Unterschiedliche Norddt. Reglements?
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Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Hallo zusammen,
beim Lesen von Reglements für einen anderen Thread ist mir aufgefallen, dass (erneut) unterschiedliche Varianten der Norddeutschen Ergänzungen bei den ADAC Regionen herunterladbar sind.
Zum Beispiel ist der Ausschluss von Teilnehmern in der Gruppe 1 nicht einheitlich geregelt:
ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
(http://adac-ortsclubs.de/images/Sport/A ... n32015.pdf)
Vollzitat Art. 3
Art. 3 Teilnehmer/Fahrer/ Mannschaften
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschiedenen Fahrzeugen sind zulässig. Hier wird nur der erste Start des Fahrers in die Wertung aufgenommen.
Gruppe 1 Einsteiger
Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen Motorsport
- Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird nicht als Jahresstart bewertet.
Art. 3.2 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB - Fahrerlizenz sein.
Dem Veranstalter wird empfohlen, sehr sorgfältig abzuwägen, ob bei Ihrem Parcours und Gelände der Start für die
Jahrgänge 1997 - 1999 sinnvoll ist.
Art. 5 Klasseneinteilung
Zugelassen sind alle Pkw, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel - oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen.
Gruppe 1 Einsteiger
Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen.
[Es folgt die LG-Einteilung]
--------------------------------------------------------------------------------
ADAC Schlewig-Holstein
http://motorsport.adac-sh.de/fileadmin/ ... en2015.pdf
Vollzitat Art. 3
Art. 3 Teilnehmer/Fahrer/ Mannschaften
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschiedenen Fahrzeugen sind zulässig. Hier wird nur der erste Start des Fahrers in die Wertung aufgenommen.
Art. 3.2 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB - Fahrerlizenz sein. Dem Veranstalter wird empfohlen, sehr sorgfältig abzuwägen, ob bei Ihrem Parcours und Gelände der Start für die Jahrgänge 1997 - 1999 sinnvoll ist.
Art. 5 Klasseneinteilung
Zugelassen sind alle Pkw, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel - oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen.
Gruppe 1 Einsteiger
Siehe Veranstaltungsausschreibung
[Es folgt die LG-Einteilung]
----------------------------------------------------------------------------
Wesentliche Unterschiede
Beim ADAC Schleswig-Holstein gibt es keine Einschränkung für die Teilnahme in der Klasse 1. Außerdem überlässt es das Reglement des ADAC SH der Veranstalterausschreibung, ob die Fahrzeuge der STVO entsprechen müssen (Art. 5).
Es gab letztes Jahr ähnliche Probleme und Lösungsvorschläge, wie man diese umgehen kann. Ich finde es schade, dass es dieses Jahr wieder dieselben Probleme gibt. Für den Clubsport wäre es bestimmt hilfreich, wenn entweder davon Abstand genommen wird, die Einheitlichkeit der Norddt. Reglements zu promoten oder endlich wieder eine echte Vereinheitlichhung herbeizuführen. Letzteres wäre eine wünschenswerte Möglichkeit.
Viele Grüße
Achim
Edit: Passagen im Art. 5 kursiv gesetzt.
beim Lesen von Reglements für einen anderen Thread ist mir aufgefallen, dass (erneut) unterschiedliche Varianten der Norddeutschen Ergänzungen bei den ADAC Regionen herunterladbar sind.
Zum Beispiel ist der Ausschluss von Teilnehmern in der Gruppe 1 nicht einheitlich geregelt:
ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
(http://adac-ortsclubs.de/images/Sport/A ... n32015.pdf)
Vollzitat Art. 3
Art. 3 Teilnehmer/Fahrer/ Mannschaften
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschiedenen Fahrzeugen sind zulässig. Hier wird nur der erste Start des Fahrers in die Wertung aufgenommen.
Gruppe 1 Einsteiger
Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen Motorsport
- Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird nicht als Jahresstart bewertet.
Art. 3.2 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB - Fahrerlizenz sein.
Dem Veranstalter wird empfohlen, sehr sorgfältig abzuwägen, ob bei Ihrem Parcours und Gelände der Start für die
Jahrgänge 1997 - 1999 sinnvoll ist.
