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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Sep 05, 2017 15:22
von handyman
Sportfahrer hat geschrieben:Moin Ede,

Die alte Regelung der Klasse 3 hatte unlösbare Probleme aufgezeigt, die ich jetzt nicht komplett aufführen möchte.
Nur ein paar Auszüge :

- jedes Klasse 3 Fahrzeug musste das FS Reglement erfüllen ( also bis dahin in 2016 Scheibenfolie und Haubenhalter verbaut haben)
nun kann auch das Gruppe G Fahrzeug ohne Scheibenfolie in der 3 starten. Will er jedoch leichter Fahren (ohne Sitz etc. kann er als FS starten,
benötigt dann aber die Folie.

- jedes Klasse 3 Fahrzeug musste laut NDE über eine Handbremse verfügen wobei dieses nicht in der FS oder H gefordert ist (jetzt geht es ohne)

- Der "Erleichterungswahn" (GFK Türen dazu noch ohne Überrollkäfig und Flankenschutz) wurde mit dem Mindesgewicht für FS eingebremst und sorgt gegen
z.B. Gruppe H , F, G Fahrzeuge und Fahrzeuge nach STVZO für etwas mehr Chancengleichheit.
menschenskind dirk,daß hält doch kein mensch mehr aus!! das thema ist doch schon lange durch und klipp und klar erklärt,daß in der klasse 3 nach f-G-STVZO-fs regularien und bestimmungen gemeldet werden muß.die da wären frischhaltefolie für die seitenscheibe, gummihalteband für die haube und nicht zu vergessen turbofaktor mit anschließender höherstufung. ach ja, zum gewicht wäre noch zu erwähnen,daß der eine oder andere fahrer zu hause mal auf die personenwaage schielen sollte--da war noch was-- be was gibt es denn da noch zu diskutieren. habt ihr jetzt schon langeweile und angst vor der winterpause.??? be

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Sep 05, 2017 17:09
von Sportfahrer
Hallo Bernd mein Freund,

das Thema mag für viele durch sein, jedoch kam nun ganz frisch (siehe neue Beiträge ) Kritik und Unverständnis hoch.
Wie ich deiner Stellungnahme entnehme sind die neuen (seit 2017) gültigen NDE aber nicht wirklich verstanden .

handyman hat geschrieben:


menschenskind dirk,daß hält doch kein mensch mehr aus!! das thema ist doch schon lange durch und klipp und klar erklärt,daß in der klasse 3 nach f-G-STVZO-fs regularien und bestimmungen gemeldet werden muß.
Ja und warum hast du es immer noch nicht verstanden ? Gruppe H oder E1 Berg CTC CTG ist auch möglich
die da wären frischhaltefolie für die seitenscheibe, gummihalteband für die haube und nicht zu vergessen turbofaktor mit anschließender höherstufung.
Eben nicht !!! Folie z.B. bei Gruppe G nicht erforderlich , Haubenhalter im Slalomsport nicht erforderlich und zuletzt der Turbofaktor führt bei Fahrzeugen die nach STVZO nennen
eben nicht zur Höherstufung wie du es nennst.


ach ja, zum gewicht wäre noch zu erwähnen,daß der eine oder andere fahrer zu hause mal auf die personenwaage schielen sollte--da war noch was-- be was gibt es denn da noch zu diskutieren. habt ihr jetzt schon langeweile und angst vor der winterpause.??? be
Bernd , viele nutzen die Winterpause um ihr Auto anzupassen, daher sollte vorher das Reglement richtig interpretiert werden, oder eben VERSTANDEN werden

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Di Sep 05, 2017 17:35
von handyman
Sportfahrer hat geschrieben:Hallo Bernd mein Freund,

das Thema mag für viele durch sein, jedoch kam nun ganz frisch (siehe neue Beiträge ) Kritik und Unverständnis hoch.
Wie ich deiner Stellungnahme entnehme sind die neuen (seit 2017) gültigen NDE aber nicht wirklich verstanden .

