mir wurde ja schon nachgesagt, das ich das gelesene nicht umsetzen kann von einem gewissen Herrn H. B. nicht zu verwechseln mit dem HB Männchen

Wir ( mein Sohn als Fahrer und ich als Mädchen für Alles) fahren im Clubsport in der Klasse 2B und im DMSB Slalom in der F8.
Unser Auto entspricht voll umfänglich der STVZO allle Maßnahmen sind bis ins kleinste Detail eingetragen der Fahrzeugschein besteht aus 3 Seiten. Wir verfügen nicht über einen Wagenpass und haben schon an DMSB Veranstaltungen teilgenommen.
Das hat auch so seine Richtigkeit. Wir beziehen uns auf das gültige DMSB Handbuch brauner Teil Gruppe F Artikel 2
Die Fahrzeuge müssen zum öffentlichen Straßenverkehr
in der Bundesrepublik Deutschland oder durch einen
DMSB-Wagenpass ausgestellt für die Gruppe F (Ausnahme:
Rallye-Fahrzeuge) zugelassen sein.
ich denke das oder steht dort, weil es beide Möglichkeiten zulässt.
Ich hoffe inständig , dass ich damit nicht falsch liege.
mit sportlichen Grüßen
Dirk