Art. 5 Klasseneinteilung
Zugelassen sind alle Pkw, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel - oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen.
Gruppe 1 Einsteiger
Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen.
[Es folgt die LG-Einteilung]
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ADAC Schlewig-Holstein
http://motorsport.adac-sh.de/fileadmin/ ... en2015.pdf
Vollzitat Art. 3
Art. 3 Teilnehmer/Fahrer/ Mannschaften
Mehrfachstarts eines Fahrers mit verschiedenen Fahrzeugen sind zulässig. Hier wird nur der erste Start des Fahrers in die Wertung aufgenommen.
Art. 3.2 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB - Fahrerlizenz sein. Dem Veranstalter wird empfohlen, sehr sorgfältig abzuwägen, ob bei Ihrem Parcours und Gelände der Start für die Jahrgänge 1997 - 1999 sinnvoll ist.
Art. 5 Klasseneinteilung
Zugelassen sind alle Pkw, die serienmäßig produziert werden oder wurden. Nicht zugelassen sind Formel - oder sonstige Fahrzeuge, die über freistehende Räder verfügen.
Gruppe 1 Einsteiger
Siehe Veranstaltungsausschreibung
[Es folgt die LG-Einteilung]
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Wesentliche Unterschiede
Beim ADAC Schleswig-Holstein gibt es keine Einschränkung für die Teilnahme in der Klasse 1. Außerdem überlässt es das Reglement des ADAC SH der Veranstalterausschreibung, ob die Fahrzeuge der STVO entsprechen müssen (Art. 5).
Es gab letztes Jahr ähnliche Probleme und Lösungsvorschläge, wie man diese umgehen kann. Ich finde es schade, dass es dieses Jahr wieder dieselben Probleme gibt. Für den Clubsport wäre es bestimmt hilfreich, wenn entweder davon Abstand genommen wird, die Einheitlichkeit der Norddt. Reglements zu promoten oder endlich wieder eine echte Vereinheitlichhung herbeizuführen. Letzteres wäre eine wünschenswerte Möglichkeit.
Viele Grüße
Achim
Edit: Passagen im Art. 5 kursiv gesetzt.
Zuletzt geändert von PumaTreter am Sa Apr 11, 2015 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Im Art 5 sehe ich keine Abweichung auch nicht in deinen Zitaten. Verstehe ich da etwas falsch ?PumaTreter hat geschrieben: Außerdem überlässt es das Reglement des ADAC SH der Veranstalterausschreibung, ob die Fahrzeuge der STVO entsprechen müssen (Art. 5).
Es gab letztes Jahr ähnliche Probleme und Lösungsvorschläge, wie man diese umgehen kann. Ich finde es schade, dass es dieses Jahr wieder dieselben Probleme gibt. Für den Clubsport wäre es bestimmt hilfreich, wenn entweder davon Abstand genommen wird, die Einheitlichkeit der Norddt. Reglements zu promoten oder endlich wieder eine echte Vereinheitlichhung herbeizuführen. Letzteres wäre eine wünschenswerte Möglichkeit.
Viele Grüße
Achim
Zur EInheitlichkeit: Es soll gewahrt sein das über die Ländergrenzen hinweg im Norden einheitlich verfahren wird. Warum einige Sportabteilungen da ein Sondersüppchen kochen, sollten die Fahrer der Region einmal bei den Zuständigen der Region erfragen. Auf der letzten Tagung wo ggf. Updates der (des) Regelwerke(s) hätten besprochen werden können, gab es keine Anträge aus den Regionen genau zu dem Thema.
- PumaTreter
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Sorry, hätte Art. 5 besser herausstellen sollen: ADAC NiSA schreibt: Die Fahrzeuge der Gruppe 1 müssen der STVZO entsprechen. ADAC SH schreibt: Siehe Veranstalterausschreibung. Das öffnet bei 10 Veranstaltern die Tür für 10 unterschiedliche Ausprägungen der Startmodalitäten in der Einsteigerklasse.
Ich habe die Passage oben mal herausgehoben, danke für den Hinweis, EWO.