handyman hat geschrieben:


menschenskind dirk,daß hält doch kein mensch mehr aus!! das thema ist doch schon lange durch und klipp und klar erklärt,daß in der klasse 3 nach f-G-STVZO-fs regularien und bestimmungen gemeldet werden muß.
Ja und warum hast du es immer noch nicht verstanden ? Gruppe H oder E1 Berg CTC CTG ist auch möglich
die da wären frischhaltefolie für die seitenscheibe, gummihalteband für die haube und nicht zu vergessen turbofaktor mit anschließender höherstufung.
Eben nicht !!! Folie z.B. bei Gruppe G nicht erforderlich , Haubenhalter im Slalomsport nicht erforderlich und zuletzt der Turbofaktor führt bei Fahrzeugen die nach STVZO nennen
eben nicht zur Höherstufung wie du es nennst.


ach ja, zum gewicht wäre noch zu erwähnen,daß der eine oder andere fahrer zu hause mal auf die personenwaage schielen sollte--da war noch was-- be was gibt es denn da noch zu diskutieren. habt ihr jetzt schon langeweile und angst vor der winterpause.??? be
Bernd , viele nutzen die Winterpause um ihr Auto anzupassen, daher sollte vorher das Reglement richtig interpretiert werden, oder eben VERSTANDEN werden
alles gut mein freund dirk, ich habe mich eh seit 2017 aus der szene verabschiedet,aber so eine kleine flosske wollte ich dir noch servieren. viel spaß beim weiterregulieren. ich sage adieu club slalom sport.

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Sep 06, 2017 10:58
von spazzola
Moin,

mir hat immer noch keiner erklären können:
1) Warum es notwendig sein sollte dass vollkommen unterschiedliche Reglements dann in einer Klasse zusammengefasst werden.
2) Warum braucht die FS im Clubsport Slalom ein Mindestgewicht was sie im DMSB nicht hat...
3) Warum kann man nicht einfach Dinge wie Haubenhalter und Scheibenfolie konkret beschreiben.
4) Wie ist die Klasse STVZO zu verstehen? Gibt es hier ein Mindestgewicht oder nicht...die Frage kann nicht mal die Sportabteilung des ADAC NSA beantworten, oder tut es anders als viele andere es interpretieren.

Damit kann das Reglement nicht wirklich sinnvoll sein, wenn es nicht verstanden wird.

Gruß
ede

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Sep 06, 2017 13:20
von Sportfahrer
spazzola hat geschrieben:Moin,

mir hat immer noch keiner erklären können:
Moin Ede,
1) Warum es notwendig sein sollte dass vollkommen unterschiedliche Reglements dann in einer Klasse zusammengefasst werden.
Damit alle Fahrzeuge egal welcher Gruppe in der Klasse 3 im Clubslalom nennen dürfen.
Jeder kann alternativ als FS nennen wenn er die FS Regularien erfüllt. somit sind alle Fahrzeuge untergebracht

2) Warum braucht die FS im Clubsport Slalom ein Mindestgewicht was sie im DMSB nicht hat...
Wegen annähernder Chancengleichheit gegenüber Gruppe H etc. und Vermeidung von bedenklichen Leichtbaukonstruktionen
3) Warum kann man nicht einfach Dinge wie Haubenhalter und Scheibenfolie konkret beschreiben.
4) Wie ist die Klasse STVZO zu verstehen? Gibt es hier ein Mindestgewicht oder nicht...die Frage kann nicht mal die Sportabteilung des ADAC NSA beantworten, oder tut es anders als viele andere es interpretieren.
Die Fahrzeuge die nach STVZO starten , müssen zulassungsfähig sein (der STVZO entsprechen und eine gültige HU u. AU besitzen. ) Reifen sind ausgenommen in der Klasse 3. Ein Mindestgewicht gibt es in der STVZO nicht , also brauchst du kein Mindestgewicht erfüllen. Sollte Jemand anderer Meinung sein ,
soll er bitte zeigen wo das im Regelwerk beschrieben ist. Da es für die "STVZO Klasse" kein Reglement gibt , wie bei den anderen Gruppen z.B. H und F
gibt es somit auch kein Mindestgewicht .


Damit kann das Reglement nicht wirklich sinnvoll sein, wenn es nicht verstanden wird.

