos solche elementaren Dinge, wie die Einschreibepflicht in einer Deutschen Meisterschaft, von allen Beteiligten gehandhabt werden.

Der Rest dazu im entsprechenden Thread.

Und ich verspreche Dir, ich werde da dran bleiben :!:

Gruß Hans
Hans Bauer Fahrwerkstechnik
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EWO
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Re: Einschreibung - motorsportrechtlich betrachtet?

Beitrag von EWO »

M3Rainer hat geschrieben:@EWO,

naja, ich finde es sehr unglücklich, wenn die Anmeldefrist nach der ersten VA endet. Wir haben es gerade auch in Eggenfelden schon erlebt, dass zB den Technikern die aktuelle Liste der bis dahin eingeschriebenen Fahrern nicht vorlag, ebenso könnte ich mir vorstellen, dass dem Veranstalter diese Liste auch nicht vorliegt. Siahe auch die aktuelle Warteliste von Eggenfelden. Da stehen sicher einige drauf, die sich eingeschrieben haben oder es mit Sicherheit noch tun werden. Hans hat es in dem entsprechenden Fred auch schon beschrieben.

Gruß
Wie Hans schon sagte, hier geht es nicht um die RSM. Dennoch bin ich der Meinugn nur aus dem Versäumnis, dass die Einschreibliste aktuell einsehbar ist dies abzuleiten kann nciht ernst gemeint sein. Im NAS-CUP ist die EInschreibliste "quasi" live und damit geht es auch die Vereinbarung zwischen Teilnehmer, NAS-CUP und Veranstalter zu prüfen.
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