Tja, wenn die Lösung nun am Fahrer hängt, wird dieses Problem zu 99% nicht gelöst, denn bei der Menge der Fahrer gilt das T.e.a.m-Prinzip: Toll, ein anderer machts... Ich weiß, dass hier Leute mitlesen, die in den regelfestlegenden Gremien sitzen. Die können das Problem ansprechen, wenn sie es für hinreichend wichtig halten. Mit oder ohne Antrag.
Viele Grüße
Achim
Ich habe die Passage oben mal herausgehoben, danke für den Hinweis, EWO.
Tja, wenn die Lösung nun am Fahrer hängt, wird dieses Problem zu 99% nicht gelöst, denn bei der Menge der Fahrer gilt das T.e.a.m-Prinzip: Toll, ein anderer machts... Ich weiß, dass hier Leute mitlesen, die in den regelfestlegenden Gremien sitzen. Die können das Problem ansprechen, wenn sie es für hinreichend wichtig halten. Mit oder ohne Antrag.
Viele Grüße
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- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Hallo Achim,
eigentlich hatten wir ein einheitliches Regelwerk für 5 norddeutsche Regionalclubs beschlossen. Wie sich zeigt gibt es auch dieses Jahr keine funktionierende Federführung, die die Beschlüsse in Textform herausbringt. D.h. wir werden wieder 5 verschiedene Texte haben. Wir werden da für nächstes Jahr eine andere Lösung finden müssen.
eigentlich hatten wir ein einheitliches Regelwerk für 5 norddeutsche Regionalclubs beschlossen. Wie sich zeigt gibt es auch dieses Jahr keine funktionierende Federführung, die die Beschlüsse in Textform herausbringt. D.h. wir werden wieder 5 verschiedene Texte haben. Wir werden da für nächstes Jahr eine andere Lösung finden müssen.
- PumaTreter
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Hi Reinhard,
das klingt gut. Ich bin sicher, dass bei euch das Thema richtig aufgehoben ist. Wenn es was auch immer gibt, womit ich dabei helfen kann, lasst es mich wissen.
Viele Grüße
Achim
das klingt gut. Ich bin sicher, dass bei euch das Thema richtig aufgehoben ist. Wenn es was auch immer gibt, womit ich dabei helfen kann, lasst es mich wissen.
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Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Genau, nimm das bitte mal mit auf die Tagesordnung, falls ich es vergesse.Reinhard Stoldt hat geschrieben:Wir werden da für nächstes Jahr eine andere Lösung finden müssen.
So ist es jedenfalls nicht okay, wenngleich inhaltlich in SH es dadurch keine Abweichungen gibt, da di3e VA-Auschreibugnen entsprechend verfasst sind.
Danke Achim.
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Moin!
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Sitzungen in der Norddeutschen Tagung protokolliert werden? Wenn dem so ist, sollten doch gefasste Beschlüsse nachvollziehbar sein. Wenn dann alle erarbeiteten Beschlüsse in entspechende Formulierungen in den Reglements eingearbeitet sind, kann (darf) es m. M. eigentlich keine unterschiedlichen Veröffentlichungen geben, oder sehe ich das falsch?
Die Probleme fangen an, wenn sich nicht alle Beteiligten an die Beschlüsse halten (Beispiel OWL: neue Klasse bis 1400 ccm in Gruppe 3).
Ich denke, dass die Kommunikation zwischen den Wagenreferenten nicht ausschließlich auf die Norddeutsche Tagung beschränkt sein sollte. Wenn es unterschiedliche Veröffentlichungen gibt, sind die Wagenreferenten gefordert, hier in Verbindung mit der jeweiligen Federführung zu kommunizieren um vorhandene Missstände abzustellen und für einheitliche Regeln sorgen (incl. ADAC OWL).
Frage zur Veröffentlichung S-H (s. o.):
Ist es wirklich beabsichtigt, dass jeder Veranstalter für sich und seine Veranstaltung festlegen soll, welche Teilnehmer in Klasse 1a und 1b fahren dürfen Wenn doch jeder Regionalverband seine eigenen Kriterien festlegt, kann es mit der norddeutschen Einigkeit wohl doch nicht so dolle sein . . .