Ich kann dir nur empfehlen Denny den Wagen- Referenten von Niedersachsen anzurufen. Der ist in der Sache sehr gut im Thema.
http://www.old.adac-ortsclub.de/index.p ... echpartner

Gruß
ede

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Sep 06, 2017 13:53
von HaPe
Hallo Zusammen !
Ein Mindestgewicht gibt es in der STVZO nicht, also brauchst du kein Mindestgewicht erfüllen.
Also darf ein Catherham, KTM X-Bow, Ariel Atom, usw. in Klasse 3 starten :shock:
Wenn ja, habe ich den Grundgedanken der NDE für den Clubsport nicht verstanden :cry:
Egal, muss ich auch nicht ...

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Sep 06, 2017 14:07
von spazzola
Hallo Dirk,

auch in der alten Klasse 3 konnte jeder nennen, musste aber dann nicht das Reglement der Ausgangsklasse erfüllen..
Beispiel: EIn G3 BMW318is konnte in der Klasse 3 fahren und dazu Ballast ausbauen um ein wenig konkurrenzfähiger zu sein.
Das kann er nicht, wenn er weiterhin das G Reglement zusätzlich zum Klasse3 Reglement erfüllen muss. --> Scheint mir wenig sinnvoll

Warum braucht die FS dann beim großen Slalom des DMSB kein Mindestgewicht aber bei den Clubslaloms? --> Sorry, da ist deine Argumentation an den Haaren herbeigezogen.

Genau so sagte es auch der ADAC, StvZo hat kein Mindestgewicht...sehen einige anders..
Tja dann sollte tatsächlich auch ein Caterham, X Bow etc starten dürfen...toll!

Mit Denny habe ich telefoniert, er teilt meine Einschätzung..

Gruß
ede

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Verfasst: Mi Sep 06, 2017 14:47
von Sportfahrer
spazzola hat geschrieben:Hallo Dirk,

auch in der alten Klasse 3 konnte jeder nennen, musste aber dann nicht das Reglement der Ausgangsklasse erfüllen..
Nein , er musste das FS Reglement erfüllen , da die Klasse 3 grundsätzlich die FS erfüllen musste (siehe altes Regelwerk)
Beispiel: EIn G3 BMW318is konnte in der Klasse 3 fahren und dazu Ballast ausbauen um ein wenig konkurrenzfähiger zu sein.
Das kann er nicht, wenn er weiterhin das G Reglement zusätzlich zum Klasse3 Reglement erfüllen muss. --> Scheint mir wenig sinnvoll
"Früher" hätte das G3 Fahrzeug eine Scheibenfolie verbauen müssen um in der Klasse 3 zu fahren, da es die Grundsätze der FS erfüllen musste.
Heute hast du die Wahl . 1. Du fährst nach G ohne Folie aber mit Sitzen etc. oder du klebst eine Folie nimmst nach belieben Gewicht raus
und startest als FS.



Warum braucht die FS dann beim großen Slalom des DMSB kein Mindestgewicht aber bei den Clubslaloms? --> Sorry, da ist deine Argumentation an den Haaren herbeigezogen.
Das ist nicht meine Argumentation , sondern das sind die Gründe die dazu geführt haben. Im Übrigen ist es nicht selten das in der Klasse 3 die Gruppe H
Fahrzeuge starten. Die sind selbst mit dem Gruppe H Gewichten einem richtigen FS Fahrzeug unterlegen. Deshalb gab es den Wunsch nach Mindestgewicht.
Nebeneffekt : Ein reiner Clubslalom FS - ler darf sich nun ruhig einen Käfig gönnen, da er nicht mehr auf das Gewicht achten muss.


Genau so sagte es auch der ADAC, StvZo hat kein Mindestgewicht...sehen einige anders..
Tja dann sollte tatsächlich auch ein Caterham, X Bow etc starten dürfen...toll!

Ob das einige nun anders sehen oder nicht ist nicht relevant. Fakt ist , es gibt kein Mindestgewicht.
Und wenn nun Caterham oder X Bow nach STVZO starten , ist es doch nur schön. Für meinen Geschmack gäbe es
auch noch die Möglichkeit für Formel Fahrzeuge.


Mit Denny habe ich telefoniert, er teilt meine Einschätzung..

Gruß
ede