Norddeutsche Ergänzungen 2017

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handyman

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

habe gestern den hund meiner nachbarin beobachtet,der verdrehte sich den kopf und biß sich in den schwanz,dabei drehte er sich wie verrückt im kreis und hörte garnicht wieder auf. so kommen mir die debatten vor. tschüß , :lol: :lol: :lol: :lol:
dino be
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

handyman hat geschrieben:


ich habe keine probleme damit und verabschiede mich aus dem forum in dieser angelegenheit. ich sehe keinen weiteren diskussionsbedarf und wünsche allen eine sportliche saison 2017. gruß dino bernd

Hey Bernd , schon vergessen ?
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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handyman

Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

"Neue" Erkenntnisse zur Klasse 3a. Ich habe eine Anfrage bezüglich des teilweise nicht definierten Lader bzw Turbofaktors gestellt und folgende
verbindliche Auskunft erhalten.

Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.

Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von handyman »

Sportfahrer hat geschrieben:Moin,

"Neue" Erkenntnisse zur Klasse 3a. Ich habe eine Anfrage bezüglich des teilweise nicht definierten Lader bzw Turbofaktors gestellt und folgende
verbindliche Auskunft erhalten.

Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.

Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
moin dirk,danke für die mitteilung,endlich mal was vernünftiges. gruß bernd
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EWO
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Meines Wissens sprechen die Sportleiter noch drüber, wie mit dem vergessenen Turbofaktor in der Grp.3 umzugehen ist.
Wer hat dir diese "verbindliche" Info gegeben ? Wenn du da etwas schriftliches hast wäre ich dir dankbar wenn du es mir mal per email schicken könntest.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,

die Auskunft war mündlich aus Niedersachsen. Die Thematik soll für nächstes Jahr neu aufgegriffen werden. Für dieses Jahr könne man nicht mehr reagieren.
Es empfiehlt sich also nicht ein Projekt mit Turbo anzufangen um auf die 3A zu zielen. Es könnte dann im nächsten Jahr wieder geändert werden.
Wenn man die Regelung diese Jahr noch anpacken will, dann sollte es noch vor dem ersten Clublauf sein.

Fakt ist , wir haben ein gültiges Regelwerk für 2017 und dort gibt es für die beschriebenen Fahrzeuge weder Mindestgewicht noch Turbo / Lader Sanktionen.
Das jetzt auf den letzten Drücker oder sogar nach der ersten Veranstaltung noch zu ändern ist nicht unbedingt empfehlenswert.



Meine persönliche Ansicht :

Turbofaktor und Mindestgewicht für alle oder keinen.
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Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Sportfahrer hat geschrieben:Es empfiehlt sich also nicht ein Projekt mit Turbo anzufangen um auf die 3A zu zielen. Es könnte dann im nächsten Jahr wieder geändert werden.
Ich würde die Empfehlung etwas weiter fassen: Überhaupt nichts ändern im Hinblick auf das aktuelle Regelwerk.
Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Sportfahrer hat geschrieben: Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.

Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
das ist nicht ganz sauber formuliert. Für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sind, gelten die Regeln der StVZO. Der Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P1 und das Mindestgewicht unter Ziffer G.
Diese Werte müssen eingehalten werden.
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin,
Reinhard Stoldt hat geschrieben: Ich würde die Empfehlung etwas weiter fassen: Überhaupt nichts ändern im Hinblick auf das aktuelle Regelwerk.

das hört sich an als würde das ganze Regelwerk noch platzen ???


Ist ja noch lange hin bis zum ersten Clublauf , warten wir es ab.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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Reinhard Stoldt
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Reinhard Stoldt »

Sportfahrer hat geschrieben: das hört sich an als würde das ganze Regelwerk noch platzen ???
verhört :wink:
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Wilfried Böhmann »

Reinhard Stoldt hat geschrieben:
Sportfahrer hat geschrieben: Fahrzeuge die nicht nach Gruppe H F G oder FS in der Klasse 3 starten sondern nach STVZO haben kein Mindestgewicht zu erfüllen und sie werden auch
nicht mit einem Lader oder Turbofaktor belastet.

Ein Turboaufgeladenes Fahrzeug mit 1600 ccm startet somit in der 3 A bis 1600 ccm.
das ist nicht ganz sauber formuliert. Für Fahrzeuge, die zum öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen oder zulassungsfähig sind, gelten die Regeln der StVZO. Der Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P1 und das Mindestgewicht unter Ziffer G.
Diese Werte müssen eingehalten werden.
Auch nicht ganz sauber formuliert:
Diese Werte müssen eingehalten werden.
Denn ein Mindestgewicht, das nicht unterschritten werden darf, gibt es in der StVZO nicht. Unter Feld "G" ( Nicht Ziffer!) ist das Leergewicht vermerkt, entnommen aus dem COC-Nachweis. Darin sind oft mehrere Gewichtsangaben zu finden, oftmals um bis zu 250kg differierend. In der ZB I steht nur eine Zahl von jenen, muss nicht mal die geringste sein. Darin enthalten ist auch ein pauschaler Zuschlag von 75kg für den Fahrer sowie das Gewicht eines zu 90% gefüllten Kraftstofftankes.
Und jetzt wiegt man schön ! :)
Schönen Gruß !
W. Böhmann
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Sportfahrer
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von Sportfahrer »

Moin Wilfried,

danke für den Beitrag, ich wollte dazu eigentlich mal keine Diskussion entfachen, war mir aber auch sicher das ein Unterschreiten der Schätzgewichte im Fz Schein nicht zum Verstoß gegen die STVZO führt.

Also unter dem Strich :

Reglement Stand Heute für die Klasse 3A:

Fahrzeuge die nach STVZO starten ( also nicht mit Wagenpass) haben kein Mindestgewicht einzuhalten und eine Aufladung bleibt unberücksichtigt.

Dieser Missstand ist mir aufgefallen und ich wollte ihn einfach nur weitergeben damit Fahrer mit G-Ladern oder Turbos ihre Vorteile nutzen können und Veranstalter und TK´s
wissen wo so ein Fahrzeug hingehört. Nicht zuletzt um klare Verhältnisse ohne Zank auf dem Platz im Vorfeld zu fördern.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)


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spazzola
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von spazzola »

Moin,

so wurde mir das auch vom ADAC NSA bestätigt, derzeit kein Mindestgewicht in der Gruppe 3.

Interessant wäre auch zu wissen, ob es Ansätze gibt das in den kommenden Jahren zu ändern.

Bislang bietet die Gruppe 3 ja gerade leichten Fahrzeugen eine Basis, die sonst nirgends gescheit starten können.

Gruß
ede
Was nützt der Tiger im Tank, wenn ein Esel am Steuer ist?????
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Re: Norddeutsche Ergänzungen 2017

Beitrag von EWO »

Der Charakter der "offene" Klasse soll erhalten bleiben.
Dafür setze ich mich weiterhin ein.

Wer die Gruppe H als Basis verwendet bzw. verwenden will, muss die Gruppe H Gewichte auch einhalten.
Wer ein FS-Fzg hat bzw. sich den regeln unterwirft gibt dies in der Nennung an und muss dann auch die FS-Regeln einhalten, die für den Slalomsport gelten.
Wer ein STVZO-Fahrzeug an den Start bringt, hat logischerweise kein Mindestgewicht.
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