Nachdenkliche Grüße
Uwe
Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Sitzungen in der Norddeutschen Tagung protokolliert werden? Wenn dem so ist, sollten doch gefasste Beschlüsse nachvollziehbar sein. Wenn dann alle erarbeiteten Beschlüsse in entspechende Formulierungen in den Reglements eingearbeitet sind, kann (darf) es m. M. eigentlich keine unterschiedlichen Veröffentlichungen geben, oder sehe ich das falsch?
Die Probleme fangen an, wenn sich nicht alle Beteiligten an die Beschlüsse halten (Beispiel OWL: neue Klasse bis 1400 ccm in Gruppe 3).
Ich denke, dass die Kommunikation zwischen den Wagenreferenten nicht ausschließlich auf die Norddeutsche Tagung beschränkt sein sollte. Wenn es unterschiedliche Veröffentlichungen gibt, sind die Wagenreferenten gefordert, hier in Verbindung mit der jeweiligen Federführung zu kommunizieren um vorhandene Missstände abzustellen und für einheitliche Regeln sorgen (incl. ADAC OWL).
Frage zur Veröffentlichung S-H (s. o.):
Ist es wirklich beabsichtigt, dass jeder Veranstalter für sich und seine Veranstaltung festlegen soll, welche Teilnehmer in Klasse 1a und 1b fahren dürfen Wenn doch jeder Regionalverband seine eigenen Kriterien festlegt, kann es mit der norddeutschen Einigkeit wohl doch nicht so dolle sein . . .
Nachdenkliche Grüße
Uwe
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Sicher soll und wird die Schar der SH-Veranstalter sich an die Grundregeln halten, darf aber unter gewissen Kriterien leistungsstarke Fzg streckenbedingt in der 1 ausschließen.Uwe Bartels hat geschrieben:
Frage zur Veröffentlichung S-H (s. o.):
Ist es wirklich beabsichtigt, dass jeder Veranstalter für sich und seine Veranstaltung festlegen soll, welche Teilnehmer in Klasse 1a und 1b fahren dürfen Wenn doch jeder Regionalverband seine eigenen Kriterien festlegt, kann es mit der norddeutschen Einigkeit wohl doch nicht so dolle sein . . .
Nachdenkliche Grüße
Uwe
Allerdings gebe ich wie schon geschrieben dem Thema insofern Recht, dass dies einem einheitlichen Regelwerk entgegen steht und zu klären ist.
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
der Satz zur Klasse 1, der aus 2014 stammt ist für 2015 eigentlich überholt, da wieder einheitliche Regeln für Klasse 1 beschlossen wurden (außer OWL).
Es war auch nicht so gedacht, dass jeder Veranstalter das selbst entscheiden kann, da die Regionalclubs den Ausschreibungstext vorgeben und an dieser Stelle jedenfalls kein Gestaltungsspielraum der Veranstalter vorgesehen war.
Für 2015 wurde die Definition analog 2013 beschlossen und sollte so mindestens in der Veranstaltungsausschreibung stehen:
Gruppe 1 Einsteiger
Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen Motorsport-Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird nicht als Jahresstart bewertet. Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen.
Klasse 1a – Leistungsgewicht _ 15
Klasse 1b – Leistungsgewicht < 15
Es war auch nicht so gedacht, dass jeder Veranstalter das selbst entscheiden kann, da die Regionalclubs den Ausschreibungstext vorgeben und an dieser Stelle jedenfalls kein Gestaltungsspielraum der Veranstalter vorgesehen war.
Für 2015 wurde die Definition analog 2013 beschlossen und sollte so mindestens in der Veranstaltungsausschreibung stehen:
Gruppe 1 Einsteiger
Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen Motorsport-Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird nicht als Jahresstart bewertet. Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen.
Klasse 1a – Leistungsgewicht _ 15
Klasse 1b – Leistungsgewicht < 15
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Dat is doch dumm tüchEWO hat geschrieben: (. . .), darf aber unter gewissen Kriterien leistungsstarke Fzg streckenbedingt in der 1 ausschließen.
Wo steht das geschrieben?
Was sind das für Kriterien? Wer legt fest welches Fahrzeug auf welcher Strecke nicht fahren darf? Die Sportabteilung, der Veranstalter, der Rennleiter am Tag der Veranstaltung, das Schiedsgericht . . .
