Metallkat in Grp. G

Diskusionen rund um das DMSB Regelwerk!

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Hilmar
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Metallkat in Grp. G

Beitrag von Hilmar »

Hallo Gemeinde,

ich würde gern den Original Kat durch einen Metallkat mit E Prüfzeichen ersetzen.
Das Problem ist, das Grp. G Reglement sagt meiner Meinung nach nichts genaues darüber aus.
Vielleicht denke ich auch zu kompliziert.
Kann mir evt. jemand weiterhelfen?


Hilmar
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Christian
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Re: Metallkat in Grp. G

Beitrag von Christian »

Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten !!

Zit. DMSB Handbuch Gruppe G

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und ersetzt
alle früheren Fassungen des Gruppe-G-Reglements.
Die Bestimmungen des Anhangs J zum Internationalen
Sportgesetz der FIA (ISG) sind nur in den nachfolgenden
Regelungsbereichen anwendbar, wenn dort ausdrücklich
darauf verwiesen wird.
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte
ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten
Änderungen oder Reglementverstöße nach sich
ziehen.

Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen,
falls nachfolgend nicht anders reglementiert, nur durch
identische Originalersatzteile oder Identteile, gemäß Definition
im Art. 25, ausgetauscht werden.
..........

Art. 9 Abgasanlage
Ab Auslasskrümmerende dürfen nicht serienmäßige
Abgasanlagen mit ABE, EG-Betriebserlaubnis oder einer
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) eingebaut
werden.
Änderungen an Serien-, ABE-, EG- oder EWG-Anlagen sind
nicht zulässig, auch wenn sie in den Fahrzeugpapieren
beschrieben sein sollten.
Ebenso sind variable Steuerungen
des Abgasstroms, z.B. mittels Klappen unzulässig, es sei denn
diese Ausführung entspricht der Serie.
Abgasanlagen, bei denen der serienmäßige Auspuffkrümmer
durch einen Fächerkrümmer ersetzt wird, sind auch
dann nicht zulässig, wenn sie eine ABE besitzen.
Ebenso sind Abgasanlagen, die anhand eines „Technischen
Berichts“ von einem Sachverständigen einer Technischen
Überwachungsorganisation in die Fahrzeugpapiere
eingetragen wurden, nicht erlaubt.
Die Verwendung von bauartgenehmigten Auspuffblenden
(Endrohrblenden) ist zulässig, sofern diese ohne weitere
Änderungen der Abgasanlage mittels Schraubverbindung
angebracht sind (z. B. Klemmschellen).
[b]Änderungen, die für den Einbau einer Abgasreinigungsanlage
notwendig sind, sind erlaubt.
[/b]
Die Abgasvorschriften gemäß DMSB-Handbuch, blauer Teil,
müssen beachtet werden.
Die Fahrzeuge müssen mindestens die Euronorm nach Anlage
XXV zur StVZO erfüllen bzw. mit einer DMSB-Abgasbestätigung
des Typs B oder C ausgestattet sein.
Partikelfilter für Fahrzeuge mit Dieselmotor
Grundsätzlich ist die Verwendung eines vom DMSB homologierten
Partikelfilters vorgeschrieben. Die auf dem Homologationsblatt
beschriebenen Kraftstoffadditive dürfen
verwendet werden.
Alternativ zum DMSB-homologierten Partikelfilter darf der
serienmäßige Partikelfilter verwendet werden, wenn das
Fahrzeug die Abgasnorm EURO 4, Schlüssel-Nr. 62 in Ziffer 1
des Fahrzeugbriefes bzw. in Ziffer 14.1 der ZB I, enthält
Zuletzt geändert von Christian am Mi Sep 28, 2011 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Christian
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Re: Metallkat in Grp. G

Beitrag von Christian »

Zusammenfassend zum vorangegangenen Posting, läßt sich sagen :

Nein ! Du darfst wohl eher nicht den Serienkat gegen einen Metallkat tauschen.

Der einzige Weg wäre, wenn dein Fhzg. noch keinen Kat. hätte, dann könntest Du eine Metallkatanlage nachrüsten, sofern sie die in Art.9 beschriebenen Auflagen erfüllt.


:wink:
Ich hab da zwar ne Vorstellung, wie man diese Formulierungen aushebeln kann, in dem man die grauen Zonen solch eines Reglements ausnutzt, allerdings werde ich diese hier bestimmt nicht posten
:wink:
Da muß man schon selbst drauf kommen und wirklich um die Ecke denken.
Und Grauzone bleibt Grauzone. Sowie das sich Bewegen in der selbigen, Gefahren birgt :idea:
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