In den vom ADAC SH veröffentlichten "Norddeutschen Ergänzungen" ist davon nichts zu lesen. Wenn es Regelungen diesbzgl. gibt, gehören die in die Ergänzungen und sind dann für alle gültig!
Wenn jeder Regionalverband sein eigenes Süppchen kochen will, benötigen wir keine einheitlichen Regeln für die sechs norddeutschen ADAC Verbände. Die "Norddeutschen Ergänzungen" sind von allen für alle beschlossen worden. Dann müssen sich auch alle daran halten, auch SH und insbesondere OWL.
Gruß
Uwe
Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Ein VA kann sehr wohl geltende Regeln einschränken allerdings nicht aufweichen, warum also nicht härtere Kriterien für Einsteiger aus Sicherheitsgründen.
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Hallo Sportfreunde,
ich bin froh, dass das Thema einen so guten Anklang findet. Besonders freut mich, dass die Einheitlichkeit als Thema präsent ist und für 2016 im Sinne einer "Wiedervereinheitlichung" auf der Tagesordnung steht.
Ich möchte "mein Thema" gerne ein wenig moderieren und euch deswegen bitten, die Details (wer darf was und warum) der bestehenden Ausprägungen von Stand 2015 nicht hier zu diskutieren. Auch nicht, wie es zu den unterschiedlichen Reglementständen gekommen ist. Das war nicht meine Intention für diesen Thread und ich bin sicher, dass auch dieser Aspekt erkannt wurde. Die Vergangenheit ist nicht änderbar. Die Verbesserung gegenüber heute liegt jedoch noch vor uns und in unseren Händen.
Ich kann mir daher vorstellen, dass wir hier gute Ideen für die Zukunft sammeln können - Verfahrens- und Reglementbezogen. Dazu bitte ich euch, die Ideen von anderen nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Wenn es Fragen dazu gibt, wie jemand etwas gemeint hat, können die natürlich hier geklärt werden.
Die Besprechung der Ideen und Entscheidungen darüber obliegen am Ende den entsprechenden regelfestlegenden Gesprächsrunden. Aber die sitzen "in echt" zusammen und können dabei viel effektiver diskutieren, als man das in einem Forum in Schriftform machen kann. Was ich vermeiden möchte ist, dass ihr eure Energie, die ihr für die bevorstehende Saison braucht, hier in der Aufarbeitung der Vergangenheit verbrennt und am Ende doch für 2015 alles so bleibt, wie es ist.
Meine Idee für die Zukunft dient der Verbreitung eines einzigen Nord-Reglements: Man kauft eine schöne Domain (ich nenne sie mal die offizielle Seite), legt dort das Reglement mit allen nötigen Nebendokumenten hin und die teilnehmennden ADAC Regionen verlinken für ihre Downloads im Clubsportbereich auf die offizielle Seite, ebenso wie Vereine, die sich auf das Reglement beziehen. Im Zweifel (Club bietet Reglement auf seiner Homepage zum Download) gilt der Text, den man auf der offiziellen Seite findet.
Viele Grüße und vielen Dank für die Kommentare bisher
Achim
ich bin froh, dass das Thema einen so guten Anklang findet. Besonders freut mich, dass die Einheitlichkeit als Thema präsent ist und für 2016 im Sinne einer "Wiedervereinheitlichung" auf der Tagesordnung steht.
Ich möchte "mein Thema" gerne ein wenig moderieren und euch deswegen bitten, die Details (wer darf was und warum) der bestehenden Ausprägungen von Stand 2015 nicht hier zu diskutieren. Auch nicht, wie es zu den unterschiedlichen Reglementständen gekommen ist. Das war nicht meine Intention für diesen Thread und ich bin sicher, dass auch dieser Aspekt erkannt wurde. Die Vergangenheit ist nicht änderbar. Die Verbesserung gegenüber heute liegt jedoch noch vor uns und in unseren Händen.
Ich kann mir daher vorstellen, dass wir hier gute Ideen für die Zukunft sammeln können - Verfahrens- und Reglementbezogen. Dazu bitte ich euch, die Ideen von anderen nicht zu kommentieren oder zu bewerten. Wenn es Fragen dazu gibt, wie jemand etwas gemeint hat, können die natürlich hier geklärt werden.
Die Besprechung der Ideen und Entscheidungen darüber obliegen am Ende den entsprechenden regelfestlegenden Gesprächsrunden. Aber die sitzen "in echt" zusammen und können dabei viel effektiver diskutieren, als man das in einem Forum in Schriftform machen kann. Was ich vermeiden möchte ist, dass ihr eure Energie, die ihr für die bevorstehende Saison braucht, hier in der Aufarbeitung der Vergangenheit verbrennt und am Ende doch für 2015 alles so bleibt, wie es ist.
Meine Idee für die Zukunft dient der Verbreitung eines einzigen Nord-Reglements: Man kauft eine schöne Domain (ich nenne sie mal die offizielle Seite), legt dort das Reglement mit allen nötigen Nebendokumenten hin und die teilnehmennden ADAC Regionen verlinken für ihre Downloads im Clubsportbereich auf die offizielle Seite, ebenso wie Vereine, die sich auf das Reglement beziehen. Im Zweifel (Club bietet Reglement auf seiner Homepage zum Download) gilt der Text, den man auf der offiziellen Seite findet.
Viele Grüße und vielen Dank für die Kommentare bisher
Achim
- Wer schnell sein will, muss richtig bremsen -
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
https://www.youtube.com/watch?v=Re5hdUatsx4
Was ist eigentlich Automobilslalom - hier in 3:40 Minuten erklärt...
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-
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Was ist das denn für eine AussageEWO hat geschrieben:Ein VA kann sehr wohl geltende Regeln einschränken allerdings nicht aufweichen, warum also nicht härtere Kriterien für Einsteiger aus Sicherheitsgründen.
Geltende Regeln sind dazu da, dass sie eingehalten werden und zwar von allen Beteiligten
Die Grundausschreibung für Automobil-Clubsport-Slalom lässt an einigen Stellen besondere Regelungen durch die jeweilige Sportabteilung zu. Das sind in unserem Fall die "Norddeutschen Ergänzungen". Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Veranstalter seine eigenen Regeln verfassen würde, egal ob diese dann einschränkend oder aufweichend wären.
Gruß
Uwe
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Moin
@ Uwe
du hast völlig Recht, genau diese breiige Reglementsauslegung schafft die größten Probleme.
Annahme: Ein Einsteiger fährt die Saison erfolgreich mit seinem M3 von Veranstaltung zu Veranstaltung und nimmt alle Streicher in Anspruch.Nun beim Finale fällt dann irgendeinem Reglementsverbesserer ein, das der Kollege mit seinem Kracher hier zur Gefahr wird und untersagt den Start in der Einsteigerklasse (Den wahren Grund dafür mal in Frage gestellt) . Das war es dann mit seiner Meisterschaft.
Auch der Clubsport braucht stabile eindeutige Reglements und das am Besten bundesweit einheitlich.
@ Uwe
du hast völlig Recht, genau diese breiige Reglementsauslegung schafft die größten Probleme.
Annahme: Ein Einsteiger fährt die Saison erfolgreich mit seinem M3 von Veranstaltung zu Veranstaltung und nimmt alle Streicher in Anspruch.Nun beim Finale fällt dann irgendeinem Reglementsverbesserer ein, das der Kollege mit seinem Kracher hier zur Gefahr wird und untersagt den Start in der Einsteigerklasse (Den wahren Grund dafür mal in Frage gestellt) . Das war es dann mit seiner Meisterschaft.
Auch der Clubsport braucht stabile eindeutige Reglements und das am Besten bundesweit einheitlich.
Gruß Dirk (Hey Mädels ich kann Deutsche Meister zeugen)
Volkswagen Lupo 1.4 16V powerd by GTÜ
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Re: Unterschiedliche Norddt. Reglements?
Das gilt sogar im DMSB-Sport, also halt den Ball besser flach. Es geht hier nicht um deine Meinung.Uwe Bartels hat geschrieben: Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Veranstalter seine eigenen Regeln verfassen würde, egal ob diese dann einschränkend oder aufweichend wären.
Gruß
Uwe